Sterbehilfe

Pfiffikus
Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 21:41 Uhr folgendes geschrieben:
Hier leistest Du Dir aber gleich die nächste demagogische Dummheit: Das Gesetz regelt das Handeln medizinischen Personals im Rahmen eines Behandlungsvertrags. Andere Gesetze, welche beispielsweise die Ermordung der Erbtante unter Strafe stellen, sind davon nicht betroffen.

Selbstverfreilich werden die anderen Gesetze nicht durch den neuen §217 tangiert. Aber es wird nicht nur "das Handeln medizinischen Personals im Rahmen eines Behandlungsvertrags" geregelt, sondern auch das Handeln von Angehörigen und anderen nahestehenden Personen, die diese Handlung nicht mehr den Profis überlassen können.




Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 21:41 Uhr folgendes geschrieben:
Ebendeshalb müssen Deinesgleichen ja nun heuchlerisch aufheulen, weil das den Interessen des Finanzkapitals widerspricht, sich kostenintensiver und unprofitabler Patienten unter gesetzlicher Deckung systematisch entledigen zu können.

Ah, ja. Ich hatte schon im Jahre 2006 den Auftrag, hier aufzuheulen, passend zu einem Bundestagsbeschluss 2015. Du solltest den Hut vor meinen Auftraggebern ziehen, wie vorausschauend die mich instruiert hatten!


Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 21:41 Uhr folgendes geschrieben:
Erschreckenderweise stimmten weit über 200 Volks('ver')treter gegen das Verbot, unprofitable und kostenintensive Kranke geschäftsmäßig zu töten.

Wer ist denn hier der Demagoge? Wieso kommst Du auf das schmale Brett, so etwas zu behaupten dass die unprofitabel wären? In wessen Interesse behauptest Du so etwas?

Für die Krankenkassen sind diese Patienten in der Tat eine unprofitable Last. Aber die stehen ja bei diesen Entscheidungen, die hier in Rede stehen, erstmal außen vor, haben da nichts mit zu reden.

Aber wenn man dem Patienten noch eine Therapie und noch eine Chemo und noch weiß ich was verabreicht, dann ist das wesentlich höher profitabel für
- Ärzte,
- Klinikkonzerne,
- Pharmakonzerne
als wen sich der Patient dafür entscheidet, noch ein paar Tage im Hospiz zu verbringen und uns dann zu verlassen.


Pfiffikus,
der darin einen möglichen Grund sieht, dass manche Abgeordnete instruiert wurden, gegen jegliche Sterbehilfe zu stimmen
Herasun
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 21:13 Uhr folgendes geschrieben:

Pfiffikus,
der über sein Recht auf Ableben jederzeit selbst entscheiden möchte


Das ist pures Traumdenken, und das weißt du auch!
Weil es z.B. Zeiten geben könnte, in denen du dieser Entscheidung nicht mächtig bist.
Und nicht zu vergessen:
Im "Normalfall" entscheidest du nicht über dein Dableiben oder Ableben, du stirbst halt einfach.
Es sei denn, du besitzt die Fähigkeiten eines Propheten, die es dir ermöglichen, qualvolle letzte Stunden rechtzeitig vorauszusehen und dem Ganzen ein Ende zu setzen, bevor irgendein anderer über den Nutzen eines Dahinsiechenden nachdenkt.

Herasun,
die im Fall einer tödlichen Erkrankung eigentlich nicht nur Sterbehilfe erfahren möchte.
orca
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 22:17 Uhr folgendes geschrieben:
Aber es wird nicht nur "das Handeln medizinischen Personals im Rahmen eines Behandlungsvertrags" geregelt, sondern auch das Handeln von Angehörigen und anderen nahestehenden Personen, die diese Handlung nicht mehr den Profis überlassen können.

Zugehöriges Zitat des Gesetzestextes? Das von Dir halluzinierte Ding mit dem Rattengift hast Du irgendwie nicht untermauert.

[QUOTE]orca hat am 07. November 2015 um 21:41 Uhr folgendes geschrieben:
Erschreckenderweise stimmten weit über 200 Volks('ver')treter gegen das Verbot, unprofitable und kostenintensive Kranke geschäftsmäßig zu töten.

