gastli
Am 20.09. will Arbeitsministerin von der Leyen einen erster Gesetzentwurf vorliegen, der die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien regelt. Dafür hat von der Leyen nicht in ihrem Etat, sondern im allgemeinen Haushalt 480 Millionen Euro reserviert. Die von ihr geplante Chipkarte zur Abrechnung des Bildungspakets stößt auf breite Ablehnung und wird erst nach einer erheblichen Anlaufzeit umsetzbar sind. Zudem ist fraglich, wie z.B. Nachhilfe bei privaten Anbietern per Chipkarte abrechnet werden kann.
Darstellung des BMAS zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen:
http://www.bmas.de/portal/47406/property=pdf/2010__08__18__praesentation__b
ildungspaket.pdf
Die Arbeitsministerin will die Hartz IV – Leistungen doch nicht umtaufen und vielmehr die neue/alte RL Ende September verkünden. Wir dürfen gespannt sein was kommt, wie sie das begründen. Wenn es jetzt nicht zu Anhebungen kommt könnte sich die Bundesregierung neben Atomkraft, Stuttgart 21, Sozialkürzungen im allgemeinen auch noch einen neuen Generalkonflikt um die Regelleistungshöhe ans Bein binden.
Die Betroffenenorganisationen, die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Grüne und Linke fordern eine überfällige Erhöhung und warnen vor weiteren gesellschaftliche Spaltung, so beispielshaft der DPWV:
=4000&cHash=9b77ad994b]http://www.der-paritaetische.de/242/?tx_ttnews[tt_ne
ws]=4000&cHash=9b77ad994b und
http://taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/regierung-rechnet-sich-hartz-
iv-passend/
Meister
Ja, ja es wird ein heißer Herbst.
Beschlossen werden ja auch noch die Erhöhungen für die Gesundheitskosten.
Und schon ist Eigeninitiative wieder gefragt.
Doktor Spiele ganz privat, wie war das eigentlich damals?
Jedenfalls hätte doch der Rössler also der Einwanderer aus dem Dschungel, für eine Erhöhung auf 15,4% den Soli verwenden können.
Er sollte genauer hin sehen, bloß wie, für den gibt es wahrscheinlich kein Brille oder sie muss in der Mitte geteilt werden.
Dann hätten die Arbeitnehmer noch nicht einmal etwas gemerkt davon.
Aber wo soll es schon herkommen, wenn wir von Mig und Mag regiert werden.
Frettchen.
gastli
Hartz IV-Reform: Paritätischer kritisiert die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin von der Leyen als nicht verfassungskonform
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Reform der Hartz IV-Gesetzgebung als nicht verfassungskonform. Die geplante jährliche Fortschreibung der Hartz IV-Regelsätze in Anlehnung an die Nettolohnentwicklung sei sachfremd und deshalb verfassungswidrig. Darüber hinaus warnt der Verband vor einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes, wenn das geplante Bildungspaket ausschließlich Kindern aus Familien im SGB II-Bezug zu Gute komme, während Kinder aus Geringverdienerfamilien leer ausgingen.
„Die Kopplung der Regelsatzhöhe an einen Mischindex aus Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung landet mit Sicherheit wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie nicht dem Gebot der Bedarfsorientierung genügt“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom Februar 2010 die bisherige Kopplung an den Rentenwert als sachfremd verworfen und eine konsequente Bedarfsorientierung der Regelsätze angemahnt. „Die dramatische Ausweitung des Niedriglohnsektors und hunderttausende Vollzeitbeschäftigte, die auf aufstockende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht, belegen, dass die Löhne in Deutschland nichts mit Bedarfen zu tun haben. Selbst wenn die Lohnentwicklung nur zu 30 Prozent herangezogen wird, wie es die Ministerin vorsieht, kommt es zu Zirkelschlüssen, die die Regelsätze willkürlich niedrig halten“, so Schneider. „Diese Regelung ist offensichtlich ein Zugeständnis der Arbeitsministerin an den Wirtschaftsflügel in ihrer Partei, vor dem man ihr nur eindringlich abraten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine klare Sprache gesprochen.“
Aus Sicht des Verbandes verstoßen die Pläne des Bundesarbeitsministeriums zudem gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot. „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung und soziale Teilhabe hat. Wenn die Bundesregierung die Sorgen und Nöte von Familien in prekären Einkommenslagen außerhalb des Hartz IV-Bezugs ignoriert, wird sie das teuer zu stehen kommen“, so Schneider. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruches im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Sicherzustellen sei dabei, dass alle Angebote auch Kindern und Jugendlichen aus Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kostenfrei zugänglich gemacht werden.
