Jugendweihe-Geld, Lottogewinn und andere Geschenke werden auf Hartz IV Leistungen angerechnet

Tom
Kopfpatsch Unverständnis von vielen Seiten müssen zurzeit die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) einstecken. Denn wie jetzt bekannt wurde, wird das Jugendweihe- und Konfirmationsgeld von Kindern als Einnahme der Bedarfsgemeinschaft der Eltern angerechnet.
Hintergrund ist eine Familie in Niedersachsen, wo ein Geschwisterpaar von Verwandten 800 Euro erhielt. Da die Eltern dieses Geschenk der zuständigen ARGE mitgeteilt haben, ab 50 Euro je Person Pflicht, wurde der Anspruch der Familie gekürzt.
Persönlichkeiten aus Politik und Kirche haben inzwischen gegen diese Vorgehensweise protestiert. In ihren Augen ist diese Anrechnung diskriminierend.

Quelle: www.svz.de
gastli
Zitat:
Geldgeschenke an Kinder in der Regel bei Arbeitslosengeld II problemlos

Das Frühjahr ist die traditionelle Zeit für Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe. Häufig bekommen Kinder und Jugendliche zu diesen Festen Geldgeschenke. Solche Geldgeschenke sind in der Regel auch für Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, problemlos: “Wenn diese Geldgeschenke nicht unangemessen hoch sind, dürften sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen”, sagte Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit.

Geldgeschenke an Kinder werden in der Regel nicht auf ihren Anspruch auf Sozialgeld angerechnet. Eine Anrechnung auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch der Eltern ist sogar gänzlich unzulässig, weil Einkommen und Vermögen von Kindern nur bei deren eigenem Anspruch berücksichtigt werden.

Nach der derzeitigen Rechtslage muss allerdings über die Geldgeschenke im Einzelfall entschieden werden: Geschenke zu Festen wie Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe sind einmalige Einnahmen, die zwar grundsätzlich nach der entsprechenden Verordnung auf den Bedarf der hilfebedürftigen Person anzurechnen sind, soweit aber “nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist”, heißt es in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung.

Ob finanzielle Zuwendungen Dritter angerechnet werden, hängt von deren Höhe und einer möglichen Zweckbestimmung ab. “Wir gehen davon aus, dass Geldgeschenke zu Festen wie Kommunion oder Konfirmation in aller Regel nicht angerechnet werden müssen”, sagte Alt. “Das Geld der Tante, das ausdrücklich zum Kauf eines Fahrrads gedacht ist, wird sicher unangetastet bleiben.”

Quelle:Bundesagentur für Arbeit (BA) Pressemappe

Wie es scheint, hat die Debatte der letzten Wochen die BA zu einer Stellungnahme bewegt, die aber an der Sachlage , das finanzielle Zuwendungen Dritter angerechnet werden, nichts ändert. Beachten Sie daher die Zweckgebundenheit der Zuwendung und nutzen Sie die Mustervorlage auf : Mustervorlage für den Nachweis einer zweckgebundenen Einnahme bei Geldgeschenken
(Sozialticker)
Natalie
Das ist wieder leicht übertrieben. Sollen die doch den Hartzis ihre par Gröten gönnen. Ich hab kein Problem damit.
HLu*Mi
Zitat:
Original von Natalie
Das ist wieder leicht übertrieben. Sollen die doch den Hartzis ihre par Gröten gönnen. Ich hab kein Problem damit.

Sprich doch bitte nicht so abfällig von diesen Menschen. Es reicht doch schon, wenn sie den oberen 10.000 ein Dorn im Auge sind.
Natalie
Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht. Wer mehr will soll gefälligst auch dafür arbeiten.
gastli
Zitat:
Original von Natalie
Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht.