Wer ist denn hier der Demagoge? Wieso kommst Du auf das schmale Brett, so etwas zu behaupten dass die unprofitabel wären?[/B]

Wenn Du nicht weißt, was Profit ist und wer Profit macht, ist das nicht meine Schuld. Kein Kranker (also ärztlich arbeitsunfähig Erklärter) ist profitabel. Der zur Ermordung gemäß den Wünschen des Finanzkapitals freizugebende Personenkreis umfaßt jene Personen, deren Behandlungskosten den zukünftig zu erwartenden Profit übersteigen. So waren auch schon die T-4-Formulare angelegt. Falls Dir T-4 nichts sagen sollte, kann ich Dir das gern erklären.

Zitat:
uns dann zu verlassen.


Schicke Umschreibung für getötet zu werden.

Willst Du uns nicht endlich mal verlassen? Noch hast Du die eigene Kraft und Möglichkeit und bist sowieso auf dem absteigenden Ast des Lebens. Und auch Deine Restexistenz endet zwangsläufig mit dem Tod. Noch hast Du die Chance, den von Dir gewünschten Gesetzen persönlich vorzugreifen und somit ein leuchtendes Beispiel für die konsequente Umsetzung Deiner Ansichten zu geben.

Jean Amery war konsequenter als Du. Wobei er biographisch für seine Aussagen fast entschuldbar ist, obwohl er eine Suizidwelle auslöste.
Pfiffikus
Zitat:
Herasun hat am 07. November 2015 um 22:41 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 21:13 Uhr folgendes geschrieben:

Pfiffikus,
der über sein Recht auf Ableben jederzeit selbst entscheiden möchte


Das ist pures Traumdenken, und das weißt du auch!

Mit anderen Worten hat man in dieser Woche eine völlig irrelevante Debatte geführt?


Zitat:
Herasun hat am 07. November 2015 um 22:41 Uhr folgendes geschrieben:
Weil es z.B. Zeiten geben könnte, in denen du dieser Entscheidung nicht mächtig bist.
Und nicht zu vergessen:

Für diesen Fall gibt es die Patientenverfügung. So hoffe ich, dass die Bevollmächtigten so entscheiden, wie ich es verfügt habe.



Zitat:
Herasun hat am 07. November 2015 um 22:41 Uhr folgendes geschrieben:
Im "Normalfall" entscheidest du nicht über dein Dableiben oder Ableben, du stirbst halt einfach.

OK, wenn es mich einfach mal so erwischt, alles klar. Udo Jürgens hatte dieses Glück. Über solche Fälle diskutieren wir gerade nicht.



Zitat:
Herasun hat am 07. November 2015 um 22:41 Uhr folgendes geschrieben:
Es sei denn, du besitzt die Fähigkeiten eines Propheten, die es dir ermöglichen, qualvolle letzte Stunden rechtzeitig vorauszusehen und dem Ganzen ein Ende zu setzen, bevor irgendein anderer über den Nutzen eines Dahinsiechenden nachdenkt.

Es gibt auch Fälle von qualvollen Monaten (und nicht Stunden), bei denen das Bewusstsein noch voll da ist.


Zitat:
Herasun hat am 07. November 2015 um 22:41 Uhr folgendes geschrieben:
Herasun,
die im Fall einer tödlichen Erkrankung eigentlich nicht nur Sterbehilfe erfahren möchte

Hier sind wir uns fast einig.
Nur ich hätte in dieser Situation zusätzlich noch die Option, die finale Entscheidung treffen zu dürfen, die immer noch eine Reihe von Gegnern hat. Ob ich von dieser Option dann tatsächlich Gebrauch machen werde, kann ich doch heute noch nicht sagen. Aber ich empfinde es beruhigend, wenn ich lebenslang diese Option habe. Wohlgemerkt nur als selbstbestimmte Option.

Warum wollen sich einige Leute heraus nehmen, anderen Leuten (oder deren Bevollmächtigten) diese Entscheidung aus der Hand zu nehmen?




Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 23:05 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
uns dann zu verlassen.


Schicke Umschreibung für getötet zu werden.

