Heizkostenabrechnung

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Warum ziehen Sie nicht in ein anderes Land?
Wie ich in anderen Forenbereichen gesehen habe sind Sie doch mit der Politik in diesem Land nicht zufrieden!

Abgesehen davon sollten Sie erst Urteile abgeben nachdem Sie sich ausreichend mit dem Problem beschäftigt haben und nicht nur vorgekaute Phrasen nachdreschen, obwohl ich damit nicht bestreiten möchte das Sie damit bei bestimmten menschlichen Naturen Glück haben können und sogar noch den Nagel auf den Kopf treffen.

Wenn ich sage ich habe etwas untersucht und analysiert dann habe ich Zahlen und Fakten gesichtet und diese wissenschaftlich bzw. fachlich bewertet.

Wenn zB. immer mehr Wärme über die Heizungsrohre in die Wohnungen gelangt und nicht über die Heizkörper, dann sind die Vorlauftemperaturen zu hoch und sinken die erfaßten Heizkosten-Verrechnungs-Einheiten.

Dh. die Anzahl der KWh pro Verrechnungseinheit steigt.
waren es 1995 1,00KWh/Einheit so sind es heute 4,5KWh/Einheit.
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Auf dieser Internetseite finden Sie eine vollkommene Erklärung der Heizkostenabrechnung, so daß man Sie auch verstehen kann.
http://www.mayr-hausverwaltungen.de/BRUN...warmeabgabe.pdf
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Weitere Informationen:
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverteiler
Zitat:
Für moderne Niedertemperaturheizungen mit mittleren Auslegungsheizmediumtemperaturen unter 60 °C sind normale Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (Klasse A nach EN 835) nicht zugelassen, da ihre Messgenauigkeit dafür nicht ausreicht. Das ist besonders dann zu beachten, wenn das Gebäude nachträglich isoliert und mit einem neuen Heizkessel ausgerüstet wird, weil dann die ursprüngliche Auslegungstemperatur nicht mehr erreicht wird.

Kapillarheizkostenverteiler

Ist der Durchmesser des Röhrchens sehr gering (Kapillare), so spricht man vom Kapillarheizkostenverteiler. Kapillarheizkostenverteiler benötigen weniger von der humantoxikologisch umstrittenen Messflüssigkeit und reichen wegen ihrer längeren Skala und dem geringeren Ablesefehler, der bei herkömmlichen Verdunstern durch Kapillaraszension auftritt, von ihrer Genauigkeit an elektronische Heizkostenverteiler heran, sind jedoch preiswerter als diese. Sie arbeiten meist mit der Messflüssigkeit 1-Hexanol und sind dann für mittlere (Klasse B nach EN 835).

Zulassung

Obwohl in Deutschland Waren oder Verbräuche mit ungeeichten bzw. nicht eichfähigen Messgeräten grundsätzlich nicht gemessen werden dürfen, dürfen Heizkostenverteiler nach der Heizkostenverordnung zur Erfassung anteiliger Wärmeverbräuche verwendet werden. Voraussetzung ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 Heizkostenverordnung die Zulassung durch eine sachverständige Stelle. Als sachverständige Stellen gelten nur solche Stellen, deren Eignung die nach Landesrecht zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bestätigt hat. Die Zulassung für ein Erfassungsgerät wird erteilt, wenn dieses den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder die Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.
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Siehe auch:
http://www.heizkostenverordnung.de/par5.html
Zitat:
Bei den Heizkostenverteilern wird erwartet, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, also z.B. nach DIN/EN geprüft sind oder eine Zulassung nach der Heizkostenverordnung haben. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Forderung nach der Eignung für das Heizsystem. So ist nicht jeder Heizkostenverteiler für jedes Heizsystem geeignet.


Viele Mieter die nach VDI 2077 Rohrwärme abgerechnet bekommen haben nur die falschen Heizkostenverteiler in ihren Wohnungen.

Zitat:
§ 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen.

Anmerkungen des Sachverständigen
Die Verteilung der einheitlichen Gesamtkosten muss so erfolgen, wie das in den folgenden drei Paragraphen erläutert ist.