[Quelle: Presse - Der PARITÄTISCHE Gesamtverband]
holgersheim
Hartz IV Gesetz zur Förderung von Willkür und Beschleunigung von Absturz in Armut
Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin: erste Analyse zum Kleingedruckten im von-der-Leyen-Gesetz
„Schneller, höher, besser, weiter,“ stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker fest, „war mal wieder das Aufmerksamkeit heischende Motto, um sich eher vor als nach der Veröffentlichung des neuen Hartz IV-Gesetzentwurfs im Google-News-Ranking ganz oben zu finden. Dass da noch niemand den am gestrigen Abend erst veröffentlichten Gesetzes-Verschärfungs-Vorschlag aus dem Hause von der Leyen kannte, fiel im Medienhype der vom Ministerium durchgestochenen Propaganda-Wünsche gar nicht auf. Auch nicht dass die Höhe der Regelsätze – sofern die Ministerin ihren Zeitplan besser einhalten wird als gestern – erst am kommenden Montag darin zu finden sein werden. Wieder einmal nur Wahlkampf-Rhetorik, um eigene Positionen in die Medien zu bringen. Grund genug,“ findet Brigitte Vallenthin,“ jetzt einmal ins Kleingedruckte der abermals verschärften Förderung von Willkür und Beschleunigung von Absturz in Armut zu schauen.“
Während alle wie die Kaninchen auf die Schlange ihre Aufmerksamkeit auf die Höhe der Regelsätze richten und damit abgelenkt sind, hat die Hartz4-Plattform einen ersten Blicke in Teile der klammheimlich mitgelieferten Drangsalierungen aus dem 136-seitigen Gesetzesänderung geworfen – ohne dass sie damit jetzt schon einen Anspruch auf vollständige oder gar juristisch abschließende Wertung erheben will und kann. An wenigen Beispielen wird jedoch deutlich, dass die Bundesregierung genau da den Riegel vorschiebt, wo bislang die Gerichte den Menschen noch Möglichkeiten lassen konnten, einen bodenlosen Absturz zu verhindern und die Chance auf eine Zukunft nach Hartz IV nicht gänzlich zu verlieren. Das Gesetz würde, sofern es die parlamentarischen Hürden ungehindert nähme, den Weg eröffnen, um die Lebensumstände der betroffenen Menschen noch mehr als bisher dramatisch verschlimmern.
In den §§ 11 und 11a werden – im Sinne der bereits heute massenhaft vollzogene Amtspraxis des Aushungerns durch Verzögerung von Bewilligungen - jetzt dafür alle Türen endgültig sperrangelweit auf gemacht. Das geschieht mit ergänzenden Sätzen und zwar in
* § 11: „Zuflüsse aus Darlehen sind Einnahmen.“
und im neuen
* § 11a: „Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Darlehen, die ausdrücklich einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind.“
Das hat nach Einschätzung der Hartz4-Plattform praktisch folgende Konsequenz: Wenn künftig - nach weit verbreiteter Amts-Praxis – eine Leistungs-Bewilligung wegen angeblich nicht ausreichender Mitwirkung nach Belieben hinaus gezögert wird, bleibt nur das Verhungern. Denn per Darlehen geliehenes Geld für Essen und Trinken zum Überleben, wird man dann nicht mehr zurück zahlen können – so wie es heute die Rechtsprechung noch erlaubt.
