SirBernd
Ick habe seit einiger Zeit schon det dumme Gefühl, das meine vor ca. 10 Jahren neu zugezogenen Nachbarn mich nicht mögen.
Nachdem sie mich schon lange, trotz meiner Freundlichkeit nicht mehr gegrüßt haben, habe ick heute die Gewissheit, sie mögen mich wohl nicht ...
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Heute, kaum habe ick meine Tür verschlossen, öffnete sich gegenüber auch schon die andere Tür ..
Eine etwas vollschlanke Frau kam zum Vorschein ... *heul
Sie: "Herr Sir, wat isse nun? " Guckte dabei mit sehr bösem brutalen Gesichtsausdruck auf die Treppe.
Ich: "Äh .." und bevor ich weiter antworten durfte, blockte diese harte Frau mich ab mit den Worten "Äh, äh, äh, ick beschwere mich beim Vermieter, wenn sie nicht machen."
Icke war so baff und sagte "Jo machen se mal .." und verließ diese unangenehme Person Treppe abwärts.
Nach Feierabendzeit klingelte und klopfte es hier noch penetrant ... War wohl ihr Mann. Hoffe es geht nicht jetzt jeden Tag so weiter ...
Hab auch keine große Lust mit ihm, seiner Frau oder irgendjemanden auf der Welt für mich unliebsame Treppengespräche zu führen.
Ick habe heute festgestellt, es gibt sie, arg nervige Nachbarn ...
Digedag
Vielleicht solltest du mal die Treppe wischen. Das wirkt Wunder
SirBernd
Inoffiziell mach ichs doch immer ...
SirBernd
det Wischkrams, aber auch nur wenn es nötig ist, und ich die Laune dazu habe ... muss ja nu nicht wirklich immer sein ... nee, nee, wer sich über nicht putzen wollende Nachbarn aufregt und sie erziehen will, hat in meinen Augen nen Hau ...
Mina
Mein lieber Bernd...
was willst du damit erreichen? Das man keine Hausordnung mehr machen sollte?
Ich kenn das auch sehr jut, aber ich lasse mich nicht auf solche "Gespräche" ein, wenn du verstehst...
Ich mach meine Hausordnung einmal im Monat...ich hab einen ganz lieben Nachbarn, den das nicht stört...er ist nicht anders in dieser Hinsicht...wenn allerdings meine Kinder grösseren Dreck machen sollten (Sand usw.), dann nehme ich schonmal die Kehrschaufel und weg ist der Dreck.
Es gibt aber auch andere Themas mit den soganannten lieben Nachbarn.
Wir sind im Haus 10 Mitpaterren ala 5 Stockwerke Plattenbau, ich natürlich im 3.OG...
Meine "Nachbarn" sind überwiegend ältere Menschen, die es gerne mit der "Ruhe" genau nehmen und so hatte ich schon nach dem ersten Tag (vor einem Jahr) Ärger am Hals im wahrsten Sinne des Wortes.
Und warum - wegen meinen Kindern, zwei Jungs im Alter von 3 und 7 Jahren...
Also manchmal denk ich, die hatten wohl keine Kinder?
Liebe Gruss die Süsse...
SirBernd
Wer Hausordnung will und liebt, soll sie ausleben, aber nicht unbescholtenen Mietern wie mir aufdrängen, zwinge ja auch keenen zu meinem Lebensstil, liebe Süsse ...
Ick lass mir mit dieser giftigen Person auch auf nichts mehr ein, hab ihr ´n Zettel innen Briefkasten gesteckt, will se zukünftig wat von mir, nur noch auf schriftlichem Wege. Und da kann se eh nur noch gegen mich verlieren ..:-)
Sternchen
Hi hi, der Sir bleibt hart
@ süsse, die Männer sehen das einfach anders
Mina
Das stimmt allerdings...ich auch...
P.s. Sternchen dat is klar...
Markenhai
Bernd ...
Bist Du per Mietvertrag dazu verpflichtet die Hausordnung zu machen? Ich denke ja ...