Für weiteres lesen Sie in der Originalquelle weiter, denn ich kann hier nicht alles zitieren oder umschreiben das ist zu aufwendig. Deshalb beschränke ich mich auf die für sie wichtigsten und einflußreichsten Dinge.

Fazit:
Es muß in WBS 70 Wohnungen keine Heizkostenverteilung mittels VDI 2077 vorgenommen werden wenn die richtigen Heizkostenverteiler eingebaut, ein Strangabgleich durchgeführt und evtl. vorhandene Probleme infolge altbekannten Ausführungsmängeln beseitigt sind.
Oft reicht schon der Einbau automatischer Entlüftungsventile aus um Versorgungsstörungen durch Luft in den Leitungen zu vermeiden, welche häufig auch durch Arbeiten an der Anlage verursacht, dann im System belassen wird, weil man nicht an die Heizkörper in den Wohnungen zur Entlüftung heran kommt wenn die Bewohner nicht zu Hause sind.
Eine Heizungsanlage ist kein Mysterium, auch wenn manche Vermieter das ihren Mietern weiß machen wollen. Wenn es Probleme gibt so lassen sich diese auch ingenieurtechnisch aufspüren, so daß sie von den Heizungsbetrieben beseitigt werden können.
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Welche Eigenschaften müssen Heizkostenverteiler haben die in WBS 70 Bauten zu montieren sind:
Nach meinen Recherchen sind Heizkostenverteiler von Typ Kundo 201S nicht geeignet, wenn die niedrigsten Vorlauftemperaturen bei 35°C liegen. Diese Heizkostenverteiler eignen sich nur für Vorlauftemperaturen von 55 - 90°C und erfassen im Niedertemperaturbereich nicht ausreichend Einheiten.

ZB. Kundo 201S (KU : DO 201S steht auf Heizkostenverteiler)
Mittlere Auslegungstemperaturen von
tmin= 55°C bis tmax= 90°C

Richtig wäre ein Kundo 202S (KU : DO 202S)
Erforderlich sind jedoch Heizkostenverteiler mit
tmin<=35° bis tmax= 90°C

Was passiert wenn der falsche Heizkostenverteiler eingesetzt wird:
Auf der Jahresabrechnung finden sich für 100 Wohnungen mit ca. 7730m² Abrechnungsfläche, Heizungsverbrauch ~575000 KWh (QH)
1.) für den Kundo 201S ca. 150.000 gemessene, abgelesene Einheiten (~19,4 E/m²)
und
2.) für den Kundo 202S ca. 390.000 gemessene, abgelesene Einheiten (~50,45 E/m²)

Was ergibt sich nach der Rohrwärmeformel:
für 1.) RW = 150000 / (575000 x 1,1 ) = 0,237
für 2.) RW = 390000 / (575000 x 1,1 ) = 0,617
Mindestanzahl von Verbrauchseinheiten damit eine Abrechnung möglich wäre:
QZ = 0,43 x (575000 x 1,1 ) = 271975 E für 100 Wohnungen mit ca. 7730m²

Für die vorhandene Abrechnung wäre wichtig das die Einheitenzahl mit ~ 2,6 multipliziert wird, dann kann man wie vor Einführung der Abrechnung nach VDI 2077 abrechnen. Da jedoch die Verhältnisse gleich bleiben ist es für die Abrechnung nicht erforderlich, sondern nur zum feststellen nach welcher Methode abgerechnet wird, so lange die alten Heizkostenverteiler noch verbleiben.

Würden nun weniger als 271975 HKVE anfallen dann müßte die Abrechnung nach VDI 2077 mit der um ~2,6 erhöhten erfaßten Einheitenzahl erfolgen.
Vielleicht haben ja die Hersteller genauere Werte was den Unterschied in der Erfassung zwischen 55-90 und 35-90 Heizkostenverteilern ausmacht.

Der Kundo 201S begünstigt mit der gringeren Erfassung die unteren Geschosse der Abrechnungseinheit weil dort geringere Vorlauftemperaturen sind fallen weniger Heizkosteneinheiten trotz Wärmeentnahme an, denn unter 55°C Vorlauftemperatur werden keine Heizkosteneinheiten mehr erfaßt wodurch es zu wesentlich weniger Einheiten für das Abrechnungsverfahren in den unteren Geschossen kommt.

