strubbel
menscheln sehe ich wie ihr zwei (und sicher weit mehr) auch nicht falsch an, aber es gibt eben ecken, wo dieses nichts bringt und wie rudi schon meinte
"Gegen geltendes und im Namen des Volkes verkündetes Recht hilft diese Herangehensweise jedoch keinesfalls."
da muss man es halt rein rechtlich und leider auch nüchtern betrachten (neutral..wie auch immer)
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wie man privat menschelt, das ist halt herzchensache
Blixus
Mal außerhalb des Themas.
Was heißt hier eigentlich "Im Namen des Volkes"? Wenn jemand wegen bis heute nicht bewiesener Unterschlagung von Pfandbons bestraft wird geschieht das ganz sicher nicht in meinem Namen.
Vor einiger Zeit wurde ein Interview mit dem Manager eines Luxushotels ausgestrahlt. Er hatte keinerlei Probleme mit seinen Angestellten. Auch die Reichen und (mehr oder weniger) Schönen waren hochgradig zufrieden.
Zitat des Hotelchefs: "Wenn man mit Peanuts um sich wirft muss man sich nicht wundern, wenn man von Affen umgeben ist."
Adeodatus
Zitat: |
"Gegen geltendes und im Namen des Volkes verkündetes Recht hilft diese Herangehensweise jedoch keinesfalls." |
@ strubbel, @ rudi. nur weil ein Richter ein Urteil spricht muss dieses doch nicht richtig sein, ein Richter ist ein Mensch und kein Gott, also ist auch er nicht frei von Fehlern, er kann wie jeder von uns hier seine eigene Einstellung zu gewissen Sachverhalten einbringen und ist dann eigentlich schon nicht mehr Vorurteilsfrei. Justizia ist ja für gewöhnlich blind ein Richter in der Regel nicht.
RudiRatlos
Zitat: |
Wenn jemand wegen bis heute nicht bewiesener Unterschlagung von Pfandbons bestraft wird... |
Zum x-ten Mal. Es ging nicht darum die Frau dafür zu bestrafen gestohlen zu haben sondern um Zerstörung des Vertrauensverhältnisses infolge des Einbehaltens des Pfandbons, sie hätte diesen nur dem VST-Leiter auf den Schreibtisch legen brauchen und wäre noch dort beschäftigt.
@spidy, irgendwie stehst du heute auf der Leitung. Niemand bestreitet das ein Richter das ihm per Gesetz vorgegebene Strafmaß in verschiedener Weise auslegen kann und wird. Er versößt aber mit Sicherheit nicht gegen die zur Urteilsfindung vorhandenen Gesetze.
Im übrigen ist es schon als Dummheit zu bezeichnen wenn immmer noch einzelne AN meinen sich am Eigentum des AG bedienen zu dürfen wie es ihnen beliebt wo bereits in mehreren Fällen diese Handlungsweisen mit dem Verweis zur Arge geahndet wurden.
Bei so manchem wirkt wohl auch noch der Spruch nach das aus den VEBs viel mehr raus zuholen war...
Blixus
Zitat: |
Zum x-ten Mal. Es ging nicht darum die Frau dafür zu bestrafen gestohlen zu haben sondern um Zerstörung des Vertrauensverhältnisses infolge des Einbehaltens des Pfandbons |
Der Auslöser dieser entsetzlichen "Vertrauenszerrüttung" ist immernoch die (zum wiederholten Male) nicht bewiesene Unterschlagung.
Meine Kassiererin will nach mehr als 30 Jahren etwas mehr Lohn? Ich glaube, die hat heute tatsächlich einen Euro Trinkgeld eingestrichen. Jetzt ist mein Vertrauen aber völlig am Boden. Beweise? Unwichtig. Entlassen im Namen des Volkes.
Hugo
Zitat: |
RudiRatlos hat am 17. Oktober 2009 um 22:17 Uhr folgendes geschrieben:
Bei so manchem wirkt wohl auch noch der Spruch nach das aus den VEBs viel mehr raus zuholen war... |
Hihi, so traurig und makaber das manchmal auch sein mag: Es ist genau das, was ich bei solchen Verfahren auch denke. Vielleicht hätte da schon eine Frage genügt: Chef, darf ich eine Bulette essen, hab so'n Hunger ...? Aber einfach klauen - geht gar nicht!
strubbel
hugo, du bist zu anständig
ich werf noch nen ps hinterher: also wenn es absprachen gab (nachweislich) sich solche reste nehmen zu dürfen (brötchen etc.) und chef dann von nix gewusst haben will, fänd ich solche kündigungen auch unfair und eigentlich auch nichtig.
aber ohne absprachen oder eben zu fragen, ob man es nehmen darf und (am besten unter zeugen

) die erlaubnis zu bekommen , würde man mit gesundem gewissen doch eigentlich nicht einfach zugreifen.
den rest hab ich schon lang und breit gebetsmühlenartig erklärt
RudiRatlos
Zitat: |
Blixus hat am 17. Oktober 2009 um 22:37 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat: |
Zum x-ten Mal. Es ging nicht darum die Frau dafür zu bestrafen gestohlen zu haben sondern um Zerstörung des Vertrauensverhältnisses infolge des Einbehaltens des Pfandbons |
Der Auslöser dieser entsetzlichen "Vertrauenszerrüttung" ist immernoch die (zum wiederholten Male) nicht bewiesene Unterschlagung.