Ein zweites Beispiel: Es ist zu befürchten, dass mit dem geänderten § 13 die – bereits heute in den Ämtern praktizierten – Schikanen zur Urlaubs- d.h. „Ortsabwesenheits“-Verhinderung via urplötzlicher Meldepflicht- oder Job-Termine verschärft werden. Dort ist eine neue Ermächtigung hinzugefügt worden:
* § 13: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, wie lange und unter welchen Voraussetzungen sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte außerhalb eines näher zu bestimmenden zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten dürfen, ohne Ansprüche auf Leistungen nach diesem Buch zu verlieren.“
Damit steht zu befürchten, dass die bislang auf den § 7 bezogene Erreichbarkeitsanordnung gekippt wird, die wenigstens eine 21-Tage-Hartz IV-Auszeit im Jahr bei „vollem Lohnausgleich“ ermöglichte und die auf diese Zeit befristete Erlaubnis, seinen Wohnort auch mal verlassen zu dürfen.
Und schließlich kippt der Gesetzentwurf selbst die realitätsnahe Rechtsprechnung zur Wohnraumbemessung und - Finanzierung des Bundessozialgerichts, das nach Ansicht der Hartz4-Plattform nicht im Verdacht der Parteilichkeit für Hartz IV-Betroffene steht. Mit den neuen §§ 22a und 22b wird nämlich die bislang noch rechtswidrige Wohnungs- und Heizungs-Pauschalierung der Hartz IV-Ämter abgesegnet:
* § 22a: „Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, abweichend von § 22 Absatz 1 Satz 1 den Bedarf für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch eine monatliche Pauschale zu berücksichtigen.“
Getoppt wird das Ganze auch noch von einer Kommunen- und Behörden-freundlichen Aufforderung zur Mischkalkulation für Wohnungsgröße, Miete und Heizkosten, die alleine die Sparbestrebungen der Kommunen befördern. Und die - wenn wirklich eine Regelsatzerhöhung kommen sollte –, diese mehrfach auffressen wird. Denn eine per Landesgesetz erlassene Satzung kann nach
* § 22b: „… bestimmen, (…) in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen anerkannt werden. In der Satzung kann auch die Höhe des als angemessen anerkannten Verbrauchswertes oder der als angemessen anerkannten Aufwendungen für die Heizung bestimmt werden.“ Es „kann eine Gesamtangemessenheitsgrenze (…) gebildet werden.“
„Ob wir Sarrazins warme Pullover doch noch brauchen werden?“ fragt die Hartz4-Plattfrom Sprecherin in diesem Zusammenhang.
„Man darf also gespannt sein“, so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, „was die Bundesverfassungsrichter zu diesem Machwerk sagen, das sie vermutlich schneller als erwartet auf den Tisch bekommen werden. Noch geben wir allerdings die Hoffnung nicht auf, dass – anders als im Falle der Bundespräsidentenwahl – SPD, Grüne und Linke dieses Mal zusammen halten und sich dem Menschenwürde missachtenden Gesetz von Schwarz-Gelb spätestens im Bundesrat kraftvoll entgegen stellen.“
Quelle: Presse - Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
gastli
Heute möchte ich euch auf den Referentenentwurf des BMAS zu den geplanten Änderungen im SGB II aufmerksam machen, er beinhaltet eine Vielzahl von deutlichen Verschärfungen im SGB II und verfahrensrechtlichen Bereichen.
Der Referentenentwurf ist hier zu finden.
Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von geplanten drastischen Verschärfungen ist es längst wieder an der Zeit über massive Proteste gegen die herrschende Politik die Bundesregierung und gegen die Sozialkürzungen durchzuführen.
Zitat: |
Linksfraktion legt Vorschläge für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze vor
Berlin: (hib/ELA/JOH) Die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums gilt nicht nur für die ”Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem Sozialgesetzbuch II, sondern für alle Grundsicherungsleistungen. Dies schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/2934) und fordert, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ”bis zu dessen Abschaffung“ ebenfalls an diesem Leistungsniveau auszurichten. In dem Papier stellen die Parlamentarier konkrete Forderungen für einen Gesetzentwurf zur Neubestimmung der Hartz-IV-Regelsätze auf. Das Bundesverfassungsgericht stelle klar, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch einen gesetzlichen Anspruch verwirklicht werden müsse, schreibt die Linksfraktion. Es sei daher die Pflicht des Gesetzgebers, die maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen. Eine Regelsatzverordnung des fachlich zuständigen Ministeriums genüge diesen Ansprüchen nicht.