Hinweise:
http://www.vdiv-bayern.de/verwalter/EHKV...en%20121110.pdf
Seite 13 und 14

Die folge ist für die Mieter mit dem Kundo 201S wird nun fälschlicherweise nach VDI 2077 Rohrwärme abgerechnet, welche in Wirklichkeit, zum gößten Teil, nicht gemessene Heizkörperwärme ist.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind dann legen Sie Widerspruch gegen ihre Heizkostenabrechnung ein, denn Sie zahlen unter solchen Verhältnissen die Heizkosten der Extremverbraucher mit, denn der Rohrwärmeanteil wird so vollkommen falsch erfaßt!
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Die besten weiteren Informationen findet man mit folgender Suche:
---Heizkostenverteiler 1995 Einsatztemperaturen elektronische
Auf der ersten Seite findet man zur Heizkostenerfasserauswahl die besten Informationen.
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Analyse und Auswertung der Heizkostenabrechnungen der letzten 17 Jahre, 1995 bid 2011
Bild zum vergrößern bitte anklicken.
In kursiver Schrift sind die mit 2,635 korrigierten Werte eingetragen.

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Die Einrohrheizung ist bei weitem besser als ihr Ruf, denn mit keiner anderem Heizung wird die dem Heizsystem zugeführte Energie besser ausgenutzt. Es hat eine hohe Temperaturspreizung welche die hohe Ausnutzung der Wärmeenergie möglich macht und weniger Rohre welche einen Energieverlust verursachen. Sollte jedoch heutzutage mit elektronischen Drosselventilen für den Stragabgleich ausgerüstet werden um besser auf Temperaturschwankungen durch an- und abschalten der Heizkörper reagieren zu können.

Zweirohrheizungen dessen Rohre nicht gedämmt sind haben einen wesentlich höheren Wärmeverlust über Rohrwärme als Einrohrheizungen, das vergißt man einfach bei der ganzen Rohrwärmediskussion.

Die Einrohrheizung benötigt jedoch eine intelligentere Wartung als Zweirohrheizungen, denn Einstellfehler des Wartungspersonals haben bei ihr erhebliche Auswirkungen, auch deshalb sollte man elektronische gesteuerte Drosselventile zur Strangregulierung verwenden.
Siehe Beispiel für einen Lastabhängigen hydraulischen Abgleich:
Suche:
Energetische Optimierung einer Einrohranlage in einem Gebäude der
Wohnungsgesellschaft Delitzsch durch lastabhängigen hydraulischen Abgleich

HEIZUNGSJOURNAL 7/8 2007
1) Dipl.-Ing. (FH) Michael Hartmann,
Produktmanager,
Danfoss Wärmeautomatik,
Offenbach;
2) Dipl.-Ing. Jörg Müller,
Planer, IGHT Ingenieurbüro für
Bauplanung und Haustechnik, Gotha;
3) Dipl.-Ing. Winfried Dreger,
Vertriebsingenieur,
Techem Energy Services GmbH,
Berlin.

Referenzliste:
http://www.enerlyt.de/html/liste/ref_pla1.htm

Siehe:
Sonderdruck aus 6/2007 Danfoss
Hydraulischer Abgleich von Einrohranlagen

Suche: WBS 70 Einrohrheizungen
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Hier kann man alles über die Optimierung von Einrohrheizungen finden:
http://www.waerme.danfoss.com/Search/Goo...inrohrheizungen
Danfoss-Newsletter 04-2012
Zitat:
www.dancademy.de

Übrigens:
Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung sind
förderfähig
( KfW-Programm 430).
Der Haushaltsausschluss des Deutschen Bundestags hat am 21.03.2012 die Mittel hierfür freigegeben.


Aber es gibt noch tausende Anlagen in Bestandsgebäuden, die optimiert werden können.
Ja, Sie lesen richtig:
Optimiert werden können! Entgegen der Meinung vieler Fachleute steckt in Einrohranlagen ein bisher unentdecktes Einsparpotential durch „geringinvestive Maßnahmen“.

