die_gute_fee
Zitat: |
RudiRatlos hat am 05. August 2009 um 02:21 Uhr folgendes geschrieben:
Was bitte schön hat eine Patientenverfügung mit religiösem Wahn zu tun "gute" Fee. [...] Meinst du allen Ernstes nur religiöse Menschen unterschreiben eine derartige Verfügung? |
Letzteres hat hier keiner behauptet...
Wenn ein Mensch aus religösen Gründen eine ärztliche Behandlung ablehnt, dann
ist das eben auch eine Patientenverfügung. So einfach ist das.
strubbel
fee, aber leider auch über den kopf des kindes hinweg. das ist das schlimme.
die_gute_fee
Zitat: |
strubbel hat am 05. August 2009 um 10:45 Uhr folgendes geschrieben:
fee, aber leider auch über den kopf des kindes hinweg. das ist das schlimme. |
Nicht zwangsläufig. Zunächst einmal ist die Frage, ob ein Kind nicht auch aus einer religiösen Überzeugung heraus eine ärztliche Behanlung für sich ablehnen kann. Weiterhin gibt es ja sehr viele Entscheidungen von Eltern, die "über den Kopf des Kindes hinweg" getroffen werden. Erziehungsberechtigte dürfen das im Regelfall, auch was ärztliche Behandlung angeht.
strubbel
dann müsste man das kind allein und unabhängig befragen. dazu ist im notfall aber kaum zeit. also finde ich, dass die eltern, egeal welchen hintergrunds, keine hilfe ablehnen dürfen, auch mit soner verfügung nicht, dann wäre es die eigene behandlung, aber das kind ist sich doch garnciht über den ernst bewusst und hat nicht mal die ahnung, dass es kein leben nach dem tod gibt und nur budenzauber
das wäre mord für meine begriffe
RudiRatlos
Religiöse Fanatiker haben mit der übrigen Religionsgemeinschaft nicht das geringste zu tun. Nirgendwo in der Bibel oder meinetwegen auch im Koran steht geschrieben das man im Krankheitsfall keinen Arzt aufsuchen dürfe. Es nervt wenn hier versucht wird über das Hintertürchen der Auswirkungen des geschilderten Falles Religion im allgemeinen in Mißkredit zu bringen. Dies gilt auch für andere Themen mit religiösem Inhalt.
strubbel

wie war das mit den bluttransfusionen ? so beispielsweise
und wenn die not tut, dann kann sich kein guru erlauben, dieses zu untersagen und es seinen schäfchen auch so einzutrichtern. warens nicht die zeugen j. z.B.?
gottseidank leben nicht alle in so einem wahn der religion. religion leben ist ja auch völlig ok und seinem glauben nachzugehen, aber es gibt echt etliche wahnsinnige, die mit dem ganzen zauber sich und andere gefährden.
RudiRatlos
Na sag ich doch.
strubbel
aber ich krieg nen rappel, wenn man übers wohl und leben des kindes entscheidet, weil der eigene wahn es nicht zulässt, notärztliche hilfe in anspruch zu nehmen.
kinder haben nun mal noch nicht so ein bewusstsein, was es genau bedeutet, notwendigkeit und religion zu unterscheiden und sind nicht in der klarheit, nicht wiedergeboren zu werden.
und da finde ich, da kriegt man echt einen zuviel.
RudiRatlos
...da kriegt man echt einen zuviel...
Was du ja wiederholt bemängelt hast.
Herasun
Zitat: |
strubbel hat am 06. August 2009 um 01:02 Uhr folgendes geschrieben:
aber ich krieg nen rappel, wenn man übers wohl und leben des kindes entscheidet, weil der eigene wahn es nicht zulässt, notärztliche hilfe in anspruch zu nehmen. |
Kann ich gut nachvollziehen.
Und meines Erachtens hat ein derartiges Gebaren auch nichts mit Religion zu tun, sondern mit Fanatismus. (Wo dieser seinen Ursprung hat, ist eine andere Frage.)
Eltern sind aber nun einmal der gesetzliche Vormund für minderjährige Kinder. Und auch Nichtfanatiker entscheiden bei schwerwiegenden Erkrankungen ihrer Schützlinge nicht immer zu deren Wohl, sondern oft außerordentlich egoistisch.
strubbel
stimmt leider auch (bezogen auf den letzten Satz) aber gottseidank wirds und wurde es in dem speziellen Falle bestraft. Der gesunde Menschenverstand fordert es doch schon, dass ich alles tue, dass das Kind seine Hilfe bekommt und da würde ich schon viel schneller nen Notarzt rufen.