Amtsgericht Sömmerda: Merkwürdigkeiten & Ungereimtheiten bei der Justiz!

Zeuge
Hallo,

Ich weiß nicht mehr weiter:

Ich hatte vom Amtsgericht Sömmerda eine Zeugenvorladung für den
12.April 2011 bekommen, dann wieder eine Aufhebung der Ladung für diesen Termin.

Am 16.April 2011 bekam ich eine "Förmliche´Zustellung" vom Amtsgericht Sömmerda, daß jetzt gegen mich ein Ordnungsgeld in Höhe von € 300,-- wegen "unentschuldigten Nichterscheinen" festgesetzt wurde.

Das ist nicht die Erste Aufhebung einer Zeugenladung des Amtsgerichts Sömmerda, sondern bereits die dritte!! geschockt

Im wesentlichen geht es um Verfahren gegen eine Frau aus dem Landkreis Sömmerda, der viele Sachen vorgeworfen werden:

So hatte sie mehrfach Urkundenfälschung begangen und auch gefälschte Kaufverträge und gefälschte Vollmachten bei den Gerichten eingereicht,
um sich sich so aus der Verantwortung ihres dubiös geführten Autohandels zu entziehen.

Anfang des Jahres 2011 hatte ich gegen diese Frau eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gestellt, und die Beweise sind 100 % vorhanden, da sie selbst gefälschte Urkunden über ihren über prozeßkostenhilfe bestellten Rechtsanwalt beim Amtsgericht Sömmerda eingereicht hatte.

Ich kann gar nicht verstehen, warum dieses Verfahren jetzt mit Schreiben vom
01.April 2011 von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingestellt wurde.

Jedenfalls möchte ich mich jetzt nicht mehr an das Amtsgericht Sömmerda wenden, da bereits dreimal eine Aufhebung eines Zeugentermins von denen veranlasst wurde, und ich jetzt deswegen ein Ordnungsgeld zahlen soll.

Wer kann mir bitte einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll, bzw. an welche übergeordnete Stelle ich mich wenden könnte.

Als Beweis stelle ich mehrere Original- Schriftstücke mit geschwärzten Namen der beteiligten Personen ein, damit man sich ein" besseres Bild machen" kann, was wirklich "los ist".

Danke!











SirBernd
Müsste doch reichen, wenn du denen eine Kopie ihres eigenen Aufhebungsbescheid zurücksendest. Nee Ne verwirrt
Zeuge
Zitat:
SirBernd hat am 17. April 2011 um 20:32 Uhr folgendes geschrieben:
Müsste doch reichen, wenn du denen eine Kopie ihres eigenen Aufhebungsbescheid zurücksendest. Nee Ne verwirrt


Die werden darauf nicht reagieren, denn:

Im April 2010 kam schon so ein Aufhebungsbescheid vom Amtsgericht Sömmerda für einen im Mai 2010 anberaumten Termin, und der Richter fragte dann plötzlich nach dem Zeugen, und warum er nicht erschienen ist.
(Das war der erste Fall, bw. das erste Mal)

Auf spätere telefonische Nachfrage beim Amtsgericht Sömmerda kam dann keine Antwort bezüglich des im
April 2010 erlassenen Aufhebungsbescheides.

Bloss "damals" im Jahre 2010 wurde kein Ordnungsgeld verhängt.

Deswegen hatte ich ja eingangs nachgefragt, an welche übergeordnete Stelle ich mich wenden kann, denn augenscheinlich muß im Amtsgericht Sömmerda Einiges nicht so laufen, wie es sein soll.
RudiRatlos
Was sagen denn deine Anwälte dazu, wussten die von den jeweiligen Aufhebungen der Ladungen? Die wären doch dazu die ersten Ansprechpartner.
SirBernd
Das nächst höhere wäre das Landesgericht, aber ich denke, dafür ist der Streitwert zu gering.
An deiner Stelle würde ich, nachdem ich ihnen die Kopie ihres Aufhebungsbescheides mit einem bissigen Kommentar geschickt habe (Einschreiben mit Rückschein), und sie darauf nicht reagieren, auch nicht mehr reagieren.
Zeuge
Zitat:
RudiRatlos hat am 17. April 2011 um 21:33 Uhr folgendes geschrieben:
Was sagen denn deine Anwälte dazu, wussten die von den jeweiligen Aufhebungen der Ladungen? Die wären doch dazu die ersten Ansprechpartner.


