Heizkostenabrechnung

Meta
Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.
Meister
Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 13:57 Uhr folgendes geschrieben:
Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.


Zu Frage 1: Wegen den Verlusten durch die Rohrleitungen, welche anteilsmäßig getragen werden müssen.

Zu Frage 2: Bei der Warmwasserabrechnung wird die mittlere Temperatur angenommen, außerdem wenn du die Temperatur an der Zapfstelle misst, ist es eine andere, als dort wo die Zirkulationsleitung an die Warmwasserleitung angebunden ist.
Die Zirkulationsleitung sollte eigentlich vor der letzten Zapfstelle eingebunden werden, ist aber teilweise im Installationsschacht schon eingebunden.
Lässt du das Warmwasser länger laufen, stimmt auch die Temperatur wieder.

Zu Frage 3: Eine Heizkostenabrechnung bei Wohnungsleerständen darf es in umliegenden Wohnungen nicht geben, vorausgesetzt das Gebäude bzw. die leere Wohnung ist wie es sein sollte, baulich ordentlich gedämmt, so das sich die Temperatur nicht negativ auswirkt.

Alle Antworten natürlich ohne Gewehr.

Frettchen.
Meta
Strangabgleich Erfordernisse und Folgen:

Wegen der zu betreibenden Pumpe besteht eine generelle Abhängigkeit der Einrohrheizung von der Stromversorgung. Zudem wirken sich Störungen in einem Heizkörper im ganzen Heizungssystem aus. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch der gewollte Eingriff in einen Heizkörper (z. B. Abschaltvorgänge) Auswirkungen auf alle weiteren hat.

Da während der Heizperiode alle Rohrleitungen ständig vom Heizwasser durchströmt werden, tritt während dieses Zeitraumes auch ständig eine Wärmeabgabe auf. Bei zu hoch gewählter Vorlauftemperatur kann durch die Wärmeabgabe der Rohrleitungen allein der gesamte Wärmebedarf des Gebäudes gedeckt werden. Die Heizung ist dann über Thermostatventile nicht mehr sinnvoll regelbar. Daher ist ein sauberer hydraulischer Abgleich und eine korrekte Einstellung der Vorlauftemperatur unbedingt erforderlich.

In Heizungssystemen mit Parallelschaltung (verwirklicht als sog. Bypässe) kommt es auch bei nicht gegebener Wärmeabnahme (geschlossenen Heizkörperventilen) zu permanenter Heizwasserströmung. Dies verbraucht nicht nur sinnlos Pumpenstrom, sondern führt auch Heizwasser aus dem Vorlauf unabgekühlt in den Rücklauf und vermindert so die Spreizung der Wassertemperatur was u. a. zu einer schlechteren Wärmeabnahme am Heizkessel führt.


Das verhindern temperaturabhängig geführte Drosseln am Heizstrangrücklauf.

Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere beim Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die Energieeinsparverordnung in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.


Der hydraulische Abgleich in der Theorie
Seit dem 1. April 2004 gilt in Deutschland die DIN EN 12831 (Juni 2003). Danach ist eine fachgerechte Planung mit Heizlast-, Rohrnetz-, und Heizflächenberechnung von einem Planer erforderlich. Aus der Planung ergeben sich Wärmebedarf und Volumenströme. In Deutschland ist der Handwerker, der sein Werk im Sinne der Verbände vollständig ausführen möchte, nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C verpflichtet, Heizungsrohrnetze hydraulisch abzugleichen.
Ein hydraulischer Abgleich ist erreicht, wenn alle parallelen Systeme (etwa Heizkörper an einem Strang oder Wohnungen in einem Gebäude) jeweils den gleichen hydraulischen Widerstand besitzen. Praktisch ist das jedoch nur bei gleichbleibenden Bedingungen möglich. Zum Beispiel darf die Pumpenfördermenge nicht schwanken oder einzelne Heizkörper dürfen nicht geschlossen werden. In der Praxis ist das nicht möglich. Deshalb erfolgt der hydraulische Abgleich für den kritischsten Zustand: der maximalen Heizlast, bei der alle Heizflächen durchströmt werden.
Der hydraulische Abgleich in der Praxis
Um die Durchflussmenge für jeden Heizkörper voreinzustellen, werden entweder Thermostatventile mit Durchflusskennwert (angepasste kV-Kegel) eingesetzt und der berechnete Wert eingestellt oder durch die Rücklaufverschraubungen werden die Durchflusswiderstände reguliert. Auch hier ist eine Einstellung entsprechend der Berechnung möglich.
Es können auch Heizkörperventile mit integriertem Volumenstromregler eingesetzt werden. Bei diesen Ventilen wird der für den Heizkörper maximal erforderliche Volumenstrom einmalig eingestellt. Danach wird der Thermostat auf dem Ventil montiert. Der Thermostat regelt jetzt nur noch im Bereich von Null bis zum voreingestellten Volumenstrom. Eine so ausgerüstete Anlage arbeitet zu jeder Zeit stabil, da die Einflüsse anderer Anlagenteile keine Rückwirkungen auf den Heizkörper haben. Es muss nur dafür gesorgt werden, dass am Heizkörper ein ausreichender Differenzdruck ansteht.


