Sterbehilfe

orca
Die Bremer Stadtmusikanten in der BRD des 21. Jahrhunderts

Einst erließen die Räuber ein Gesetz, welches Jedem Tier erlaubte, eine Verfügung zu treffen. Den Tieren wurde die freie Entscheidung gelassen, in welchem Zustand sie ihr Leben nicht mehr lebenswert finden und getötet werden wollen.

Ein junger, kräftiger Esel konnte sich nicht vorstellen, einmal alt und schwach zu sein. So erließ er die Verfügung, man solle ihn töten, wenn er einmal alt und schwach wäre. Ein flinker und geschickter Jagdhund erließ die Verfügung, er möge doch getötet werden, wenn er seiner Lieblingsbeschäftigung nicht mehr nachgehen kann, mit seinem Herren zu jagen. Eine Katze konnte sich nicht vorstellen, keine Mäuse mehr zu jagen. Sie wollte niemals einen Zustand erleben, von ihrem Herren völlig abhängig zu sein und von ihm ernährt zu werden. Sie bat in ihrer Verfügung selbst und völlig freiwillig darum, dann lieber getötet zu werden. Und ein besonders dummer Hahn liebte seinen Herren so sehr, daß er verfügte, getötet zu werden, wenn seinem geliebten Herren dies nützlich erschien, um jenem als Mahlzeit zu dienen.

Eines Tages waren der Esel alt und schwach, der Hund lahm und fast blind, die Katze war zahnlos und langsam geworden und ein Gespött für die Mäuse, und der Herr des Hahns wollte ein Fest mit einem Gericht aus Hähnchenfleisch krönen. Und wie die Tiere das aus eigener freier Entscheidung wollten, wurden sie abgemurkst.

So trafen sie sich niemals, zogen niemals aus, um in Bremen Stadtmusikanten zu werden, wurden nicht müde, fanden das Haus der Räuber nicht und verjagten sie nicht.

Und wenn sie nicht gestorben sind, sitzen die Räuber noch heute in ihrem Haus an der festlich gedeckten Tafel und laden von Zeit zu Zeit auch die ehemaligen Herren des Esels, des Hundes und der Katze zu sich ein, die längst neue Esel, Hunde und Katzen haben, und der Vierte bringt zum Fest ein gebratenes Hähnchen mit.

Und auf dem Höhepunkt des Festes wird immer ein Schreiben verlesen, welches die Räuber erst auf die Idee brachte, das Gesetz zu erlassen:

Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.

Gezeichnet: Adolf Hitler, Berlin, 1. September 1939


Und dann lachen Alle lauthals und freuen sich, daß die Esel niemals alle werden.
gastli
Schlimme Christen. Immer heftiger und fundamentalistischer wenden sich die Topreligioten der CDU – Gröhe, Kauder und Merkel – gegen Menschenrechte und Selbstbestimmung.
Intensiv kämpfen sie dafür, dass möglichst viele Menschen am Ende ihres Lebens gefoltert werden.
Sie wollen die intimsten Dinge des Lebens anderer Menschen regulieren und verschlimmern.
Das ist "christliche Politik", wie sie im Buche steht: Brutal, anmaßend, menschenfeindlich.
Es passt ins Bild, dass die Kämpfer für ein totales Sterbehilfeverbot alle christlich-konservativ sind – also der politischen Richtung zuzuordnen sind, die Homosexuellen die Ehe verweigert, für Rüstungsexporte kämpft, gegen das Verbot der Prügelstrafe polemisierten, Selbstbestimmung durch Verhütung bekämpften und sich gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe positionierten.
Gröhe steht immer und konsequent auf der Seite gegen die Menschenrechte. Gröhe ist ein Musterexemplar des anmaßenden Sadismus.