Du schreibst nicht abfällig, du bist es.
Ich jammere übrigens nicht.
Als Harzi wie du uns liebevoll nennst lebe ich echt nicht schlecht. Ich habe mich von gewissen Ballast befreit, wie Mobilität in Form eines Fahrzeug, Mobilität in Form eine schnurlosen Telefons, Versicherungen, irgendwelche Sparformen, ich besuche grundsätzlich keine Orte mehr wo in irgendeiner Form Eintritt erhoben wird, ich verzichte auf jeglichen unnützen Konsum, besser ausgedrückt ich verweigere ihn inzwischen ganz bewusst. Ich verlasse nicht den ortsnahen Bereich. Nur eines habe ich mir erhalten und das werde ich auch weiter tun, den Internetzugang, um auf solche Schreibereien wie deine eine Antwort zu geben. Das alles immer beherzigt lebe ich recht gut. Wie sich die Befreiung von Ballast auswirkt will ich dir gern ein wenig erläutern. Ich bewege mich frei und ungezwungen, zu Fuss, muss auf niemand mehr Rücksicht nehmen, egal was passiert. Wenn ich Schaden anrichte, Pech für die anderen, ich habe nichts um sie zu entschädigen. Sollte durch meine Unachtsamkeit, so ein toller Mensch wie du, beispielsweise gesundheitlichen Schaden nehmen, Pech für dich. Denn irgendeine Versicherung habe ich nicht mehr die für den Schaden aufkommen kann, also ist auch keiner da der dich auffängt. Schadenersatz, Schmerzensgeld ist passè. Du verlierst durch einen solchen Zwischenfall deine Arbeitskraft und in der Folge die finanziellen Reserven. Aber wie du dir denken kannst wird mich das nicht sonderlich stören. Also immer schön aufpassen, es gibt inzwischen viele Harzis die nicht mehr versichert sind. Solch denken und daraus resultierendes Verhalten entspricht übrigens genau deinem Denkmuster.
Abfällig, egoistisch unsolidarisch.
Adeodatus
Zitat:
Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht. Wer mehr will soll gefälligst auch dafür arbeiten.


Es lohnt sich eigentlich nicht solche vor Sachkenntnis nur so sprühenden Postings zu kommentieren! Eigentlich zeigt es mir nur das die Politik hier voll ins Schwarze getroffen hat.

Aber trotzdem mal eine Frage @ Natalie würdest Du Deinen Job für die von Dir angesprochenen 5 Euronen machen?
kritiker
Zitat:
Original von gastli
Zitat:
Original von Natalie
Ich schreibe doch nicht abfällig. Ich spreche nur das an was sonst fast alle denken. Als Harzi lebt man doch nicht schlecht. Das ehwige Gejammer geht einem einfach auf den docht.


Du schreibst nicht abfällig, du bist es.
Ich jammere übrigens nicht.
Als Harzi wie du uns liebevoll nennst lebe ich echt nicht schlecht. Ich habe mich von gewissen Ballast befreit, wie Mobilität in Form eines Fahrzeug, Mobilität in Form eine schnurlosen Telefons, Versicherungen, irgendwelche Sparformen, ich besuche grundsätzlich keine Orte mehr wo in irgendeiner Form Eintritt erhoben wird, ich verzichte auf jeglichen unnützen Konsum, besser ausgedrückt ich verweigere ihn inzwischen ganz bewusst. Ich verlasse nicht den ortsnahen Bereich. Nur eines habe ich mir erhalten und das werde ich auch weiter tun, den Internetzugang, um auf solche Schreibereien wie deine eine Antwort zu geben. Das alles immer beherzigt lebe ich recht gut. Wie sich die Befreiung von Ballast auswirkt will ich dir gern ein wenig erläutern. Ich bewege mich frei und ungezwungen, zu Fuss, muss auf niemand mehr Rücksicht nehmen, egal was passiert. Wenn ich Schaden anrichte, Pech für die anderen, ich habe nichts um sie zu entschädigen. Sollte durch meine Unachtsamkeit, so ein toller Mensch wie du, beispielsweise gesundheitlichen Schaden nehmen, Pech für dich. Denn irgendeine Versicherung habe ich nicht mehr die für den Schaden aufkommen kann, also ist auch keiner da der dich auffängt. Schadenersatz, Schmerzensgeld ist passè. Du verlierst durch einen solchen Zwischenfall deine Arbeitskraft und in der Folge die finanziellen Reserven. Aber wie du dir denken kannst wird mich das nicht sonderlich stören. Also immer schön aufpassen, es gibt inzwischen viele Harzis die nicht mehr versichert sind. Solch denken und daraus resultierendes Verhalten entspricht übrigens genau deinem Denkmuster.
Abfällig, egoistisch unsolidarisch.

