Heizkostenabrechnung

Nachtschicht
Zitat:
Meta hat am 05. Oktober 2011 um 13:16 Uhr folgendes geschrieben:
[B]Bedienungsanleitung für automatische Heizkör perentlüfter


So ein Quark. Wenn der Mieter am Heizkörper rumfummelt kann er mehr Schaden machen. Finger Weg, wenn Mann und Frau sich nicht auskennt.

Wenn nicht richtig entlüftet ist, wird der HK nicht richtig warm und was nicht warm wird, wird auch nicht abgerechnet.

Absoluter nonsens.

Im Übrigen ist der HKL ein geschlossenes System und sollte im Normalfall auch ohne ständige Entlüftung funktionieren.

Ansonsten viel Spaß am Heimwerkeln ohne Ahnung.
Meister
Im Normalfall ja, aber wenn Heizkörper nicht richtig ausgerichtet sind, dann ist es kein Normalfall und man muss manuell nachhelfen.
Das nicht abgerechnet werden kann, was nicht heizt, ist natürlich auch verständlich. Lachen


Frettchen.
Meta
Ist in der Betriebskostenabrechnung die nicht erfaßte Rohrwärme in Rechnung gestellt so kann man die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen.
Siehe:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html
Meister
Die Heizkostenabrechnung kannst du nur virtuell kürzen.

Je mehr der Sparer spart, um so mehr steigen die Preise. Ja

Warum steigen die Preise? wegen den Rohstoffen? denkste Puppe, weil Merkel ja nicht von Gestern sondern von Heute ist. großes Grinsen

Jede gut-gemeinte Sparmaßnahme der Bürger, bedeutet für den Staat weniger Steuern.
Also lautet die Konsequenz, wenn der Bürger spart, müssen wir (Regierung und Wirtschaft) die Preise erhöhen, um den Gleichen Gewinn einzufahren.
So und nicht anders funktioniert Casino Kapitalismus.

Ökonomisch oder Volkswirtschaftlich gesehen, ist das sparen von Energie gerechtfertigt.

Wenn du aber glaubst es wirkt sich auf den Geldbeutel aus,.. dann denkste nur du denkst.
Die nächste Erhöhung der Rechnung, lässt nicht lange auf sich warten.





Frettchen.
Meta
Hier geht es nicht ums sparen, sondern um eine ordnungsgemäße Heizungseinstellung.
Liebes Frettchen, wer profitiert von Heizungsproblemen und erhöhten Energieverbrauch in erster Linie?
Siehe ähnliches Beispiel in Köln.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6lner_Kl%C3%BCngel
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12658
http://www.frauen-kluengeln.de/
http://www.zeit.de/2002/11/Muellaffaere
http://www.youtube.com/watch?v=RkBmQIVG7TI
http://www.youtube.com/watch?v=tyWBvTQ22cQ&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=iQkInDMNiug&feature=related
Adeodatus
Wenn jetzt noch erklärt wird was die ganzen unnützen Links mit einer Heizkostenabrechnung zu tun haben, wäre das ganz nett.
Meta
Wenn VDI 2077 die Berücksichtigung der Rohrwärme fordert ist stets auch die fehlende Wirtschaftlichkeit der Heizungseinstellung zu berücksichtigen.
Wartung und Betrieb der Heizungsanlage müssen deren Wirtschaftlichkeit gewährleisten.

Ist in der Betriebskostenabrechnung die nicht erfaßte Rohrwärme in Rechnung gestellt so kann man die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen.
Siehe:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html


Wirtschaftlichkeit:

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist gesetzlich in § 556 Abs. 3 und § 560 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 242 - Treu und Glauben - festgelegt.
Überhöhte Kosten können dann angenommen werden wenn diese 20% höher als die üblichen Kosten sind.
Siehe auch:
http://www.energieverbraucher.de/de/Zuha...lichkeit__2224/

Das gilt auch für Modernisierungen nach der EnEV
Das Energiebilanzverfahren ist dem Bauteilverfahren, nicht zuletzt aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit vorzuziehen.

Netzwerk wohnen - Ausgabe 3/2008
Die Zeitschrift der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Auszugszitate:
geringinvestive Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Heizungsanlagen gesetzt.