Zitat:
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung schwer kranker Menschen unter Strafe zu stellen. "Ich sehe die große Gefahr, dass die organisierte Sterbehilfe als Behandlungsvariante neben andere tritt", sagte er am Montagabend bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Hannover. Ein entsprechendes Gesetzesverfahren soll nach Angaben der CDU-nahen Stiftung nach der Sommerpause beginnen. Ein erster Anlauf war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition nicht einigen konnte.
In Deutschland sind die aktive Sterbehilfe und Töten auf Verlangen verboten, die Beihilfe zur Selbsttötung ist aber bisher straffrei.
Der Minister lehnte auch den Vorschlag ab, die Beihilfe zur Selbsttötung in streng umgrenzten Fällen in ärztliche Hände zu legen. Auf diese Weise würden Grundsätze des Lebensschutzes aufgeweicht.

[Quelle: http://www.domradio.de/themen/ethik-und-...ilfe-zum-suizid]

Die ganze Erbärmlichkeit der Sterbeverbieter aus der CDU zeigen die Konsequenzen, die es jetzt schon gibt – aus purer Panik, weil ihnen in der viertgrößten Industrienation der Erde nicht geholfen werden kann, fühlen sich allein Hunderte jedes Jahr gezwungen schwer krank nach Zürich zu pilgern.
Das passiert eben in einer globalisierten Welt, wenn Doofe wie Merkel meinen den Tod verbieten zu können.

Zitat:
Sterbehilfe in der Schweiz "Suizid-Tourismus" wächst rasant.
Immer mehr Menschen fahren in die Schweiz, um dort mittels Sterbehilfe den Tod zu suchen. Die Universität Zürich hat nun detaillierte Zahlen zum "Suizid-Tourismus" der vergangenen Jahre veröffentlicht. Die meisten Sterbewilligen kommen aus Deutschland.
[….] Rechtsmediziner und Juristen der Universität Zürich haben den "Suizid-Tourismus" der vergangenen Jahre untersucht und detaillierte Zahlen erhoben. Die Motivation für ihre Arbeit kann man durchaus im Alltag der Wissenschaftler finden: 950 Fälle von assistiertem Suizid sind allein für den Kanton Zürich für den Zeitraum von 2008 bis 2012 verzeichnet.
Die Analyse der Wissenschaftler um Saskia Gauthier, die an diesem Donnerstag im Journal of Medical Ethics (online) erscheint, hat in den fünf Jahren zwischen 2008 und 2012 insgesamt 611 Fälle von Suizid-Tourismus aus dem Ausland im Kanton Zürich aufgeführt, Tendenz steigend.

[Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/ster...asant-1.2096523]

Ich kann es kaum in Worte fassen wie verkommen und amoralisch ich verantwortliche Politiker finde, die ihren Bürgern in der schwersten Stunde ihres Lebens Hilfe verweigern, ihnen Freiheit nehmen und so dass sie schwerkrank aus dem Land reisen müssen.
Tina
gastli:
Zitat:
Ich kann es kaum in Worte fassen wie verkommen und amoralisch ich verantwortliche Politiker finde, die ihren Bürgern in der schwersten Stunde ihres Lebens Hilfe verweigern, ihnen Freiheit nehmen und so dass sie schwerkrank aus dem Land reisen müssen.


...und diese Politiker nennen sich dann noch in den meisten Fällen scheinheilig Christen.
Meister
Zitat:
gastli hat am 22. August 2014 um 16:23 Uhr folgendes geschrieben:






Ich kann es kaum in Worte fassen wie verkommen und amoralisch ich verantwortliche Politiker finde, die ihren Bürgern in der schwersten Stunde ihres Lebens Hilfe verweigern, ihnen Freiheit nehmen und so dass sie schwerkrank aus dem Land reisen müssen.


Die Organisationen in der Schweiz machen also alles richtig?

Hitler hat gleich selber entschieden wer und was lebenswert ist.

"Das Recht auf einen menschenwürdigen Tot....Sterbehilfe und Patientenverfügung (Rosemarie Will) hu-Berlin.de"
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Ärztliche Maßnahmen:
Um es auf den Punkt zu bringen, es ist durchaus möglich über einen Notar festzulegen:
die Befugnis zur Einwilligung des Verzichtes auf lebensverlängernde Maßnahmen wenn das Grundleiden irreversibel ist, einen tödlichen Verlauf angenommen hat und der Tot eintreten wird (sog. Hilfe beim Sterben) sowie zum Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen, ohne dass unmittelbare Todesnähe vorliegt.
Mit einem Gerichtsbeschluss darfste du dann etwas mehr Morphium bekommen, bis du siehst.
Wenn ihr natürlich 4000,00 Euro zu viel habt, dann ab in die Schweiz.
Übrigens in Deutschland gibt es eine Außenstelle für diese Zwecke von der Schweiz.