Das Ziel: Nicht neu planen, sondern nachrechnen und
gezielt die Anlage verbessern!

Neue Module
Neu bei DanBasic V ist das Modul „Armaturenauslegung
für Differenz- und Durchflussregler sowie Strangregulierventile“
und „Einrohrberechnung zur Nachrechnung
bzw. Optimierung von Bestandsanlagen“.
Eine Leistungsbeschreibung der neuen DanBasic V
gibt es hier.


Informieren kann und sollte sich Jeder, vor allem die dafür Verantwortlichen!
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Abrechnung nach VDI 2077 und "unbeheizte Räume"

Über dieses Problem wird einfach nicht gesprochen weil es absolut nicht gelöst ist.
1.) Wer aus Nutzungsgründen Räume seiner Wohnung nicht beheizen will bekommt per Abrechnung nach VDI 2077 Heizkörperwärme als Rohrwärme, aus Verbräuchen an Heizkörpern anderer Hausbewohner, mit aufgezwungen.
2.) Es kommt noch schlimmer, die Extremverbraucher werden durch die Abrechnung nach VDI 2077 massiv begünstigt.
3.) Bei Verwendung von Heizkostenverteilern, welche nicht unter 55°C messen werden an den Heizköpern in den unteren Geschossen wesentlich weniger Einheiten gemessen, so daß insgesamt die Anzahl der gemessenen Einheiten auf ~1/3 sinkt womit man die Abrechnung nach DIN 2077 durchsetzen zu können glaubt.

Darum wird empfohlen nur elektronische Heizkostenverteiler die nach VDI 2077 zugelassen sind zu verwenden, dh. für Niedertemperaturheizungen mit <55°C Heizmediumtemperatur sollten Heizkostenverteiler mit Zulassung ab 35°C verwendet werden. Siehe: DIN EN 834 Ersatz fürgroßes Grinsen IN 4713-3:1989-01
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Zulässige Heizkostenverteiler:
Siehe:
http://www.ikz.de/1996-2005/2005/05/0505040.php
Zitat:

Einsatzgrenzen für Heizkostenverteiler
Die Einsatzgrenzen für Heizkostenverteiler werden entsprechend DIN EN 834/835 von der Auslegungstemperatur des Heizsystems bestimmt. Für jede Bauart ist aufgrund der DIN oder einer individuellen Zulassung eine untere und eine obere Temperatur-Einsatzgrenze festgelegt. Es handelt sich dabei um die mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur tA. Neben der Auslegungs-Heizmediumtemperatur ist zudem die Ausführung des Heizsystems zu berücksichtigen (Tabelle 1).

Tabelle etc.pp. siehe Internetseite.

Als mittlere Auslegungsheiztemperatur gilt bei Einrohrheizungen die Rücklauftemperatur.
Siehe:
DIN bzw.
http://www.heizkostenverordnung.de/par5.html
Hier findet man die zulässigen Heizkostenverteiler:
http://www.nhrs.din.de/projekte/DIN+EN+834/de/122923612.html
Wie man eindeutig am Wert KWh/E erkennen kann sind Heizkostenverteiler mit einem Fühler nicht in der Lage
bei Vorlauftemperaturen <55°C entsprechende Einheiten zu erfassen. Die Erfassungsrate liegt dann bei ~1/3
der Einheiten. Auf dieser Grundlage ist keine Abrechnung nach VDI 2077 möglich, weil die Erfassungsrate der
Erfassungsgeräte ganz einfach für die Auslegungstemperatur der Heizung ungeeignet ist.
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Weitere Informationen:

http://www.bfw-mueller.de/kundo201s.html
Zitat:
Der elektronische Heizkostenverteiler Kundo 201 S
Das elektronische Heizkostenverteiler-System Kundo 201 S ist für den dezentralen Einsatz konzipiert. Auf oder neben jedem Heizkörper wird je ein Fühlgerät mit intelligenter Heizbetriebserkennung montiert, das die Verbrauchswerte anzeigt.

Der HKVE 201 S kann erkennen, ob die registrierte Wärmeeinwirkung aus dem Heizbetrieb oder aus einer Fremdwärmequelle resultiert.

