olympus
tach allerseits
wer auf der suche nach alten historischen bilderschinken ist
( von begin der fotografie bis ca 1990 ), kann sich hier den wolf suchen
http://www.v-like-vintage.net
grüße
olymp
co2schleuder
Aus diesem Fundus scheinen schon einige Fotos hier in der Galerie gelandet zu sein, na ich hoffe das geht mit rechten Dingen zu
olympus
skandalös
grüße
aeffchen
ob die beim beschaffen der bilder ihrerseits alle urheberrechte beachtet haben?
co2schleuder
die meisten dort sind vom Bundesarchiv, da sollte es keine Probleme geben und selbst wenn nicht berechtigt das nicht zum Weiterklauen
aeffchen
die bidler hier im forum müssen ja auch nicht unbedingt von dort stammen.
es gibt die verschiedensten archive (zb das stadtarchiv)
wie da die regeln sind zwecks bildern die nicht mehr ürheberrechtlich geschützt sind kann ich jedoch auch nicht sagen.
bedra
vielen dank für den link. das ist ja oberspannend!
lg bedra
aeffchen
spannend und fast undurchdringbar
Adeodatus
Ja wie das Urheberrecht!
olympus
ich sage nur youtube & co.........
youtube & google würde es heute gar nicht geben ohne verletzung von copyright & urheberschutz usw...
schönen tag allerseits
Adeodatus
@ co2schleuder
Ansichtskarten sind ein Massenprodukt und können in Antikläden oder dem Internet erworben werden, als Sammler solcher Druckerzeugnisse nutze ich persönlich diese Möglichkeit, oder aber auch Flohmärkte wo ich schon komplette Fotosamlungen erworben habe, also nicht alles ist geklaut.

Ich denke einmal das es bei anderen ähnlich sein wird.
co2schleuder
Klar kannst du die kaufen, dafür sind sie ja auch da, aber das berechtigt nicht zum Veröffentlichen dieser Bilder im Internet. Ich hatte selbst schon einmal eine Anfrage beim zuständigen Verlag gemacht. Aber egal das ist ja nicht meine Internetseite hier.
Adeodatus
Das Problem bei historischen Ansichtskarten ist aber das der Verlag schon seit mehr als 60 Jahren nicht mehr existiert und der Fotograf wahrscheinlich schon vor Stalingrad ins Gras gebissen hat. Ansichtskarten sollte man als Kulturgut betrachten welches jedem zugänglich gemacht werden kann!
Zitat: |
Zuvor galt gemäß § 26 Kunsturhebergesetz (KUG) eine Frist von 25 Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Der Schutz endete auch mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis zu dessen Tode das Werk noch nicht erschienen war. Ein nach KUG nicht mehr geschütztes Foto profitiert nicht mehr von dem Schutz der längeren Fristen des 1965 in Kraft getretenen UrhG.
Quelle: Frag einen Anwalt!
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Wenn ich mir das oben genannte durch den Kopf gehen lasse ist eine Ansichtskarte aus den 1920er Jahren frei vom Urheberschutz.
Ich kann mich natürlich auch irren!
co2schleuder
stimmt wohl, allerdings sind die hier gezeigten wesentlich jünger. und darum ging es eigentlich.
Aber wie gesagt, ist egal, wir weichen ab sorry.
olympus
ich hoffe ihr greift euch auch mal an die eigene nase, was urheberrecuht usw angeht
grüße
co2schleuder
na das wollen wir doch hoffen, ich hab da schon ne menge Lehrgeld gezahlt