Meister
Adeodatus
So einfach wie Du es darstellst @ Meister ist es nun nicht, denn auch bei einer Patientenverfügung ist nicht unbedingt gewährleistet das Deinem Willen auch entsprochen wird. Ich habe es im letzten Jahr in meiner eigenen Familie erlebt. Denn der Knackpunkt sind die lieben Angehörigen die am Ende meinen dem Todkranken einen Gefallen zu tun und ihm sein Leben auf Teufel komm raus verlängern lassen. Aus diesen Gründen machen viele Kranke ihren allerletzten Urlaub in der Schweiz und lösen halt nur die Hinreise.
gastli
Das Thema "selbstbestimmtes Sterben" ist gerade sehr aktuell. Da kommt viel zusammen im Moment.
Der absurde Einsatz der Konservativen für ein Verbot von eigenständigen Entscheidungen, die lobenswerte Kampagne "Mein Ende gehört mir", der spektakuläre Freitod Udo Reiters, der die Aktion vehement unterstützt hatte, sowie einige Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt.

Uwe-Christian Arnold, Michael Schmidt-Salomon:
"Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben"
Rowohlt, 240 Seiten
ISBN 978-3-498-09617-5

Hans Küng:
"Glücklich sterben?"
Piper, 160 Seiten
ISBN: 978-3-492-05673-1

Die müssen hier mit Erwähnung finden.



Udo Reiter hat mit seinem Freitod die Debatte um das Recht auf ein selbst gewähltes Lebensende in einer Art und Weise zugespitzt, die einen erschrecken lässt.
Er hat aus der Theorie Praxis gemacht.
"Mein Ende gehört mir."
Kann das künftig in Deutschland eine selbstverständliche Möglichkeit sein?
Kaum ein anderer hat sein Leben lang so für dieses Anliegen gekämpft wie Udo Reiter, der es nun öffentlichkeitswirksam in die Tat umgesetzt hat.

Zitat:
Eine Woche vor seinem Suizid hatte Udo Reiter noch in der Talkshow von Maybrit Illner gesessen und die Theologin Margot Käßmann verstört mit dem Sarkasmus, dem Witz, aber auch der Härte, in der er über Selbstmorde sprach. "Ich sitze seit 48 Jahren im Rollstuhl", hatte er gesagt. "Trotz Rollstuhl habe ich ein schönes selbstbestimmtes Leben geführt. In meinem Alter fragt man sich dann doch, wie soll das weitergehen? Vor allem: Wie soll’s aufhören? Da bin ich für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich eigentlich nicht als Pflegefall enden möchte. Nicht als jemand, der langsam sein Ich verliert, der von anderen dann gewaschen, gebürstet und gewindelt wird, und ich möchte auch nicht als gutmütiger oder bösartiger Idiot vor mich hindämmern, sondern möchte rechtzeitig sagen können: Es ist sehr schön gewesen, es hat mich sehr gefreut, aber jetzt möchte ich gehen." Dabei lugte er über seine Brille, wie er es immer tat, wenn er etwas Spitzes sagte, er war ein Schelm. Er schaute auch so, wenn er Vorträge vor der Katholischen Bischofskonferenz oder vor Bundestagsfraktionen hielt, stets ging es um seine eine zentrale Forderung: Der Mensch solle frei entscheiden dürfen, wann es an der Zeit sei, Schluss zu machen. Er selbst wollte einen "Cocktail einnehmen" können, wenn er das Gefühl habe, seine Vitalität zu verlieren, einen Cocktail, "der gut schmeckt und mich dann sanft einschlafen lässt".