· Umbau von leider noch vorhandenen Einrohrheizungen unter Nutzung noch brauchbarer Anlagenteile (Effekt 25 – 30 % Energieeinsparung, bei gleichzeitiger Senkung der Anschlusswerte um 1/3) Aufwand 20 – 25 €/m²,

· Optimierung von Einrohrheizung durch Thermischen Strangabgleich mit Raumluft-Temperaturbegrenzung ( Effekt: 8 – 10 % Energieeinsparung) Aufwand 3 – 4 €/m²,

· Permanente Optimierung von Heizungsregelungen durch die Verbindung von Heizkostenerfassung und Regeltechnik („Techem adapterm“) Aufwand 0,60 €/m².


Bei Übergabe der Heizanlage ist sie für den berechneten Betrieb eingestellt. Diese Grundeinstellung ist nach Vorgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf äußerst wirtschaftlichen und energiesparenden Betrieb optimiert. Das heißt, das Heizwasser wird nur so weit erwärmt wie nötig. Um Raumtemperaturen von ca.22°C ( bis ca.26°C in Bädern ) zu erreichen, ist es erforderlich, die Thermostatventile voll zu öffnen und in Bädern die Zusatzheizung zuzuschalten. Durch die elektrische Zusatzheizung wird eine Temperaturdifferenz ausgeglichen, die sonst nur durch unwirtschaftliche Erhöhung der Vorlauftemperatur der gesamten Heizwassermenge möglich wäre.

Individuelle Ansprüche können Veränderungen dieser Grundeinstellung erforderlich machen.
Von der ursprünglichen Grundeinstellung abweichende Einstellungen führen zur Erhöhung des Energieverbrauches und damit der Kosten für alle. Auch hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Wer etwas besonderes will sollte mit Rücksicht auf alle Anderen selbst dafür Sorge tragen.

Die Optimierung der Heizleistung im Gebäudeanschluss erfolgt durch ständige Auswertung des Regelungsverhaltens aller Heizkörper in den Räumen, die sich in der Nutzung befinden. Bei zu hohen Vorlauftemperaturen führen die Rohrwärmeabgaben zu hohen Raumtemperaturen selbst bei abgeschalteten Heizkörpern, zu niedrige Vorlauftemperaturen verhindern längere Heizunterbrechungen bei Abwesenheit und während der Nacht.
Adeodatus
Ich kann immer noch nicht nachvollziehen was hier immer wieder mit ins leere laufenden Links und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten erreicht werden soll. Aber auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole wenn Du Probleme mit Deiner BKO hast dann wende Dich doch einfach mal an Deinen Vermieter, geh zum Mieterschutzbund oder nimm Dir einen Anwalt. Eine andere Möglichkeit zum Feststellen das Deine Forderungen die Du hier immer wieder aufstellst ein teuerer Spaß sind ist Du baust Dir ein eigenes Haus da kannst Du sogar alle Energiepolitischen Anforderungen an eine Heizungsanlage erfüllen, und Du wirst merken das Geld welches man durch neuere, modernere und leistungsfähigere Heizungsanlagen einspart erst einmal in Form von hohen Kosten für die Anschaffung und Installation vorfinanzieren muss bei einer Mietwohnung heißt das das man keinen Cent spart, sondern nur sein Geld auf eine andere Art und Weise verfeuert.
Meta
Danke für den Hinweis, hier der funktionierende Link:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html

Für Pflege, Instandhaltung und Erneuerung der Heizungsanlage zahlen alle Mieter; zusätzlich gibt es für Verbesserungen noch Fördermittel. Also muß das ganze nicht mehr kosten wenn man Pflege, Instandhaltung, Erneuerung und Förderung geschickt einsetzt. Das schaffen entsprechend gut organisierte Verwaltungen bestimmt.
Beim Einsatz automatischer Entlüftungen sinkt zB. der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand erheblich, denn dann muß die Heizungsanlage nicht mehr mehrmals jährlich entlüftet werden, so wie es jetzt ist und es sinkt die Betriebskostenabrechnung.
Nachtschicht
Zitat:
spidy hat am 26. Oktober 2011 um 22:06 Uhr folgendes geschrieben:
Eine andere Möglichkeit zum Feststellen das Deine Forderungen die Du hier immer wieder aufstellst ein teuerer Spaß sind ist Du baust Dir ein eigenes Haus da kannst Du sogar alle Energiepolitischen Anforderungen an eine Heizungsanlage erfüllen, und Du wirst merken das Geld welches man durch neuere, modernere und leistungsfähigere Heizungsanlagen einspart erst einmal in Form von hohen Kosten für die Anschaffung und Installation vorfinanzieren muss bei einer Mietwohnung heißt das das man keinen Cent spart, sondern nur sein Geld auf eine andere Art und Weise verfeuert.