Habe als Zeuge keinen Rechtsanwalt!

Korrespondenz erfolgte bislang nur über die Gerichte, bzw. die Polizei, wo ich die Anzeige
im Januar 2011 wegen Urkundenfälschung gestellt habe.

Die Polizei sagte mir, sie werde den Vorgang weiter an die Polizei Guthmannshausen schicken, wo ich dann mit Schreiben vom 01.April 2011 diese Einstellungsverfügung bekam.

Zitat:
SirBernd hat am 17. April 2011 um 21:35 Uhr folgendes geschrieben:
Das nächst höhere wäre das Landesgericht, aber ich denke, dafür ist der Streitwert zu gering.
An deiner Stelle würde ich, nachdem ich ihnen die Kopie ihres Aufhebungsbescheides mit einem bissigen Kommentar geschickt habe (Einschreiben mit Rückschein), und sie darauf nicht reagieren, auch nicht mehr reagieren.


Es hat keinen Sinn, denn es erfolgten mehrere Nachfragen beim Amtsgericht Sömmerda wegen der im April 2010 für Mai 2010 aufgehobenen Zeugenladung, und es kam nie eine Antwort, sogar auf schriftliche Hinweise haben die nicht reagiert!

Ich fühle mich langsam veräppelt, und ich habe ehrlich gesagt keinen Bock mehr,
mit Leuten in einem Monolog zu kommunizieren, welches sinnigerweise keine Kommunikation sein kann...

Die Frau, um welche es hier geht, bezieht Hartz-4 und betreibt gleichzeitig einen angemeldeten Autohandel, wurde wegen mehrfachem Tacho zurückdrehen mehrfach angezeigt, legt immer und immer wieder gefälschte Kaufverträge und gefälschte Vollmachten der Polizei in Sömmerda und den Gerichten vor, und schafft es immer wieder, dass alles gegen sie eingestellt wird.

Gegen sie und ihren Sohn wurde sogar wegen Drogendelikte
(Handel, Anbau, Vertrieb) ermittelt, und auch das ist aktenkundig und es wurden in ihrem Haus Drogenpflanzen gefunden.

Dazu kommt noch Versicherungsbetrug usw usw usw und nichts, aber auch absolut nichts passiert, ja ganz im Gegenteil, alles wird eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Erfurt wieder mit Schreiben vom 01.April 2011 eindrucksvoll bestätigt hatte.

Dann eine dritte Zeugenvorladung, und eine dritte Aufhebung der Zeugenladung vom Gericht, und jetzt dieses Ordnungsgeld.

Ich frage mich echt, was im Amtsgerichts Sömmerda los ist.

Deswegen meine Frage, welches die übergeordnete Stelle sei, oder wäre es sinnvoll, einen Rechtsanwalt aufzusuchen?

Ich habe echt keinen Bock mehr, mich mit denen rumzuärgern...

Mir schwillt jetzt echt der Kamm.
Messlatte
300 € sind ein Grund zum Streiten. Es macht nur keinen Sinn eimerweise Wasser ins Meer zu Tragen.
Wenn Du Dir deshalb einen Anwalt nimmst, bekommst Du vielleicht Recht, bezahlst jedoch auch ordentlich. Eine Erstberatung ist, glaube ich, kostenlos. Das könntest Du nutzen.
Des Weiteren ist Das Schreiben vom Gericht gezeichnet. Hast Du schon einmal versucht, bei der Richterin einen Gesprächstermin zu bekommen?
Sonst kannst Du wohl nur fragen, ob Escher hilft ...
Blixus
Zitat:
Messlatte hat am 18. April 2011 um 08:03 Uhr folgendes geschrieben:
Eine Erstberatung ist, glaube ich, kostenlos.

