joschie99
Geht das in Thüringen eigentlich, gleichzeitig Landesminister und Landrat eines Landkreises zu sein?
Ich frage aus folgenden Grund:
Christian Charius ist Landtagsabgeordneter für die CDU im Wahlkreis 17. Und seit wenigen Wochen Bauminister in Thüringen. Im Jahre 2011 wird im Landkreis Sömmerda der Landrat neu gewählt. Der jetzige Landrat Rüdiger Donndorf darf dann aufgrund seines Alters von 65 Jahren nicht mehr kandidieren. Christian Charius wurde lange Zeit immer als sein Nachfolger gehandelt.
Nur müsste er dann nicht eigentlich laut Gesetz von seinem Ministerposten zurücktreten? Um als Landrat zu kandidieren.
Pfiffikus
Zitat: |
joschie99 hat am 17. November 2009 um 18:01 Uhr folgendes geschrieben:
Nur müsste er dann nicht eigentlich laut Gesetz von seinem Ministerposten zurücktreten? Um als Landrat zu kandidieren. |
Laut Gesetz? Wer weiß?
Aber wegen des zu bewältigenden Arbeitsumfangs beider Posten wär das sicher geboten. Spätestens im Wahlkampf würde ganz sicher solche Fragen laut.
Pfiffikus,
der es für möglich hält, dass die CDU noch irgendeine andere Personalie als Ersatz aufbringen kann
birke
In Thüringen geht alles. Da kann sich auch ein Bürgermeister zur Stadtratswahl stellen, um dann als Gewählter ganz schnell einer "Flasche" den Weg frei zu machen, die Keiner haben wollte.
Ein Bürgermeister wird sich hüten, schon auf Grund der bis zu 7000 € möglichen Entlohnung, seinen Posten aufzugeben. Denn das geht nicht gleichzeitig.
Die frühere PDS beantragte irgendwann einmal, diese sanktionierte Wählertäuschung zu beseitigen, scheiterte dabei aber an CDU und SPD, die diese Regelung bei der letzten Kommunalwahl wieder weidlich nutzten.
Meister
Als Halbtags-beschäftigter mit voller Diäteinabfindung für ganze Arbeitstage geht alles.
Vielleicht ist auch ein 24 Stundentag machbar?
Meister
Nichtsnutz
Zitat: |
birke hat am 17. November 2009 um 20:58 Uhr folgendes geschrieben:
In Thüringen geht alles. Da kann sich auch ein Bürgermeister zur Stadtratswahl stellen, um dann als Gewählter ganz schnell einer "Flasche" den Weg frei zu machen, die Keiner haben wollte. |
Bis zur Wahl ist das alles wieder vergessen. Da kannste warnen wie du willst, das nützt nix.
Meister
Wenn sie Zeit übrig haben, sollten sie lieber vom Bayrischen MP lernen, "Ich habe noch einen Koffer in Berlin".
Meister
grenzer
Das sind wieder mal alles nur Mutmaßungen. Als Carius als Landrat gehandelt wurde, dachte noch niemand im Traum daran, dass er nun Minister ist.
Als Minister kann er nicht gleichzeitig Landrat sein, das regelt das Ministergesetz.
Thüringer Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung
(Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998
Fundstelle: GVBl 1998, S. 104
§ 5
Tätigkeitsbeschränkungen
(1) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben.
---
Wenn er gleichzeitig Landrat wäre, dann wäre dies ein weiteres besoldetes Amt.
Damit dürfte das Problem geklärt sein.
joschie99
Zitat: |
grenzer hat am 18. November 2009 um 16:40 Uhr folgendes geschrieben:
Das sind wieder mal alles nur Mutmaßungen. Als Carius als Landrat gehandelt wurde, dachte noch niemand im Traum daran, dass er nun Minister ist.
Als Minister kann er nicht gleichzeitig Landrat sein, das regelt das Ministergesetz.
Thüringer Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung
(Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998
Fundstelle: GVBl 1998, S. 104
§ 5
Tätigkeitsbeschränkungen
(1) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben.
---
Wenn er gleichzeitig Landrat wäre, dann wäre dies ein weiteres besoldetes Amt.
Damit dürfte das Problem geklärt sein. |
Das habe ich mir doch fast gedacht, dass Beides zusammen nicht geht. Da es beides Beamtenrechtliche Arbeitsverhältnisse sind.
grenzer
Das Verbot bezieht sich nicht nur auf ein zweitens Beamtenverhältnis, sinder das Gesetz sagt weiterhin das er : "kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben" darf. Damit ist jegliches zweites hauptberufliches Einkommen ausgeschlossen.
Ich weiß allerdings nicht, ob er als geringfügig Beschäftigter noch was hinzu verdienen darf.Vielleicht als Pizzafahrer, oder so ;-)))
Da müsste ich mich noch mal kundig machen, glaube aber nicht, dass er drauf angewiesen sein wird.
P.S. Das mit dem Pizzakutscher war ein Joke. Wollte nur vorsichtshalber darauf hinweisen, da mich sonst ein langhaariger dicker Hobbymoderator aus dem Ver- und Entsorgerbereich mit journalistischer Ausbildung und Kenntnissen aus dem mikrolelektonischen Bereich wieder in ein anderes Thema kopiert
Adeodatus
Zitat: |
das Gesetz sagt weiterhin das er : "kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben" darf. Damit ist jegliches zweites hauptberufliches Einkommen ausgeschlossen. |
Ich denke das das so ähnlich auch im Bundestag gilt und in der Regel hat jeder Minister einen oder mehrere Nebenjobs.
grenzer
Du schreibst: "Ich denke dass das auch so gilt... und trotzdem..."
Genau solche Aussagen sind das, was ich mit Mutmaßungen beschreibe.
Nenne mir konkrete Beispiele, dann können wir weiter diskutieren.
birke
BERLIN taz | Parlamentarier sind in Jobangelegenheiten zu besonderer Transparenz verpflichtet: Jeder muss Nebentätigkeiten im Bundestagshandbuch veröffentlichen. Doch nicht alle nehmen es mit der Pflicht, die Interessenkonflikte eindämmen soll, genau.
Ein Beispiel ist der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion sitzt im Beirat der Politikberatungsfirma PKS Wirtschafts- und Politikberatungs GmbH. Das wurde im Februar bekannt. Die Mitglieder des Beirats erhalten eine "Vergütung in Form eines Sitzungsgeldes, dessen Höhe mit dem durchschnittlichen Sitzungsgeld für Mitglieder der Aufsichtsräte von DAX-Unternehmen vergleichbar ist", sagt Stefan Evers, Geschäftsführer der PKS. Fuchs gab sein Engagement nicht im Handbuch an. Die Linkspartei-Abgeordnete Ulla Lötzer schrieb wegen der Nichtveröffentlichung Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) an. Seine Verwaltung teilte Lötzer in einem Brief, der der taz vorliegt, mit, Fuchs habe "im Februar 2008 mitgeteilt, dass er für die PKS tätig geworden sei. Eine Beiratsmitgliedschaft war aus dieser Meldung nicht erkennbar." Auf Anfrage wollte Fuchs dazu nicht Stellung nehmen.
Nur ein Beispiel.
grenzer
In diesem Thema gings um Minister und nicht um Abgeordnete.
Also: Schlechtes Beispiel