Hartz-IV-Empfänger dürfen Abwrackprämie kassieren

Mina
Die Linie der Regierung ist eindeutig - keine Abwrackprämie für Sozialhilfeempfänger. Möglicherweise verstößt diese Regelung jedoch gegen geltendes Recht: Nach Einschätzung von Bundessozialgerichtspräsident Peter Masuch hat man auch auf Hartz IV Anrecht auf den Verschrottungsbonus.

Die Bundesregierung verweigert nach Einschätzung des obersten deutschen Sozialrichters Leistungsempfängern nach dem Hartz-IV-Gesetz zu Unrecht die Inanspruchnahme der sogenannten Umweltprämie. "Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist", sagte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Montag auf einer Fachtagung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Masuch äußerte die Erwartung, dass die Regierung hier auf eine juristische Niederlage zusteuere. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vertritt ebenso wie andere Regierungsmitglieder die Auffassung, dass Zahlungen aus der Abwrackprämie als Einkommen gewertet und mit Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz verrechnet werden müssten. Zwar hat Scholz deswegen eine Gesetzesänderung angeregt; dies lehnt aber die CDU/CSU-Fraktion ab.

Masuch sagte dazu der "FR", eine Gesetzesänderung sei gar nicht erforderlich. Er verwies auf eine Klausel in Paragraf elf des Sozialgesetzbuchs II, wonach zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dies treffe auf die Abwrackprämie zu, da das Geld nicht zur freien Verfügung stehe, sondern ausschließlich zum Kauf eines Autos eingesetzt werden könne. Masuch wies dem Blatt zufolge zwar daraufhin, er äußere in dieser Sache nur seine private Meinung. Der Richter sagte aber auch, diese decke sich mit der "überwiegenden Einschätzung unter den Kollegen".


Link dazu: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,614903,00.html
SirBernd
Ist doch eigentlich alles ganz egal, selbst wenn sie die Pramie kassieren durften, wurde ja durch den Kauf eines Neuwagens eh wieder von den Amtern det Geld abgezogen, da der der Wert, selbst bei Kauf eines Biiligneuwagens, wieder die Grenze des maximalen Vermogens was ein Harzler besitzen darf, uberschritten ware ....
Markenhai
Ja so sehe ich das auch ... wird ja dann eh wieder abgezogen. Ja
Mina
.....und am Ende verdient der Staat an der Mehrwertsteuer "
Man stelle sich mal vor, dass bei einem Neuwert von 15 000.- 19% MwSt an den Staat gehen. Das sind dann knapp 3000. – Da verdient der ach so großzügige Staat ja noch richtig Geld an der Aktion.“
Abwrackprämie – bringt das wirklich was für die deutsche Wirtschaft?
Adeodatus
@ Süsse

Das ist leider eine Milchmädchenrechnung, die Abwrackprämie wird nicht aus einem Guthaben des Staates gezahlt sondern über eine Staatsverschuldung also sind Zinsen fällig, somit erhöht sich rein Praktisch der Wert 2500 um einen Betrag X.
Dann nimm Deinen Betrag von 15 000 Euro und die daraus resultierende Mwst von 19% in Höhe von 2850 ziehe davon die Abwrackprämie ab sowie die Freistellung von der Kfz-Steuer. Das wird dann für den Staat eine Nullnummer und stellt nichts weiter wie eine Subvention für die Autoindustrie mit einem negativen Effekt für die Folgejahre dar.
gastli
Nun lass doch den Menschen die Freude sich ein "preiswertes" Spielzeug anzuschaffen.
... Wenigstens dieses Jahr.
Mina
Zitat:
gastli hat am 24. März 2009 um 12:52 Uhr folgendes geschrieben:
Nun lass doch den Menschen die Freude sich ein "preiswertes" Spielzeug anzuschaffen.
... Wenigstens dieses Jahr.



Na genau fröhlich
Adeodatus
Zitat:
gastli hat am 24. März 2009 um 12:52 Uhr folgendes geschrieben:
Nun lass doch den Menschen die Freude sich ein "preiswertes" Spielzeug anzuschaffen.
... Wenigstens dieses Jahr.


Das mache ich ja aber im Hinterkopf sagt mir dann trotzdem eine Stimme das Autos keine Autos kaufen, das heißt jedes der in diesem Jahr gekauften Fahrzeuge ist eine Seite der Medaille aber es gibt auch eine Kehrseite, so z. B. bleiben die Gebrauchtwagenhändler auf ihren Fahrzeugen sitzen, und bekommen aber auch im Gegenzug keine Fahrzeuge zum Verkauf angeboten weil diese ja verschrottet werden. Dann kommt der Negativeffekt bei den Freien Kfz Werkstätten an, die Altfahrzeuge werden in der Regel in solchen Werkstätten gewartet wegen der günstigeren Kostenstruktur. Auch hier wird es zu einem Massiven Einbruch bei den Arbeitsplätzen kommen und zu guter letzt die Autoindustrie die jetzt Fahrzeuge verkauft die sie sonst in 3 Jahren abgesetzt hätte, Folge in den folgenden Jahren werden sich die Verkaufszahlen stärker reduzieren als es in diesem Krisenjahr der Fall gewesen wäre. Das wiederum zieht einen starken Arbeitsplatzabbau nach sich, wenn das die hellen Köpfe in Berlin erkannt haben, dann sind diejenigen die diese Auswirkungen zu spüren bekommen längst in der Realität angekommen, Vorteil für die Politiker die Bundestagswahl ist schon vorbei. Und die Wähler werden sich ein weiteres Mal die Augen wischen.
gastli
Na also.