Zudem sei die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dem Grunde nach unverfügbar sei und eingelöst werden müsse sowie der Leistungsanspruch so ausgestaltet werden müsse, ”dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“. Bei einer Ermittlung der Regelleistungen durch das derzeit übliche Statistikmodell sei nachzuweisen, dass die gewählte Referenzgruppe tatsächlich in ihrem Ausgabeverhalten zu erkennen gebe, welche Aufwendungen für das menschenwürdige Existenzminimum erforderlich sind, heißt es weiter. Zudem seien Zirkelschlüsse auszuschließen. Dazu müssten sogenannte ”verdeckt Arme“ aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Auch auf Abschläge solle weitgehend verzichtet werden, fordert die Linksfraktion.
Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sollten ”altersspezifisch und konkret“ ermittelt werden, heißt es weiter. Dabei sei der zu deckende Bedarf ”an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist“, zitieren die Abgeordneten das Bundesverfassungsgericht, das eine Neuberechnung der derzeitigen Hartz-IV-Sätze angemahnt hatte. Zukünftig müsse die Fortschreibung der Regelleistungen an die Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Güter angepasst werden, heißt es weiter.
Schließlich fordert die Linksfraktion die Einrichtung einer Kommission zur künftigen Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kommission soll unter anderem den Auftrag haben, die Reichweite und Implikationen des verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts zu analysieren. Sie müsse darüber hinaus eine zusammenfassende Evaluierung bisheriger Verfahren vorlegen und alternative und / oder komplementäre Ermittlungsverfahren bewerten.
Quelle: Deutscher Bundestag |
gastli
Die
Rheinische Post schreibt zur Debatte über Gesetzentwurf der Regierung:
Zur Verabschiedung des Gesetzes ist die Bundesregierung auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Da die schwarz-gelbe Koalition in der Länderkammer keine eigene Mehrheit hat, benötigt sie dafür auch die SPD. Sollte eine Einigung bis Jahresende nicht gelingen, träten die im Entwurf geplanten Regelsätze dennoch zum Jahresanfang in Kraft. Das Verfassungsgericht hatte am 9. Februar entschieden, dass die geltenden Regelungen Ende 2010 auslaufen.
Was soll man dazu sagen. Das schwarz/gelbe Demokratieverständnis ist faktisch nicht mehr vorhanden.
Die schwarz/gelbe Junta will machen was sie will. Denn selbst wenn sich mit der Opposition kein Kompromiss finden lässt, tritt deren Willkürgesetz in Kraft. Das lässt ja mal eine erneute Klagewelle erwarten.
holgersheim
Zitat: |
Hartz IV : Verfassungsbruch haben wir schon seit dem 9. Februar - Hartz4-Plattform bereitet Verfassungsbeschwerde gegen Sanktions - Paragraphen 31 vor
„Dass sie ihn nicht ganz freiwillig hergibt,“ erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, „den Dreh- und Angelpunkt ihrer Folterwerkzeuge, könnte man aus ihrer Sicht ja noch fast „verstehen“. Dass sie den Sanktions-§ 31 mit ihrem neuen Gesetzes-Vorschlag auch noch verschärfen will ist Sarraz(i)ynismus ohne Rücksicht auf Menschen- und Grundrechte. Dabei wissen die juristischen Berater von Arbeitsministerin von der Leyen ganz genau, dass mindestens seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar diesen Jahres die Vollstreckung des § 31 SGB II massenhaft angeordneter Verfassungsbruch ist. Damit stellt die Ministerin – mit lautem Ablenkungsgetöse über die Regelsatzhöhe – schon jetzt alle Ampeln nach Karlsruhe auf grün,“ so Brigitte Vallenthin. „Die Hartz4-Plattform bereitet schon jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Sanktionsparagrafen vor, den sie dem Bundesverfassungsgericht unmittelbar nach Verabschiedung des neuen Gesetzes auf den Tisch legen wird.“
Als beim Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 2009 Hartz IV verhandelt wurde, war viel vom „lernenden Gesetzgeber“ die Rede. Und tatsächlich hat die Bundesregierung viel gelernt, wie der neue Gesetzentwurf offenbart. Wer aber glaubte, die von den Verfassungsrichtern gerügten Politiker würden nun in sich gehen und sich auf ihre Pflichten gegenüber den Bürgern, ihren Wählern besinnen, der irrte gewaltig. Nach Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Schutze der massenhaft klagenden Betroffenen, lässt der Gesetzesvorschlag nur einen einzigen Lernerfolg erkennen – und zwar den: Wie ziehe ich die Hartz IV-Daumenschrauben so fest, dass den Klägern keinerlei Aussicht auf Erfolg bei den Sozialgerichten bleibt.