Also, wenn sich Deine Nachbarn (ob nun sympathisch, oder nicht), sich zurecht bei Deinen Vermieter beschweren, daß Du wiederholt die Hausordnung nicht machtst, da ziehst
den kürzeren ...
Der Vermieter schreibt Dich einmal an und wenn Du dann sie immer noch nicht machen solltest, schickt er Dir eine nette Reinigungsfirma ins Haus, die immer wenn Du mit der Hausordnung drann wärst, sie für Dich macht. Und dreimal darfste Raten, wer dann die Rechnung dafür erhält.
Ob da Deine 17 Millionen FT-Mark weiterhelfen?
Markenhai, der Dir da nur einen guten Ratschlag geben will weil er weiß, daß Du es nicht so dicke hast!
SirBernd
Ick denke mal, die unsympathische Familie hat keine große Chance.
Ick behaupte einfach ganz frech, nach der ersten Ermahnung von der Gesellschaft, dass ick doch immer fleissig geputzt habe.
Wenn die Nachbarn det nicht gesehen haben, ist doch nicht mein Problem. Im Zweifelsfalle immer für den Angeklagten ... denk ...
SirBernd
Zitat: |
Süsse hat am 23. April 2009 um 00:35 Uhr folgendes geschrieben:
Mein lieber Bernd...
was willst du damit erreichen?
Es gibt aber auch andere Themas mit den soganannten lieben Nachbarn.
so hatte ich schon nach dem ersten Tag (vor einem Jahr) Ärger am Hals im wahrsten Sinne des Wortes.
Und warum - wegen meinen Kindern, zwei Jungs im Alter von 3 und 7 Jahren...
Also manchmal denk ich, die hatten wohl keine Kinder?
Liebe Gruss die Süsse...
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Du denkst, sie waren alle kinderlos .... ick denke, sie haben ein Problem mit sich selbst, und nen riesengroßen Knall ...
Betrachte sie, wie ich auch neuerdings, einfach als als unerklärliche UFO´s und behandele sie auch so ... *g
Liebe Grusse
der Bernd ...
timabg
Ohhhho, Die Hausordnung!
Die hab ich in dem einem Jahr wie ich in der Wohnung bin gerade drei mal erledigt, aber die ganz liebe Dame mir gegenüber ist ja immer so frei und macht das für mich (eine Rentnerin). Ob sie das nun gern macht kann ich nicht sagen, doch beschwert hat sich noch keiner.
Wann den auch, ich binn ja ohnehin nie zu hause
Aber von Beschwerden kann ich ein Lied singen! Es ging ja schon beim Einzug los, da hatte ich doch die Musik etwas lauter, und die , die hatten nichts anderes zu tun als die Polizei zu rufen und in der gesamten Nachbarschaft Unterschriften für eine Beschwerde über mich zu sammeln.
Man die hatten eine ganze DIN A4 Seite voll, nicht nur aus unserem Eingang sondern auch aus den Nachbarblöcken
Das beste daran war das ich nochnichteinmal den Mietvertrag unterschrieben hatte.
Als ich das dann tat begegnete mir die Wohnungsgesellschaft mit den Worten "Ein sehr ungewöhnlicher Mietbeginn Herr M."
Wie dem auch sei, ich binn dort eh selten, da hat auch keiner einen Grund mich zu mobben!
So ist´s beim Tim
Adeodatus
@ an alle die hier ihre Problemchen geschildert haben ob mit der Hausgemeinschaft, Treppenreinigung oder Lärm.
Als Immobilienkaufmann kenne ich diese Streitereinen in und auswendig. Häufig sind es Kleinigkeiten die sehr schnell zu einem Handfesten Streit eskalieren können, wobei es doch so einfach ist die Meisten Streitereien zu vermeiden ein Blick in die dem Mietvertrag angehängte Hausordnung gibt Aufschluss darüber welche Pflichten der Mieter in einer Hausgemeinschaft gegenüber den Mitmietern und dem Vermieter hat.
Zum Beispiel das Problem das @ süsse geschildert hat hierzu gilt
• Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgaragen der ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
• Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für die Mitmieter oder Schädigung der Anlage führt.
• Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird.
• Die Spielplätze sind auch für Freunde und Freudinnen der im Haus Wohnenden Kinder zugänglich.
@ süsse hier habe ich Dir einmal ein paar Urteile zum Thema Kinderlärm zusammengestellt da ja gerade ältere Mitmieter vergessen haben das sie selbst einmal Kinder waren oder Kinder hatten die in der Regel auch nicht ohne zu Lärmen aufgewachsen sind. Diese Mieter versuchen sehr häufig den Vermieter für ihre Zwecke einzuspannen. Häufig reagiert der Vermieter falsch, und setzt die Familie mit Kindern unter Druck um zu erreichen das er nicht von Montag bis Sonntag mit Anrufen genervter Mieter belästigt wird. Oft landen dann solche Sachen vor Gericht was den Anwalt freut denn die deutschen Gerichte sind sehr oft Kinderfreundlicher als wir vermuten.
• Duldungspflicht des Mieters im Mehrfamilienhaus hinsichtlich Kinderlärms
Der Mieter im Mehrfamilienhaus hat die Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang auch der kleinen Kinder des Wohnungsnachbarn entsprechen, hinzunehmen.
AG Starnberg, AZ.: 1 C 1021/91 vom 03.06.1992
• Kein Unterlassungsanspruch eines Mieters bei üblichem Kinderlärm in einem Mehrfamilienhaus
Üblicher Kinderlärm im Mehrfamilienmietshaus ist hinzunehmen. Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sondern nach den Wohn- und Lebensbedingungen sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern.
AG Kassel, Az.: 872 C 855/91 vom 23. 04. 1991 (BGB § 1004)
Auch Lärm wie es @ timabg schildert ist ein sehr beliebtes Streitthema unter den Mietern, was der eine als Zimmerlautstärke sieht ist dem anderen ein Höllenlärm weil er mit dem Ohr an der Wand klebt.
Hierzu ist im Allgemeinen in den Hausordnungen folgendes zu finden.
• Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
• Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
Ja und die bei vielen unbeliebte Hausordnung wie von @ SirBernd geschildert ist der Lieblings Streitpunkt unter den Mietern, (in meinen Augen auch verständlich) denn eine so schwere Aufgabe wartet ja z. b. mit dem Reinigen der Treppen nicht auf den einzelnen. Da diese ja in der Regel im Wöchentlichen Rhythmus durchgeführt wird je nach dem wie viele Wohnungen sich auf einer Etage befinden.
• Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Nach einem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan müssen die Mieter abwechselnd Flure, Treppen, Fenster und Dachbodenräume, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen.
• Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.
• Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.
Die Regelung in der Hausordnung dürfte in der Regel folgenden Wortlaut haben.
Reinigung
Die Reinigung der Gemeinschafts- und Verkehrsflächen wird durch die Mieter durchgeführt.
Die Reinigung der Etagentreppen, der Treppenpodeste und der Treppenhausfenster ist wöchentlich, im Wechsel mit den anderen Hausbewohnern, durchzuführen. Die Reinigung der Haus- und Kellerflure sowie der Außenanlagen wird im wöchentlichen Wechsel der Mietparteien durchgeführt.
@ Markenhai hat es Dir schon richtig geschildert Du solltest Deinen vertraglichen Verpflichtungen besser nachkommen @ SirBern dann klappts auch mit den Nachbarn.
Denn wenn ein Mieter seine Pflichten vernachlässigt hat, darf der Vermieter nach vergeblicher Mahnung eine Putzkraft mit der Reinigung beauftragen und die Kosten diesem Mieter als Schadenersatz in Rechnung stellen (AG Münster WM 94, 428 ).
Der Vermieter trägt die Beweislast, dass die Treppe nicht ordentlich gereinigt wurde (AG Braunschweig WM 2002, 211 )
Pfiffikus
Zitat: |
spidy hat am 23. April 2009 um 08:24 Uhr folgendes geschrieben:
• Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. |
Sofort einzusehen bei herumliegendenm Bonbonpapier und dergleichen.