[Quelle: http://www.zeit.de/2014/43/sterbehilfe-suizid-udo-reiter]

Inhaltlich ist das Thema meiner Ansicht nach wenig kompliziert und dazu ist alles gesagt.
Wir erleben hier nur ein Aufbäumen der um ihren Einfluß fürchtenden Religioten dieses Landes.
Dabei werden ihnen alle Teppiche ausgerollt.
Insbesondere weil die von den vielen Kirchenvertretern in den Fernsehräten christlich geprägten TV-Redaktionen geradezu manisch diese Religiotenl einladen, um auf Kosten der Gebührenzahler für ihren Verein Werbung zu machen.
Gestern Abend hatte der fromme Katholik Jauch, der sich schon persönlich für die religiöse Separierung christlicher Kinder in Berlin [Pro Reli] einsetzte wieder eine besonders deprimierende Talkrunde zusammengestellt, um über den "Fall Reiter" zu diskutieren:

Müntefering, frommer Sterbehilfegegner;
Schneider, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland;
Gottschalk, ebenfalls frommer Katholik, der das Frauenpriestertum strikt ablehnt:
Zitat:
Diesem Konstrukt der katholischen Kirche, einer über 2000 Jahre gewachsenen und damit doch sehr konservativen Veranstaltung, ist meiner Meinung nach nicht damit geholfen, dass man sagt: Jetzt lass doch mal die Mädels ran. Ich persönlich habe schon geschluckt, als ich erstmals Ministrantinnen in Turnschuhen gesehen habe.

[Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-81933536.html]

Was erdreisten die sich!

Man soll das Gute aber nicht verschweigen. Der positive Effekt ist eindeutig.
Insbesondere, wenn sich die Religioten in intime Dinge einmischen, die jedermanns Privatsache sind.
Ihnen laufen immer mehr Mitglieder davon.
gastli
Jetzt ist es doch tatsächlich wahr geworden, dass in der BRD jede Form der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verboten wurde.

Es ist leider nicht wahr, dass Unternehmen aus der Exportweltmeisternation BRD jetzt keine geschäftsmäßige Sterbehilfe mehr leisten dürfen, indem sie Kriegswaffen in unterdrückerische, menschenrechtsverachtende Staaten exportieren.
gastli
Es war ein dunkelschwarzer Tag für die Demokratie.
Das Hauptproblem bei einschränkenden gesetzlichen Regelungen ist, dass sie sich anmaßen in die persönlichste und intimste Angelegenheit überhaupt einzumischen.
Jeder darf und soll und kann gerne sein Leben bis zur absoluten technischen Machbarkeit ausdehnen und damit womöglich Jahre oder Jahrzehnte in Agonie und Schmerz verbringen, wenn er/sie/es das will.
Aus dieser Möglichkeit soll aber nicht folgen, dass alle anderen das auch machen müssen und sich keine Hilfe holen dürfen, wenn sie entscheiden, dass es ihnen jetzt reicht.
Die Religioten haben es wieder geschafft.
Die Vernunft wurde wie immer wo Gläubige dominieren nicht gehört.



Wir haben den totalen Durchmarsch der Christenlobby wider den menschlichen Anstand erlebt.
Kaltschnäuzig und geradezu böswillig wurde deren Propaganda gefolgt.