Der(vor dem Einbau mit dem Gebäudeeigentümer) vereinbarte Ablesestichtag kann jeweils für den Monatsersten einprogrammiert werden. Die Geräte schalten zu diesem Zeitpunkt die bis dahin registrierten Verbrauchswerte in den Speicher und beginnen wieder bei Null. Der Speicherwert kann in der alternierenden Display-anzeige bis zum nächsten Speichertermin (1 Jahr) mit einem hochgestellten "M" abgelesen werden.

Auf diese Weise haben die Mieter die Möglichkeit, die auf dem übergebenen Ableseprotokoll festgehaltenen Ablesewerte in Ruhe nochmals nachzuprüfen.



http://www.ikz.de/1996-2005/2005/05/0505040.php

Zitat:
Einsatzgrenzen für Heizkostenverteiler
Die Einsatzgrenzen für Heizkostenverteiler werden entsprechend DIN EN 834/835 von der Auslegungstemperatur des Heizsystems bestimmt. Für jede Bauart ist aufgrund der DIN oder einer individuellen Zulassung eine untere und eine obere Temperatur-Einsatzgrenze festgelegt. Es handelt sich dabei um die mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur tA. Neben der Auslegungs-Heizmediumtemperatur ist zudem die Ausführung des Heizsystems zu berücksichtigen (Tabelle 1).



http://www.vdiv-bayern.de/verwalter/EHKV...en%20121110.pdf
Seite 13 und 14









DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (Herausgeber);
DIN EN 834, Juli 2010. Heizkostenverteiler für die Verbrauchserfassung von Raumheizflächen - Geräte mit elektrischer Energieversorgung; Deutsche Fassung prEN 834:2010
Vorgesehen als Ersatz für: DIN EN 834 (1994-11); Identisch mit: prEN 834(2010-07);

Berlin (Deutschland, Bundesrepublik)
Beuth Verlag GmbH
2010, 36 S.




Zitat:
Heizkostenverteiler nach dieser Norm dienen zur Erfassung der anteiligen Wärmeabgabe von Heizkörpern in Nutzeinheiten. Existieren in einer Abrechnungseinheit Nutzeinheiten mit typischen Unterschieden (z. B. technisch in Form unterschiedlicher Heizsysteme oder im Verbrauchsverhalten, z. B. Industrieräumlichkeiten gegenüber privaten Wohnungen), so kann eine entsprechende Unterteilung der Abrechnungseinheit in Nutzergruppen erforderlich sein. Aus der Tatsache, dass mit Heizkostenverteilern nur die jeweils anteilige Wärmeabgabe der Heizflächen in den Nutzeinheiten bezogen auf den gesamten Wärmeverbrauch der Abrechnungseinheit bzw. der Nutzergruppe bestimmt werden kann (siehe Abschnitt 4), ergibt sich die Notwendigkeit, dass dieser gesamte Wärmeverbrauch bestimmt werden muss. Dies erfolgt über Messung der verbrauchten Brennstoffmenge oder der Wärmemenge (letztere z. B. mittels Wärmezählern).

Zur sachgerechten Anwendung von Heizkostenverteilern nach dieser Norm soll die Heizungsanlage - dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Ausstattung mit Heizkostenverteilern entsprechen und - dem Stand der Technik entsprechend betrieben werden (siehe Anhang A, A.1).

Heizkostenverteiler nach dieser Norm dürfen für Heizsysteme nicht angewendet werden, bei denen die Temperatur-Einsatzgrenzen der Heizkostenverteiler unter- bzw. überschritten werden, bei denen der Bewertungsfaktor KQ für die Wärmeleistung nicht eindeutig definiert werden kann oder bei denen die Heizfläche nicht zugänglich ist. Dies trifft in der Regel für folgende Heizsysteme zu: - Fußbodenheizungen - Deckenstrahlungsheizungen - klappengesteuerte Heizkörper - Heizkörper mit Gebläse - Warmlufterzeuger - Heizungssysteme, deren Heizkörper mit Dampf betrieben werden.
Heizkostenverteiler für die Verbrauchserfassung von Raumheizflächen - Geräte mit elektrischer Energieversorgung; Deutsche Fassung FprEN 834:2012
Beginn des Projekts
2009-10-07
WI
00171006
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 834


