Thema freies Internet

gastli
[AK Zensur]
Die Kinderpornopropaganda des BKA
Der AK-Zensur weist in einem ausführlichen Bericht darauf hin, dass die Einführung von Netzsperren vom Bundeskriminalamt konsequent mit Scheinargumenten und unwahren Behauptungen betrieben wird.

* Die Dokumente zeigen, dass das BKA die Löschungen nur halbherzig angeht. Damit unterfüttern sie ihre ständigen Aussagen, Löschen dauere zu lange oder funktioniere nicht, weil sie eigentlich lieber Internetzensur hätten als Löschen.
gastli
Braucht ihr mal was zu Lachen?
Hier ist das Positionspapier des CSU-Netzrates, in dem sie u.a. "Internetsperren als untaugliches Instrument" bezeichnen. Ich persönlich finde aber das Vorwort am besten:

......die Netzpolitik ist bis heute ein weitgehend weißer Fleck in der deutschen Parteienlandschaft.
......
Bisher hat noch keine große politische Kraft in Deutschland ihre Einzelpositionen rund um das Internet zu einem geschlossenen Bild zusammengefasst. Die CSU will hier eine Vorreiterrolle übernehmen.

Und dann der Kracher:

Die CSU stand schon immer an der Spitze des technischen Fortschritts.

MUHAHAHAHA. ich lach mich tot fröhlich ich lach mich tot
Meister
Nicht, doch? das ist wie beim, weißt schon was ich meine! großes Grinsen

Jetzt wird es aber richtig komisch!

Heute morgen vom MDR Radio: das Internet Radiergummi gibt es noch nicht. Nee Ne

Vorige Woche im Fernsehen: das Internet Radiergummi gibt es ja. Ja

Es ist nichts anderes als ein Programm (was es schon gibt)welches in der Lage ist, das was man löschen möchte, mehrmals überschreibt, also unkenntlich macht.
Also aufrufen und dann überschreiben.

Da weiß man doch nicht mehr was hinten und vorne ist, bei diesem Kram.

Wenn jeder, jedem seinen Schmarren erst im Internet löscht, oder den Moderator im Radio ohne es auszuschalten, einfach mitten im Satz die Hälfte von einem Satz löscht, dann ist das Chaos perfekt.

Wie schön war es doch mit altmodischen Radiergummi.
Konntest du dir keins leisten, hast du den Einkochring den Mutti als Strumpfhalter hatte, geklaut und schon konnteste weiter fidelen.
Ja, ja, das war damals..... müde


Frettchen.
gastli
[heise.de]
Österreich bereitet "Kill Switch" für das Internet vor
Das österreichische Bundeskanzleramt arbeitet seit "geraumer Zeit" an einem "Kill Switch" (Not-Aus) für das Internet. Aufgrund internationaler Abkommen solle festgeschrieben werden, wo und wann das Internet auf EU-Ebene gekappt werden könne, berichtet die neue Futurezone unter Berufung auf einen Verantwortlichen des GovCERT (Government Computer Emergency Response Team) im Bundeskanzleramt. Bald werde es auch in Österreich im Rahmen eines Programms zum Schutz kritischer Infrastruktur einen zentralen Abschaltknopf geben.

* So werden heute Diktaturen errichtet.
fangerle
Irgendwie verständlich, dass die Obrigkeit nervös wird.
In diesem verflixten Internet, diesem teuflischen neumodischen Zeugs, können sich die Bürger ja schneller verständigen, als die Beamten in den Vorschriften und Richtlinien lesen können. Wie soll man denn da alle Aufmümpfer in die (Vorschrifts)Schranken weisen?? großes Grinsen großes Grinsen

Spaß beiseite!
Ich habe nicht den Eindruck, dass das Internet noch ein weißer Fleck in der Parteienlandschaft (zumindest in der österreichischen) ist.

Meine erste eMail-Adresse hatte und habe ich noch bei gmx. Wenn ich meine Mails täglich abrufe, schaue ich mir natürlich kurz die neuesten Meldungen an. Die sind aber nicht das Interessante. Interessant sind die Reaktionen/“Leserbriefe“ auf die einzelnen Meldungen. Und da habe ich den Eindruck, dass ziemlich viele User über profunde politische Bildung und auch Insiderkenntnisse verfügen. Natürlich wird auch viel gestänkert und geschimpft; aber sehr oft erfährt man Dinge, die in keiner Zeitung stehen (dürfen). Außerdem hat man als Leser die Möglichkeit, das „Problem“ - ganz bequem an einer Stelle - von mehreren Seiten zu betrachten, weil ja logischerweise die Kontrahenten nicht einer Meinung sind.
Ein „heißes“ Thema wird dann aber – nachdem vorher so eine Art „Agent Provocateur“ eingeschaltet wurde – aufgrund von wüsten Streitereien geschlossen.
Dann wissen wir wenigstens alle, dass schon wieder jemand etwas geschrieben hat, was die da Oben nervös macht und nicht für die Augen der Allgemeinheit bestimmt ist.