Vor allem verlässt man dann den Klinikbetrieb. Und die Klinik und die Ärzte verlieren einen Patienten, an denen sie noch verdienen könnten.

Wie dann später im Hospiz oder in den eigenen vier Wänden der Tod eintritt, spontan oder selbstbestimmt, darum ging es bei dieser Bemerkung nicht. Das "getötet zu werden" hast Du mir angedichtet.


Zitat:
orca hat am 07. November 2015 um 23:05 Uhr folgendes geschrieben:
Willst Du uns nicht endlich mal verlassen? Noch hast Du die eigene Kraft und Möglichkeit und bist sowieso auf dem absteigenden Ast des Lebens.

Du hast doch hoffentlich gelesen, dass für mich dazu zwingend die Diagnose von mindestens zwei Ärzten unabdingbare Voraussetzung ist.



Pfiffikus,
der bisher noch keinen Arzt finden konnte, der ihn für totkrank erklärt
Meister
Jede Form der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist nun verboten.
Soweit also die Theorie.

Ist die Praxis eine andere?

Fall eins: Ein Kassenarz stellt die Geräte eines Sterbenden ab. (er bekommt also kein Geld dafür, somit ist es kein Geschäft und zulässig?

Fall zwei: Ein behandelnder Arzt ohne Kassengenehmigung wird privat bezahlt und praktiziert das gleiche wie der Kassenarzt: also Strippen ziehen: würde das dann bedeuten, es ist geschäftsmäßige Sterbehilfe?

Beiden Ärzten,........ oder Krankenschwestern im Auftrag, wird es im Krankenhaus mehrfach passieren.............Geschäftsmäßig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn also zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe?
oder verstehe ich das falsch?


Meister
gastli
Als Erstes sollte sich jeder mit den Begrifflichkeiten vertraut machen.

- Sterbebegleitung

- Therapie am Lebensende [indirekte Sterbehilfe]

- Sterben zulassen [passive Sterbehilfe]

- Beihilfe zur Selbsttötung

- Tötung auf Verlangen


Wer es ganz genau wissen will, lese hier nach.

Was mich dann so ankotzt ist, dass die fanatischen Christen in der öffentlichen Diskussion suggerieren, dass die Krankenhäuser zukünftig von Ärzten überflutet werden, die alle schon die Zyankalispritze aufgezogen haben und alles totspritzen.
Gröhe und seine christlichen Kumpane sind also nicht nur überheblich und mitleidslos, sondern auch noch dumm und desinformiert.
Sie treiben Menschen nicht nur in Ängste und Verzweiflung.
Sie werden mit ihrer Total-Kriminalisierung auch die Zahl der Suizide erhöhen.
Widerlich!!!

Die gemeinsam mit der DGHS formulierten Leitsätze der Initiative "Mein Ende gehört mir" sind gut.

