Hinweise zum Verkauf von pyrotechnischen Erzeugnissen

Mina
Zitat:
Das Jahr 2009 neigt sich zum Ende und der Handel rüstet sich für das Silvestergeschäft.

Hier nun einige Hinweise für die Gewerbetreibenden des Landkreises Altenburger Land, die auch zum Jahreswechsel 2009/2010 pyrotech- nische Erzeugnisse zum Verkauf anbieten wollen:

Gemäß § 22 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II (Kleinfeuerwerk) nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden.

Quelle
RudiRatlos
Und wie immer kann man sich dann die Beiträge dort selbst suchen, gut das ich so selten Interesse am Geschehen in ABG habe.

[url]www.abg-net.de/index.php?id=197&tx_ttnews[tt_news]=7227&tx_ttnews[back
Pid]=255&cHash=882d9f7d7e[/url]

Das (ohne url) kann man dann wenigstens in die Browserzeile einfügen und ist gleich beim Artikel. Augenzwinkern
gastli
Die Polizeien der Länder haben heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor einem gewaltigen Sprengstoffattentat in Deutschland gewarnt. "Wir mussten leider feststellen, dass sich in den vergangenen Tagen Millionen bislang unverdächtiger Bürger mit Sprengstoff eingedeckt haben", erklärte ein Polizeisprecher der versammelten Presse. "Diese Menschen horten Raketen, Bomben und andere Explosivstoffe in den verschiedensten Formen und Farben: Wir befürchten ein Attentat, gegen das der 11. September wie eine Lapalie wirken wird."
Noch wisse man nicht, wann und wo die Täter zuschlagen werden. Da die Polizei jedoch davon ausgeht, dass mit Anschlägen nicht vor Jahreswechsel zu rechnen ist, sollen ab dem 1. Januar 2010 bundesweit Hausdurchsuchungen durchgeführt werden.
Meister
Was die Farbe anbetrifft, muss ich schweigen, aber Geruch und Lautstärke da werde ich glatt zum Terrorist. fröhlich
Bis zur Hausdurchsuchung löst sich alles wieder in wohl gefallen bei mir auf.



Meister