Besonders lustig finde ich die Begründung: “ ……. zum Schutz kritischer Infrastruktur einen zentralen Abschaltknopf geben.“
Aber vielleicht ist es ja nur ein „Tippfehler“ einer Schreibkraft und die Ursprungsversion hat wohl geheißen: ……. zum Schutz der Regierenden vor kritischer Infrastruktur ………“
SirBernd
Zitat:
fangerle hat am 04. Februar 2011 um 19:57 Uhr folgendes geschrieben:
Irgendwie verständlich, dass die Obrigkeit nervös wird.
In diesem verflixten Internet, diesem teuflischen neumodischen Zeugs
Besonders lustig finde ich die Begründung: “ ……. zum Schutz kritischer Infrastruktur einen zentralen Abschaltknopf geben.“
Aber vielleicht ist es ja nur ein „Tippfehler“ einer Schreibkraft und die Ursprungsversion hat wohl geheißen: ……. zum Schutz der Regierenden vor kritischer Infrastruktur ………“


Top
gastli
Meister
Aus Staatlicher Sicht, hat das freie Internet für die Politik doch nur Vorteile.

Symbolisch ist es doch so, als wenn man von einem Fahrzeug die Luft ablässt, dann hat man einen Platten, und nichts geht mehr.

Sie lassen einfach die Luft ab und machen munter weiter, so einfach ist es mit den ganzen Foren.
Ob sich einer Fritzchen oder als Karelchen bezeichnet, interessiert doch in Wirklichkeit kein Schwein.


Frettchen.
gastli
[AK Zensur]
Der AK Zensur legte Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz ein

Der AK Zensur hat am 22. Februar 2011 fristgerecht die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das „Zugangserschwerungsgesetz“ beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten vier ausgewählte Beschwerdeführer: Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: Software-Entwickler Alvar Freude und den Künstler und Netzaktivisten padeluun. In den nächsten Tagen will der AK Zensur zusätzlich eine öffentliche Unterstützerliste starten.

Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich immer vehement gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme gewandt und die Löschung entsprechender Inhalte nicht nur gefordert, sondern auch bewiesen, dass diese möglich ist. [http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html]

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen. Es mangelt dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren war massiv fehlerbehaftet. Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.“

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet. Ich habe in meinem Redebeitrag der Anhörung skizziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um kinderpornographische Inhalte weltweit, schnell und nachhaltig löschen zu können. Auf Nachfrage erläuterte ich dann, dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.“

Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und Beschwerdeführer, erklärt:

„Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“
Meister
Da gehen wir eben zu Alice. großes Grinsen




Frettchen.
Schmor
In der Berliner Stadtbibliothek in Drewitz hat man sich gewagt, der Bild - Zeitung einen Maulkorb anzulegen. Im Internet - Cafe ist der Link zu diesem "Medium" gesperrt. Endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Die Begründung, daß überwiegend pornographischer Inhalt auch Jugendlichen zugänglich ist, findet meine volle Zustimmung. Die Zeitung gehört insgesamt verboten.
gastli
Koalition begräbt "Zensursula"-Gesetz
Schwarz-Geld gibt das mit der Internetzensur auf. Angeblich. Ich glaub das ja noch nicht. Denen traue ich so weit wie man in totaler Dunkelheit sehen kann. Wartet mal, bis gerade mal wieder Olympische Spiele oder Fußball-WM oder so ist, dann kommen sie damit wieder hervorgekrochen.
gastli
Überraschung!
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags veröffentlicht, dass die Vorratsdatenspeicherung Ermittlern nicht hilft.
"In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote", heißt es in dem neunseitigen Bericht.
Kurze Durchsage des derzeitigen betonköpfigen Innenministers: Es heißt nicht mehr Vorratsdatenspeicherung sondern Mindestdatenspeicherung. Begründung:
“Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.”
und
“Ohne Speicherung entsteht im Internet ein rechtsfreier Raum.”
gastli
[Heise]
Die CDU will von der FDP als Gegenleistung für den Verzicht auf Internetzensur die Terrorgesetze verlängert haben.
Die schwarze Pest in Hochform!
holgersheim
München/Berlin (DAV). Auch wenn auf einer Internetplattform unerwünschte Kommentare über einen Nutzer stehen - der Betreiber des jeweiligen Forums muss keine Auskunft über die Autoren der Einträge geben. Privatpersonen haben nur ein sehr eingeschränktes Recht auf entsprechende Informationen, selbst wenn sich diese durch Beiträge diskriminiert fühlen, entschied das Amtsgericht (AG) München am 3. Februar 2011 (AZ: 161 C 24062/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Nutzer einer Internetplattform entdeckte Eintragungen und Erfahrungsberichte über sich selbst. Durch diese Berichte fühlte er sich diskriminiert und befürchtete geschäftsschädigende Auswirkungen. Daher wandte er sich an den Betreiber der Plattform und verlangte Auskunft über die Person, die die Berichte eingestellt hatte, sowie die Löschung der Beiträge. Der Betreiber verweigerte die Auskunft mit Hinweis auf den Datenschutz. Der Kläger berief sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben. Außerdem lasse das Telemediengesetz die Auskunftserteilung zum Zwecke der Strafverfolgung zu.