Zitat:
Am Freitag, den 6. November 2015, hat der 18. Deutsche Bundestag in seiner 134. Plenarsitzung die seit dem Reichstrafgesetzbuch in Deutschland geltende Straffreiheit des assistierten Suizides beendet.
Mit dem nun beschlossenen "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (BT-Drs. 18/5373) wird ausweichlich der Gesetzesbegründung jegliche wiederholte oder organisierte Beihilfe zum Suizid strafbar. Dabei geht es nicht um die Absicht, mit derartigen Angeboten Gewinne zu erzielen. Bestraft werden mit dem neu geschaffenen § 217 Strafgesetzbuch all jene, die wiederholt beim Suizid unmittelbar helfen, sowie auch diejenigen, die entsprechende Hilfen gewähren, verschaffen oder vermitteln.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) zeigt sich von dem Beschluss des Parlaments schwer enttäuscht: "Dies ist ein Rückschlag im Kampf um die Selbstbestimmung Sterbender, der sich unser Verein seit den 1970iger Jahren verschrieben hat", so Rosemarie Will vom Bundesvorstand der HU. “Es ist die Rückkehr zum Paternalismus mit den Mitteln des Strafrechts, den wir in der Diskussion um Sterbehilfe längst überwunden glaubten.”
Angesichts von jährlich etwa 10.000 Suiziden, von denen rund 200 mittels organisierter Beihilfe vollzogen werden, könne der Gesetzgeber nicht stichhaltig begründen, warum die Existenz eines Sterbehilfevereins eine derart hohe Gefahr für den Schutz des Lebens darstellen soll. "Für den heute beschlossenen Eingriff in die Rechte Sterbewilliger haben die Abgeordneten keine nachvollziehbare Rechtfertigung geben können."
[Quelle: http://hpd.de/artikel/12390]

Es möge sich zukünftig nicht mehr über Politikverdrossenheit beklagen, wenn derartig selbstherrlich und völlig unnötigerweise so klar gegen die überwältigende Mehrheit des Volkes entschieden wird – nur um die Christenlobby zu befrieden.
Es bleibt allerdings eine kleine Hoffnung.
Das dieses Gesetz [wie bei der Merkel-Junta schon üblich] wieder kassiert wird.
Meister
Braucht man ein Gesetz um die Welt zu verlassen? Nee Ne

Einen Strick nehmen und dann am Wasser vorbei gehen reicht auch.

Ohne Merkel und SPD,.... tut dem Sterbenden auch nichts mehr weh.


Meister
Pfiffikus
Zitat:
Meister hat am 07. November 2015 um 11:27 Uhr folgendes geschrieben:
Einen Strick nehmen und dann am Wasser vorbei gehen reicht auch.

Sarkastisch!

Eben das können viele Betroffene nicht mehr, weil sie sich nicht rechtzeitig zu diesem Schritt entschließen konnten oder wollten.


Pfiffikus,
der da zum Beispiel an Wachkomapatienten denkt
Meister
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 11:36 Uhr folgendes geschrieben:

Sarkastisch!

Eben das können viele Betroffene nicht mehr, weil sie sich nicht rechtzeitig zu diesem Schritt entschließen konnten oder wollten.


Pfiffikus,
der da zum Beispiel an Wachkomapatienten denkt

"Das letzte Hemd hat keine Taschen".
Die letzte Investition würde ich mir noch gönnen.
Ich denke da aber nach den ersten Bestrahlungen an die Schweiz, egal was wo anders beschlossen wird.
Würde ich im Koma liegen wissen andere somit, was zu tun ist.



Meister
orca
Zitat:
Meister hat am 07. November 2015 um 15:28 Uhr folgendes geschrieben:
Die letzte Investition würde ich mir noch gönnen.


Was Du persönlich für Dich richtig oder falsch hältst, spielt hier keine Rolle.

Schonmal drüber nachgedacht, was Gesetze sind und wozu sie dienen?

Wobei die Regelung meines Wissens nur die GESCHÄFTSMÄSSIGE Sterbehilfe betrifft, also noch nichtmal die Assistenz beim Suizid durch verantwortungsvolle Ärzte.

Ich finde immer wieder interessant, wer genau hier mit welchen billigen Nichtargumenten aufjault, sobald eine politische Entscheidungen den Interessen des Finanzkapitals entgegensteht.
Pfiffikus
Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 18:11 Uhr folgendes geschrieben:
Wobei die Regelung meines Wissens nur die GESCHÄFTSMÄSSIGE Sterbehilfe betrifft, also noch nichtmal die Assistenz beim Suizid durch verantwortungsvolle Ärzte.

Halten sich die Pallativmediziner ehrenamtlich in den einschlägigen Kliniken auf?

Werden die wiederholt um Mithilfe gebeten?


Pfiffikus,
der an dieser Stelle einen handwerklichen Fehler bei der neuen Regelung feststellen muss
orca
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 18:50 Uhr folgendes geschrieben:
Halten sich die Pallativmediziner ehrenamtlich in den einschlägigen Kliniken auf?