Meine Kassiererin will nach mehr als 30 Jahren etwas mehr Lohn? Ich glaube, die hat heute tatsächlich einen Euro Trinkgeld eingestrichen. Jetzt ist mein Vertrauen aber völlig am Boden. Beweise? Unwichtig. Entlassen im Namen des Volkes. |
Der Pfandbon existierte ja wohl unbestritten, auch das er nicht vom Kunden an der Kasse zur Verrechnung vor gelegt wurde!
Aber ich merke schon das du an einer sachlichen Debatte kein Interesse hast.
Ich stelle dir trotzdem die Frage ob du auch so kulant zu deiner Assistentin wärst wenn sie ohne dich zu fragen das Kaninchen das du zur Abendvorstellung aus dem Hut zaubern wolltest in die Pfanne haut weil du sie so schlecht bezahlst das sie sich in Folge dessen keines kaufen konnte?
Blixus
Zitat: |
Der Pfandbon existierte ja wohl unbestritten, auch das er nicht vom Kunden an der Kasse zur Verrechnung vor gelegt wurde! |
Sehe ich auch so.
Zitat: |
Aber ich merke schon das du an einer sachlichen Debatte kein Interesse hast.
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Unsinn. Einfach nur schon wieder eine unbewiesene Anschuldigung. Und dieses Mal sogar von Dir. So kenne ich Dich gar nicht.
Zitat: |
Ich stelle dir trotzdem die Frage ob du auch so kulant zu deiner Assistentin wärst wenn sie ohne dich zu fragen das Kaninchen das du zur Abendvorstellung aus dem Hut zaubern wolltest in die Pfanne haut weil du sie so schlecht bezahlst das sie sich in Folge dessen keines kaufen konnte?
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Erstens würde ich mir keine Assistentin erlauben, die ich mir nicht leisten oder der ich nicht vertrauen kann. Und deshalb würde ich zweitens, um auch ihr Vertrauen zu gewinnen, sie fair entlohnen und nicht mit Peanuts abspeisen.
edit: Ich zaubere nicht mit Kaninchen. Ich zaubere standesgemäß mit Nerz.
strubbel
das kaninchenbeispiel war ja putzig
blixus: das war als hingestelltes beispiel beschrieben, so hab ichs verstanden.
und selbst wenn du sie fair bezahlen würdest (also die imaginäre assistentin) und woher will man genau wissen, ob man ihr vertrauen könnte. man kann mächtig getäuscht werden (also in einem menschen).
und dennoch: wie ist das "fair bezahlen" zu empfinden? das ist auffassungssache (ich kann mir aber denken, wie du das meinst)
manche mitarbeiterinnen kriegen sogar auch gut bezahlt den hals nicht voll.
es ging wirklich nur um ein hingestelltes beispiel mit der ausgedachten assistentin und dem armen karnickel

mensch, blixus, du hast doch humor! hm?
RudiRatlos
Nun mal sachlich oder nicht beiseite, aber du hast den Denkanstoss eben weg vom rein menschlichen zum rechtlichen und nicht zu vergessen unternehmerischen wohl nicht verstanden.
Also lass uns doch im Sinne der Zustimmung zum ersten Zitat meiner Worte weiter machen, Interessenbekundung liegt ja vor.
Blixus
Zitat: |
strubbel hat am 17. Oktober 2009 um 23:23 Uhr folgendes geschrieben:
mensch, blixus, du hast doch humor! hm? |
Das glaubst Du doch selber nicht, oder?
strubbel
sonst eigentlich schon
so, aber ich denke, du weißt, auf was rudi hinauswill, oder? hab ja anderes beispiel irgendwo "ganz hinten" gebracht.
Blixus
@Rudi
Ich denke mal, wir waren bisher beide sachlich. (Nicht nur wir).
Das menschlich und unternehmerisch nicht unbedingt zueinander passen, ist eigentlich logisch, wäre aber trotzdem schön (ich bin halt bekloppt).
Mit dem Rechtlichen lege ich mich nicht fest. Du weißt schon, Recht haben und Recht bekommen. Recht muss man sich leisten können. So einfach, um nicht zu sagen, so primitiv, ist das z.Z.
Deinem ersten Zitat mag ich heute wirklich nicht mehr aufspüren.
Wünsche ein gut´s Nächtle.
