Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden

Pfiffikus
Wieder einmal wurde Müll zum fristlosen Kündigungsgrund. Da hat jemand Maultaschen vor der Biotonne bewahrt.

http://www.suedkurier.de/region/kreis-ko...t372448,3915261

In diesem Falle gab es aber klare Regelungen für die Versorgung der Mitarbeiter. Diese wurden hier missachtet.


Pfiffikus,
der hier eine Angabe vermisst, ob bereits eine Abmahnung erfolgte
drops
Ob das so klug war vom Pflegeheim?
Überall herrscht Pflegekräftemangel.
Zum Ersten findet diese sehr schnell ne neue Stelle zum Zweiten wird der Arbeitgeber lange nach Ersatz Ausschau halten. großes Grinsen
Bernhard P.
Es scheint immer wieder dasselbe:

Zitat:
Die Kleinen henkt man und die Großen lässt man laufen.


Im Gegensatz dazu darf DB-Chef Ackermann eine Geburtstagsparty ganz offiziell im Kanzleramt ausrichten. Bezahlt hat dies wieder mal der Steuerzahler.
Für mich ist das unverständlich wie unterschiedlich mit den Menschen umgegangen wird.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home...ageid,4290.html
Spezi
Zitat:
Fuchs Bernie hat am 28. August 2009 um 09:46 Uhr folgendes geschrieben:
Bezahlt hat dies wieder mal der Steuerzahler.
Für mich ist das unverständlich wie unterschiedlich mit den Menschen umgegangen wird.


Warum das denn? Warst du nicht eingeladen? War doch ne super Party cool
Herasun
Wer Maultaschen entwendet oder nicht aufgegessene Maultaschen entwendet oder entwendete Maultaschen der Wiederverwertung durch Dritte zuführt, wird bestraft!
Und das ist richtig, denn:
Maultaschen gehören vernichtet!
holgersheim
Ich persönlich halte ja diese Farce um die Entlassung von der Kassiererin für einen billigen Akt der Rache dafür, dass sich die Frau für die Rechte ihrer Kollegen ensetzte.

Urteile wie dieses beweisen meine These:

Zitat:
Müllmann behält Sperrmüll: Keine Kündigung

Mannheim/Berlin (DAV) Nimmt der Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens einen Gegenstand aus dem Sperrmüll an sich, so rechtfertigt dies keine Kündigung.

Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 30. Juli 2009 mit (AZ: 15 Ca 278/0cool .

Ein Müllmann hatte während der Arbeit ein zur Entsorgung vorgesehenes Kinderreisebett aus dem Sperrmüll an sich genommen. Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos.

Die Richter erklärten sowohl die fristlose, als auch die hilfsweise ordentliche Kündigung für unwirksam. Zwar sei es Mitarbeitern ausdrücklich verboten, Dinge aus dem Sperrmüll an sich zu nehmen, so dass objektiv der Tatbestand des Diebstahls erfüllt sei. Üblicherweise bekämen jedoch Mitarbeiter, wenn sie danach fragten, die Erlaubnis, solche Dinge zu behalten. Vor diesem Hintergrund verstoße die Kündigung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Bei einer Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wögen die des Mitarbeiters schwerer: Er habe zwei Kinder und seine Frau sei nicht berufstätig. Auch die achteinhalbjährige Betriebszugehörigkeit fiel zugunsten des Arbeitnehmers in die Waagschale.

Quelle: Pressemeldung DAV - (Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht)
co2schleuder
Wenn es verboten ist dann ist es verboten!
gastli
Ein weiteres bahnbrechendes Urteil hat die deutsche Justiz als Vollstreckerin des Willens menschenverachtender Arbeitgeber gesprochen. Diesmal sind es ein paar Maultaschen, Essensreste, die eine 58-jährige Altenpflegerin sich eingepackt hatte. Dadurch sei das “Vertrauen” zerstört, wie es so schön stereotyp heißt, wenn ein Arbeitnehmer gegangen werden soll, den man anders nicht loswird.
strubbel
so, da ja immer nur eine seite betrachtet wird, mach ichs halt mal so:

gastli, ich arbeite bei dir (lass die nackenhaare unten! Augenzwinkern ) du hast für geschäftsgäste kleines buffett stehen (so brötchen und zeugs). ich bin als die sekretöse bei dir angestellt und richte den raum her. so weit so klar?

jetzt so beim herrichten oder beim abräumen packt mich der hunger/ appetit und bediene mich praktisch am buffett.

vielleicht komm ich auch mal so zum kaffee bei dir rum und sehe in der küche... menschenskinder, da sind ja lecker sachen und greife zu. (die bulette auf deinem küchenschrank auf dem teller hat dich doch sicher einzeln nur paar cent gekostet oder? geschockt )

achja und dann mach ich deine kasse und da geht irgendwie was unter (schließlich dürfen bankenchefs/manager ja auch alles, also reißen die paar cents auch nicht rein,richtig? so wird ja hier gedacht).

dann stellst du mich natürlich zur rede (ganz klar, da ich falsch gehandelt habe) und reiße ne andere mitarbeiterin rein und verstricke mich in lügen.

du bietest mir zur güte eine andere tätigkeit an (was du nicht müsstest) und ich lehne das ab.

wie ist dein gedanke? wie reagierst du?
aeffchen
Zitat:
strubbel hat am 17. Oktober 2009 um 14:10 Uhr folgendes geschrieben:
...wie reagierst du?