§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.

(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.

(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen.
Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.

(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.


§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
(2) Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Absatz 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer kann auch bei unterschiedlichen Nutzungs- oder Gebäudearten oder aus anderen sachgerechten Gründen eine Vorerfassung nach Nutzergruppen durchführen.


§ 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

(4) Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach Absatz 2 sowie nach § 7 Absatz 1 Satz 1, §§ 8 und 9 bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen. Er kann diese für künftige Abrechnungszeiträume durch Erklärung gegenüber den Nutzern ändern

1. bei der Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen,

2. nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken oder

3. aus anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung.
Die Festlegung und die Änderung der Abrechnungsmaßstäbe sind nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig.


§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden.
Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt.
Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.


§ 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden auf Räume,

b) bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; oder
c) die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann;

Rohrwärmeabgabe:

Was kann man nun allesin die Rohrwärmeabgabe hineinschummeln?
Treppenhausbeheizung, Anteile der Warmwasseraufbereitung (Erwärmung).
Wer genau seine Abrechnung nachrechnet findet auch nioch anderes.

Also was habt ihr bisher gefunden? 12 Leser, aber keiner antwortet - schade.


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#Aufklärung zur Heizenergieabrechnung:#
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Für Einrohrheizung – bei allein mit den Heizungsrohren geheizter Wohnung – Heizkörper immer ausgeschaltet.

Fall 1 Niemand dreht die Heizkörper an bzw. alle tun es gleichmäßig.
Dann zahlen wir zB. ca. 300 € pro Wohnung.

Fall 2 Sollte diese Wärme jedoch Einem zu wenig sein und alle Anderen heizen nicht mit Heizkörpern zusätzlich, so verteilen sich die Kosten wie folgt:
Bei 10 Wohnungen im Abrechnungsbereich:
Einer Zahlt 10x200 + 100 = 2100,-€
Alle Anderen Zahlen je 100,- €

Sind noch mehr Wohnungen in einer gemeinsamen Abrechnung zusammengefasst, zB. 50, so zahlt der Eine 10100,- €
Alle Anderen Zahlen nur wie zuvor je 100,- €
Über Thermostatventile + Rohre lassen sich ca. 2 - 8°K der Raumtemperatur bei Einrohrheizungen regeln (also zB. von 16 bis 24°C Raumtemperatur), sofern die Vorlauftemperaturen der Heizrohre richtig angepasst sind.

Kritisch wird es wenn Wärmespeicherung des Gebäudes und Heizung in die gleiche Richtung wirken, weil das Heizsystem nur über die Außentemperatur gesteuert ist und keine Rücklauftemperaturregelung hat. So kann es schnell bei hoher Wärmedämmung zur Überheizung des Gebäudes kommen, wenn nicht eine ausreichende Abklingzeit der Temperatur bei der Beheizung einplant wird.

So kann es wegen Überheizung durch die Heizungsrohre sehr schnell zu einer massiv ungerechten Heizkostenverteilung kommen.
Wer unter solchen Bedingungen, als gerade mal Wärmebedürftiger, lieber elektrisch nachheizt kommt allemal besser weg.

Heizkostenverteilung und Strangabgleich
Der Strangabgleich hat einen erheblichen Einfluss auf die Heizkostenverteilung.
Befinden sich innerhalb eines Abrechnungsobjektes Heizstränge, welche mehr Wärme als andere Heizstränge, wegen unzureichenden Abgleichs abgeben so steigt der Verbrauch über die Heizkörper an den Heizsträngen, wo weniger Wärme abgegeben wird.