War bei mir vor ca. vier Jahren so.
Ob das heute noch so ist oder ob vllt. die Höhe des Streitwertes ausschlaggeben ist sollte man doch lieber vorher in Erfahrung bringen.
Zeuge
Zitat:
Messlatte hat am 18. April 2011 um 08:03 Uhr folgendes geschrieben:
300 € sind ein Grund zum Streiten. Es macht nur keinen Sinn eimerweise Wasser ins Meer zu Tragen.
Wenn Du Dir deshalb einen Anwalt nimmst, bekommst Du vielleicht Recht, bezahlst jedoch auch ordentlich. Eine Erstberatung ist, glaube ich, kostenlos. Das könntest Du nutzen.
Des Weiteren ist Das Schreiben vom Gericht gezeichnet. Hast Du schon einmal versucht, bei der Richterin einen Gesprächstermin zu bekommen?
Sonst kannst Du wohl nur fragen, ob Escher hilft ...


Wie gesagt, es ist bereits die dritte Aufhebung einer Zeugenladung, die erste erfolgte vor einem Jahr, und auch da fragte das Sömmerda nachdem Verbleib des Zeugen, gab aber absolut keine Erklärungen hinsichtlich dieser ersten Aufhebung der Ladung ab.

Ich habe mittlerweilen kein Vertrauen mehr, und deswegen frage ich nach einer übergeordneten Stelle.

Zitat:
Blixus hat am 18. April 2011 um 09:25 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Messlatte hat am 18. April 2011 um 08:03 Uhr folgendes geschrieben:
Eine Erstberatung ist, glaube ich, kostenlos.

War bei mir vor ca. vier Jahren so.
Ob das heute noch so ist oder ob vllt. die Höhe des Streitwertes ausschlaggeben ist sollte man doch lieber vorher in Erfahrung bringen.


Rechtsanwälte wollen auch für Ihre Dienste bezahlt werden, deswegen frage ich ja im Forum nach Rat und Tat.
Blixus
Ich wollte damit nur sagen, dass ich dem Anwalt nichts zahlen musste. Es könnte sich also durchaus lohnen, durch einen kurzen Anruf in einer geeigneten Kanzlei zu erfragen, ob dass heute auch noch so ist.
Graziella
lese mit interesse mit, frage mich aber, was willst du eigentlich zeuge?
willst du deine 300 € strafe nicht zahlen oder bist du nur scharf darauf, die böse gesetzesbrecherin zu verklagen ?
RudiRatlos
Mir geht es da ähnlich, aber ich denke mal Beides und am besten umsonst. großes Grinsen
Zeuge
Meine Frage hinsichtlich einer "höheren Stelle" scheint beantwortet zu sein!

Ich habe per PN von einem User den Tipp bekommen, mich an das

Thüringer Justizministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Tel.: 0361/3795000

zu wenden.

Dieses werde ich auch tun, und bedanke mich für diesen Tipp! smile smile

Zitat:
Graziella hat am 18. April 2011 um 20:51 Uhr folgendes geschrieben:
lese mit interesse mit, frage mich aber, was willst du eigentlich zeuge?
willst du deine 300 € strafe nicht zahlen oder bist du nur scharf darauf, die böse gesetzesbrecherin zu verklagen ?


Meine Frage scheint beantwortet zu sein (siehe PN). Ja

Übrigens sind die im Beschluß erwähnten € 300,-- keine Strafe,
sondern ein verhängtes Ordnungsgeld wegen angeblichem
"unentschuldigten Nichterscheines zum Termin".

Und warum sollte ich die bezahlen, nachdem ich die Ausladung erhalten habe... verwirrt verwirrt

Ferner war ich als Zeuge geladen, und der Kläger hatte mit Klageeinreichung beim Amstgericht Sömmerda die "Böse Gesetzesbrecherin" ( Ihre Worte) verklagt.
Frank
***

@Zeuge, viel Erfolg!



