Wenn VDI 2077 die Berücksichtigung der Rohrwärme fordert ist stets auch die fehlende Wirtschaftlichkeit der Heizungseinstellung zu berücksichtigen.
Wartung und Betrieb der Heizungsanlage müssen deren Wirtschaftlichkeit gewährleisten.
Ist in der Betriebskostenabrechnung die
nicht erfaßte Rohrwärme in Rechnung gestellt so kann man die
Heizkostenabrechnung um 15% kürzen.
Siehe:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html
Wirtschaftlichkeit:
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist gesetzlich in § 556 Abs. 3 und § 560 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 242 - Treu und Glauben - festgelegt.
Überhöhte Kosten können dann angenommen werden wenn diese 20% höher als die üblichen Kosten sind.
Siehe auch:
http://www.energieverbraucher.de/de/Zuha...lichkeit__2224/
Das gilt auch für Modernisierungen nach der EnEV
Das Energiebilanzverfahren ist dem Bauteilverfahren, nicht zuletzt aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit vorzuziehen.
Netzwerk wohnen - Ausgabe 3/2008
Die Zeitschrift der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Auszugszitate:
geringinvestive Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Heizungsanlagen gesetzt.
· Umbau von leider noch vorhandenen Einrohrheizungen unter Nutzung noch brauchbarer Anlagenteile (Effekt 25 – 30 % Energieeinsparung, bei gleichzeitiger Senkung der Anschlusswerte um 1/3) Aufwand 20 – 25 €/m²,
· Optimierung von Einrohrheizung durch Thermischen Strangabgleich mit Raumluft-Temperaturbegrenzung ( Effekt: 8 – 10 % Energieeinsparung) Aufwand 3 – 4 €/m²,
· Permanente Optimierung von Heizungsregelungen durch die Verbindung von Heizkostenerfassung und Regeltechnik („Techem adapterm“) Aufwand 0,60 €/m².
Bei Übergabe der Heizanlage ist sie für den berechneten Betrieb eingestellt. Diese Grundeinstellung ist nach Vorgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf äußerst wirtschaftlichen und energiesparenden Betrieb optimiert. Das heißt, das Heizwasser wird nur so weit erwärmt wie nötig. Um
Raumtemperaturen von ca.22°C ( bis ca.26°C in Bädern ) zu erreichen, ist es
erforderlich, die Thermostatventile voll zu öffnen und in Bädern die Zusatzheizung zuzuschalten. Durch die elektrische Zusatzheizung wird eine Temperaturdifferenz ausgeglichen, die sonst nur durch unwirtschaftliche Erhöhung der Vorlauftemperatur der gesamten Heizwassermenge möglich wäre.
Individuelle Ansprüche können Veränderungen dieser Grundeinstellung erforderlich machen.
Von der ursprünglichen Grundeinstellung abweichende Einstellungen führen zur Erhöhung des Energieverbrauches und damit der Kosten für alle. Auch hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Wer etwas besonderes will sollte mit Rücksicht auf alle Anderen
selbst dafür Sorge tragen.
Die Optimierung der Heizleistung im Gebäudeanschluss erfolgt durch ständige Auswertung des Regelungsverhaltens aller Heizkörper in den Räumen, die sich in der Nutzung befinden. Bei zu hohen Vorlauftemperaturen führen die Rohrwärmeabgaben zu hohen Raumtemperaturen selbst bei abgeschalteten Heizkörpern, zu niedrige Vorlauftemperaturen verhindern längere Heizunterbrechungen bei Abwesenheit und während der Nacht.