KATZ UND MAUS-SPIELE

RudiRatlos
Ohne Angabe der Bank, bei der der Schuldner sein Konto führt, kann der Gläubiger beim Gericht keinen Antrag auf Kontopfändung stellen. Und zunächst ist der Schuldner nicht verpflichtet, seine Konten anzugeben. Erst bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner über seine Konten und Bankguthaben wahrheitsgemäß Auskunft geben.

http://www.akademie.de/private-finanzen/...opfaendung.html

Interessant in Anbetracht der Tatsache das immer mehr Menschen mit den Schulden nicht mehr klar kommen.