Zitat:
1. Die Beihilfe zur Selbsttötung (Suizidbeihilfe) ist in Deutschland straffrei (oder »keine Straftat«), wenn der Entschluss zur Selbsttötung freiverantwortlich ist. Wer hingegen Suizidbeihilfe leistet, wenn der Tatentschluss des Suizidenten aus einer krankhaften Störung entspringt, macht sich nach geltendem Strafrecht wegen Tötung strafbar.
2. Es besteht keine Notwendigkeit, an dieser geltenden Rechtslage etwas zu ändern.
3. Nicht urteilsfähige Suizidenten bedürfen keiner Hilfe zur Selbsttötung, sondern fachärztlicher Behandlung. Palliativmedizinische Fähigkeiten und hospizliche Betreuung müssen weiter gelernt und ausgebaut werden, damit sie allen Patienten zur Verfügung stehen, die diese benötigen.
4. Es gibt aber Patienten, für die palliative Leistungen und hospizliche Betreuung keine Optionen sind, weil diese entweder am Krankheitsverlauf und den damit verbundenen Beeinträchtigungen nichts ändern können oder weil diese Angebote von den Patienten abgelehnt werden.
5. Die Menschen müssen darauf vertrauen dürfen, dass die legale passive und indirekte Sterbehilfe nach ihrem geäußerten oder mutmaßlichen Willen oder nach ihrer Patientenverfügung überall praktiziert wird. Es darf nicht sein, dass Menschen sich das Leben nehmen, weil sie heute immer noch Angst haben müssen, dass am Lebensende gegen ihren Willen ein Leidensweg künstlich verlängert wird.
6. Urteilsfähige Erwachsene sollten also in Zukunft ausreichende Unterstützung bei einem selbstbestimmten Lebensende erhalten. Voraussetzung muss immer sein, dass die Suizidenten selbst ihren bevorstehenden letzten Lebensweg in Kenntnis der Angebote von palliativer oder hospizlicher Versorgung als für sie unerträglich oder nicht lebenswert einstufen.
7. Die Lebenswertbestimmung darf auch in Zukunft niemandem außer den betroffenen Menschen selbst zustehen! Das gebieten die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.
8. Es ist daher begrüßenswert, dass viele Landesärztekammern den Vorschlag der Bundesärztekammer des strikten standesrechtlichen Verbots der Suizidbeihilfe nicht übernommen haben.
9. Das Recht der Ärzte, nach eigenem Gewissen und ihrem ärztlichen Ethos Suizidwilligen zu helfen, steht unter dem Schutz der Verfassung und darf nicht eingeschränkt werden. Sie sind jedoch selbstverständlich nicht verpflichtet, diese Hilfe zu leisten.
10. Die Achtung der Menschenwürde gebietet, dass in den hier genannten Fällen eines freiverantwortlichen Suizids die Menschen in ihrer existentiellen Not nicht auch noch ihre Selbstbestimmung verlieren und in grausame oder gar Dritte gefährdende Suizide getrieben werden.
[Quelle: http://www.mein-ende-gehoert-mir.de/leitsaetze/]

Natürlich unterstütze ich diese Initiative.
Persönlich würde ich aber noch deutlich weiter gehen.

Ich empfehle jedem, sich über diese Bundestagswebseite darüber zu informieren wie die eigenen Abgeordneten gestimmt haben.
Ich empfehle jedem den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises, die zu diesem brutalen und skandalösen Gesetz "Ja" gesagt haben, dazu eine klare Meinung sowie künftige Wahlabsichten mitzuteilen.
orca
Zitat:
Pfiffikus hat am 07. November 2015 um 23:39 Uhr folgendes geschrieben:
Du hast doch hoffentlich gelesen, dass für mich dazu zwingend die Diagnose von mindestens zwei Ärzten unabdingbare Voraussetzung ist.


Oh, wie witzig! Und wenn die Ärzte von der "Euthanasie" leben?

Abgesehen davon, daß manche Ärzte Mengele heißen und dessen ungeistige Kumpane überwiegend Gesundheitswesen und ärztliche Ethik der B'R'D begründeten, in welcher der hippokratische Eid nicht geleistet werden muß und nicht bindend ist.

Zitat:
in den hier genannten Fällen eines freiverantwortlichen Suizids


Selbsttötung ist immer ein psychopathologisches Phänomen. Der Suizid aus freier Willensentscheidung geistert schon lange durch die psychiatrische Literatur, wird aber überwiegend als kausale Kategorie abgelehnt.

Die willkürliche Tötung von Patienten muß verboten bleiben und bestraft werden. Sterbehilfe war und ist unabhängig davon immer möglich und findet außerhalb juristischer Eingriffe statt. Wo niemand der Beteiligten ein Problem mit dem Einsatz von Schmerz- und Beruhigungsmitteln hat, welche auf dem Grat zwischen möglichster Beschwerdefreiheit des Patienten und Ausfall von Vitalfunktionen dosiert werden, wird auch niemand Klage erheben.

In einem imperialistischen Staat wie der B'R'D, dem selbsterklärten Nachfolgestaat des faschistischen Deutschen Reiches mit organisierter Tötung unprofitabler, kostenintensiver Kranker, der willkürlichen Tötung von Kranken die Tür nur einen Spaltbreit zu öffnen, beinhaltet das Risiko systematischer Ermordungen Kranker.

