BGH-Urteil zur Haftung im Internet

Pfiffikus
Zitat:
spidy hat am 13. November 2009 um 16:59 Uhr folgendes geschrieben:
Ja wenn Du jetzt noch erklärst was Du damit sagen willst wäre das doch echt super.

Solche Urteile gaben Anlass, das Einbinden von fremden Bildern in Punkt 5.4. der Forenregeln zu untersagen.

Es gibt ein (nicht übertragbares) Urheberrecht und das liegt beim Fotografen. Dieser kann die Verwendung eines Bildes auf einer Webseite wie dem FT gestatten bzw. diese Gestattung unterlassen.


Anders sieht es bei Texten aus. Diese müssen einen gewissen Umfang haben, um überhaupt als schützenswertes Werk zu gelten. (Ob ein Kochrezept diesen Umfang erreicht, kann ich nicht beurteilen. Ferner müsste der Kläger selber die Urheberschaft dieses Rezepttextes nachweisen.) Selbst, wenn diese Grenze überschritten ist, haben wir das Recht auf ein Zitat unter Angabe der Quelle. (So wird es üblicherweise hier im Forum mit den Presseartikeln praktiziert.)


Zitat:
co2schleuder hat am 13. November 2009 um 17:22 Uhr folgendes geschrieben:
Ich denke auch in der galerie, wenn ich die ganzen Postkarten dort sehe, die unterliegen alle Urheberrechten und ob hier immer der Eigentümer um Erlaubnis gefragt wurde kann ich mir nicht vorstellen.

Theoretisch hast du Recht. Praktisch wägt hier der Forenbetreiber ab, wie hoch das Risiko ist, dass sich hier ein Kläger meldet, der Rechte geltend macht.


Zitat:
RudiRatlos hat am 13. November 2009 um 17:26 Uhr folgendes geschrieben:
Kann die "Mimose" schon verstehen wenn das selbst Mods dürfen: guckst du

Das ist falsch. Hier handelt es sich um ein Bild, welches Bestandteil der Anlage eines Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Gesetze dürfen aber von jedermann ganz oder auszugsweise vervielfältigt und verbreitet werden. Gegen den verlinkten Beitrag ist also nicht das Geringste einzuwenden.


Zitat:
reallocksley hat am 13. November 2009 um 17:39 Uhr folgendes geschrieben:
vom Einbinden von Bildern hin zu Kommentieren von verlinkten Artikeln...eine zweifelhafte Entwicklung.

Bilder OK, siehe oben.
Das kommentieren von verlinkten Artikeln ist völlig OK.



Pfiffikus,
der vieleicht hätte Jurist werden sollen...?
reallocksley
Zitat:
Solche Urteile gaben Anlass, das Einbinden von fremden Bildern in Punkt 5.4. der Forenregeln zu untersagen.

Mit dem Hinweis das dieses Urteil nicht erst mit dem Richterspruch des BGH Wirkung hat, verweise ich auf die letzten Zeilen dieses Beitrages...

Zitat:
Bilder OK, siehe oben. Das kommentieren von verlinkten Artikeln ist völlig OK.

Ich meinte in diesen Zusammenhang die Entwicklung diesen Themas.

Zitat:
Pfiffikus, der vieleicht hätte Jurist werden sollen...?

Nein, denn dann wärst du schon eher gegen eine Untersagung der Möglichkeit des Bildeinbindens gewesen... zu einem Zeitpunkt als ich das bereits ansprach...

Aber vielleicht doch...als Jurist der Urheber könntest du Karriere machen...du hättest sicher viel zu tun.
RudiRatlos
Zitat:
Pfiffikus hat am 13. November 2009 um 19:08 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
RudiRatlos hat am 13. November 2009 um 17:26 Uhr folgendes geschrieben:
Kann die "Mimose" schon verstehen wenn das selbst Mods dürfen: guckst du

Das ist falsch. Hier handelt es sich um ein Bild, welches Bestandteil der Anlage eines Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Gesetze dürfen aber von jedermann ganz oder auszugsweise vervielfältigt und verbreitet werden. Gegen den verlinkten Beitrag ist also nicht das Geringste einzuwenden.


Hier hast du vorschnell getadelt. Ich nahm Bezug darauf das @spidy bei dem Eingangskommentar die fehlende persönliche Meinung dazu von @co2schleuder bemängelte. Im von mir verlinkten Beitrag der Süssen fehlt sie ebenso. Das Bild dort spielt also keine Rolle, es ging wie bereits erwähnt nur um den "fehlenden" Senf zur Meldung.

Zitat:
spidy hat am 13. November 2009 um 16:59 Uhr folgendes geschrieben:
Ja wenn Du jetzt noch erklärst was Du damit sagen willst wäre das doch echt super.