Die Folge davon ist, das an den Heizsträngen welche weniger Wärme abgeben die Heizkörper länger im Betrieb sind und somit mehr Heizkosten entstehen. Das ist bei unisolierten Einrohrheizungen, welche unzureichend abgeglichen sind, ein Problem, denn dort wo weniger Wärme anliegt entstehen auch noch höhere Heizkosten.
Quintessenz:
Weniger Wärme aus den Rohren, mehr Wärme aus den Heizkörpern, ungerechte Heizkostenverteilung.
Das alles weil der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage nicht stimmt!

Sind zB. die Rohrdurchmesser und die Temperaturen in den Heizrohren konstant, oder sind die Rohre bei unterschiedlichen Temperaturen so dimensioniert das sie die gleiche Wärme abgeben, dann klappt es mit der gerechten Heizkostenverteilung.
Meta
Zitat:
Frettchen hat am 16. September 2011 um 14:32 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 13:57 Uhr folgendes geschrieben:
Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.


Zu Frage 1: Wegen den Verlusten durch die Rohrleitungen, welche anteilsmäßig getragen werden müssen.

Zu Frage 2: Bei der Warmwasserabrechnung wird die mittlere Temperatur angenommen, außerdem wenn du die Temperatur an der Zapfstelle misst, ist es eine andere, als dort wo die Zirkulationsleitung an die Warmwasserleitung angebunden ist.
Die Zirkulationsleitung sollte eigentlich vor der letzten Zapfstelle eingebunden werden, ist aber teilweise im Installationsschacht schon eingebunden.
Lässt du das Warmwasser länger laufen, stimmt auch die Temperatur wieder.

Zu Frage 3: Eine Heizkostenabrechnung bei Wohnungsleerständen darf es in umliegenden Wohnungen nicht geben, vorausgesetzt das Gebäude bzw. die leere Wohnung ist wie es sein sollte, baulich ordentlich gedämmt, so das sich die Temperatur nicht negativ auswirkt.

Alle Antworten natürlich ohne Gewehr.

Frettchen.


Zu 1.) Dann könnte man ja auch gleich die Heizkostenanteile der Wohnungsheizkörper mit einrechen, so spart man die Kosten für Erfassungsgeräte für Heizkosten und deren Ablesung. dann wird vieles billiger. verwirrt

Zu 2.) Soll das eine Antwort auf die Frage sein? großes Grinsen

Zu 3.) Oh, oh.

Darauf kann man nur antworten:
http://www.youtube.com/watch?v=2v-8s6-Zv3k
http://www.youtube.com/watch?v=Z-GCQGIkvTM
Meister
Ja und was möchtest du nun damit sagen?
Wir können dir aus der Einrohrheizung keine Zweirohrheizung machen.
Bei einer Hydraulische Abstimmung von Pumpe und Heizkörper auch nicht. Bei der Wärmedämmung von Rohrleitungen, gem. Heizungsanlagenverordnung und den Wärmerezeuger usw. kann dir doch hier auch keiner weiterhelfen.

Außerdem unterscheidet man nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten: (Neubau,Altbau) optimale Regelung, Wärmedämmung Wartung......

Ökologischen Gesichtspunkten: Energieeinsparung, Kraft-Wärme Kopplung, regenerative Energien.

Maßnahmen für Anlagenbetrieb: störungsfreie Betriebsweise, ausreichende Betriebssicherheit,..........

Komfortansprüche und Behaglichkeit: gute Temperaturverteilung einfache Bedienung,, keine Geräusche ausreichende Trinkwassererwärmung (TWE).........

Aber was soll nun der Kramm in der betreffenden DIN ist alles geregelt.

Frettchen.
Adeodatus
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt.

Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.
meilenstein
Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. .

das stimmt, dabei muss der Verbrauch der Heizkörper in Treppenhäusern nicht einmal gezählt werden, deren Verbrauch ergibt sich aus der Messdifferenz zwischen den beteiligten Wohnungen und dem Gesamtverbrauch

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt..

das ist zumindest für die Wohnungen falsch, weil ein bestimmtes Quorum (30 bis 50 Prozent) der Heizkosten nach der anteiligen Fläche umgelegt werden. D.h., dass auch bei null Prozent direktem Verbrauch immer auch anteilige Kosten entstehen.

