Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet

die_gute_fee
Zitat:
SirBernd hat am 01. Dezember 2008 um 22:07 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn Du ein Geschenk bekommst, und es Dir gleich wieder weggenommen wird von irgendeinem Übeltäter. Fühltest Du Dich da nicht bestraft?


Das wäre ja irgendwie Diebstahl...
Wenn ALG2-Empfänger Geldgeschenke bekommen, dann werden die ihnen nicht weggenommen.

Zitat:
Der Reiche dürfte sie behalten, obwohl für ihn oft Peanuts, der Arme muss sie abgeben, wurde also als guter Mensch bestraft

Er muss sie nicht abgeben, sie wird angerechnet. Das ist beim Reichen nicht so, weil der eben auch kein Geld vom Amt bekommt.

Zitat:
Ein Armer hat gefälligst Monat für Monat arm zu bleiben .....


Er kann ruhig reich werden, aber darf dann eben keine staatlichen Hilfsleistungen beanspruchen.
SirBernd
Meeeensch, Mensch, Mensch ....

Wenn ich als Hartz4-Empfänger z.B. 3000€ von meiner Omma zu Weihnachten bekomme, damit ich kleiner Enkel meine Schulden endlich tilgen kann, und wieder etwas Luft zum Atmen habe, und es mir postwendend wieder abgezogen, bzw verrechnet wird, so dass ich dann einige Monate keine Unterstützung bekomme und im Endeffekt, trotz der guten Tat meiner Omma, nach diesen "Verrechnungsmonaten" wieder in genau den selben Miesen bin wie vor dem Geschenk.
Wo ist da der Sinn ????
die_gute_fee
Der Sinn ist, dass du Einkommen für Aufwendungen zum Lebensunterhalt aufwenden sollst, wenn du staatliche Leistungen erhälst. Den Staat interessiert nur, dass du 3000 Euro hast, nicht für was du sie verwendest. ob du Schulden bezahlst oder essen kaufst, ist dann deine Entscheidung.

Wenn es zur Schuldentilgung sein soll, dann könnte ja die Oma für dich die Schulden tilgen. Also nicht an dich überweisen, sondern gleich an deine Gläubiger. Dann wird es auch nicht verrechnet und erfüllt seinen Zweck genauso.
SirBernd
Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 23:00 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn es zur Schuldentilgung sein soll, dann könnte ja die Oma für dich die Schulden tilgen. Also nicht an dich überweisen, sondern gleich an deine Gläubiger. Dann wird es auch nicht verrechnet und erfüllt seinen Zweck genauso.


Ein guter Tipp, Gute Fee ...ausbaufähig ... Top

Dann lasst eurer Fantasie mal freien Lauf ihr Heer von Harz4-Empfängern ....
Pfiffikus
Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 23:00 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn es zur Schuldentilgung sein soll, dann könnte ja die Oma für dich die Schulden tilgen. Also nicht an dich überweisen, sondern gleich an deine Gläubiger. Dann wird es auch nicht verrechnet und erfüllt seinen Zweck genauso.

Bist du dir da sicher?
Dein Verfahren ist nur plausibel, falls es sich um Barschulden zwischen zwei Privatpersonen handelt, deren Existenz und deren Tilgung der Behörde verschwiegen werden.

Üblicherweise müssen alle Konten angegeben werden. Und wenn auf dem Kreditkonto bei der Hausbank des Betroffenen ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, so ist das ein Einkommen.


Pfiffikus,
der nicht so viel Vertrauen hätte, dass dieses Einkommen nicht angerechnet wird
die_gute_fee
Zitat:
Pfiffikus hat am 02. Dezember 2008 um 06:21 Uhr folgendes geschrieben:

Dein Verfahren ist nur plausibel, falls es sich um Barschulden zwischen zwei Privatpersonen handelt, deren Existenz und deren Tilgung der Behörde verschwiegen werden.


Wieso muss das verschwiegen werden?

Zitat:
Üblicherweise müssen alle Konten angegeben werden. Und wenn auf dem Kreditkonto bei der Hausbank des Betroffenen ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, so ist das ein Einkommen.


Das ist richtig. Wenn es reine Bankschulden sind, dann wird es schwieriger. Da wäre es aber vielleicht möglich, das Schuldenbelastete Konto an eine andere Person zu übertragen. Keine Ahnung ob das so gehen kann: GbR gründen, Privatkonto wird GbR-Konto, aus GbR austreten, Konto behält der andere "Gesellschafter".
Pfiffikus
Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Wieso muss das verschwiegen werden?

Weil sonst ein Einkommen entsteht, welches von der Behörde amtlich angerechnet wird.



Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Da wäre es aber vielleicht möglich, das Schuldenbelastete Konto an eine andere Person zu übertragen.