Ich hatte das ja schon einmal angesprochen das ich das Gefühl habe das das langsam überhand nimmt das nur noch Links ohne eine eigenen Aussage gesetzt werden. Also ist nicht auf Dich allein bezogen.!!


RR der meint das @Pfiffikus weiß wo's steht, aber glaubt das dies nicht ganz zum Juristen reicht. Augenzwinkern
SEO
Er will den etwas "uninteressierteren" Mitmenschen damit sagen, dass die HAFTUNG
auch von Foren, laut BGH auf den Betreiber übergeht.

Als "USER" macht man da sein Dünnschiss Häufchen drauf, was interessiert es einen,
wenn wo anders die Schwarte kracht und Leute Post bekommen mit dem Vermerk.:
einstweilige Verfügung - persönlich zustellen.

Als mehrfach Beklagter ( 24 Mal alleine in 2008 + 2009 ), übrigens alle Verfahren mit
einem Streitwert von über 900.000€ bisher gewonnen (!) fängt man doch hier und da
an sich für so banale Problematiken wie USER-VERHALTEN zu beschäftigen, vor allem,
wenn es letztlich um MEIN Geld geht - und nicht das der Verursacher.

Meine Kontrahenten.: xt:Commerce, YASNI, SCOUT24, LANGENSCHEID, die Anwälte
der Gegner, keine kleinen Namen.: RAe Krieger aus Düsseldorf ( EXPLORER ), der
MediaMarkt Sprücheklopfer Steinhöfel und aktuell verbringe ich meine Zeit mir dem
Bruder vom Guido Westerwelle. Der ista uch Anwalt und meint mich verklagen zu müssen.

Einfach mal einen Blick ins ABMAHNRADAR werfen.

So, was bedeutet diese Urteil denn nun ?

Man darf sich da nicht an Gemüse und Rezepten festhalten, der Tenor sagt etwas
banal einfaches aus.: DAS WAS AUF EINER WEBSEITE ZU SEHEN IST, DAS IST DA.

Wie das da hingekommen ist ist erst einmal Nebensache. Es ist da und man haftet als
Betreiber, das kann übrigens richtig teuer werden.

Interessant wird die Nummer, wenn man das mal an YASNI & CO anlegt. Betreiber
von großen Webseiten bekommen auch große Probleme wenn man der Seiten nicht
mehr Herr wird. Man haftet schliesslich für jede einzelne davon !

Da wir auch eine gewisse Informationspflicht für Webseiten Betreiber haben ( ja, das
ist diese Nummer : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) ergibt sich aus der nun
vorliegenden Gesetzeslage was ganz neues ! Man kann nicht mehr sagen, DER da
war es, sondern man selber kriegt den Stiefel in den Arsch gerammt und darf dann
selber im zweiten Zuge DEN DA auch noch verklagen.

Wie Inhalte auf die Seite kommen ist dabei auch egal. Stellen wir mal die Hypothese
auf da hat einer die Seite gehackt. Dann biste trotzdem dran, denn du hättest die
besser schützen müssen.

Einblendungen mit iFrames. Zählen von nun an als eigener Inhalt, das kann auch je
nach Fall zu Wettbewerbsrechtlichen Komplikationen führen. Die ART wie die Inhalte
da hin kommen, spielt nun keine Rolle mehr, sondern das was auf den Bildschirm zu
sehen ist, das wird als SEITE angesehen, als EIGENE Seite !

Ein Beispiel ( mal ein "böses" ) ich verlinke gleich meine Bilder vom Host und lasse ein
paar hier Anzeigen. Screenshoot und ab zum Anwalt. Das ist dann eine WIN:WIN
Situation, meine Bilder auf dieser Seite, der Betreiber zahlt pro Bild 400€ zzg. Anwalt.
( natürlich per Anonymen 10 Minuten eMail Account ( hab ich nicht ) aber ginge )

Bildgröße.: Die ist lt. Rechtsprechung egal. Eine Kopie der Mona Lisa als Briefmarke
oder Thumbnail ist ebenso eine Kopie, wie ein 4 * 5 Meter Bild, obwohl jeder Depp
schon anhand der Größe sehen wird, es kann nicht das Original sein. Und Bingo !

Paradoxer Weise wird das UwG nun leichter. Man spart sich die ganze Verursacher-
Debatte und hält sich an den, wo das zu sehen war. Sinniger Weise wird aber auch
passieren, dass kleine Webmaster und Anfänger Schwarenweise in offene Messer
laufen werden, denn das UwG verzeiht keine Fehler. Auch keine Kleinen.

Erstmal meine 5Cent zum Thema ( zum warm werden - ich bin da leicht angehaucht
was Abmahnung & Co angeht )
reallocksley
Ich danke dir für den sehr interessanten Beitrag und warte nun gespannt auf weitere Reaktionen...