*** Änderung durch FT-Team ***
Themenfremdes wurde verschoben
Messlatte
***

Zeuge wünsche ich mit seiner Eingabe viel Erfolg. Sonst ist Dein Problem nur noch ein Fall für Escher.



*** Änderung durch FT-Team ***
Themenfremdes wurde verschoben
SirBernd
Zitat:
Zeuge hat am 19. April 2011 um 23:04 Uhr folgendes geschrieben:
Meine Frage hinsichtlich einer "höheren Stelle" scheint beantwortet zu sein!

Ich habe per PN von einem User den Tipp bekommen, mich an das

Thüringer Justizministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Tel.: 0361/3795000

zu wenden.

Dieses werde ich auch tun, und bedanke mich für diesen Tipp! smile smile

Zitat:
Graziella hat am 18. April 2011 um 20:51 Uhr folgendes geschrieben:
lese mit interesse mit, frage mich aber, was willst du eigentlich zeuge?
willst du deine 300 € strafe nicht zahlen oder bist du nur scharf darauf, die böse gesetzesbrecherin zu verklagen ?


Meine Frage scheint beantwortet zu sein (siehe PN). Ja

Übrigens sind die im Beschluß erwähnten € 300,-- keine Strafe,
sondern ein verhängtes Ordnungsgeld wegen angeblichem
"unentschuldigten Nichterscheines zum Termin".

Und warum sollte ich die bezahlen, nachdem ich die Ausladung erhalten habe... verwirrt verwirrt

Ferner war ich als Zeuge geladen, und der Kläger hatte mit Klageeinreichung beim Amstgericht Sömmerda die "Böse Gesetzesbrecherin" ( Ihre Worte) verklagt.

geschockt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt

aber ick freu mir, dass du jetzt zufrieden bist ....
Blixus
Das Thüringer Justizministerium? Alle Achtung.
Bed of Roses
Was soll diese gemeine Hetze gegen eine unbescholtene Frau aus dem LK SÖM?
Ich kenne die Frau,und sie hat das wirklich nicht verdient.
Sie muß mit ihren zwei Kindern und Hartz4 Auskommen genug ums Überleben kämpfen.
Laßt sie endlich in Ruhe und löscht den Thread,bevor das Amtsgericht Sömmerda von dessen Existenz erfährt,denn das Veröffentlichen von personenbezogenen Gerichtsdokumenten ist illegal.
herrenlos
also ich wundere mich schon ein wenig; wie würdet ihr denn reragieren, wenn ihr

a) eine ordnungsgemäße ladung als zeuge bekommt
b) dann ordnungsgemäße "ausladung"
c) und dann schließlich ein ordnungsgeld, weil ihr gemäß der ladung nicht erschienen seid

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insofern ist die verwunderung und die bitte um eure meinung doch wohl verständlich, ich jedenfalls verstehe nicht, was es da rumzumosern und zu unterstellen ist; ob ich allerdings gleich das tjm bemüht hätte, oder zunächst eine beschwerde beim direktor des ag söm nicht ausgereicht hätte, will ich unbeantwortet im raum stehen lassen - eine bodenlose frechheit und/oder schlamperei (richtige darstellung des sachverhaltes vorausgesetzt) ist es allemal

und ob die person, um deretwillen das ganze theater stattfindet/stattfand nun bescholten oder unbescholten ist (offensichtlich ist sie es nicht, sonst wäre in einem anderen fall ja keine strafe verhängt worden), ist sache des gerichts und war hier gar nicht gegenstand der anfage (und schon gar nicht "hetze") von zeuge; die gescannten dokumente sind allerdings eventuell nicht ausreichend unkenntlich gemacht, da die beteiligten kanzleien lesbar sind .....
strubbel
am sichersten wäre es, die dokumente ganz aus den postings zu nehmen, es ist weit mehr nachzuvollziehen (finde es heikel)

zum "fall" selbst: ich finde den bislang beschriebenen vorgang auch ziemlich verrwirrend (einladen, ausladen...strafe ...) verwirrt