Sind die Hartz-IV-Sätze für Kinder zu niedrig?

Mina
Beim Bundesverfassungsgericht stehen heute die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder auf dem Prüfstand. Das Gericht verhandelt über die Frage, ob die Leistungen zwischen 215 und 250 Euro für Kinder unter 14 Jahren deren tatsächlichen Bedarf abdecken. Weil die Sätze lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt worden sind, halten das Bundessozialgericht (BSG) und das Hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig und haben deshalb das Karlsruher Gericht angerufen.

In der Anhörung des Ersten Senats geht es um die Klagen von drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen, die höhere Leistungen für ihre Kinder durchsetzen wollen. Ein Urteil wird erst in mehreren Wochen erwartet.

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gastli
„Verfassungsrichter stellt klar: Alle Hartz-IV-Regelsätze „erklärungsbedürftig“.
Das Bundesverfassungsgericht will nicht nur die Hartz-IV-Bezüge für Kinder, sondern auch den Regelsatz für Erwachsene überprüfen. Die Frage sei, ob die zugrunde gelegten Zahlen überhaupt „valide“ oder „einfach nur gegriffen“ seien, so Gerichtspräsident Papier.“
[Tagesschau]

Wenn sich die Herren und Damen Verfassungsrichter auch nur aus halbwegs kompetenten Quellen informieren und sich auch nur andeutungsweise ihre richterliche Unabhängigkeit bewahren sollten, ist das Ergebnis schon jetzt klar. Insofern ist heute ein guter Tag für Millionen Menschen in diesem Lande.

Pressemitteilung Nr. 96/2009 vom 19. August 2009
Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“