Wenn Du das nicht kapierst, hast Du das Wesen des Imperialismus und der B'R'D nicht kapiert. Und zwar nichtmal ansatzweise.
Herasun
Ich halte gesetzliche Regelungen für so etwas wie Sterbehilfe einfach nur für eine Farce.
Weil ich denke, daß Gesetze niemals leisten oder gar regeln können werden, was das Dasein (oder aber eben der Wunsch zu gehen) erfordert und ausmacht.
Ich bedauere auch sehr, daß in diesem Staat jeder F... von der Wiege bis zur Bahre gesetzlich geregelt werden muß.
K.A., ob diese nun mal schnell auf den Plan gerufene Diskussion über Sterbehilfe zu irgend einem Ziel führt oder nur ne Lücke zu füllen hat!
Ich würde mir wünschen, daß Angehörige dennoch nicht bestraft werden, wenn sie mutig genug sind, eine solche Tat im Interesse ihres Verwandten oder Freundes zu begehen.
Pfiffikus
Zitat:
Herasun hat am 08. November 2015 um 20:57 Uhr folgendes geschrieben:
Ich halte gesetzliche Regelungen für so etwas wie Sterbehilfe einfach nur für eine Farce.
Weil ich denke, daß Gesetze niemals leisten oder gar regeln können werden, was das Dasein (oder aber eben der Wunsch zu gehen) erfordert und ausmacht.

Vom Gefühl her hast Du ja Recht.

Praktisch finde ich schon in Ordnung, dass man wenigstens versucht,
- den Geschäftemachern
- gierigen Erben
das Handwerk zu legen.
(achso, manche werden behaupten, solche Leute gäbe es nicht.)


Wir beide wissen aber auch, dass es niemals eine Formulierung geben wird, die allen Aspekten und Grenzfällen in dieser so schwierigen Situation gerecht werden kann.


Pfiffikus,
der langsam den Eindruck gewinnt, dass hier zugunsten von gierigen Ärzten und Pharmakonzernen entschieden worden ist
birke
Grundsätzlich verhindert lediglich die ekelerregende Scheinheiligkeit der BRD eine geregelte Sterbehilfe und öffnet damit wilden Spekulationen Tür und Tor.
Diese Kirchenknilche erhalten vom Staat jährlich Millionen und mischen sich dann noch in alle möglichen Vorgänge, die sie eigendlich nichts angehen, ein.
Man entscheidet sich für die entsprechende Form der Sterbehilfe wenn man noch alle Sinne beisammen hat oder trifft Festlegungen für die Zukunft für den Fall der geistigen Abwesenheit. Leute, die das nicht wollen oder intellektuell nicht packen, haben ja dann immer noch die Möglichkeit auf herkömmliche Weise zu sterben.
Damit die Geschäftemacherrei verhindert wird sind vom Staat Festlegungen über zu zahlende Aufwendungen zu treffen.
Wenn für mich der Aufenthalt in einem Pflegeheim drohen würde oder ein langes Siechtum auf Grund von Krankheit bevorstünde, bliebe mir nur die Bitte um Beschaffung von Schlaftabletten und Flüssigkeit und alleinlassen und die Möglichkeit das Zeug einzunehmen.
Da ich bei einem Aufenthalt in einer Intensivstation meine Schmerzmittel selbst dosieren konnte, muß es doch auch die Möglichkeit geben, daß ich mir statt des Schmerzmittels über eine Kanüle das Narkosemittel spritze und anschließend ein Automat nach einer bestimmten Zeit die Injektion eines Mittels auslöst, welches den Herzstillstand herbeiführt.
orca
Zitat:
Pfiffikus hat am 08. November 2015 um 22:57 Uhr folgendes geschrieben:
Praktisch finde ich schon in Ordnung, dass man wenigstens versucht,
- den Geschäftemachern
- gierigen Erben
das Handwerk zu legen.


Darüberhinaus ist nötig, der "Euthanasie" an alten und damit kostenintensiveren und unproduktiveren Menschen, welche durch jahr(zehnt)elange Hetze gegen Alte unter dem Vorwand des "demographischen Wandels" ideologischvoebereitet wird, einen Riegel vorzuschieben.
gastli
Sagt mal, gab es da nicht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Staat Schwerkranken in einer unerträglichen Lebenssituation ausnahmsweise die Erlaubnis zum Kauf von Sterbehilfe-Medikamenten geben soll?