Zitat:
Kurzreferat
Heizkostenverteiler nach dieser Norm dienen zur Erfassung der anteiligen Wärmeabgabe von Heizkörpern in Nutzeinheiten. Existieren in einer Abrechnungseinheit Nutzeinheiten mit typischen Unterschieden (z. B. technisch in Form unterschiedlicher Heizsysteme oder im Verbrauchsverhalten, z. B. Industrieräumlichkeiten gegenüber privaten Wohnungen), so kann eine entsprechende Unterteilung der Abrechnungseinheit in Nutzergruppen erforderlich sein. Aus der Tatsache, dass mit Heizkostenverteilern nur die jeweils anteilige Wärmeabgabe der Heizflächen in den Nutzeinheiten bezogen auf den gesamten Wärmeverbrauch der Abrechnungseinheit bzw. der Nutzergruppe bestimmt werden kann (siehe Abschnitt 4), ergibt sich die Notwendigkeit, dass dieser gesamte Wärmeverbrauch bestimmt werden muss.
Dies erfolgt über Messung der verbrauchten Brennstoffmenge oder der Wärmemenge (letztere z. B. mittels Wärmezählern).

Zur sachgerechten Anwendung von Heizkostenverteilern nach dieser Norm soll die Heizungsanlage - dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Ausstattung mit Heizkostenverteilern entsprechen und - dem Stand der Technik entsprechend betrieben werden (siehe Anhang A, A.1).

Heizkostenverteiler nach dieser Norm dürfen für Heizsysteme nicht angewendet werden, bei denen die Temperatur-Einsatzgrenzen der Heizkostenverteiler unter- bzw. überschritten werden, bei denen der Bewertungsfaktor KQ für die Wärmeleistung nicht eindeutig definiert werden kann oder bei denen die Heizfläche nicht zugänglich ist.

Dies trifft in der Regel für folgende Heizsysteme zu: - Fußbodenheizungen - Deckenstrahlungsheizungen - klappengesteuerte Heizkörper - Heizkörper mit Gebläse - Warmlufterzeuger - Heizungssysteme, deren Heizkörper mit Dampf betrieben werden.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 041-03-04 AA Heizkostenverteiler (SpA CEN/TC 171)
Ersatzvermerk
Vorgesehen als Ersatz für DIN EN 834:1994-11



[PDF] Merkblatt 05: Heizkostenabrechnung - Bayerisches ...
www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web...un...erkblatt_05.pdf

Zitat:
„Die Ausstattungen müssen für das jeweilige Heizsystem geeignet sein und so angebracht werden, dass ihre technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist.“

Heizkostenverteiler
Die Einsatzgrenzen von Heizkostenverteilern sind in der DIN EN 834 „Heizkostenverteiler für die Verbrauchserfassung von Raumheizflächen – Geräte mit elektrischer Energieversorgung“, Ausgabe November 1994, und DIN EN 835 „Heizkostenverteiler für die Verbrauchserfassung von Raumheizflächen – Geräte ohne elektrische Energieversorgung nach dem Verdunstungsprinzip“, Ausgabe April 1995, angegeben, insbesondere in der Tabelle A.1 der DIN EN 834.

Weder Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip noch Heizkostenverteiler mit elektrischer Energieversorgung können verwendet werden bei:
• Fußbodenheizungen
• Deckenstrahlungsheizungen
• klappengesteuerten Heizkörpern
• Heizkörpern mit Gebläse
• Warmlufterzeugern
• Dampfheizungen

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip können außerdem nicht verwendet werden bei:
• horizontalen Einrohrheizungen, die über eine Nutzereinheit (z. B. Wohnung) hinausgehen
• Badewannenkonvektoren

Auch sind die Temperatur-Einsatzgrenzen nach Tabelle A.1 der DIN EN 834 bzw. der DIN EN 835 zu beachten. So sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip nicht einsetzbar bei Heizungen, die mit niedrigeren Auslegungsvorlauftemperaturen als 55 °C arbeiten.

