as65
Die Bundesregierung will Männern die gerichtliche Klärung ihrer Vaterschaft erleichtern. Männer sollen künftig die Abstammung ihres Kindes feststellen lassen können, ohne bei einem negativen Befund automatisch die Vaterschaft zu verlieren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Dienstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
quelle & mehr:
rp-online
Adeodatus
Zitat: |
ohne bei einem negativen Befund automatisch die Vaterschaft zu verlieren. |
Kann das mal einer erklären, wenn ein Mann die Vaterschaft feststellen lassen will macht er das doch weil er Zweifel hat! oder nicht?. Wenn dann noch herauskommt er ist nicht der Vater ist wird er garantiert alles tun um eben nicht mehr in der Pflicht einer Vaterschaft zu stehen.
gastli
Das ist extrem wichtig für Väter die nach dem Test eigentlich nicht der Vater sind, die aber trotzdem wieder Väter sein wollen.
Simson
Es gibt biologische, gesetzliche, soziale und gehörnte Väter.
Zitat: |
Studien haben ergeben, dass mindestens jeder zehnte Mann nicht der biologische Vater seines Kindes ist. In Deutschland werden jährlich etwa 40.000 so genannte Kuckuckskinder geboren.
Quelle: MDR-Sendung "Ein Fall für Escher" vom 20.01.2005
|
Das ist in meinen Augen ein vernünftiger Gedanke, daß ein gehörnter Vater durch ein negatives Testergebnis nicht automatisch die Vaterschaft verliert, die er bis dahin vielleicht in gutem Glauben wahrgenommen hat. Er kann sie bei einem negativem Ergebnis anfechten, aber er muß es nicht. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Pfiffikus
Zitat: |
Original von spidy
Wenn dann noch herauskommt er ist nicht der Vater ist wird er garantiert alles tun um eben nicht mehr in der Pflicht einer Vaterschaft zu stehen. |
Dann wird er wohl vor allen Dingen auch an einem klärenden Gespräch mit der Mutter interessiert sein.
Pfiffikus,
der durch diese Regelung ein Stück Gleichberechtigung für Männer hergestellt sieht
Simson
Zitat: |
Original von Pfiffikus
Pfiffikus,
der durch diese Regelung ein Stück Gleichberechtigung für Männer hergestellt sieht |
Die muß meiner Ansicht nach im Ganzen erst noch erkämpft werden.
gerassimov
Zitat: |
Original von Simson
Das ist in meinen Augen ein vernünftiger Gedanke, daß ein gehörnter Vater durch ein negatives Testergebnis nicht automatisch die Vaterschaft verliert, die er bis dahin vielleicht in gutem Glauben wahrgenommen hat. Er kann sie bei einem negativem Ergebnis anfechten, aber er muß es nicht. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. |
So sehe ich das auch. Natürlich fragt man sich, wieso ein Vater dann überhaupt diesen Test machen lässt. Aber das muss er selbst wissen. Wenn er will, kann er aber zunächst mal die Vaterschaft behalten. Es mag ja sein, dass er doch mittlerweile eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat, die er nicht einfach über Bord werfen will.
Simson
Der vermeintliche Vater weiß manchmal nicht so viel wie die Mutter von der Zeugung, hat aber unabhängig davon und vom späteren Umgang mit dem Kind oft erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu tragen. Deswegen sollte man ihm im Zweifelsfall meines Erachtens auch einen Test zustehen, dessen Ergebnis nicht gleich automatisch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.