Da muß sich aber heute mal wieder Jemand mächtig dumm stellen.

Wenn Du zwischen vorrangiger oder ausschließlicher gewerbsmäßiger Patiententötung und Sterbehilfe im Rahmen der Behandlung Schwerstkranker nicht unterscheiden willst, kann das nur an auftragsmäßiger oder minderintelligenzbedingter Oberflächlichkeit liegen. Der Begriff Palliativmedizin kommt von Pallium, dem Mantel. Er bezieht sich auf die Einhüllung, also Behütung, von Schwerstkranken, denen nicht mehr kurativ, also heilend, geholfen werden kann. Und nicht darauf, den (getöteten) Patienten den Mantel über's Gesicht zu ziehen.

Das Gesetz schiebt nur neuen T-4-V2.0-Zentren einen Riegel vor. Natürlich müssen die Auftragsschreiberlinge der reaktionärsten Kreise des Finanzkapitals da möglichst laut aufjaulen, und das im Namen der "Menschlichkeit".

Erinnert mich an den Film "Im Namen des Volkes" von 1939, welcher die propagandistische Begleitmusik zur Massenvernichtung von Menschen lieferte. Insbesondere Du erinnerst mich hier daran. Wie Du mich fast immer an faschistische Propaganda aus Vergangenheit und Gegenwart erinnerst. Wie das wohl kommt?

Wohlgemerkt, ich habe Dich keinen faschistischen Propagandisten genannt. Nicht, daß ich den Forumszensoren noch einen Grund zum Zugriff liefere. Den sie ohnehin nicht brauchen.
Pfiffikus
Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 19:31 Uhr folgendes geschrieben:
Wie Du mich fast immer an faschistische Propaganda aus Vergangenheit und Gegenwart erinnerst. Wie das wohl kommt?

Das kommt von F60.0 nach ICD-10 bzw. 301.00 nach DSM-IV.

Ich sehe übertriebenes Misstrauen sowie die Neigung, Erlebtes in Richtung auf feindselige Tendenzen der eigenen Person gegenüber zu deuten.


Pfiffikus,
der das in einer Ferndiagnose attestieren muss
orca
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 20:01 Uhr folgendes geschrieben:
Das kommt von F60.0 nach ICD-10 bzw. 301.00 nach DSM-IV.


Das DSM-IV ist Vergangenheit. Jetzt gilt bei den paranoiden USAmis das DSM-5, in dem Wut zur psychiatrischen Diagnose gemacht wurde.

Natürlich haben Deinesgleichen bei der Verteidigung der neuen Euthanasie nur die Option, Kritiker zu Paranoikern oder Verschwörungstheoretikern zu stempeln.

Abgesehen davon enthält Dein Beitrag wieder kein einziges Sachargument zur Sterbehilfe, sondern ist reines argumentum ad hominem gegen mich.

Als psychiatrischem "Experten" ist Dir sicher auch der Abwehrmechanismus "Projektion" bekannt.

Abgesehen vom Fachkauderwelsch (hier lesen ja noch Andere mit) - wie wäre es mit ein wenig Inhalt zum Thema und Eingehen auf meine Argumente?
Pfiffikus
Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 20:37 Uhr folgendes geschrieben:
Abgesehen davon enthält Dein Beitrag wieder kein einziges Sachargument zur Sterbehilfe, sondern ist reines argumentum ad hominem gegen mich.

Huch! Jetzt fühle ich mich ganz betroffen. Jetzt bin ich derjenige, der sich Trick 12 bedient. ;-( Aber es wurde mir doch so aufgetragen.
Wenn ich der Einzige bin, der sowas macht, würde ich mich jetzt schämen.

Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 20:37 Uhr folgendes geschrieben:
Abgesehen vom Fachkauderwelsch (hier lesen ja noch Andere mit) - wie wäre es mit ein wenig Inhalt zum Thema und Eingehen auf meine Argumente?