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

den Verbrauch von leer stehenden Wohnungen muss der Eigentümer tragen, für jede Wohnung ist eine eigene Heiz- bzw. Betriebskostenabrechung zu erstellen, selbst wenn die Wohnung im gesamten Abrechnungszeitraum unvermietet war.

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.

jeder Mieter hat das Recht, sich die Abrechnungsunterlagen nach Terminabstimmung beim Eigentümer resp. beim Verwalter einzusehen
Meister
Eigentlich ist alles richtig.

Besitze ich ein Eigenheim, frage ich auch nicht, wer mir die Rohleitungsverluste bezahlt.
Abgesehen davon, das Haus verliert nichts, natürlich immer unter der Voraussetzung von einem guten (K) Wert sprich Dämmung.
Heizen die Rohre mit, machen eben die Thermostadtventile eher zu.
Schlimmstenfalls ist es eine Verschwendung von Material wenn es bei der Heizlastberechnung nicht mit berücksichtigt wird.

In Friedenszeiten haben wir aus Rohren Heizkörper gemacht, da bekanntlich Heizkörper Mangelware war und die Plattenheizkörper sich nicht so perfekt eigneten, wegen den Druckverlusten für eine Schwerkraftheizung.
Und doch war es dann möglich, auch mit hydraulischen Nachteilen die Häuser zu installieren. Immer vorausgesetzt man klaute sich Heizkörper oder man ist an Bück-dich Ware ran gekommen.

Frettchen.
danilo
Wow, hab mich extra wegen diesem Beitrag hier angemeldet und wollte mich bei allen bedanken. Ich hatte ähnliche Fragen und die sind alle beantwortet worden. Mein Vermieter hat mir Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahgr gestern zugestellt und da sind die oben genannten Fragen aufgetaucht. Danke an alle!!!
Meta
Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt.

Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.


Eine Treppenhausbeheizung verbraucht so viel Energie wie 4 Wohnungen a 80m².
Das ist auf keinen Fall ökonomisch und Energieeinsparend, ein Windfang wäre besser.
Die Treppenhausbeheizung dient nur dem Energierzeuger, denn der verdient damit massig Geld, besonders in den Häusern wo während der Heizperiode die Außentüren offen stehen.
Meta
Zitat:
danilo hat am 16. September 2011 um 19:12 Uhr folgendes geschrieben:
Wow, hab mich extra wegen diesem Beitrag hier angemeldet und wollte mich bei allen bedanken. Ich hatte ähnliche Fragen und die sind alle beantwortet worden. Mein Vermieter hat mir Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahgr gestern zugestellt und da sind die oben genannten Fragen aufgetaucht. Danke an alle!!!


Rechnet man die Heizkostenabrechnung einmal nach so kommt man auf einen Gemeinkostenanteil von 55%.
Unter solchen Verhältnissen rechen aber bestimmte Vermieter für WBS 70 Wohnungen 70% nach Verbrauch und 30% nach gleichmäßiger Verteilung auf die Grundfläche ab.

Bezieht man die Treppenhausheizkosten in die Rohrwärme ein, so werden Mieter mit größeren Wohnungen, wegen ihrer Kinderzimmer benachteiligt.
Bei 600€ Heizkosten um ca. 100€ pro Jahr ca, 16,7% müssen diese dann zuviel Zahlen.

Abgesehen davon wollen alle Mieter nur noch mit ihren Heizungsrohren die Wohnung beheizen und beschweren sich beim Vermieter wenn das nicht klappt.
Dadurch werden die Wohnungen überheizt und beobachten Sie mal wieviel Fenter im Gegensatz zu DDR-Zeiten jetzt tagsüber während der Heizzeit stundenlang offen stehen.

So schaukelt man die Heizkosten hoch damit der Energielieferant besser verdient.
Überheizte Räume sind allerdings nicht gesund. Der Körper des Menschen verbraucht dadurch weniger Energie und man muß weniger essen oder wird dicker.