Das sah das AG München anders und wies die Klage ab. Fühle der Kläger sich beleidigt und verleumdet, könne er auf staatsanwaltliche Hilfe zurückgreifen und Anzeige erstatten. Ansonsten fände zwar grundsätzlich das Telemediengesetz Anwendung, jedoch läge vorliegend kein Fall für ein Auskunftsrecht vor. Außerdem dürfe der Dienstanbieter die Daten an Dritte nur auf einer gesetzlichen Grundlage bereitstellen, welche im konkreten Fall nicht vorhanden war.

Informationen: www.anwaltauskunft.de
gastli
Innenminister Schünemann [SP[CDU]]: Vorratsdatenspeicherung hilft nicht bei Verbrechensaufklärung
Hardliner Betonkopf Niedersachsens Innenminister Schünemann hat eingeräumt, dass es durch das Ende der Vorratsdatenspeicherung keinen Rückgang der Quote in der Straftatenaufklärung gegeben hat. Zitat: "Erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf die Aufklärungsquote bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, sind für das Jahr 2010 nicht festzustellen."

Aber es wäre nicht Schünemann, wenn hier eine Art Vernunft zu erkennen wäre.
Deshalb legt er nach:
Schünemann tritt dennoch weiter für die Vorratsdatenspeicherung ein. Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung habe sich verzögert ausgewirkt, argumentierte er. Da wegen fehlender Vorratsdaten viele Verfahren nicht eingeleitet werden konnten, zeigten sich auch keine negativen Auswirkungen auf die Aufklärungsquote, sagte Schünemann.
RudiRatlos
Zitat:
Neues Zentrum gegen Cyber-Attacken Acht Behörden ziehen an einem Strang: Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum soll Gefahren aus dem Internet bannen, die den Datennetzen oder der Strom- und Wasserversorgung drohen.

http://www.badische-zeitung.de/nachricht...--46465224.html



Seit April läuft die Sache bereits, jetzt auch mit dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst sowie der Bundeswehr.

Dann kann ja nichts mehr passieren... großes Grinsen
gastli
Wer sich mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung befasst hat, wird nicht vorbei kommen an der festgestellten Verfassungswidrigkeit, jedoch ereifern sich weiterhin CDU-Abgeordnete zu folgendem Erguss:

“Es geht nicht darum, dass wir zu einem Überwachungsstaat werden, sondern lediglich darum, zu speichern, wer wann mit wem und wo telefoniert hat.”
CDU Watsh
gastli
[Heise]
OLG Hamm stärkt Recht auf Anonymität im Internet
Das Recht auf anonyme Äußerungen im Internet ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) abgedeckt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss (Az.: I-3 U 196/10) festgestellt. Die Beschränkung des Rechtes auf Äußerungen, die einem Individuum zuzuordnen sind, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

* Und klatsch. Wieder eine in die Fresse der Feinde der Grundrechte.
gastli
Raubkopiergegner musste Fehler einräumen. Fremde Fotos auf Kauders Homepage.
Siegfried Kauder hätte sich eigentlich auskennen sollen: Erst forderte der CDU-Politiker drastische Maßnahmen bei Urheberrechtsverstößen im Netz, dann ertappten Sympathisanten der Piratenpartei den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags selbst beim laxen Umgang mit fremden Rechten.
[Tagesschau.de; 29. September 2011]

* Rechtes Law-and-Order-Gesindel wie im Bilderbuch: verlogen, verstohlen und vor allem – widerwärtig.