Sicher auch nachvollziehbar, wenn gefallenes Laub zu beseitigen ist.
Aber wie sieht es bei Verunreinigung des Sandkastens durch Hunde- und Katzenkot, Zigarettenkippen, Kronverschlüssen und gebrauchten Präservativen aus? Können die Eltern der dort spielenden Kinder für die Beseitigung solcher Verunreinigungen herangezogen werden?
Pfiffikus,
der glaubt, dass dieser Punkt noch einer diesbezüglichen Präzisierung bedarf
Adeodatus
Hier ein eindeutiges JeiN die Frage ist wer hat diese Verunreinigungen verursacht in der Regel sind es die Anwohner und Nutzer dieser Spielplätze! Häufig ist zu beobachten das sich junge Mütter/ Väter mit ihren Kindern auf den Spielplätzen aufhalten, da wird aber eben nicht nur über die lieben kleinen geschnattert sondern auch die eine oder andere Zigarette geraucht, ok gegen die Zigarette hat ja im weitesten Sinne niemand etwas doch nutzen die Eltern sehr häufig nicht die bereitgestellten Abfallbehälter und treten ihre Kippe einfach aus und lassen sie liegen. Ähnliches ist mit Hunden der Familien Pfiffie wird mit auf den Spielplatz genommen und entleert sich natürlich auf dem Spielplatz auch hier ist Rücksichtnahme auf andere meist ein Fremdwort, wobei ich auch bei Haltern von Hunden ohne kleine Kinder keine Ausnahme machen will. Zu viele von denen lassen den Hund sein Geschäft machen und die Hinterlassenschaft bleibt liegen egal ob Spiel- oder Wäscheplatz.
Auch Alkoholgenuss auf Spielplätzen und die damit zusammenhängende Verunreinigung geht zu 90% von den Anwohnern aus in diesem Fall sind es meist die den Kinderschuhen langsam entwachsenden Kinder und Jugendlichen. Normalerweise gilt ja nicht nur die Hausordnung sondern auch die Stadtordnung die eindeutig regelt wie sich der Einzelne gegenüber seinen Mitmenschen in Sachen Ordnung und Sauberkeit zu verhalten haben, doch ist es meist schwer der Verursacher habhaft zu werden, da die Ordnungsämter in der Regel kein Personal zur Kontrolle der Freianlagen in Wohngebieten haben. Somit ist der Vermieter verpflichtet die Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen. Aber hier ist es auch wichtig dass die Mieter auch schon einmal den Vermieter informieren wer sich nicht an die Regeln hält. Dies wird aber meist nicht gemacht und somit bleibt in den meisten Fällen den Anwohnern und Mietern nichts anderes übrig als die Verunreinigungen selbst zu beseitigen. Sollte der Vermieter einen Hausmeisterdienst mit der Pflege der Außenanlagen beauftragt haben so ist die Reinigung aller Spiel und Verkehrsflächen mit abgesichert zahlen tun es aber die Mieter.
Markus
Bin ich froh, dass ich nicht vermietet habe. Somit muss ich den Dreck, den ich verursache auch selbst wieder entfernen und ich bin mir sicher, dass es meine Verunreinigung war, oder die meines Hundes.
Ich hoffe du hast pflegeleichte Mieter @Pfiffikus
LG
Markus
Pfiffikus
Zitat: |
Markus hat am 23. April 2009 um 15:16 Uhr folgendes geschrieben:
Ich hoffe du hast pflegeleichte Mieter @Pfiffikus |
die Sache wurde ganz pragmatisch gelöst.
Pfiffikus,
bei dem im ehemaligen Buddelkasten jetzt Tulpen und Narzissen blühen
Adeodatus
Aber die Mieter liegen nicht drunter oder?
Blixus
@SirBernd
Jetzt, wo Du Deine Kippen nicht mehr ins Treppenhaus wirfst, sollte doch das Grundübel beseitigt sein.
SirBernd
Dacht ich auch Blixus, aber diese böse Frau ist anscheinend nie zufrieden ....