Betriebskostenabrechnung Hartz IV-Empfänger

co2schleuder
Hallo,
muss die ARGE eigentlich für einen Hartz IV - Empfänger eine eventuelle Nachzahlung zur Betriebskostenabrechnung für Heizung und Warmwasser bezahlen? habe jetzt einen Fall da hat sie es abgelehnt. Vielleicht hat ja jemand schonmal Erfahrungen damit.

Danke
strubbel
ähm...bedingt JA, solang...nu halt dich fest "wirtschaftliches verhalten" nachgewiesen ist. wie hoch das nu ist...hmpf..keine ahnung. aber wenn es z.B. nicht SEHR von der letzten betriebskostenabrechnung abweicht... und zum vergleich auch der durchschnitt eines haushalts mit selber personenanzahl etc.

auf alle fälle widerspruch einlegen und schon mal vorsorglich das scheinchen für die "prozesskostenbeihilfe" holen. dazu brauchts den Hartz-schein und die schriftliche ablehnung. dieses scheinchen gibts beim amtsgericht.

wenn du pech hast, sitzt dieser kleine..der is garstig und tut so, als müsste der dat selbst bezahlen großes Grinsen

aber mal abgesehen davon: besser immer widerspruch einlegen und auch nen vergleich bringen (vorangegangene BKabrechnung) und den widerspruch schön mit gesetzen (so gut es geht) begründen.

die versuchen es ständig mit solchen mitteln und nicht mürbe machen lassen, die profitieren davon und legen es auch drauf an. schön hartnäckig bleiben!

hilfreich ist auch www.tacheles-sozialhilfe.de und die diakonie
gastli
Auf der Internetseite der "Initiative für soziale Gerechtigkeit Gera" findest du unter dem Punkt Service die Verlinkung zur "Richtlinie zur Gewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung bei Leistungsanträgen im Rahmen des SGB II und SGB XII – Stadt Gera".

Hifreich ist auch die
"Arbeitshilfe. Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II"
(Stand: 20.11.2008) // Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen)
strubbel
auch nicht schlecht, die seiten kannte ich nicht großes Grinsen

also, solang du nachweisen kannst, dass du nicht täglich badest und zig waschmaschinenladungen durchhaust, müsstest erfolg haben Ja
Meister
Zitat:
co2schleuder hat am 17. Juli 2009 um 08:55 Uhr folgendes geschrieben:
Hallo,
muss die ARGE eigentlich für einen Hartz IV - Empfänger eine eventuelle Nachzahlung zur Betriebskostenabrechnung für Heizung und Warmwasser bezahlen? habe jetzt einen Fall da hat sie es abgelehnt. Vielleicht hat ja jemand schonmal Erfahrungen damit.

Danke

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Die hatte ich.
Nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte sowie eine Petition an den Deutschen Bundestag gemacht hatte und auch unmissverständlich eine Klage in zweiter Instanz angekündigt hatte, kam die Nachzahlung. Allerdings sehr verspätet nach fast einem Jahr.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.



Meister
strubbel
so spät? geschockt hatte ich ja damals richtig glück, aber nicht hier geschockt

jo, die mühlen muss man antreiben,sonst ruhen die sich drauf aus, dass man nicht kämpft.

ich drück jedenfalls fest die daumen und lass dich ja nich unterkriegen,hörste?!
co2schleuder
bei den Richtlinen kommt bei mir eine Fehlermeldung
strubbel
hä? geschockt was meinste jetzt mit den richtlinien?
co2schleuder
ich meine die vom gastli, ich hab sie mir jetzt aber anders downloaden können, vielen Dank schonmal dafür, gastli
strubbel
und WO hast du sie nu geladen gekriegt? wäre ja mal für alle interessant, oder? großes Grinsen