Dem kann ich nur zustimmen. Bevor ich in neue Technik investiere rechne ich erst mal durch, ob ich am Ende wirklich etwas einsparen kann.
Sicher, der Möglichkeiten gibt es da viele, allerdings sind die meisten Verschwendung von Ressourcen oder müssen erst mal zur serienreife gebracht werden, um mit herkömmlichen wirklich konkurrieren zu können.

@meta
Du kaufst dir sicher auch kein Elektroauto, nur weil du den Strom etwas günstiger als Benzin bekommst. Die Anschaffungskosten schlagen auch zu Buche.
So ist es auch bei einer Modernisierung einer Heizungsanlage.

Zitat:
Meta hat am 27. Oktober 2011 um 11:35 Uhr folgendes geschrieben:
denn dann muß die Heizungsanlage nicht mehr mehrmals jährlich entlüftet werden, so wie es jetzt ist

Ich frage mich immer noch, wie in ein geschlossenes System Luft eindringen soll. Irgendetwas ist mit deiner Heizungsanlage dann nicht in Ordnung. Vielleicht sollte ein Monteur das System mal abdrücken, um festzustellen wo es fälschlicher Weise Luft zieht.
Meister
Zitat:
Nachtschicht hat am 27. Oktober 2011 um 23:49 Uhr folgendes geschrieben:




Ich frage mich immer noch, wie in ein geschlossenes System Luft eindringen soll. Irgendetwas ist mit deiner Heizungsanlage dann nicht in Ordnung. Vielleicht sollte ein Monteur das System mal abdrücken, um festzustellen wo es fälschlicher Weise Luft zieht.


Beim Nachfüllen der Anlage mit Wasser, kann es durchaus vorkommen. Ja


Frettchen.
Meta
Zitat:
Frettchen hat am 06. November 2011 um 11:23 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachtschicht hat am 27. Oktober 2011 um 23:49 Uhr folgendes geschrieben:

Ich frage mich immer noch, wie in ein geschlossenes System Luft eindringen soll. Irgendetwas ist mit deiner Heizungsanlage dann nicht in Ordnung. Vielleicht sollte ein Monteur das System mal abdrücken, um festzustellen wo es fälschlicher Weise Luft zieht.


Beim Nachfüllen der Anlage mit Wasser, kann es durchaus vorkommen. Ja

Frettchen.


Wie schön das Niemand weiß in welchen Fällen das vorkommen kann:

Die Heizungsfirmen welche die Heizung entlüften lassen nämlich immer Luft in der Heizung zurück, welche dann wieder die Probleme verursacht, denn sie entlüften nur den Strang aber nicht die Heizkörper und deren Zuleitungen. Dazu müßte man in die Miterwohnungen am betreffendem Strang und das geht nicht wenn die Mieter nicht da sind.
Folge:
Wo oft Luft in den Heizkörpern ist braucht man am Ende weniger heizen, da der Vermieter diese Stränge dann wegen der sonst ständigen Aufwendungen und des Ärgers damit einfach über den Strangabgleich hochregulieren läßt. Diesen Heizenergiemehrverbrauch, am hochreguliertem Strang, bezahlen dann die anderen Mieter mit!

Abgesehen davon sind im Wasser auch immer Gase (zB. CO2, O2 usw.) enthalten, welche sich mit der Zeit, zB. bei Erhitzung, absondern. Außerdem finden in den Rohrleitungen auch chemische Prozese statt, welche Gase freisetzen.

Für Pflege, Instandhaltung und Erneuerung der Heizungsanlage zahlen alle Mieter; zusätzlich gibt es für Verbesserungen noch Fördermittel. Also muß das ganze nicht mehr kosten wenn man Pflege, Instandhaltung, Erneuerung und Förderung geschickt einsetzt. Das schaffen entsprechend gut organisierte Verwaltungen bestimmt.
Beim Einsatz automatischer Entlüftungen sinkt zB. der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand erheblich, denn dann muß die Heizungsanlage nicht mehr mehrmals jährlich entlüftet werden, so wie es jetzt ist und es sinkt die Betriebskostenabrechnung.