meinen beifall, Klatschen Klatschen Klatschen ich habe noch arbeit und werde auch noch relativ gut bezahlt! ich muß dir aber in allen punkten zustimmen, ich wünsche auch jedem der solche primitiven äußerungen von sich gibt HARTZ IV, V, VI, und und und! ich wünsche diesen primi's (deutschen michels) das sie alle schlechtigkeiten dieser pseudoregierung zu spüren bekommen!!!
bis dann
holgersheim
Die frohe Botschaft?

Es ist so weit. Wie alle Jahre wieder steht Weihnachten vor der Tür, hartnäckig und unabweisbar. Und irgendwann werden wir es hereinlassen müssen, jedenfalls die meisten von uns, spätestens am 24. Dezember, ob wir wollen oder nicht.

Die Weihnachtsbotschaft beginnt mit hoffnungsvollen Worten: „Und siehe, ich verkündige Euch große Freude, die allem Volke widerfahren wird...“ Allen? Ja, Allen, denn:

Weihnachten soll Freude bringen. Und auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen daher zu Weihnachten Geschenke bekommen.

Sie glauben, das sei die frohe Botschaft? - Nein, die kommt erst jetzt:
Lassen Sie sich die frohe Botschaft verkünden, dass die Argen in diesem Land diese Geschenke zum Anlass nehmen, ihre Ausgaben zu senken.


Geschenke gelten als Einnahme, die mit dem ALG-II-Anspruch verrechnet werden müssen.

Zwar gelte das in der Hauptsache für Geldgeschenke, aber grundsätzlich auch für andere Zuwendungen, so die Bundesregierung. Solche Geldgeschenke (oder Sachgeschenke, die vermuten lassen, dass es sich um Wertgegenstände handeln könnte, wie eine Münzsammlung oder ein Schmuckstück von erheblichem Wert) müssten in jedem Falle angegeben werden. Nur dadurch sei es möglich zu überprüfen, ob der Beschenkte auch in Zukunft hilfebedürftig sei. Wenn Geschenke nicht angezeigt werden, kann eine Strafe bis zu 5000 Euro drohen.

Doch wie schon gesagt, Weihnachten soll Freude bringen. Und deshalb ist es so, dass Einmal-Geschenke und andere einmalige Einnahmen anrechnungsfrei sind, wenn sie pro Jahr und Mitglied der sogenannten Bedarfsgemeinschaft 50 Euro nicht übersteigen.

Schenkt also die Oma ihrem Enkel ein Winterkleidungsstück im Wert von beispielsweise 100 Euro, dann empfiehlt es sich – so stand es jedenfalls in einem unserer hiesigen Wochenblätter zu lesen - „dass sie das Geld in Bar aushändigt oder mit dem Enkel zusammen einkaufen geht.“

"Denn", so war zu lesen, "bei einer Überweisung auf das Konto wird ein Geldgeschenk früher oder später sichtbar und muss unabhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck von der Arge als Einkommen gewertet werden.“ Und spätestens beim alljährlichen Datenabgleich fällt das auf, weil Datenschutz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekanntermaßen entfällt. "Wird aber das Weihnachtsgeschenk direkt überreicht," so dieser findige und pfiffige Redakteur unseres Wochenblättchens, "interessiert sich die Arge kaum für die Gabe, wenn sie denn überhaupt von dem Geschenk erfährt."