In dem Moment, in dem jemand Schulden los wird, ist das ein Einkommen.


Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Keine Ahnung ob das so gehen kann: GbR gründen, Privatkonto wird GbR-Konto, aus GbR austreten, Konto behält der andere "Gesellschafter".

Abgesehen welche gierigen Augen der Behörden sich plötzlich auf den ALGII-Empfänger richten werden, der plötzlich GbG-Gesellschafter wird...
Leute von deinem Schlage werden in Liechtenstein und anderen Steueroasen händeringend gesucht.



Pfiffikus,
dem eine solche findige Konstruktionzur Verschleierung des Einkommens nicht eingefallen wäre
Adeodatus
Zitat:
die_gute_fee hat am 02. Dezember 2008 um 12:58 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Üblicherweise müssen alle Konten angegeben werden. Und wenn auf dem Kreditkonto bei der Hausbank des Betroffenen ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, so ist das ein Einkommen.


Das ist richtig. Wenn es reine Bankschulden sind, dann wird es schwieriger. Da wäre es aber vielleicht möglich, das Schuldenbelastete Konto an eine andere Person zu übertragen. Keine Ahnung ob das so gehen kann: GbR gründen, Privatkonto wird GbR-Konto, aus GbR austreten, Konto behält der andere "Gesellschafter".


Ne GbR gründen? na dann mal los hier die Kurzanleitung

Zur Gründung einer GbR ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der zumindest die Vereinbarung enthalten muss, dass sich die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und dazu die vereinbarten Beiträge leisten (§ 705 BGB). Da die Gründung keinem Publizitätserfordernis unterliegt, eine Eintragung der GbR in das Handelregister also nicht erfolgen kann, entsteht die Gesellschaft grundsätzlich mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Der Vertrag ist in der Regel nicht formbedürftig, so dass er schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten abgeschlossen werden kann.

In der Regel hat das Ausscheiden einzelner Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft zur Folge
* Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird die Gesellschaft aufgelöst durch
* Kündigung eines Gesellschafters
* Kündigung des Gläubigers eines
* Gesellschafters unter bestimmten Voraussetzungen
* Auflösungsbeschluss
* Zeitablauf bei zeitlich befristeter Gesellschaft, Erreichen oder Unmöglichwerden des Gesellschaftszwecks
* Tod eines Gesellschafters
* Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters
* sowie durch die Beteiligung nur noch eines Gesellschafters

Also im großen und ganzen etwas viel Aufwand um Schulden zu tilgen oder ein paar Euro vor der ARGE zu retten. Ach so nicht zu vergessen die GbR müsste auch noch Steuern zahlen

Anders als beispielsweise die GmbH ist die GbR keine eigene Rechtsperson. Diese rechtliche Einordnung wirkt sich auch für die Besteuerung des Gewinns aus. Für die Gewinnbesteuerung gilt die GbR nicht als eigenes Steuersubjekt. Folge hiervon ist, dass nicht die GbR selbst zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt wird. Vielmehr wird nach einheitlicher und gesonderter Feststellung des Gewinns dieser dem jeweiligen Gesellschafter in der Höhe des im zustehenden Anteils zugeordnet und bei diesem besteuert. Je nach Rechtsform der Gesellschafter unterliegen deren Gewinnanteile dann bei diesen der Einkommensteuer oder aber der Körperschaftsteuer.

Viel Spaß denn spätestens hier kriegt die ARGE Wind von der Geschichte.
die_gute_fee
@spidy
Welcher Aufwand? Wie Du selbst geschrieben hast, reicht ein mündlicher Vertrag. Die Bank interessiert sowieso nur, dass zwei Personen für ein GbR-Konto unterschreiben.
Einnahmen exisiteren nicht, also auch keine Besteuerung.
Die ARGE interessiert das Ganze nicht, solange keine Einnahmen vorliegen.

@Pfiffikus
Das sind buchhalterisch Einnahmen, aber es ist kein Einkommen. Du bekommst ja nichts, keinen Gegenwert etc. Das wird nicht angerechnet.
Adeodatus
Funktioniert trotzdem nicht selbst wenn man das ganze beim Glas Bier besiegelt, Grund.
Der Hartzer Roller soll ja Deinen Ausführungen zufolge sein Konto zum GbR Konto machen was meinst Du wie er das der ARGE erklären soll, und selbst wenn das den ARGE Mitarbeiter noch nicht stutzig macht, wird der garantiert auf das schmale Brett kommen und mal die alten Kontendaten überprüfen lassen wenn der Hartzer mit einem neuen Konto aufschlägt und sein altes als nicht mehr aktuell austragen lassen will. Spätestens hier wären dann die bezahlten Schulden die er vorher hatte nicht sein größtes Problem.
die_gute_fee
ich verstehe immer noch nicht, was daran für die arge ein problem sein soll. es ist alg2-empfängern nicht verboten, eine gbr zu gründen. man hat einnahmen anzugeben. da man bei dem vorgeschlagenen modell in der gbr keine einnahmen hat, interessiert das die arge nicht. die interessiert nicht mal, ob du ne bgr gründest. wenn du mit pfiffikus losziehst, um ein zusammen ein weihnachtsgeschenk für bernie zu kaufen, kann man das auch als gbr ansehen. sowas muss man auch nicht der arge melden...

