gastli
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freitag.de]
Hartz IV: Behinderte zahlen drauf
Bundestag und Bundesrat reichen Hartz-Reformpaket durch. Einer der größten Skandale zeichnet sich erst jetzt ab: Behinderten werden die Leistungen um 20 Prozent gekürzt.
* Für die wirtschaftsfaschistische Junta sind Behinderte und junge Erwachsene, die das ebenfalls betrifft, wohl unwerteres leben.
Die größte Märchentante im Bundestag oder Elke, du kannst es doch gerne erklären!
Zitat: |
Birgit Homburger (FDP):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede von Frau Schwesig hat noch einmal dokumentiert, dass sich die SPD in keiner Weise entscheiden kann: Auf der einen Seite tragen Sie vor, was Sie Großartiges erreicht haben; auf der anderen Seite haben Sie in Ihrer Rede immer wieder erklärt, dass Sie vollkommen unzufrieden sind und dass Sie sich noch viel mehr gewünscht hätten.
(Thomas Oppermann (SPD): Mit Ihnen sind wir nach wie vor unzufrieden! - Zuruf der Abg. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Homburger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Terpe?
Birgit Homburger (FDP):
Ja, bitte.
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Kollegin Homburger, ich habe eine Frage an Sie - wahrscheinlich habe ich Ihre Rede nicht richtig verstanden -: Sie wollen zum 1. Januar 2012 den Regelsatz wieder kürzen?
(Elke Ferner (SPD): Versteht sie selber nicht!)
Können Sie uns das noch einmal erklären?
(Otto Fricke (FDP): Meine Güte! Kein Wunder, dass Sie abgelesen haben!)
Birgit Homburger (FDP):
Herr Kollege, ich erkläre es Ihnen gerne. Eben habe ich erläutert, was wir gemeinsam im Vermittlungsverfahren beschlossen haben, natürlich ohne die Grünen, weil sich die Grünen mal wieder aus der Verantwortung stehlen. Das ist ihr Markenzeichen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU - Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
Dafür kann ich nichts. Damit müssen Sie leben.
Das Vermittlungsverfahren hat folgendes Ergebnis erzielt: Der Regelsatz wird - genau das hat das Bundesverfassungsgericht von uns verlangt - nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes transparent errechnet.
(Elke Ferner (SPD): Das stimmt schon mal nicht!)
Es wird nicht Pi mal Daumen geschätzt, es wird nicht nach dem Motto ?Wünsch dir was? verfahren, sondern es wird klar errechnet, und zwar nach transparenten Kriterien.
(Elke Ferner (SPD): ?Wünsch dir was nicht? haben Sie gemacht!)
Danach ergibt sich zum 1. Januar 2011 eine Erhöhung um 5 Euro. Zum nächsten Jahr wird es, so wie es das Gesetz vorsieht, eine entsprechende Berechnung geben. Ebenso wird, wie es im Gesetz steht, ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Preis- und Lohnentwicklung vorgenommen.
(Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das müssen Sie doch sowieso! Deswegen wird es doch noch nicht verfassungsgemäß!)
Es gibt auch noch eine entsprechende Veränderung beim Berechnungszeitraum. Das bedeutet, dass wir jetzt umstellen: Die Anpassung findet zukünftig nicht mehr zum 1. Juli statt, sondern zum 1. Januar, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat.
(Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben gar nicht verstanden, worüber wir verhandelt haben! - Elke Ferner (SPD): Das steht so im Gesetz!)
- Genau, Frau Ferner. Es steht im Gesetz.
(Elke Ferner (SPD): Es stand schon im Gesetz! Das ist gar nicht geändert worden! - Gegenruf des Abg. Otto Fricke (FDP): Elke, du kannst es doch gerne erklären! - Gegenruf der Abg. Elke Ferner (SPD): Besser als Sie!)
Aber der Kollege hat gerade noch einmal nachgefragt. Es ist ja nicht mein Problem, dass er es noch einmal erklärt haben möchte. Ich nehme gerne die Gelegenheit wahr, es noch einmal zu erklären.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für das erste Halbjahr 2010 - Sie dürfen gerne stehen bleiben, Herr Kollege; ich bin immer noch bei der Beantwortung Ihrer Frage -
(Elke Ferner (SPD): Dann würde ich mal sagen: Setzen, sechs, Frau Homburger!)
wird es eine entsprechende Erhöhung geben, nämlich die 3 Euro zum 1. Januar 2012, und dann für den Zeitraum 1. Juli 2011 - -
(Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Korrigieren Sie das nachher noch einmal im Protokoll!)