So lange es aber nicht so ist und durch Luftblasen im Heizungssystem dieses nicht richtig funktioniert und der Vermieter dann die Heizleistung so weit erhöht das die Wohnungen ausreichend mittels der Rohrleitungen beheizt werden können (unter Umständen bis zu >26°C) und die Rohrleitungswärme dann bei der Abrechnung berücksichtigt so lange ist es auch berechtigt wenn man die Heizungsabrechnung um 15% kürzt, denn solche Heizungsanlageneinstellungen entsprechen nicht den Anerkannten Regeln der Technik und begünstigen Extremverbraucher, welche die Fenter ihrer Wohnung ständig offen stehen haben und immer frieren.

Siehe:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html
Meta
Wie können wir das faule Ei, Abrechnung nach VDI 2077 (Rohrwärme), an den Vermieter zurückgeben?
Wer zB. die Anerkennung der Berücksichtigung der Wärmedämmung unter dem Vorbehalt machte, das dann 30% zu 70% abgerechnet wird, hat einen Trumpf im Ärmel! Da der Vermieter sich nicht mehr an seine stillschweigende Vereinbarung hält ist es auch nicht mehr nötig für die Wärmedämmung zu zahlen.

Es gibt jedoch noch andere Möglichkeiten, zB. wenn man seine Heizung nicht mehr aufdreht und alle dabei mitmachen; dann bleibt der Vermieter auf ~40% der Heizungskosten sitzen, es sei denn er verändert mal eben noch zum Zeitpunkt der Abrechnung die Abrechnungsmethode, wie dieses mal.
Ich glaube jedoch nicht das da Gerichte mitspielen werden und die Abrechnung nach m² Mietfläche gestatten und per Urteil sanktionieren. Schon das überspringen der 50% zu 50% Abrechnungsmethode nach 30 zu 70 dürfte bei Klagen Probleme bereiten, denn das sieht alles eher nach einer willkürlichen Abrechnung des Vermieters aus Vermieteranarchie per Gesetz dürfte selbst das BGH kippen - so geht es nicht.

Also schriftlicher Widerspruch und Heizkostenzahlung bis auf weiteres unter Vorbehalt.

Wie bekommt man es ohne Heizkörpernutzung im Winter wärmer als bisher?
Heizungsrohre abbeizen und schwarz streichen am besten mit Ofenschwärze für Ofenrohre, das steigert die Wärmeabgabe.
Gardienen vor den Heizrohren entfernen, wenn es draußen dunkel wird und man Licht anmachen muß Gardienen und Vorhänge zu damit die Wärme im Raum bleibt.

Dunklel gefärbte Alufolie wie eine Wendel um das Heizrohr legen, ähnlich der an den Heizköper angeschweißten Rippen, das erhöht die Wärmeabgabe vom Rohr. Das schöne daran ist, wenn wir nun alle unsere Heizungen nicht aufdrehen dann zahlt ~40% der Heizkostenabrechnung der Vermieter, denn 30% + Rohrwärme ergeben ~60% der Heizkosten.

Habt keine Angst das die Sache nicht klappt, denn wer nicht mitmacht wird bestraft. Der zahlt für seine Punkte für alle die mitmachen, die Strafe kann teuer werden, es sei denn man hat einen guten Rechtsanwalt und klagt gegen diese Ungerechtigkeit; der Mieterbund tut es natürlich auch.

Also macht Alle mit und freut euch mit mir auf die nächste Heizkostenabrechnung. Die wollen es so, ansonsten würden sie die Vorlauftemperaturen senken damit die Heizkosten sinken und die Heizanlage ordentlich warten, so daß es keine Probleme mit der warmen Wohnung und der Abrechnung gibt.

Mal sehen für was man sich entscheidet, das werden wir ja beizeiten merken, wenn wir alle unsere Heizkörper für eine warme Wohnung einschalten müssen, weil die Vorlauftemperaturen gesenkt und die Heizungen fit gemacht wurden.
Meta
Wie läßt sich das Problem, Abrechnung nach VDI 2077 (Rohrwärme), umgehen?
Siehe:
http://www.bfw-gohl.de/?Informationen:VDI_2077
Zitat:
Wann tritt das Problem auf?