Das wird überdeutlich am Sanktions-§ 31. Den hatte dem Grunde nach zwar das Bundesverfassungsgericht bereits am 9. Februar für verfassungswidrig erklärt, indem es ein „unverfügbares“ Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ verkündete. Umso unbegreiflicher erscheint es der Hartz4-Plattform, dass sich seit dem Ausweichmanöver in Richtung Rechtsfolgenbelehrung durch das Bundessozialgerichts am 18. Februar kein Gericht zu dem Aus des § 31 SGB II bekannt hat. Und so „verfügen“ die Verwaltungen weiterhin ungeniert über dieses Grundrecht, obwohl es Kläger dagegen wahrlich genug gibt. Ermutigung für die Bundesregierung, das Gesetz auch noch mit weiteren Verschärfungen zu toppen?
Im § 31 sind es insgesamt nur fünf Wörter, die wohl zu einer dramatischen Verschlechterung führen werden. Wo bislang - wenigstens nach dem Gesetz – noch ein Rechtsanspruch bestand, herrscht jetzt – durch das Hinzufügen von beispielsweise drei unscheinbaren Worten „oder deren Kenntnis“ - Willkür und Rechtlosigkeit. Unter der neuen Überschrift „Sanktionen“ lautet nun der folgenschwere erste Satz des neuen
„§ 31 / Pflichtverletzungen:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen Ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis“ … „Eingliederungsvereinbarungen“, „Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheiten“, „Maßnahmen …“
verweigern.
Das ist im Prinzip ein Freibrief für Willkür in der Verwaltung, die sich damit eigentlich jede Rechtsfolgenbelehrung sparen kann und mit der bloßen Behauptung, ihr „Kunde“ kenne die Rechtsfolgen durch kommt. Da nützt vermutlich auch nicht, wenn es später heißt:
“Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.”
Man darf wohl getrost davon ausgehen, dass auch das Hinzufügen der beiden Wörter „darlegen und“ mit juristischer Tragweite und sicher nicht im Interesse der Betroffenen eingesetzt wurden.
Neu ist der „§ 31a / Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen“. Darin gibt es gleich mehrere Drangsalierungen:
In der „Kann“-Bestimmung für die Absenkung einer 100%-Sanktion auf 60% ist die ehemalige Formulierung
„unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls“ gestrichen worden. Noch weniger als bisher also eine Chance zur Berücksichtigung des individuellen Schicksals. Auch diese Entscheidungen werden der reinen Willkür preis gegeben.
Für unter 25-Jährige und neuerdings auch Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren kommt es knüppeldicke: Während das alte Gesetz formuliert „… Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben …“ - ist der Kinderschutz im neuen Entwurf ersatzlos gestrichen worden. Da heißt es nur noch:
„Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben …“
Will der Gesetzgeber damit etwa sagen, dass er beabsichtigt, Menschenrechte verletzende Sanktionen auch auf unter 16-Jährige anzuwenden – 100% Nahrungsentzug und drohende Obdachlosigkeit auch bei Kindern und in der Pubertät?
Ebenfalls neu im Gesetz ist der „§ 31b / Beginn und Dauer der Minderung“.
Es ist ein für ein demokratisches Gemeinwesen und die damit verbundenen ethischen Wertvorstellungen schwer erträglicher Zynismus, hier von „Minderung“ zu sprechen, wo Nahrungsentzug und Verlust der Wohnung vollstreckt werden. Alleine schon die Wortwahl ist eine Demütigung für die Betroffenen.