- Entschuldigung, für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 wird es die entsprechende Berechnung geben, wie ich es gerade gesagt habe.
Ich stelle fest: Wir haben in diesem Verfahren einen Weg gefunden, um zu erreichen, dass es transparente Berechnungen und ein verfassungskonformes Gesetz gibt.
(Elke Ferner (SPD): Das können Sie noch so lange herunterbeten!)
Sie haben die ganze Zeit nach dem Motto ?Wünsch dir was? erst 6 Euro mehr, dann 17 Euro mehr, anschließend 3 Euro mehr gefordert. Die Grünen haben zwischendurch einen Regelsatz von 420 Euro gefordert, also 61 Euro mehr. Das ist nicht realistisch. Das macht keinen Sinn.
(Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht gar nicht um die Höhe, sondern um die Verfassungsgemäßheit!)
Es geht hier nicht um ein Würfelspiel, sondern um transparente Berechnung. Genau das haben wir an dieser Stelle gemacht.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie haben sich aus der Verantwortung gestohlen, so wie Sie es in vielen anderen Fällen gemacht haben. Sie festigen Ihren Ruf als Dagegen- und Auf-und-davon-Partei.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Frau Schwesig, ich erwarte, dass Sie endlich Schluss machen mit der Märchenstunde.
(Elke Ferner (SPD): Sie sind doch die größte Märchentante in diesem Hause!)
[Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle, 25. Februar 2011] |
gastli
Es geht weiter mit den Unverschämtheiten gegenüber den Betroffenen, besser gesagt den Opfern.
1. Ulla Schmidt [SPD]:
Wenn man ihr Gesabbel hört, möchte man doch fast sagen, hier setzt sich jemand für die Bedürftigen ein und ist seinem “reinen” Gewissen unterlegen und zur Abstimmung - in diesem Fall eine Ablehnung - bereit.
Pustekuchen, denn wie man an der namentlichen Abstimmung zu den Hartz IV Gesetzen erkennen kann, ist auf [
PDF Seite 9] genau das Gegenteil zu finden.
2. Elke Ferner [SPD]
Sie ist irgendwie dafür weil sie dagegen ist. Wie jetzt? Siehe namentlichen Abstimmung zu den Hartz IV Gesetzen [
PDF Seite 7] super erkenntlich und mit einem fetten "ja".
Frau Ferner, ferner kann man einem reinen Gewissen nicht mehr entrücken.
Verlogenes Gehottlich!!!!
Wer hat uns verraten ..... die Sozialdemokraten.
holgersheim
Seitdem das neue "Leyen I" in Kraft getreten ist (01.04.11) - mehren sich täglich die wahren Ausmaße des verfassungswidrigen und menschenverachtenden Gesetzes in Folge.
Anbei eine kleine Auswahl:
http://www.sozialticker.com/anne-will-ha...g_20110412.html
http://www.sozialticker.com/report-mainz...n_20110413.html
http://www.sozialticker.com/nur-diesen-m...n_20110411.html
http://www.sozialticker.com/sanktioniert...g_20110409.html
... usw. usf. - doch wie lautete nochmals das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Quelle ... BVerfG
Frage an Frau von der Leyen ... wann beenden Sie Ihren Verfassungsbruch ???
gastli
Regelsatzerhöhung: Existenzminimum weiterhin nicht gesichert.
Zitat: |
Die nun angekündigte Erhöhung um 2,1 Prozent spiegelt nur die im Gesetz vorgesehene Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung wider. Angesichts steigender Ölpreise wird die Kaufkraft der Betroffenen sogar sinken. Acht Euro sind weniger als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.
Tatsache war und ist, dass Ursula von der Leyen die Höhe des Regelsatzes nicht korrekt berechnet hat. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 wurden erfindungsreich Rechenkniffe angewandt, um die Grundsicherung so niedrig wie nur irgend möglich zu halten. Nach jüngeren Berechnungen des Sozialgerichts Berlin müsste der Regelsatz sogar um 36 Euro höher sein.
Nach neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes steigt die Zahl der von Armut betroffenen Personen – insbesondere auch die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter. Während Frau von der Leyen von der „Zuschussrente“ fabuliert, lässt sie die Kleinstrentnerinnen in echten Notsituationen im Stich.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Die Bundesregierung zementiert die Existenzsicherung auf unterstem Niveau mit einer Regelbedarfserhöhung von 8 EUR für den Eckregelsatz im nächsten Jahr. Die Regelsätze sollen wie folgt steigen.