Verdunster kaschieren durch Ihre Bauweise und Erfassungsart das Problem der Rohrwärmeabgabe. Elektronische Heizkostenverteiler zählen dagegen nur dann, wenn der Heizkörper selbst warm ist. So wird Rohrwärme gar nicht mehr erfasst.

In Einrohrheizungen zirkuliert ständig warmes Wasser, selbst dann, wenn die Heizkörper abgestellt sind. Über schlecht gedämmte Rohre wird so ständig Wärme abgegeben, die über die elektronischen Heizkostenverteiler nicht erfasst wird.

Bei Einrohrheizungen werden manche Wohnungen oft nicht richtig warm. Meist ist der fehlende hydraulische Abgleich dafür verantwortlich. Das betrifft besonders Wohnungen, die weiter von der Heizanlage entfernt sind. Als gängige Lösung wird die Vorlauftemperatur erhöht. So geht noch mehr Wärme über schlecht gedämmte Rohre verloren.

Auch ein niedriger Grundkostenanteil (z. B. 30% über Grundkosten und 70% über Verbrauch) verschärft die Ungenauigkeit.


So wie es aussieht liegt die Anwendung der VDI 2077 an der Heizkostenerfassung durch elektronische Heizkostenverteiler, weil diese die Rohrwärmeabgabe nicht erfassen.
Ganz anders ist es bei den Verdunstern, damit werden die Anteile der Rohrwärme mit erfaßt.
Warum könnte man nicht einfach unter solchen Bedingungen auf die elektronische Heizkostenverteilung verzichten und Verdunster verwenden?

Auszug Heizkostenverordnung:
Zitat:
§ 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden
1. auf Räume,
a) in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m2 · a) aufweisen,
b) bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs
oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen,
die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; oder
c) die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann;
3. auf Räume in Gebäuden, die überwiegend versorgt werden
a) mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen
oder
b) mit Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wird;
4. auf die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen, soweit diese Kosten in den Fällen des § 1 Absatz
3 nicht in den Kosten der Wärmelieferung enthalten sind, sondern vom Gebäudeeigentümer gesondert
abgerechnet werden;
5. in sonstigen Einzelfällen, in denen die nach Landesrecht zuständige Stelle wegen besonderer Umstände
von den Anforderungen dieser Verordnung befreit hat, um einen unangemessenen Aufwand oder sonstige
unbillige Härten zu vermeiden.
(2) Soweit sich die §§ 3 bis 6 und § 8 auf die Versorgung mit Warmwasser beziehen, gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser
Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht
verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
Dies gilt nicht beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer; insoweit verbleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Anforderungen des § 5 Absatz 1 Satz 2 gelten bis zum 31. Dezember 2013 als erfüllt
1. für die am 1. Januar 1987 für die Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs vorhandenen
Warmwasserkostenverteiler und
2. für die am 1. Juli 1981 bereits vorhandenen sonstigen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung.
(3) Bei preisgebundenen Wohnungen im Sinne der Neubaumietenverordnung 1970 gilt Absatz 2 mit der
Maßgabe, dass an die Stelle des Datums "1. Juli 1981" das Datum "1. August 1984" tritt.
(4) § 1 Absatz 3, § 4 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 3 gelten für Abrechnungszeiträume, die nach dem 30.
September 1989 beginnen; rechtsgeschäftliche Bestimmungen über eine frühere Anwendung dieser Vorschriften
bleiben unberührt.
(5) Wird in den Fällen des § 1 Absatz 3 der Wärmeverbrauch der einzelnen Nutzer am 30. September 1989 mit
Einrichtungen zur Messung der Wassermenge ermittelt, gilt die Anforderung des § 5 Absatz 1 Satz 1 als erfüllt.
(6) Auf Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2009 begonnen haben, ist diese Verordnung in der bis zum
31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.


Wo kann denn der Verbrauch noch vernünftig beeinflußt werden wenn man mittels viel zu hoher Vorlauftemperaturen und daraus resultierender Rohrwärmeabgabe, zwangsbeheizt wird?