„Alleine nach dieser ersten Einschätzung des verschärften Sanktionsparagrafen - ohne dass wir Anspruch auf juristisch Endgültiges oder Vollständigkeit erheben könnten - bleibt gar keine andere Wahl“, so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, „als endlich die Bundesverfassungsrichter zu fragen, ob derartige Formen staatlicher Gewalt mit der Menschenwürde des Grundgesetz vereinbar sind.“
Quelle: Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde! |
holgersheim
Zitat: |
Moinsen,
heute, 24. September 2010, ist überall in den Medien zu lesen, zu sehen und zu hören, daß die "Bundesregierung" die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder minimal, vielleicht allenfalls um 20.- Euro erhöhen wird - rechnerisch aber durch Tricksereien den Anschein der Korrektheit zu wahren versucht.
Dafür habe ich nicht sechs Jahre gekämpft, und bin nicht vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um mitzuerleben, wie sehr diese Kriminellen, die sich derzeit "Regierung" nennen, eben dieses Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz unsres Landes so derartig mit Füssen treten und somit auf jedwede Rechtstaatlichkeit, die nicht ihre eigenen und die Taschen ihrer Bonzenfreunde füllt, klar und deutlich warm und stinkend draufscheissen.
Ich hab schon mit einigem gerechnet, aber nicht damit, daß diese Halunken Deutschlands höchstes Gericht und seine Verfassung derartig verhöhnen.
Ich werde jetzt nicht schreiben, was mir momentan in meiner Wut und in meinem Zorn, der mich zu ersticken droht, durch den Kopf geht, was ich als geeignete Maßnahmen gegen diese Leute für sinnvoll erachte.
Fragen tue ich mich aber, ob es für mich da überhaupt noch Sinn macht, vor die EU-Gerichtshöfe zu gehen, denn wer als Regierung derartig warm und stinkend aufs Bundesverfassungsgericht und eben das Grundgesetz draufscheisst, der scheisst auch genauso auf die EU-Gerichtshöfe und auf geltendes EU-Recht sowie die Menschenrechte usw. usw. usw..
Und nicht nur das: denn diese Verbrecher im Regierungsgewand tun noch etwas viel schlimmeres: sie verhöhnen nicht nur jene, denen sie durch jahrzehnte lang verfehlte Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik schließlich erst die Arbeitsplätze nahmen, um sie dann Niedriglohn- und Hartz-IV-Sklaven werden zu lassen, sondern sie scheissen auch auf uns Hartzis und Niedriglöhner, die wir dank der Inkompetenz dieser Politidioten heute keine existenzgesichert bezahlte Arbeit mehr haben. Sie scheissen auf uns drauf, und lachen uns aus.
Meine Familie will nämlich gerade auch deshalb weiterhin nicht, daß ich weitermache. Ich frage mich nun wirklich, ob meine Frau und Tochter nicht recht haben damit, daß es überhaupt keinen Zweck hat, als kleiner Krauter, der ich nunmal bin, mich mit diesen stinkenden Regierungsverbrechern anzulegen.
Heute wollte ein Journalist hierher kommen und mich zum Thema Regelsätze interviewen. Meine Familie hat das strikt abgelehnt, und meine Frau hat mir wieder deutlich klar gemacht, daß ich überlegen sollte, was mir wichtiger sei: meine Familie oder der Kampf gegen die Windmühlen, gegen diese Lügner und Betrüger, die sich Regierung nennen.
Ich werde mir das dieses Wochenende gut überlegen.
Tatsache scheint aber wirklich zu sein, daß unter solchen realen Umständen, die an schlimme Zeiten in der deutschen Geschichte erinnern, der juristische Kampf ebenso sinnlos ist, wie der öffentliche Kampf durch Demos usw.
Bliebe also nur noch eine Variante des Kampfes, und für die bin ich, leider, zu alt und zu krank und habe Familie, die mich braucht.
Ich könnte aber jede/n verstehen die/der jung und gesund und mutig genug ist, in diese Variante des Kampfes für Gerechtigkeit zu gehen.
Solidarische und linke Grüße,
Thomas Kallay,
vormals Kläger gegen die Hartz-IV-Regelsätze
für Erwachsene und Kinder vor dem
Bundesverfassungsgericht im Verfahren
1 BvL 1/09 (Urteil v. 09. Februar 2010)
Quelle: Forum Chefduzen
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Meister
Aber wer sind die Halunken?