In diesem Sinne, eine schöne Adventszeit.

Beide Beiträge :Quelle Aktive Erwerbslose in Deutschland
aeffchen
Da würde mich mal der Fall eines Bekannten interessieren:

Ein Lottogewinn den der gute direkt und komplett als Zahlung für offene Schulen verwendete.
Leider ging das Geld vorher auf sein Konto und wurde von der ARGE als Einkommen gewertet.
Also zwar Schulden los, aber einen Monat ohne Geld.

Also lieber weiter die Schulden wachsen lassen als verhungern.
die_gute_fee
na es ist doch auch ein einkommen, oder?
Markus
Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 14:17 Uhr folgendes geschrieben:

na es ist doch auch ein einkommen, oder?


Müsste dann die ARGE nicht auch die Ausgaben für den Lottoschein vor einem Gewinn berücksichtigen.. cool

LG
Markus
die_gute_fee
In so manchen Fällen wäre diese Investition zumindest sinnvoller als eine "Qualifikationsmaßnahme" (und billiger).

Aber im Ernst: ein Lottogewinn ist auch ein Einkommen und gehört deswegen auch angerechnet. Ist sicherlich bitter...
Digedag
Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 16:57 Uhr folgendes geschrieben:
Ist sicherlich bitter...

So bitter wie das gesamte Hartz IV.
Kann man sich den Lottogewinn nicht bar auszahlen lassen?
Meister
Bei uns hat ein Hartz IV Empfänger, eine Geldbörse mit reichlich Kohle gefunden.

Er sollte dafür eine Belohnung erhalten.
Die Belohnung hat er abgelehnt, da es schon in der Zeitung stand und er es mit Hartz IV angerechnet bekommen hätte.

Also das nächste sei nicht so blöd, stecke die Kohlen einfach ein.

Meister
die_gute_fee
Man gibt ja die Sachen nicht wegen der Belohnung zurück...
Digedag
Zitat:
die_gute_fee hat am 01. Dezember 2008 um 21:02 Uhr folgendes geschrieben:

Man gibt ja die Sachen nicht wegen der Belohnung zurück...


Ein starkes Stück ist es trotzdem.
Hier wird der denkende Bürger zum Kriminellen erzogen. Das kann es dann auch nicht sein.
SirBernd
Richtig, und wenn immer mehr Bürger von Gewinnen, Geschenken, Belohnungen offiziell ausgeschlossen werden, wen wundert´s, wenn sie inoffiziell versuchen, durch Verschweigen, Unehrlichkeit und Tricksereien inoffiziell einigermaßen über die Runden zu kommen ....

Ehrlichkeit lohnt sich doch in unserem Lande immer weniger, weil wird bestraft ...
die_gute_fee
Zitat:
SirBernd hat am 01. Dezember 2008 um 21:34 Uhr folgendes geschrieben:

Ehrlichkeit lohnt sich doch in unserem Lande immer weniger, weil wird bestraft ...


Beispiele? (Keine Belohnung zu bekommen und bestraft zu werden, sind zwei Paar Schuhe)
SirBernd
Wenn Du ein Geschenk bekommst, und es Dir gleich wieder weggenommen wird von irgendeinem Übeltäter. Fühltest Du Dich da nicht bestraft?

Wenn Du als Belohnung wegen Deiner Ehrlichkeit Geld bekommst, sollte es auch eine Belohnung für Dich sein und sie Dir nicht gleich wieder abgezogen werden. Egal ob Du nun reicher Geschäftsmann oder Hartz4 Empfänger bist .....

Der Reiche dürfte sie behalten, obwohl für ihn oft Peanuts, der Arme muss sie abgeben, wurde also als guter Mensch bestraft. Kann jeden verstehen, der bei der nächsten Gelegenheit nicht mehr so brav (blöd) ist ...

Ein Armer hat gefälligst Monat für Monat arm zu bleiben .....