Arbeitnehmer dürfen Pausen nicht sparen

as65
Zitat:

Wer sechs bis acht Stunden arbeitet, der muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei mehr als acht Stunden sind es sogar 45 Minuten. Und wer keine Pause macht – darf trotzdem nicht eher gehen.

Arbeitnehmer dürfen nicht einfach Pausenzeit aufsparen und dann früher Feierabend machen. Nach Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von sechs bis acht Stunden mindestens eine Ruhepause von 30 Minuten zu gewähren. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Bei mehr als achtstündiger Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben.

quelle & mehr: netzeitung.de
Maria
Stimmt nicht ganz: bei uns darf man nach 6 Stunden Arbeit
seine 36 Minuten Pause 'einsparen' und dann praktisch
mit nur 1 Stunde minus bereits gehen.
Allerdings dürfen keine dringenden Arbeiten vorliegen
bzw. der Chef muß zustimmen und auf dem Gleitzeitkonto
sollte ein Stundenplus vorhanden sein (muß aber nicht
unbedingt - da man je 30 Std. +/- haben kann....)

Ich denke, das liegt immer am Arbeitgeber + Betriebsrat.

Maria cool