Heizkostenverteiler mit elektrischer Energieversorgung können dagegen eingesetzt werden bei:
• Heizungen, deren Auslegungsvorlauftemperaturen unter 55 °C liegt (gerätespezifische Temperatur-Einsatzgrenzen sind zu beachten)
• Einrohrheizungen, die über eine Nutzereinheit (Wohnung) hinausgehen

Gegenüber Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip haben Heizkostenverteiler mit elektrischer Energieversorgung einige Vorteile:
• die Verbrauchswerte werden als Ziffern dar-gestellt und nicht als Werte auf einer Skala;
• es besteht ein linearer Zusammenhang zwischen Anzeige und Wärmeabgabe der Heizkörper;
• bei abgestellten Heizkörpern wird praktisch kein Verbrauch angezeigt, im Gegensatz zur Kaltverdunstung bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip;
• bei Heizkostenverteilern mit elektrischer Energieversorgung entspricht eine Einheit einer relativ kleinen Wärmemenge, die Geräte haben eine gute Auflösung;
• bei den meisten elektronischen Heizkostenverteilern wird am einprogrammierten Stichtag der Wert für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum als Vorjahreswert abgespeichert und wieder bei null mit dem Zählen begonnen; Vorjahreswert und aktueller Wert erscheinen ab-wechselnd auf der Anzeige;
• elektronische Heizkostenverteiler gibt es auch mit Funkfernauslesung, sodass die Wohnungen nur noch alle 6 bis 8 Jahre für den Austausch der Batterien zugänglich sein müssen.

Voraussetzung für eine sachgerechte Verwendung von Heizkostenverteilern ist, dass die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Ausstattung dem Stand der Technik entspricht und auch so betrieben wird. Dazu steht im Anhang A.1 sowohl der DIN EN 834 als auch der DIN EN 835: „Für Heizungsanlagen, die mit Heizkostenverteilern ausgestattet sind, wird empfohlen, dass sie folgende Eigenschaften aufweisen:
a) Die Heizkörper sind mit einer vom Nutzer bedienbaren Regeleinrichtung für die Raumtemperatur (z. B. mit thermostatischen Heizkörperventilen) ausgerüstet.
b) Es wird eine ordnungsgemäß eingestellte außentemperaturgeführte zentrale Vorlauftemperatur-Regelung angewendet.
c) Das Rohrnetz ist hydraulisch abgeglichen, d. h., die Heizmittelströme sind entsprechend dem Auslegungszustand eingestellt.
d) Bei der Auslegung der Heizflächen sollte die ein-geschränkte Beheizung von benachbarten Räumen bzw. Nutzeinheiten berücksichtigt werden.

Die Empfehlung a) sollte in jedem Fall erfüllt sein, weil sie als notwendige Ergänzung zur Verbrauchserfassung anzusehen ist. Die Empfehlungen b) und c) dienen der Begrenzung des Verteilfehlerniveaus, und die Empfehlung d) soll eine ausreichende Beheizung sicherstellen.“



http://www.zeit.de/1989/22/lieber-zuruec...en-ofen/seite-2
Zitat:
Um diesen Markt zu öffnen, versucht Marktführer Techem gleichzeitig die Elektronik per Norm durchzusetzen: Zur Zeit überarbeitet der Arbeitsausschuß Heizkostenabrechnung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) die einschlägige DIN 4713. Unter Führung von Techem – selbst mit Sitz und Stimme vertreten – versuchte „eine konzertierte Aktion verschiedener Kreise“, so ein Ausschußmitglied, die Anforderungen für Heizkostenverteiler so hoch zu setzen, daß die Verdunster aus dem Rennen geworfen werden.
So sollte etwa die erlaubte Vorlauftemperatur der Heizungen für Verdunster von fünfzig auf siebzig Grad Celsius hochgeschraubt werden.
Richtig ist: Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto ungenauer arbeiten die Verdunster.
Siebzig Grad aber sind eine kritische Grenze, denn viele Heizungsanlagen sind genau für diese Temperatur ausgelegt, werden aber niedriger gefahren.


Fazit:
Somit ist die Fahrweise der Heizung Stand er Technik.