Da kann man sich doch gleich die Verbrauchserfassung schenken und den Verbrauch nach m² Wohnfläche verteilen, zumal wenn noch die Energie von 10°C aus der Warmwassererzeugung (50°C an Stelle 60°C) der Heizkostenverteilung untergejubelt wird.

Der Betrieb und die Ablesung der Heizkostenverteiler dürfte doch in diesen Fällen teurer als eine Heizkostenverteilung nach m² Wohnfläche sein, aber wer überprüft das schon denn die unwissenden Mieter bittet man einfach zur Kasse!
Kerstin
Zitat:
Meta hat am 14. November 2011 um 00:42 Uhr folgendes geschrieben:
Heizungsrohre abbeizen und schwarz streichen am besten mit Ofenschwärze für Ofenrohre, das steigert die Wärmeabgabe.
Gardienen vor den Heizrohren entfernen, wenn es draußen dunkel wird und man Licht anmachen muß Gardienen und Vorhänge zu damit die Wärme im Raum bleibt.

Dunklel gefärbte Alufolie wie eine Wendel um das Heizrohr legen, ähnlich der an den Heizköper angeschweißten Rippen, das erhöht die Wärmeabgabe vom Rohr..

Mal eine dämliche Frage. In welchen Wohnungen gehen denn die Heizungsrohre noch Aufputz?
Das ist ja wie im Mittelalter. Lachen

Zitat:
Meta hat am 14. November 2011 um 00:42 Uhr folgendes geschrieben:
Das schöne daran ist, wenn wir nun alle unsere Heizungen nicht aufdrehen dann zahlt ~40% der Heizkostenabrechnung der Vermieter.

Meinst du? Der Vermieter wohnt in den seltensten Fällen mit im Haus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er für etwas bezahlt, was er nicht nutzt.
Meta
Steigende Heizkosten bei sinkendem Verbrauch dank Abrechnung nach VDI 2077.

So lange zu hohe Vorlauftemperaturen keine Rolle spielen wird man immer nach VDI 2077 abrechnen können.

Es stellt sich inzwischen jedoch die Frage ob bei dieser Abrechnung noch die Kosten für Verbrauchsablesungen und Meßgeräte sinnvoll sind, oder nur zur Preistreiberei beitragen sollen!

Unter diesen Verhältnissen der Zwangsbeheizung durch zu hohe Vorlauftemperaturen kann man auch gleich die Heizkosten nach m² Grundfläche umlegen.

Wie hoch sind die Kosten für Wärmezählermiete und Ablesung der Erfassungsgeräte?
Diese Kosten können wir uns unter den Verhältnissen der Zwangsbeheizung durch zu hohe Vorlauftemperaturen sparen.

Den Nachweis darüber sollte man von seinem Vermieter fordern.
Meta
Noch ein Hinweis zu den Verbrauchsabrechnungen:
Wenn die Anzahl der gemessenen Verbrauchseinheiten erheblich sinkt so sind daran zu hohe Vorlauftemperaturen schuld. Die Heizungsanlage wird dadurch für den Nutzer unwirtschaftlich betrieben und die tatsächlichen Heizkosten steigen.
Rechnen Sie jedes Jahr den Verbrauchswert in KW pro gemessener Einheit für die Gesamtabrechnung aus;
zB. Energie für 100 WBS70 Wohnungen / Summe der an den Heizkörpern gemessenen Einheiten
(keine Rohrwärmeeinheiten, denn diese erhöhen sich bei zu hohen Vorlauftemperaturen)

Daran können Sie erkennen wie effektiv ihr Gebäude in dem entsprechendem Jahr beheizt wurde.
=--->Sinkt der Verbrauch pro Einheit wurde ihr Gebäude effektiver beheizt, bessere Vorlauftemperaturregelung.
=--->Steigt der Verbrauch pro Einheit wurde ihr Gebäude nicht effektiv beheizt, die Vorlauftemperaturregelung muß unbedingt verbessert werden.

Prüfen Sie einmal nach diesem Chema alle Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre, welche Sie besitzen, denn der Gebäudegesamtverbrauch ist immer mit angegeben.

Es wäre schön wenn viele hier ihre Ergebnisse mitteilen, dann könnten alle sich ein Bild über die Effektivitätsentwicklung der Wohnungsbeheizung in Gera machen.