Ja, gab es.

Aber was tut die Junta?
Was tun die die Religioten der CDU [infame Eidesformel "So wahr mit Gott helfe"] gegen Menschenrecht und Selbstbestimmung.

Zitat:
Leiden von Schwerkranken
Regierung ignoriert Sterbehilfe-Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass Menschen in Ausnahmefällen tödliche Medikamente zu sich nehmen dürfen. Das Gesundheitsministerium umging das Urteil - mit Vorsatz.
[Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/leid...l/22928102.html]

Intensiv kämpfen sie dafür, dass möglichst viele Menschen das Ende ihres Lebens nicht selbst bestimmen können.
Sie ignorieren erneut ein Urteil, hier das vom Bundesverwaltungsgericht.
Das ist "christliche Politik", wie sie im Buche steht: Brutal, anmaßend, menschenfeindlich.
gastli
Die allerhöchsten deutschen Richter verhandelten über die Sterbehilfe.
Es ging um den schändlichen Paragraphen 217 Strafgesetzbuch, der 2015 von den Religioten des Bundestags gegen die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung durchgeprügelt wurde.
Das Gesetz stellt die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe.
Wenn ich als Nicht-Jurist es richtig verstehe, bedeutet "geschäftsmäßig" nicht nur das ein dubiosen Händler sich mit dem Verkauf von Sterbepillen bereichert, sondern jeder, der öfter mit dem Tod zu tun hat, weil er Pfleger, Bestatter, Arzt oder ähnliches ist, fällt unter den juristischen Ausdruck "geschäftsmäßig".
Auch wenn er sich nicht daran bereichert.
Damit stehen Palliativmediziner, die Kranken helfen schon mit einem halben Bein im Knast.
Ein unmöglicher Zustand.
Schuld daran sind die religiotischen Sadisten wie Käßmann, Marx, Bedford-Strom und ihren willigen Helfer Nahles, Griese, Göring-Kirchentag und die CDU/CSU-Fraktion.

In der seriösen Printpresse gibt es zum Thema eine Fülle ausgezeichneter, ausgewogener und fundierter Artikel.
Natürlich kommen auch Experten zu Wort, zum Beispiel im Deutschlandfunk.

Zitat:
Es geht um Menschen, die ganz extrem leiden am Lebensende, die aus ihrer Sicht – und das ist die einzig gültige – unerträglich leiden, die ihre Sterbephase als qualvoll oder auch als würdelos empfinden.
Ein paar Beispiele – es gibt sehr, sehr viele. Patienten mit amyotropher Lateralsklerose, eine fortschreitende Lähmungskrankheit, die im Verlauf ihrer Krankheit vollständig auf Hilfe angewiesen sind, teilweise, wenn sie nur noch wenige Wochen zu leben haben, ihren Zustand mit samt der Schmerzen, der Atemnot als entwürdigend empfinden, und die ihren erschöpften Angehörigen und auch sich selbst die letzten Lebenswochen ersparen möchten, was man nun schlecht als unethischen Wunsch darstellen kann.
Aber auch Patienten mit Lungenerkrankungen, Raucherlunge, Lungenfibrose, die bei der geringsten Anstrengung auch in Ruhe schreckliche Atemnot haben, aber gerade noch so viel atmen können, dass sie eben nicht sterben. Oder Krebspatienten mit Schmerzen, die auch die beste Palliativmedizin in der Sterbephase nicht ausreichend lindern kann.
...
Es gibt einen kleinen Prozentsatz, bei dem auch die beste Palliativmedizin nicht wirkt. Aber auch seltene Erkrankungen gibt es wie die Epidermolysis bullosa; das ist eine schreckliche Hauterkrankung, wo sich die ganze Haut in Blasen auflöst und schmerzhafte offene Geschwüre am ganzen Körper hinterlässt.
Es gibt wirklich Zustände am Lebensende, die möchte man sich nicht einmal vorstellen, und trotzdem gibt es sie. Und diese extrem leidenden Menschen, das sind die, die wir aufgrund einer – ich kann es nur so sagen – ideologischen Verbohrtheit im Stich lassen, und das kann ich als Arzt nicht akzeptieren.
[Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/sterbehil...ticle_id=446553]

Es zerreißt mir nicht nur das Herz alle diese Fälle zu lesen, wie Sterbenskranke um ihr rettendes Medikament betteln, das ihn aus christlicher Bösartigkeit verweigert wird.

