Tom
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Laut einer Mitteilung der Altenburger Agentur für Arbeit kündigt diese den öffentlich rechtlichen Vertrag nach dem SGB II für die ARGE auf. Hintergrund ist die fehlende Bereitschaft des Landratsamtes Altenburger Land den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsanteil von 12,6 Prozent zu übernehmen. Derzeit trägt der Landkreis Altenburger Land nur 6,3 Prozent der Kosten. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch das Landratsamt sind ... weiter lesen |