Immerhin ist es ja so, das auch die SPD (Nahles) Harz IV-Regelsätze als Grundsicherung bezeichnen, aber aus welchen Grund?
Frettchen.
Meister
Wenn ich in der Schule besser aufgepasst hätte müsste ich heute nicht soviel googeln.
Die Regelsätze von Hartz IV wurden bekanntlich von Rentenzahlungen, Heizkostenzuschuss und Elterngeld befreit.
Nun spricht man von einer Erhöhung von circa 10 Euro.

Wenn dreimal etwas abgezogen wird und einmal legt man etwas drauf, ergibt es also ein Plus?
Um auf so eine Rechnung zu kommen, muss man natürlich auch tierisch lange googeln.
glaubt Frettchen.
Frettchen.
Graziella
nun sollen es also nur noch 5 euro werden. da wird die ganze neuberechnerei wohl mehr staatskosten verschlungen haben als dieser almosen, der den rund 6,5 millionen jetzt mehr gezahlt wird.
unglaublich, was werden sich diese volksverdummer noch alles herausnehmen?
Graziella
man gebe mir die kontonummer dieser von der leyen, diese 5 euro kann sie sich sonst wo hinschieben.
westerwelle hatte in einem recht, dekadenz ist eingetreten, bei ihm, seinem verein, und den vielen unmündig blödgemachten bürgern.
langsam wird einem übel, besonders bei einigen weibern in hosenanzügen!
Graziella
dauert bestimmt nicht mehr lang, daß sie im sinne der "redlichen" bevölkerung arbeitslager für hartz iv empfänger fordert.
arbeit macht ja bekanntlich f r o h !
Raupe
ein absoluter witz. die bundesregierung scheißt auf das bundesverfassungsgericht.
einfach lächerlich.
Graziella
Ursula von der Leyen und die Bundesregierung begründen den neuen Hartz-IV-Satz unter anderem mit politischen Werteentscheidungen. So wurden zum Beispiel
Tierfutter, Alkohol und Zigaretten aus dem Existenzminimum herausgerechnet – es ist die politische Entscheidung von Schwarz-Gelb, dass diese und andere Dinge nicht zum Existenzminimum der Menschen gehören.
weiter hier
"Sozialverträgliches Ableben" bei fixmbr
da kommt ja einiges auf die tierheime zu.
nameless
Fragen und Antworten zur Hartz IV-Erhöhung
Für wen gelten die neuen Hartz IV-Sätze?
Sie gelten für Arbeitslose und alle, die es werden wollen. Doch Vorsicht vor einer übereilten Kündigung: noch gelten die alten Sätze!
Warum wurde der Regelsatz neu berechnet?
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete die bisherigen Berechnungen als "willkürlich". Erlaubt sind aber nur die Berechnungsmethoden "Nach Gutdünken" oder "Pi mal Daumen". Bei muslimischen Hartz IV-Empfängern muß auf spezielle Bedürfnisse Rücksicht genommen werden: Im Fastenmonat Ramadan fällt die Lebensmittelpauschale weg.
Um wie viel Euro sollen die Regelsätze erhöht werden?
Jede Erhöhung muß die Erniedrigung der Hartz IV-Empfänger gewährleisten. Fünf Euro pro Monat sind gerade wenig genug, um problemlos als erniedrigend durchzugehen – das hat sich Ursula von der Leyen vom Statistischen Bundesamt ausrechnen lassen.
Was bleibt für die Kinder?
Die Hoffnung, möglichst bald volljährig zu sein und den vollen Satz zu bekommen. Bis dahin können die Kinder Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel auf Ebay verkaufen – die gibt’s schließlich mit dem neuen Bildungspaket umsonst.
Meister
Bei allen Schlamassel hatten Hartz IV Empfänger noch Glück.
Wen das Tafelessen auf die Regelsätze noch angerechnet würde, oder
von Wixer, die Caritas Bekleidung, dann müsste mancher den Hartz IV-Vertrag kündigen.
Ein schwacher Trost ist aber, das dieses Gesetz noch nicht durch den Bundesrat durch ist.
Frettchen.
RudiRatlos
Du hättest auch gern dazu schreiben können dass du das bei der
TITANIC "geklaut" hast.
Aber es gibt ja noch mehr Antworten darauf als diese.