Arbeitslosenhilfe: Verfassungsgemäß abgeschafft

RudiRatlos
Zitat:
Der Erste Senat entschied jetzt, dass Arbeitslosenhilfe anders als Arbeitslosengeld nicht unter die Eigentumsgarantie falle, weil sie nicht auf Eigenleistung beruhe. „Gesetzliche Ansprüche, soweit sie vorwiegend auf staatlicher Gewährung beruhen“, seien aber nicht durch die Eigentumsgarantie geschützt. Mit dieser Begründung geht die Entscheidung der Kammer über den Einzelfall hinaus und gewährt dem Staat bei sozialhilfeähnlichen Leistungen größeren Spielraum. Auch der Vertrauensschutz sei durch die Streichung der Arbeitslosenhilfe nicht verletzt worden. Denn diese Leistung sei in der Vergangenheit immer befristet gewesen. Danach wurde der Anspruch neu geprüft. Folglich habe auch kein Vertrauensschutz für die Zukunft bestanden. Der verfassungsrechtliche Schutz gehe nicht so weit, „den Staatsbürger vor jeglicher Enttäuschung in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu schützen“, so der Erste Senat.

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Diese Entscheidung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Somit sind die von Rot/grün beschlossenen Veränderungen von 2005 legitimiert und lassen vermutlich noch weitere Eingriffe zu.
Meister
Die brauchen wir doch auch nicht, schließlich haben wir doch Harz 4. großes Grinsen Lachen

Wenn geben seliger macht als nehmen, brauchten wir das alles nicht.

Wenn Konzerne Arbeitskräfte entlassen, weil sie im Ausland expandieren, müssten sie die Entlassenen Arbeitskräfte weiter vermitteln,.... oder aber selber Hartz IV, den Betroffenen zahlen. Die ARGE wäre dann überflüssig.

Das ist Kommunismus, oder ein Kompromiss, auch ohne anderen etwas weg zu nehmen.

edit:Kapitalistischer Kommunismus.


Frettchen.