Herasun
Zitat: |
RudiRatlos hat am 17. Oktober 2009 um 18:30 Uhr folgendes geschrieben:
Du menschelst eben heute entschieden zu viel. Gegen geltendes und im Namen des Volkes verkündetes Recht hilft diese Herangehensweise jedoch keinesfalls. Das hast du mit deiner Antwort mal wieder eindeutig unter Beweis gestellt. |
Nono, er menschelt generell zuviel.
Zuviel für dich, zuviel für diese Gesellschaft!
Da, wo materielle Verluste oder Gewinne einen höheren Stellenwert einnehmen als ein Menschenleben, liegt doch wohl mehr als nur geltendes Recht im Argen, oder?
Wenn einer die Finger in die Wunde legt, dann menschelt er zuviel oder ist irgendwie sonst ein *******.
Was ich nicht verstehe:
Was hast z.B. du davon, dieses Unrecht als im Namen des Volkes verkündetes Recht zu akzeptieren?
RudiRatlos
Zitat: |
Was hast z.B. du davon, dieses Unrecht als im Namen des Volkes verkündetes Recht zu akzeptieren? |
Weil ich genau dieses geltende Recht in Anspruch nehmen werde wenn ich beklaut werde.
Aber wenn man sich selbst Grenzen setzt über die man gedanklich nicht blicken will und diese schon garnicht im Stande ist zu erweitern wie zB. du es bei fast jedem Kommentar vormachst kann man kein Verständnis für Argumente aufbringen die hinter diesen Grenzen angesiedelt sind.
strubbel
und normalerweise gäbe es auch noch die folge der anzeige wegen diebstahls die sicherlich auch weitere folgen für die betreffenden hätten.
ein kunde wird angezeigt und hat evtl. noch ladenverbot und die mitarbeiter/ innen halt ihre kündigung (glaube in den fällen sogar ohne anzeige)
wahrscheinlich müssen einige selbst in der situation sein, um es auch mal aus anderer sicht zu betrachten, erst recht ,wenn sie dann ständig "nur" um "kleinigkeiten" beklaut werden, die aber auf dauer größeres ausmaß hätten.
Pfiffikus
Zitat: |
RudiRatlos hat am 17. Oktober 2009 um 22:59 Uhr folgendes geschrieben:
Ich stelle dir trotzdem die Frage ob du auch so kulant zu deiner Assistentin wärst wenn sie ohne dich zu fragen das Kaninchen das du zur Abendvorstellung aus dem Hut zaubern wolltest in die Pfanne haut weil du sie so schlecht bezahlst das sie sich in Folge dessen keines kaufen konnte?
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Dieses Beispiel ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar. Das Karnickel gehört dem Arbeitgeber Blixus, der in diesem Falle bestohlen würde. Das darf natürlich nicht sein.
Zitat: |
RudiRatlos hat am 18. Oktober 2009 um 00:15 Uhr folgendes geschrieben:
Weil ich genau dieses geltende Recht in Anspruch nehmen werde wenn ich beklaut werde. |
Beim Pfandbon wurde dem Arbeitgeber nichts geklaut.
Der Pfandbon war nie Eigentum von Tengelmann, sondern Eigentum eines unbekannten Verlierers.
Zitat: |
RudiRatlos hat am 17. Oktober 2009 um 22:17 Uhr folgendes geschrieben:
Zum x-ten Mal. Es ging nicht darum die Frau dafür zu bestrafen gestohlen zu haben sondern um Zerstörung des Vertrauensverhältnisses infolge des Einbehaltens des Pfandbons, sie hätte diesen nur dem VST-Leiter auf den Schreibtisch legen brauchen und wäre noch dort beschäftigt. |
Wie kommst du nur auf das schmale Brett, dass die Frau gestohlen hätte? Wie kommst du darauf, dass der Gegenwert des gefundenen Pfandbons dem Arbeitgeber, vertreten durch den VST-Leiter zustünde?
Rudi, Strubbel usw. Ihr geht fälschlicherweise davon aus, dass der Arbeitgeber hier beklaut worden ist. Ihr geht fälschlicherweise davon aus, dass der Pfandbon Eigentum des Arbeitgebers war. Ihr geht fälschlicherweise davon aus, dass sich Tengelmann den Gegenwert des nicht eingelösten Pfandbons in Höhe von 1,30€ legalerweise unter den Nagel reißen darf.
Hier geht es schlimmstenfalls nur um Fundunterschlagung. Nicht um Diebstahl! Die Kassiererin hätte den Bon zum Fundbüro bringen müssen! Das hat sie nicht getan.
Pfiffikus,
der sich das Gesicht des durtigen Beamten vorstellt, wenn ihm diese Fundsache vorgelegt würde...
co2schleuder
Zitat: |
Beim Pfandbon wurde dem Arbeitgeber nichts geklaut. Der Pfandbon war nie Eigentum von Tengelmann, sondern Eigentum eines unbekannten Verlierers. |
Egal es war fremdes Eigentum das sie sich genommen hat, also kein Vertrauen in solche Leute!