Mit intelligenten Termostatventilen könnte viel Energie einspart werden. Man programmiert die Heizzeit unter Berücksichtigung einer Aufheizzeit ein und schon sinkt massiv der Verbrauch. Wenn, ja wenn die Vorlauftemperaturen der Heizungsrohre gesenkt zB. von 68 auf 63°C werden.

Niedertemperaturheizungen haben weniger Energieverluste und verbrauchen weniger Energie. Allerdings müßte man teilweise die Heizkörper entsprechend anpassen dh. etwas größere Heizkörper verwenden. Ca. 20 - 25% Energieeinsparung könnte man so erziehlen. So,it müßte derjeniger der heute 600€ heizkosten zahlt dann nur noch 450€ zahlen ohne es ungemütlicher in seiner Wohnung zu haben.

Wenn Sie mehr wissen wollen schauen Sie hier unter Informationen:
http://www.****



*** Änderung durch FT-Team - Beitrag verstößt gegen eine Forum-Regel ***
5.5. Werbung (wenn überhaupt) nur dort, wo sie zugelassen ist
strubbel
ah, werbung großes Grinsen oder?
Meta
Zitat:
strubbel hat am 16. September 2011 um 20:02 Uhr folgendes geschrieben:
ah, werbung großes Grinsen oder?


Warum pöbeln Sie hier?
strubbel
niemand pöbelt... großes Grinsen die pöbelei findest du in anderen themen

ich überlege nur,warum erst fragen gestellt werden, die nutzer antworten, um zu helfen und dann weiß man plötzlich so viel und dann der link....

alle fragen also beantwortet? großes Grinsen
Lazarus
Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 19:56 Uhr folgendes geschrieben:
Überheizte Räume sind allerdings nicht gesund. Der Körper des Menschen verbraucht dadurch weniger Energie und man muß weniger essen oder wird dicker.

Wo ist das Problem? Was man an der Heizung mehr bezahlt, spart man am Futter. großes Grinsen

Aber gut dass den frisch angemeldeten Usern hier geholfen werden konnte, gut, die Antworten wurden ja gleich mitgeliefert. Genau dafür ist ein Forum doch da. Augenzwinkern
Meister
Zitat:
Lazarus hat am 16. September 2011 um 21:38 Uhr folgendes geschrieben:

Wo ist das Problem? Was man an der Heizung mehr bezahlt, spart man am Futter. großes Grinsen




Genau, außerdem ist jetzt noch keine Heizkosten Zeit, sondern Pflaumen Zeit. fröhlich

Also Kuchen backen und futtern wie bei Muttern. Ja



Frettchen.
Meta
Zitat:
meilenstein hat am 16. September 2011 um 16:44 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. .

1.) das stimmt, dabei muss der Verbrauch der Heizkörper in Treppenhäusern nicht einmal gezählt werden, deren Verbrauch ergibt sich aus der Messdifferenz zwischen den beteiligten Wohnungen und dem Gesamtverbrauch.


So ist es leider nicht, denn da ist noch der Warmwasseranteil.
Außerdem können die Heißkostenverteiler keine Wärmemenge messen. Mit ihnen läßt sich nur die Wärmemenge anteilig verteilen.
Siehe:
http://www.delta-t-thueringen.de/gesetz/Info_VDI%202077.pdf
http://www.heiz-tipp.de/forum-heizkosten...sta-35-601.html

Wann kann nach VDI 2077 abgerechnet werden:
Siehe:
http://cdn.ista.com/fa/media_ista/german..._Rohrwaerme.pdf

Was man vergessen hat ist das natürlichdie Anlage gemäß den DIN Bestimmungen errichtet oder zumindest eingestellt sein muß.

Der Nutzen aus einer Treppenhausbeheizung entspricht nicht der m² Grundrißfläche sondern allenfalls der angrenzenden m² Treppenhaus Wandfläche.

Die Warmwassererwärmung muß ab 2013 mit einem Wärmezähler gemessen werden. Das sollte auch für die Treppenhauserwärmung gelten, vor allem das auch alle Treppenhäuser eines Wohnblocks gleich warm sind, auch das ist kaum der Fall schaut da mal genau hin! Fragt mal die Nachbarn.

Auch die nach Abrechnung des Verbrauchs 70% Grunderwärmung 30% ist nicht korrekt, da schon ca. 55% real für die Grunderwärmung anfallen. und zwar Rohrwärme ~30% und Treppenhausbeheizung ~25%.