[bz-berlin.de]
Keine Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger
Hartz-IV-Empfänger werden auch künftig nicht von der Abwrackprämie profitieren: Union und SPD lehnten gestern im Bundestag einen Antrag der Linken ab,..
RudiRatlos
Wozu die ganze Aufregung, wer als HartzIV-Empfänger kann sich denn überhaupt einen Neuwagen kaufen. Es sei denn er hat irgendwo Geld gebunkert und nicht angegeben. Selbst auf Raten kann sich ein Hartzler kein neues Auto leisten, es wird ja immer gesagt das die Leistungen vorn und hinten nicht ausreichen.
SirBernd
Richtig, ein Hartzi würde eh nie in den Genuss kommen ...
Diese Sch.... Prämie würde in meinen Augen eh vielleicht etwas sinnvoller sein, wenn die Leute sie auch kassieren dürften, wenn sie sich für ein Leben ohne Auto entscheiden.
Gerade damit wäre den nachfolgenden Generationen umweltmäßig etwas gutes getan ....
mia vom dorfe
Was kommt nach der Prämie?
Die absolute Talfahrt Irre
SirBernd
Diese Butterfahrtsabwrackprämie ala "Sie kriegen diese Reise (Wert 200 €), Sie Glücklicher, für nur 1000 €, anstatt 2000 €, weil Sie ja gewonnen haben" ist, da bin icke mir sicher, längerfristig der Anfang vom Ende dieser kuriosen Talfahrt ...
gastli
[Sozialticker]
Zitat:
Hartz IV und Abwrackprämie - Landessozialgericht verkennt zweckbestimmte Einnahmen

Bild: Sozialticker InformationHartz IV - Bezieher müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Sozialbezüge anrechnen lassen.

LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS

Das meint zumindest das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen und glaubt, dass dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung zufließen würden und damit die Lage des Hartz IV Empfängers so günstig beeinflussen könnte, dass daneben Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht gerechtfertigt wären.

Na, dann hoffen wir mal, dass beim Gang zum übergeordneten Gericht endlich mal klar gestellt wird, dass - bei dieser Prämie nur in Verbindung mit einem Neu- oder Jahreswagenkauf es zur Auszahlung kommt und dem Umweltgedanken dient, jedoch nicht versoffen werden kann.

Sobald das Urteil vorliegt, berichten wir ausführlicher … denn derzeit besteht in den Gerichten und politischen Etagen wohl die begründete Angst, Hartz IV Bezieher könnten aus ihrem gesetzlich geschützten Vermögen - Fluchtautos kaufen, um das menschenverachtene Land mit erhobenen Hauptes zu verlassen und sich damit dem Arbeitszwang entziehen.

Zur Meldung:

Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende (”Hartz-IV”) müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Hartz-IV-Empfängers aus Bochum entschieden. Der Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen.

Nach Ansicht der Essener Richter stellt die Abwrackprämie Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ist deshalb bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II leistungsmindernd zu berücksichtigen. Insbesondere falle die Prämie nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II (zweckbestimmte Einnahmen). Es sei schon nicht klar, ob die Abwrackprämie, wie es die Vorschrift verlange, nicht zumindest auch der Erfüllung grundlegender Be­darfe und damit demselben Zweck wie Leistun­gen nach dem SGB II diene. Jedenfalls beeinflusse die Gewährung der Umweltprämie die Lage ihres Empfängers so günstig im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung für ein (wenn auch längerlebiges und höherwertiges) Verbrauchsgut und damit für den privaten Konsum. Dem dienten jedoch auch die Grundsicherungsleistungen.

Ebenso wenig sei die Umweltprämie als Ersatz für ein nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II als angemessenes Kraftfahrzeug geschütztes Vermögen anrechnungsfrei gestellt. Der Hilfeemp­fänger dürfe nur ein vorhandenes, angemessenes Kraftfahrzeug be­halten. Das schütze jedoch nicht alle mit der Anschaffung eines neuen Fahr­zeuges verbundenen Mittel vor einer Anrechnung.

Nach Ansicht des LSG NRW ist die Umweltprämie auch nicht mit der Eigenheimzulage zu vergleichen, die nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird. Denn an­ders als bei der Anschaffung eines PKW diene die Eigenheimzulage der langfristigen – in der Regel so gut wie lebenslangen – Absicherung des verfassungsrechtlich besonders geschützten Grundbedürfnisses des Wohnens. Damit widersprachen die Essener Richter einem entsprechenden Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg.

Auf eine Gleichbehandlung mit Empfängern der Abwrackprämie. die keine Hartz-IV-Bezieher seien, könne sich der Antragsteller nicht berufen, weil er erhebliche, fürsorgegleiche Leistun­gen beziehe. Bereits dafür habe die Allgemeinheit über die Entrichtung von Steuern aufzu­kommen.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemeldung LSG NRW - LSG Essen, Beschlüsse vom 3.7.2009 – Az. L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS - Vorinstanz SG Dortmund, S 28 AS 131/09 ER

… zu Deutsch, als Mensch 3. Klasse, hast du eben kein Recht mehr auf Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz einzufordern und der Umweltgedanke als Zweckbestimmtheit … wird mal schnell zum Missbrauch der Prämie für Feten, Partys und Schampus - erklärt.

Der bittere Beigeschmack, welcher sich dabei aufmacht ist, dass für solche Entscheidungen auch Steuergelder verwendet werden und die Nähe ist dabei unverkennbar. Ähnlich wie der Sozialticker, sieht es auch der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch. Dieser bewertet auch die Abwrackprämie als zweckbestimmte Einnahme, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen sei. Bleibt also zu hoffen, dass die Mühlen einmalig schneller mahlen, als die Prämie entsprechend vorbei ist.