Ab jetzt ist Sterbehilfe straffrei, wenn sie
- nicht gewerbsmäßig erfolgt UND wenn sie
- nicht wiederholt erfolgt.

Ein Arzt, der einem Patientenwunsch nachkommt, dürfte das wohl nur ein einziges Mal tun. Und aus einer bezahlten Tätigkeit, die im Klinikalltag nun mal die Normalität ist, wird irgendein findiger Anwalt, der von den Religioten in die Spur geschickt wird, eine gewerbsmäßige Tätigkeit konstruieren.


Straffrei ist ab sofort, wenn der Ehepartner in seiner Verzweiflung etwas Rattengift besorgt und dieses auf den Nachttisch legt, in der Hoffnung, dass die Dosis für den Patienten passend ist.

Eine Spritze mit einem sicheren MIttel aus Profihand bleibt den Todkranken leider verwehrt, solange Gerichte nicht verbindlich im Sinne einer solchen Lösung Recht gesprochen haben.



Momentan erfreue ich mich noch bester Gesundheit. Aber sollte es mich eines Tages mal erwischen, so habe ich keine Lust, noch einige unnötige Monate dran zu hängen, um Pharma- und Klinikkonzernen noch ein paar Extraprofite zu ermöglichen.


Richtig wäre in meinen Augen eine Regelung gewesen, ähnlich wie ich sie 2006 schon hier postuliert hatte.
a) von damals scheint ja wenigstens annähernd festgelegt worden zu sein.
b) habe ich den Nachrichten heute nicht entnommen.

Aus heutiger Sicht würde ich noch einen Punkt c) daran setzen:
In der GOÄ sollte das Honorar für diese und angrenzende Leistungen mit 0,00€ gesetzlich festgelegt werden. Abweichende Vereinbarungen müssten dann unter Strafe stehen.



Pfiffikus,
der über sein Recht auf Ableben jederzeit selbst entscheiden möchte
Tina
Warum habe ich bei diesem Orka nur immer das Gefühl, daß er als Kind zu heiß gebadet wurde? Brumm Brumm
orca
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 21:13 Uhr folgendes geschrieben:
Ab jetzt ist Sterbehilfe straffrei, wenn sie
- nicht gewerbsmäßig erfolgt UND wenn sie
- nicht wiederholt erfolgt.


Ich habe den Gesetzestext bisher nicht analysiert und gehe hier mal davon aus, daß Deine Aussagen ausnahmsweise stimmen.

Hier leistest Du Dir aber gleich die nächste demagogische Dummheit: Das Gesetz regelt das Handeln medizinischen Personals im Rahmen eines Behandlungsvertrags. Andere Gesetze, welche beispielsweise die Ermordung der Erbtante unter Strafe stellen, sind davon nicht betroffen.

Strafbewehrt ist nun die geschäftsmäßige Tötung Kranker. Bei allen Lücken ist das begrüßenswert und untypisch für die B'R'D. Ebendeshalb müssen Deinesgleichen ja nun heuchlerisch aufheulen, weil das den Interessen des Finanzkapitals widerspricht, sich kostenintensiver und unprofitabler Patienten unter gesetzlicher Deckung systematisch entledigen zu können. Was selbst im faschistischen Deutschen Reich illegal war. Die Reaktionäre in der B'R'D wollten das ändern. Deinesgleichen darf das nicht passen.

Erschreckenderweise stimmten weit über 200 Volks('ver')treter gegen das Verbot, unprofitable und kostenintensive Kranke geschäftsmäßig zu töten.
orca
Zitat:
Tina hat am 07. November 2015 um 21:34 Uhr folgendes geschrieben:
Warum habe ich bei diesem Orka nur immer das Gefühl, daß er als Kind zu heiß gebadet wurde?


Vielleicht, weil Du als Kind zu heiß und zu lange mit dem Kopf unter Wasser gebadet und anschließend mit dem Klammerbeutel gepudert wurdest? Das würde so Einiges erklären.

Nur so als Vermutung; ich will ja nicht gegen die Forumsregeln verstoßen, sondern nur eventuell Deine ach so themenlbezogene Frage erklären.