Rohrwärme und Treppenhausbeheizung sind vom Mieter nicht beeinflußbar, es ist deshalb Schwindel ihn nach Verbrauch abzurechnen.
Nach Verbrauch sollte nur das abgerechnet werden was aus dem Heizkörper kommt.
So wie jetzt die Verhältnisse sind ist nur eine 50% zu 50% Verteilung der Heizkosten gerechtfertigt.

Bei Überheizung der WBS 70 unterschreitet der gemessene Wärmeverbrauchsanteil 34% und die welche den ganzen tag die Fenster offen stehen haben fallen mit ihrem Verbrauch aus dem Rahmen. So kommt es zu den Niedrigverbrauchern von >15%!
Unter solchen Bedingungen kann man nicht mehr von Standart und Standartabweichung reden denn diese sind ja nirgendseingehalten, womit jegliche Vergleichsbasis fehlt welche bei der Berechnung von Standartabweichungen als konstant unterstellt werden.
Siehe:
Anwendungsgrenzen lt. VDI 2077
1. Verbrauchswärmeanteil unterschreitet 34%
kritische Erfassungsrate
2. Standardabweichung der normierten Verbrauchsfaktoren größer gleich 0,85
3. Anteil der Niedrigverbraucher ist größer als 15%

Siehe auch Handbuch für Warmekostenabrechnung:
http://www.staewo.de/downloads/rund-um-h...enverteiler.pdf
Auszugszitate:
Für elektronische Heizkostenverteiler wurden folgende Grenzwerte festgelegt:

Bei einem Verteilerschlüssel von:--------------sollten mindestens erfasst sein:
50% Grundkosten : 50% Verbrauchskosten 250 Einheiten je MWh Energieeinsatz
40% Grundkosten : 60% Verbrauchskosten 300 Einheiten je MWh Energieeinsatz
30% Grundkosten : 70% Verbrauchskosten 350 Einheiten je MWh Energieeinsatz

Tabelle 1: Grenzwerte der Erfassungsrate in Abhängigkeit vom verwendeten Verteilschlüssel.

Mich würde einmal interesssieren wer sich mit diesen Dingen hier professionell auskennt.
Meta
Zitat:
strubbel hat am 16. September 2011 um 20:31 Uhr folgendes geschrieben:
niemand pöbelt... großes Grinsen die pöbelei findest du in anderen themen

ich überlege nur,warum erst fragen gestellt werden, die nutzer antworten, um zu helfen und dann weiß man plötzlich so viel und dann der link....

alle fragen also beantwortet? großes Grinsen


Es sind schon noch einige Fragen offen. Aber mit den hier kennengelernten Einstellungen und Wissen werden diese kaum von Euch gefunden werden.

Wer nicht merkt wie es ausgenommen wird und das Fell über die Ohren gezogen bekommt lebt glücklicher. Wenn der Magen knurrt arbeitet bei den meisten der Verstand am besten.

Das zertreten von Gedanken ist eine andere Form des verbrennen´s von Büchern.
Digedag
Zitat:
Lazarus hat am 16. September 2011 um 21:38 Uhr folgendes geschrieben:
gut, die Antworten wurden ja gleich mitgeliefert. Genau dafür ist ein Forum doch da.


Das finde ich aber auch, gut wenn man kompetente Fragesteller in der Runde hat. cool
Meta
Hier findet ihr die Informationen zur Gesetzesvorlage mit Stellungnahmen zur Heizkostenverordnung:
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/pars...texte=0570_2D08

Übrigens: Erst auf Grund einer Verbrauchsanalyse darf die Rohrleitungswäre in der Berechnung berücksichtigt werden.
Diese Verbrauchsanalyse sollten Sie sich genau ansehen, denn dabei wird geschummelt, indem Wärmeanteile anderer Verbraucher nicht berücksichtigt werden und diese sodann als Rohrwärmeverbrauch in die Verbrauchsabhängige Berchnung verschoben werden - und das obwohl sie auf diesen Verbrauch gar keinen Einfluß haben.

Genutzt wird dazu die Verringerung der Temperatur zur Warmwassererzeugung und Verbraucher wie die Beheizung des Treppenhauses, die man nur wirklich nicht beeinflussen kann. Letzters muß gleichmäßig auf alle Mieter verteilt werden.