ALG II Eckregelsatz = 100% = 382 EUR
Partner = 90% = 345 EUR
14- bis 17-jährige Angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II = 306 Euro
18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II = 80% = 289 EUR
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 255 Euro
Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 224 Euro
Hier muss festgehalten werden, dass das SG Berlin wegen zu geringer Regelbedarfe wiederum einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht gemacht hat [SG Berlin vom 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12].
Die Regelbedarfserhöhung kompensiert noch nicht mal die Preissteigerung der Haushaltsenergie im Jahr 2012. Es ist einfach nicht genug zum leben. Das Kalkül ist genauso klar wie offensichtlich: durch chronische Unterfinanzierung die Leistungsbezieher in den Niedrigstlohn zu hungern.
Ein Zustand, der solange bleiben wird, wie die Betroffenen und die interessierte Öffentlichkeit nicht auf die Straße geht.
gastli
“Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, existenzsichernde Regelsätze für Hartz IV-Bezieher einzuführen”, bewertet Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, einen Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag. Dieser hatte im März 2011 die Bundesregierung verpflichtet, bis 30. Juni 2013 einen Bericht zu einigen Kernfragen der Regelsatzbemessung vorzulegen.
Die Bundesregierung hält es nach dem Bericht weiterhin für richtig, dass zur Bemessung der Regelsätze nicht nur das Konsumverhalten von Haushalten mit Niedrigeinkommen erforscht wird, sondern auch von Haushalten, die selbst Hartz IV beziehen könnten. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass der Anteil dieser Haushalte mindestens 30% höher ist als bisher angenommen. Das soll aber nicht zu einer Neuberechnung der Hartz IV-Sätze führen. „Hartz IV wird weiterhin an Hartz IV bemessen,“ empört sich Werner Hesse.
Auch für Kinder in Hartz IV-Haushalten hält die Bundesregierung eine Anhebung der Regelsätze für nicht erforderlich. Das soll auch dann gelten, wenn Eltern ihr erwachsenes behindertes Kind in den Haushalt aufnehmen, um es zu versorgen.
Dadurch, dass die Bundesregierung mit ihrem Bericht die volle Zeitspanne genutzt und den Bericht erst in die letzte Sitzung des Sozialausschusses am 26. Juni 2013 eingebracht hat, ist das Bundestagsplenum in den frühen Morgenstunden des 28. Juni 2013 in Sommerpause und Wahlkampf gegangen, ohne den Bericht zu beraten. „Die Bundesregierung hat sich geschickt um eine politische Bewertung ihrer Regelsatzpolitik gedrückt,“ moniert Werner Hesse.
Aktuell beträgt der monatliche Regelsatz für einen Ein-Personen-Haushalt 382 Euro. Der Paritätische hatte bereits für 2011 einen Regelsatz von 442 Euro als bedarfsdeckend errechnet.
[Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. - Pressestelle]
* Der Regelsatz eines Hartz IV-Empfängers beträgt 382 Euro als lebenserhaltende Maßnahme. Mehr ist der Mensch nicht wert, wenn er nicht mehr als verwertbar eingestuft wird. Das ergibt pro Jahr 4584 Euro, für die sich ein Langzeitarbeitsloser dazu noch schikanieren und entmündigen lassen muß.
Die Menschen wissen das und sehen es als normal an, reden verwirrt über Sozialschmarotzer, die sich von unseren Steuern in einer Hängematte einrichten. Wir sehen auch tatenlos zu, dass ein Existenzminimum verweigert werden darf. Dafür gibt es klare Sanktionsbefehle, über die der Staat sein Machtmonopol missbraucht. Psychische Folter per Gesetz, ohne die Würde der Menschen zu beachten.
Deutschland verwendet Milliarden um Kriege zu führen, für die Waffenindustrie und ihre Profiteure. Milliarden und noch mehr Milliarden, unzählige Milliarden. Ein Eurofighter kostet etwa 86 Millionen Euro pro Stück, ohne Folgekosten.
Langzeitarbeitslose stehen bundesweit bei den Tafeln Schlange, um sich ernähren zu können. Falls man Abfallverwertung als Ernährung akzeptieren kann.
Die Menschen wissen das und sind der Meinung, dass sie nichts ändern können.
Die Menschen nehmen es hin, dass jeglicher Protest mit staatlicher Gewalt beantwortet wird.
Auch in Deutschland würde die Regierung bereits an Szenarien arbeiten, um Aufstände niederzuringen. An deutschen Hochschulen werden “Sicherheitsforschungen” betrieben, die Aufstandspotentiale untersuchen. Die Bundeswehr stellt “Heimatschutz”-Einheiten auf, die im Innern eingesetzt werden sollen. Die EU bereitet eine Verordnung vor, nach der sich Staaten bei solchen “Krisen” gegenseitig helfen dürfen.