Die Eingebauten Heizkostenverteiler müssen dem Stand der Technik entsprechen. Dh. die zuvor, bis Ende 2003 verwendeten Heizkostenverteiler waren Stand der Technik die Ende 2003 eingebauten Heizkostenverteiler (Kundo 201 S) jedoch nicht!

Siehe Auswertung der Heizkostenabrechnungen in Bezug auf die Anzahl der Verteilereinheiten.
SirBernd
Meta, was willst du hier eigentlich austesten mit deinen vielen Links?

Du weisst doch mittlerweile, dass diese Linksammlungen nicht gern gesehen sind.
Versuche doch einfach deine Beiträge so zu schreiben wie alle anderen auch, und du ersparst dir die nächsten Verwarnpunkte.

Gruss Bernd
birke
SirBernd:
Zitat:
Meta, was willst du hier eigentlich austesten mit deinen vielen Links?


Wer soll vor allem den ganzen Sch.... lesen?
SirBernd
Denke auch, weniger wäre hier mehr :-)
Meta
Denke nie gedacht zu haben denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken und wenn du denkst dann denkst du falsch.
Meta
In den letzten Tagen habe ich wie auch schon des Öfteren die Rohrleitungstemperaturen gemessen.

Die Vorlauftemperaturen waren dabei ~ den Rücklauftemperaturen die Abweichungen betrugen 0°C bis maximal 2°C.
Siehe auch:
http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-128-hei...instellung.html

Wie kann so eine geringe Temperaturdifferenz zur Abrechnung nach VDI 2077 Rohrwärme berechtigen, wo doch alle die gleiche Menge an Rohrwärme haben?
Bei einer projektgemäß betriebenen Heizungsanlage kann das ja nicht der Standard sein, denn bei so hohen Vorlauftemperaturen stellt ja Niemand die Heizung an.

http://www.stadt-belzig.de/formular/energiekonzept.pdf
Auf den Seiten 177 und 178 finden Sie unter anderem diese Angaben:
Zitat:
Der durchschnittliche klimabereinigte Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser über die Jahre 2009-2011 beträgt auf die Gebäudenutzfläche der Häuser bezogen rd. 92 kWh/m²a. Abbildung 121 zeigt den spezifischen Wärmeverbrauch im Vergleich zu typischen Kennwerten der EnEV 2009. Diese Abbildung dient nur als Veranschaulichung des Energieverbrauchs und ersetzt nicht den bedarfsorientierten Energieausweis der EnEV 2009.


Der Energieverbrauch hier liegt bei ~ 145 KWh/m²a, das sind rund 58% mehr als bei einer entsprechend angepaßten Heizkurve verbraucht würde.
Somit läßt sich ~1/3 der Heizkosten einsparen. Bei ~7,80 €/m²a sind das pro m² 2,60 €/m²a. Bei einer 80m² Wohnung sind das 208 € pro Jahr die alle Mieter in Gera zu viel Heizkosten zahlen.
gastli
Zitat:
Der Energieverbrauch hier liegt bei ~ 145 KWh/m²a, das sind rund 58% mehr als bei einer entsprechend angepaßten Heizkurve verbraucht würde.
Somit läßt sich ~1/3 der Heizkosten einsparen. Bei ~7,80 €/m²a sind das pro m² 2,60 €/m²a. Bei einer 80m² Wohnung sind das 208 € pro Jahr die alle Mieter in Gera zu viel Heizkosten zahlen.


Hallo Meta.
Wer nimmt diese Gelder ein?
Wofür werden sie verwendet?
Meta
Fernwärmepreise:
http://www.lvz-online.de/leipzig/wirtsch...t-a-178352.html
Bundeskartellamt überprüft Fernwärme-Preise auch bei Leipziger Stadtwerken

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service...e-a-702810.html

BBU-Preisvergleich ausgewählter Städte - Wasser und Abwasser (Wasserverbrauch von 3000 m³/Jahr)

Fernwärmepreise:
München..65,83 €/MWh
Gera.......100,76 €/MWh

In Gera ist der Verbrauch um 58% höher und der Preis um 46%.
Adeodatus
Zitat:
Fernwärmepreise:
München..65,83 €/MWh
Gera.......100,76 €/MWh



Und woher stammen diese Zahlen?