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Schlappe für Doc Morris: Das deutsche Apothekengesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Damit kann der Zugang von Doc Morris zum deutschen Markt weiter beschränkt werden. "Ein guter Tag für den Patientenschutz", jubelt der Apotheker-Verband. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Danach dürfen weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, Ketten bleiben unzulässig. Dies sei im Interesse des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, urteilte der EuGH. Quelle & mehr: heute.de |