[Prof. Werner Ruf, Konflikts- und Friedensforscher]
gastli
Caritas fordert Hartz-IV-Eckregelbedarfs von 436.- Euro
Weiteres aktuelles Gutachten der Caritas vom 14. August 2013 zur rechts- u. sachfehlerhaften bisherigen H4-Regelleistungsbemessung
Die Caritas fordert mit Datum vom 14.08. 2013 nun die Anhebung des SGB-II (”Hartz-IV”)-Eckregelbedarfs auf 436.- Euro.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert mit Datum vom 29.09. 2013 einen SGB-II (”Hartz-IV”)-Eckregelbedarf von 442.- Euro.
Eckregelbedarf bedeutet den Bedarf eines alleinstehenden Erwachsenen, von dem dann die Regelbedarfe für ggf. Partner und Kinder abgeleitet werden, jeweils zuzüglich der Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung, Nebenkosten, aber ohne Strom).
Sowohl die Caritas, als auch der Paritätische fordern beide erhebliche Nachbesserungen an der SGB-II (”Hartz-IV”) Regelbedarfsbemessung, und tun dies unter Bezug auf das Urteil des Bundesverfasungsgerichtes vom 09. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, sog. “Kallay-Urteil”) sowie weiterer Entscheidungen dieses höchsten deutschen Gerichtes.
Interessant ist zudem auch, wie unten zu lesen, daß das Bundesverfassungsgericht erneut die Regelleistungen nicht “nur” für Kinder, sondern auch für Erwachsene (Alleinstehende und Paare) überprüft.
Die unten stehende Mitteilung erhielten wir von Harald Thome, Verein Tacheles e.V. Wuppertal und geben sie hiermit weiter:
Stellungnahmen des Caritas Verband vor dem Bundesverfasungsgericht
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Hier nun die Stellungnahme des CV für die beim BVerfG anhängigen Verfahren zum dem Regelbedarfen. In dem Verfahren geht es zum einen um die Verfassungsmäßigkeit der seit 2011 geltenden Regelbedarfe im SGB II und um die Regelbedarfe einer Familie mit einem damals zweijährigen Kind Verfassungsbeschwerde erhoben.
Überprüft werden also die Regelbedarfe für Erwachsene (alleinstehend und Paare) und für Kinder.
Die CV – Stellungnahmen gibt es hier:
Klick und hier
Klick
[Quelle: ARCA Soziales Netzwerk e.V.]
Varmonom
Ich finde die Hartz IV Sätze sind für Alleinstehende Menschen mehr als ausreichend. Lediglich für Familien muss da mehr gemacht werden. Die Zusatzleistung für Kinder sind auch mit Kindergeld nicht hoch genug, um den Kindern von Hartz IV Empfängern ein würdiges Leben zu ermöglichen.
Gerade Kinder bekommen es zu spüren, wenn sie an schulischen AKtivitäten nicht teilnehmen können, oder alte/kaputte Klamotten tragen müssen. Kinder sind da ziemlich direkt.
gastli
Zitat: |
Ich finde die Hartz IV Sätze sind für Alleinstehende Menschen mehr als ausreichend. |
Nein! Die
Regelsätze sind nicht ausreichend. Weder für Alleinstehende, noch für Paare, geschweige denn für Familien.
gastli
Zitat: |
Die Hartz-IV-Sätze werden angehoben. Ab dem kommenden Jahr sollen Empfänger monatlich fünf Euro mehr für ihren Lebensunterhalt erhalten. Alleinstehende Erwachsene bekommen statt 399 dann 404 Euro. |
[Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/hartz-erhoehung-101.html]
Was für eine Erbärmlichkeit!
5 Euro pro Person mehr an Hartz IV ab Januar 2016.
Also nicht ganz 5 Euro.
Erwachsene in Sippenhaft bekommen nur 4 Euro.
Aber immerhin ganze 4 Euro.
Kinder noch weniger.
Aber immerhin eine Erhöhung.
Das Leben wird auch einfacher.
Ältere Bescheide kann man nicht mehr anfechten, muss man sich also gar keine Gedanken mehr machen, dass man betrogen wurde, wenn es neue Gerichtsurteile gibt.
Umgekehrt dürfen die Ämter natürlich auch noch nach 4 Jahren ihre Bescheide ändern.
Das ist echte Gleichheit vor dem Gesetzt.
Danke Frau Nahles.
Ach ja.
Echte Nahrungsmittel sind übrigens bis zu 19 Prozent teurer geworden.
Alleine in 2014 und in 2015 dürfte es ähnlich ausfallen.