Meta
Weiter mit der Heizkostenabrechnung:
Die Politische These lautet:
Wer profitiert von der Rohrwärmeabgabe – und wer nicht
Davon profitieren Mietparteien, die einen geringen Wärmebedarf aufweisen (Niedrigverbraucher) und die aufgrund ihrer Wohnungslage diese Rohrwärmeabgabe stärker nutzen können als andere Mieter. Die Mieter benötigen neben der Rohrwärmeabgabe nur in geringem Umfang eine Wärmezufuhr über die Heizkörper. Das heißt, an den Heizkörpern werden nahezu keine Verbrauchseinheiten mehr erfasst.
Demnach müßte man bei der Rohrwärmeberechnung die Temperaturspreizung im Strang berücksichtigen, das macht die VDI 2077 jedoch nicht.
Eigentlich dreht es sich in Wahrheit bei dem ganzem Geschwätz darum zu beweisen, daß alles prima gedämmt ist, keine Verluste vorhanden sind, und die Kosten gerecht verteilt werden.
Nach dem veranstalteten Schauspiel ist es jedoch nicht so, denn die Rohrleitungen befinden sich hinter Gardienen und Vorhängen. Also an einer Stelle im Raum wo die Wärmeabgabe überhaupt nicht optimal ist und das oft auf mehr als 2/3 ihrer Länge, oder eingeklemmt zwischen Schränken und Wand. Woher soll da viel Wärme kommen?
Ich vermute die Wärme kommt eher aus den unteren Wohnungen als aus den Rohrleitungen!
Bei der Berechnung der Rohrwärmeabgabe nach VDI 2077 wird weder der Rohrdurchmesser noch die Temperaturspreizung im Rohr von der oberen bis zur unteren Wohnung berücksichtigt.
Die Temperaturspreizung beträgt maximal 15°C. Andererseits verbrauchen Giebel-, Erdgeschoß-, und die Wohnungen unter dem Dach wesentlich mehr Wärme, aber auch diese will der Vermieter vermieten!
Die Rohrwärmeverluste außerhalb von Wohnungen sind auch nicht unerheblich. Da wären die Leitungen welche unter der Kellerdecke verlegt sind und durch den gesamten Keller über die gesamte Hauslänge verlaufen und den Keller erwärmen.
Selbiges gilt auch für den Raum im Attikabereich über der oberen Geschossdecke unter dem Dach, wo die Leitungen zur Verteilung der Heizwärme verlaufen, in welchem Zustand sich deren Dämmung wohl befindet, falls eine da ist?
Als letztes fehlt in der Erfassung des Wärmeverbrauchs noch die Treppenhausbeheizung, welche man auf Grund der Verbrauchshöhe keinesfalls über Rohrwärmeabgabe verteilen kann!
Nicht einmal jeder Hauseingang profitiert gleichmäßig davon und das alles ohne Heizwärmeerfassung entgegen den seit langem dem Vermietern bekannten bekannten gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung zur Erfassung großer Verbraucherer (§7).
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
(2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.
Anmerkung: Treppenhaus!
Hier muß ich erst einmal Schluß machen, morgen mehr.
Die Politische These lautet:
Wer profitiert von der Rohrwärmeabgabe – und wer nicht
Davon profitieren Mietparteien, die einen geringen Wärmebedarf aufweisen (Niedrigverbraucher) und die aufgrund ihrer Wohnungslage diese Rohrwärmeabgabe stärker nutzen können als andere Mieter. Die Mieter benötigen neben der Rohrwärmeabgabe nur in geringem Umfang eine Wärmezufuhr über die Heizkörper. Das heißt, an den Heizkörpern werden nahezu keine Verbrauchseinheiten mehr erfasst.
Demnach müßte man bei der Rohrwärmeberechnung die Temperaturspreizung im Strang berücksichtigen, das macht die VDI 2077 jedoch nicht.
Eigentlich dreht es sich in Wahrheit bei dem ganzem Geschwätz darum zu beweisen, daß alles prima gedämmt ist, keine Verluste vorhanden sind, und die Kosten gerecht verteilt werden.
Nach dem veranstalteten Schauspiel ist es jedoch nicht so, denn die Rohrleitungen befinden sich hinter Gardienen und Vorhängen. Also an einer Stelle im Raum wo die Wärmeabgabe überhaupt nicht optimal ist und das oft auf mehr als 2/3 ihrer Länge, oder eingeklemmt zwischen Schränken und Wand. Woher soll da viel Wärme kommen?
Ich vermute die Wärme kommt eher aus den unteren Wohnungen als aus den Rohrleitungen!
Bei der Berechnung der Rohrwärmeabgabe nach VDI 2077 wird weder der Rohrdurchmesser noch die Temperaturspreizung im Rohr von der oberen bis zur unteren Wohnung berücksichtigt.
Die Temperaturspreizung beträgt maximal 15°C. Andererseits verbrauchen Giebel-, Erdgeschoß-, und die Wohnungen unter dem Dach wesentlich mehr Wärme, aber auch diese will der Vermieter vermieten!
Die Rohrwärmeverluste außerhalb von Wohnungen sind auch nicht unerheblich. Da wären die Leitungen welche unter der Kellerdecke verlegt sind und durch den gesamten Keller über die gesamte Hauslänge verlaufen und den Keller erwärmen.
Selbiges gilt auch für den Raum im Attikabereich über der oberen Geschossdecke unter dem Dach, wo die Leitungen zur Verteilung der Heizwärme verlaufen, in welchem Zustand sich deren Dämmung wohl befindet, falls eine da ist?
Als letztes fehlt in der Erfassung des Wärmeverbrauchs noch die Treppenhausbeheizung, welche man auf Grund der Verbrauchshöhe keinesfalls über Rohrwärmeabgabe verteilen kann!
Nicht einmal jeder Hauseingang profitiert gleichmäßig davon und das alles ohne Heizwärmeerfassung entgegen den seit langem dem Vermietern bekannten bekannten gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung zur Erfassung großer Verbraucherer (§7).
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
(2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.
Anmerkung: Treppenhaus!
Hier muß ich erst einmal Schluß machen, morgen mehr.