die arge interessiert, ob du irgendwelche einkommen hast. wenn du keine hast, dann interessiert die das nicht. wenn du deine schulden "verschenkst", bzw. an eine person abtrittst, dann ist das kein einkommen.
außerdem bekommt die arge nicht mit, was nach der abtretung bzw. nach dem austritt aus der gbr auf dem konto passiert. das gehört dann nicht mehr dir, du meldest ein neues konto an und gut. die bankauskunft, welche die arge dann evtl. einholen kann, wird ergeben, dass das Konto nicht mehr dir gehört.
Pfiffikus
Zitat:
die_gute_fee hat am 04. Dezember 2008 um 22:53 Uhr folgendes geschrieben:

wenn du mit pfiffikus losziehst, um ein zusammen ein weihnachtsgeschenk für bernie zu kaufen, kann man das auch als gbr ansehen. sowas muss man auch nicht der arge melden...

Das muss ich nicht der Arge melden, weil ich mit der ohnehin nix am Hut habe.


Pfiffikus,
der rechtzeitig an Bernie denken wird
die_gute_fee
Zitat:
Pfiffikus hat am 04. Dezember 2008 um 23:14 Uhr folgendes geschrieben:

Das muss ich nicht der Arge melden, weil ich mit der ohnehin nix am Hut habe.


na gott sei dank...(hat das keiner behauptet)
aeffchen
Und wieder einmal ein Fall von Unverstädnis für mich.

Reko im bewohnten Zustand.
Natürlich mit entsprechender Mietminderung.
Was macht das Amt ? Die komplette Minderung wird zurückverlangt.
es interessierte nicht einmal ob bei der Modernisierung irgendwelche Unkosten entstanden sind die es sonst nicht gegeben hätte.
Adeodatus
das ist die Regel, egal ob Du einen effektiven Aufwand hast, eine Mietminderung ist dem Amt zu melden, da sonst im Fall der unterlassung der Verdacht besteht das der Bedürftige wissentlichen Betrug begeht.

Ich haber derzeit einige Hartz IV-Empfänger, die nicht gerade gut auf mich zu sprechen sind weil ich Ihnen keine Senkung der Nebenkostenvorauszahlung gebe um ihre Warmmiete zu senken damit sie in der Wohnung bleiben können, leider sehen sie nicht ein das ich dies nicht tun kann weil im Extremfall bei der Nebenkostenabrechnung im Folgejahr die ARGE die übernahme verweigern kann, weil die Nachforderungen unangemessen hoch sind spätestens dann gerät der Leistungsempfänger in die Zwickmühle.
gastli
[WZ]
Urteil: Nach Geldgewinn kein Hartz IV mehr
Frankfurt/Main (dpa) - Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt.
Eine 40 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag (11. August) Einspruch gegen die Streichung ihrer Grundsicherung eingelegt. Die Leistung war ihr aberkannt worden, nachdem sie bei einer Fernsehsendung im April 20 000 Euro gewonnen hatte (Aktenzeichen: S 32 AS 788/11 ER).
Die Richter wiesen den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Frau sei nach dem unverhofften Geldsegen nicht mehr hilfebedürftig gewesen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden - und mit diesem hätte die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Stattdessen habe sie das Geld ausgegeben und Schulden getilgt. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass der Steuerzahler einspringen muss, um ihren Lebensbedarf zu decken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

* Ausgegeben, um Schulden zu tilgen. Und die Richter [ver]urteilen dank der sozialdemokratischen Agenda-Gesetze Erwerbslose dazu, dass sie ihr Leben lang in ihrer politisch gewollten Verschuldung dahinvegetieren müssen. Ohne Hoffnung, mal ein wenig Selbstständigkeit bekommen zu können. Nicht einmal bei einem unverhofften und überschaubaren Geldgewinn.
Jeder andere könnte diese 20.000 Euro zum Schuldenabbau und der Finanzierung längst überfälliger Reparaturen und Neuanschaffungen verwenden. Aber nicht die Überflüssigen im Kapitalismus.