gibt ja noch viele mehr ,die sich damit rumschlagen müssen
co2schleuder
strubbel
ah, dankä großes Grinsen
co2schleuder
biddeee cool
co2schleuder
gibt es da einen Musterwiderspruch bzgl. der Ablehnung der Betriebskostennachzahlung?
Adeodatus
Nein gibt es nicht, da müssen Deine Bekannten oder Du auf die Widerspruchsstelle der ARGE gehen, das Problem sollten Deine Bekannten die entstandene Nachzahlung nicht selbst leisten können wird der Vermieter, nach Ablauf der Frist die bis zur Fälligwerdung gegeben wurde, beginnen Mahnungen zu verschicken, was die Kosten so pö a pö weiter ansteigen lässt. Daher empfehle ich hier neben dem Widerspruch auch den Vermieter aufzusuchen und ihm das Problem zu schildern ratsam wäre in diesem Zusammenhang eine Ratenzahlung anzubieten! Wartet nicht bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Es laufen sonst sehr schnell Mahnkosten auf die am Ende von der ARGE nicht getragen werden.
co2schleuder
ok, danke
strubbel
Zitat:
spidy hat am 31. Juli 2009 um 09:13 Uhr folgendes geschrieben:
Nein gibt es nicht, da müssen Deine Bekannten oder Du auf die Widerspruchsstelle der ARGE gehen, das Problem sollten Deine Bekannten die entstandene Nachzahlung nicht selbst leisten können wird der Vermieter, nach Ablauf der Frist die bis zur Fälligwerdung gegeben wurde, beginnen Mahnungen zu verschicken, was die Kosten so pö a pö weiter ansteigen lässt. Daher empfehle ich hier neben dem Widerspruch auch den Vermieter aufzusuchen und ihm das Problem zu schildern ratsam wäre in diesem Zusammenhang eine Ratenzahlung anzubieten! Wartet nicht bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Es laufen sonst sehr schnell Mahnkosten auf die am Ende von der ARGE nicht getragen werden.


ich ärgere mich gerade, dass ich die seite nicht finde, wo es tatsächlich muster für alles mögliche gibt und was den post von spidy betrifft, so hat er leider recht, die kosten wachsen mächtig.

und ich empfehle, dem vermieter das nach einem kurzen anruf das auch schriftlich zukommen zu lassen. gibts eigentlich noch das sozialamt? es bestünde nach (am besten einem formlos schriftlichen antrag und persönlicher vorstellung) vielleicht die möglichkeit einer vorleistung. das ist allerdings kulanzsache,also nicht gesetzlich (wenn ich richtig informiert bin)

in den schreiben lasse auch das einfließen,was spidy schon ansprach, die situation und vor allem den stundungsvorschlag bzw. ratenzahlung....ich muss ganz fix die seite suchen

http://www.vordruck-vorlage.de/musterbri...pruch/index.php

das ist allerdings nicht DAS was ich meinte und noch suche unglücklich

aber zumindest schon mal ein Rahmen

Widerspruch aussprechen gegen Besheid sowieso (am besten noch das zeichen "unser zeichen")

dann die situation und ein paar gesetze diesbezüglich zitieren, worauf du dich berufst und eine frist bieten.

und beiim vermieter die situaton schildern und es wäre noch was möglich,aber das flüster ich dir lieber
co2schleuder
danke fürs Flüstern Ja
Adeodatus
@ strubbel

Der spidy muss da ja Recht haben der hat bis er im Frühjahr wieder Arbeitslos wurde in einem Immobilienbüro gearbeitet. Ich habe mich gerade um solche Fälle gekümmert.
strubbel
siehste, dann kennste beide seiten Ja

schon heftigst,oder?

also, es kommt viel schriftverkehr zusammen-versprochen Ja und vor allem ist echt schwer, nerven zu behalten, die man da aber sehr stark braucht. ich kann aber wie weit voher auch raten, sich an die diakonie oder so stellen zu wenden,die haben denke ich , sehr viel erfahrung mit dem verfassen solcher briefchen oder ein arbeitslosenverein (gibts sowas hier?) , der sich engagiert.

und guck nach den gesetzen (wie schon das blättchen mit der richtlinie) und stelle die verbrauchszahlen der letzten zwei jahre gegeneinander also vergleich, dass man sieht, dass die kosten selbst gestiegen sind, nicht der verbrauch (jedenfalls nicht erheblich-oder?)

je mehr fakten und gesetze, umsomehr erfolg vermute ich (wünsche ich auch)