Geben Sie dazu bitte die Wohnungstypen an zB. WBS 70, Altbau, Neubauten mit Baujahr usw..
Adeodatus
@ Meta was soll denn diese immer wieder gleiche herunterbeten von aus dem Internet Zusammengewürfelten Textpassagen.

Gut ich verstehe eins sie sind in Gera offensichtlich eine der wenigen die Heizkosten nachzahlen muss, in der Regel lagen dieses Jahr die Rückerstattungsbeträge für die Mieter in den meisten BKO-Abrechnungen bei bis zu 30% der Vorauszahlungen für Heizkosten aus dem Abrechnungszeitraum 2011, und das unabhängig von der Bauart, dem Alter, der Lage und oder des installierten Heizungstyps eines Gebäudes. Diese Rückzahlungen sind in erster Linie dem relativ milden Winter zuzuschreiben. Die meisten Nachzahlungen die die Mieter in den letzten Jahren leisten mussten basierten in den meisten Fällen auf Preissteigerungen bei den Energieträgern wie Strom, Gas und Öl und längeren Frostperioden bzw. niedrigeren Temperaturen im Vergleich zum letzten Jahr.

Wenn Sie tatsächlich Probleme mit den BKO – Abrechnungen haben dann empfehle ich wie ich es schon einmal gemacht habe wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder suchen sich eine Wohnung die ihren Anforderungen gerecht wird.
Meta
Es wäre schön wenn Sie sich einmal ernsthaft mit der Sache beschäftigen, denn was Sie schreiben geht an dem vollkommen vorbei um was es mir im Zusammenhang mit der Heizungsabrechnung geht.

Zwangsbeheizung der Wohnungen über die Heizungsrohre mittels zu hoher Vorlauftemperaturen führt zu immer weniger Verbrauchseinheiten auf den Zählern an den Heizkörpern. Das hat man nunmehr so lange betrieben das inzwischen die VDI 2077 anwendet werden kann. Denn je mehr man die Wohnungen über die Heizungsrohre beheizt um so weniger Einheiten werden gemessen.

Mir geht es nunmehr darum zu beweisen wann und wie das über die Jahre vor sich ging. Dazu ist es erforderlich die Summe der Zählerverbrauchswerte und den Heizwärmeverbrauch, ohne Warmwassererwärmung, in den Abrechnungen zu suchen und dann gleich für die gesamte Abrechnungseinheit, egal wie viele Wohnungen da zusammengefaßt sind, den gesamten Heizungsverbrauch durch die gesamten gemessenen Einheiten zu teilen.

Steigt dieser Wert über die Jahre dann handelt es sich um eine Stück für Stück erhöhte Zwangsbeheizung und nicht um veraltete und marode Heizungsanlagen, so wie es jetzt immer behauptet wird.

Es geht konkret um die Effektivitätsentwicklung der bei der Wohnungsbeheizung durch Fernwärme, den Nachweis von immer höheren Vorlauftemperaturen durch insgesamt stark sinkende Verbrauchseinheiten auf den Zählern an den Heizkörpern.
Adeodatus
Ich zitiere einmal

Zitat:
Wenn die Anzahl der gemessenen Verbrauchseinheiten erheblich sinkt so sind daran zu hohe Vorlauftemperaturen schuld.


Das Mieter einfach die Heizung nicht aufdrehen auf die Idee kommen sie gar nicht erst.

Ich habe das "Glück" selbst in einer Wohnung zu wohnen die weder eine Wärmedämmung hat noch isolierte Heizleitungen. Nun ist es so das ich vor 6 Jahren hier eingezogen bin, vorher hatte ich in einer Wohnung gewohnt die isolierte Leitungen und Wärmedämmung hatte. Wenn ich mir die Heizkosten anschaue unterscheiden diese sich je qm Wohnfläche so gut wie nicht und auch mit Wohnungen der Baureihe WBS 70 kann ich meine BKO vergleichen und auch hier gibt es nur geringfügige Unterschiede. Die in der Regel auf gestiegene Rohstoff- und Energiepreise zurückzuführen sind. Daher nochmals wenn es diese Probleme wirklich gibt dann ziehen sie um, es gibt in Gera genügend Wohnraum der auch ihren Bedürfnissen entgegenkommt.