Zitat:
"Warum ich gern Natrium-Pentobarbital hätte"
Meine Krankheit ist unheilbar, im schlimmsten Fall steht mir ein quälendes Sterben bevor. Das will ich verhindern können - mit einer Arznei, die ich irgendwann selbst anrühren und schlucken kann. Ohne Hilfe. Doch der Gesetzgeber hindert mich daran.
...
"Ihr Antrag vom 13.04.2018 wird abgelehnt." Das schreibt mir das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im September 2018. Es ist ein so freundliches wie sachliches, dreiseitiges Schreiben, in dem ich mit meiner Krankheit bedauert werde. Ich wollte doch nichts weiter als 16 Gramm Natrium-Pentobarbital, als letztes Mittel für schlechteste Zeiten. Die kommen erst noch, aber sie kommen sicher. Ich habe Amyotrophe Lateralsklerose, kurz ALS, eine tödlich verlaufende Krankheit.
Zu wissen, dass C11H18N2O3 bei mir liegt, wäre eine Erleichterung.
[Quelle: https://www.spiegel.de/gesundheit/diagno...-a-1262914.html]

Ich habe da nicht nur Mitleid, sondern es packt mich eine Wut auf diese Christen-Parlamentarier und den Gesundheitsminister Verbrecher Spahn, der sich perfide, grausam und sadistisch sogar über eine Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts hinwegsetzt, das Pentobarbital an Patienten auszuhändigen.
Da kann ich nur ein einziges Wort verwenden: Hass.
Ich hasse diese Religioten und ihre Politik.
gastli
Zitat:
Bundesverfassungsgericht. Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist gekippt.
Die Beschwerden von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranken Menschen hatten
Erfolg: Das in Deutschland geltende Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid ist
verfassungswidrig. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

[Quelle: tagesschau.de; 26. Februar 2020]

Sehr gut.
Ein Skandal, dass Menschen dieses Recht [maßgeblich von Religioten] so lange vorenthalten wurde.
orca
Ganz großes Kino. Jetzt muß man die ohnehin lausig ausgestattete Pflege, Palliativmedizin und Versorgung Schwerkranker nur noch so weit zusammenkürzen, bis sich die Opfer den Tod wünschen. Dann gibt's 'ne billige Todesspritze, und schon werden weitere Mittel im "Gesundheits"- und Rentensystem frei, die man dem Finanzkapital in den nimmersatten Rachen stopfen kann.

Bei größerem Anfrageaufkommen könnte man das auch wieder mit Gaskammern und Hochleistungskrematorien gruppen- oder massenweise organisieren, wie das ja schon einmal mit unproduktiven Kranken in dem deutschen Staat war. zu dessen Rechtsnachfolger sich die BRD erklärt und als dessen personeller und ideologischer Nachfolger sie eingerichtet wurde. Das kann die Kosten nochmals reduzieren.

Bevor hierzu "Linke" Beifall klatschen, sollten sie einmal überlegen, wozu Justiz und Gesetze in einem imperialistischen Staat da sind und von wem beauftragt werden. Bei Einigen findet das Denken anscheinend nur von Zwölfe bis Mittag statt.
Pfiffikus
In Frankreich gibt es inzwischen eine vernünftig klingende Gesetzesinitiative.

https://www.spiegel.de/politik/sterbehil...69-906c716f7a31



Pfiffikus,
der dabei bleibt, dass diese Beihilfe nur unter den bisher diskutierten sehr strengen Voraussetzungen gestattet sein darf
gastli
Sehr gut.
Habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen.
In Dunkeldeutschland sind wir davon leider noch ewig weit entfernt.
Sterbehilfe eine der weiteren höchstpersönlichen Angelegenheiten, bei denen sich die ganze Perfidie, Anmaßung und Bosheit der Konservativen und Religioten zeigt.
Wen, verdammt noch mal, geht das was an, wie und wann man sein eigenes Leben beenden möchte?!