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Das Finanzgericht in Saarbrücken hat die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig bezeichnet. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, der in Artikel 3 des Grundgesetztes festgelegt ist, urteilten die Finanzrichter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
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