Er würde dir noch eine kalte Platte für zu Hause fertig machen und mitgeben. Ja
Kannste ja gebrauchen wenn du den Job los hast. großes Grinsen
Adeodatus
Ein User hat zu dem ganzen auf der Seite einen Kommentar verfasst dem ich mich voll anschließen kann. Hier mal das Zitat.

Zitat:
Wenn Prozesse wegen einer Frigadelle oder 5 Maultaschen geführt wird, stimmt es in der Gesellschaft überhaupt nicht mehr. Man könnte sagen, es wäre schon wieder Klassenjustitz.

Von den Gerichtskosten mal ganz zu schweigen. Wenn man sich im Betrieb nicht über ein sachliches Gespräch einigen kann, und danach wieder seiner Arbeit nachgeht. Wenn das nicht reicht, sollte bei der Ebene des Ombudsmann dann aber schluss sein...

geschrieben von Angelo am 16.10.2009 um 15:33 Uhr

Quelle: Fr-Online


Die Frage die mir bei solchen Themen immer wieder durch den Kopf geht ist die man regt sich über diese Fälle auf (zum teil zu recht) aber wie verhält es sich mit den kriminellen Arbeitgebern die Löhne und Beiträge an die Sozialkassen vorenthalten? Diese Unternehmer sind kein Einzelfall. Sie setzen die Existenz von Familien aufs Spiel und keinen interessiert es.
aeffchen
wie hoch soll die grenze sein wo man ungestraft was klauen darf?
wobei ein ombudsmann bis zu einer grenze nicht schlecht wäre. die bestechung dessen ... naja.
ansonsten ist der vergleich, die oben dürfen es ja auch und keiner regt sich auf, auch nicht gerade schlau anzubringen.
einrseits regen sich hier einige auf und andererseits wäre es das recht auf unrecht mit unrecht anderer zu begründen.
kurz gesagt, ablenkung vom thema
strubbel
spidy:
dass einige ebenfalls falsch handeln gehört für mich auch bestraft, keine frage. aber das aufwiegen ist totaler käse! ob nun bank oder sonstwer. ICH stehe in dem moment als diebio da (unabhängig des ausmaßes).

moralisch klingts im ersten moment verwerflich, stimmt. aber angenommen, ich würde dein vertrauen in deinem haushalt/ betrieb auch so missbrauchen. stell dir vor, ich würde in deinem haushalt z.B. arbeiten und ... wieviel vertrauen hättest du da noch in mir?

und wenn man sich täglich dann irgendwie bedient (obs nu mal ne frikadelle oder anderes ist wie bons -> es ist GELD!) es läppert sich, wenn jeder ständig denkt:"die paar cents stören auch nicht,wenn andere auch millionen wo untergehen lassen"

unabhängig davon, wie mich ein arbeitgeber besch... oder schlecht bezahlt , rauf und runter,ich kanns nicht einfach gegenmessen. vertrauen ist weg und das berechtigt.

ich bin für mich verantwortlich, was andere klauen etc. ist ihre sachen und die (hoffentlich) folgen dazu.

und wenn ich dich auch noch als arbeitgeber faustdick belüge (siehe den artikel,da wir uns alle auf die in den artikeln gebrachten fakten berufen müssen), dann wäre dein vertrauen doch erst recht weg. und wenn du mir noch kulanterweise eine andere tätigkeit anbietest,die eben nicht mit den finanzen zu tun hat und ich es ablehne, also hör mal...dann wäre die kündigung nur gerechtfertigt. die gute klagt sich nun nach oben durch und entweder die suuper-gewerkschaft regelts oder der steuerzahler (ohne beihilfe wird se das finanziell ja nicht packen) , ja suuper!

wenn ich mich ständig in den haushalten,in denen ich regelmäßig zu tun habe, bedienen würde (also ohne absprache), vorher hacke ich mir die finger ab,kannste glauben, selbst wenns "kleinigkeiten" wären.

die kunden (denen der haushalt gehört) und chefs,deren mitarbeiter ich bin, setzen vertrauen in mich und das gehört nunmal nicht missbraucht. egal,obs nur 1 cent wäre.

es ist TABU! auch wenn irgendwelche manager...blabla bla! sind andere schuhe.
Adeodatus
@ strubbel

In der Beziehung magst Du ja recht haben aber wie gesagt es gibt eine ganze Fülle an Strafen um solche "Taten" zu sanktionieren. Eine Abmahnung mit dem Hinweis das diese nicht nur als Warnschuss vor den Bug zu betrachten ist, sollte bei einem ersten Mal ausreichend sein. Man kann sogar einmal in das Arbeitsgesetzbuch der DDR schauen und eventuell dort abschreiben, da waren z.B. auch schon Sanktionen vorgesehen die Weh taten nämlich die Kürzung des Lohnes das galt nicht nur zur Wiedergutmachung eines druch den AN verursachten Schadens sondern eben auch für solche Fälle des Diebstahls in dem ein geringer Schaden entstanden ist. Auf jeden Fall sollte eine Strafe im Verhältniss zur Tat stehen. Und das ist m. E. auch hier nicht gegeben.

Und da liegt der Hase im Pfeffer man kann es niemanden vermitteln das jemand wegen ein Paar Cent oder von mir aus auch 3 € seinen Job verliert mit allen dann folgenden Sanktionen des Arbeitsamtes, und ein Bänker der zig Millionen in den Wind geschossen hat bekommt zur Strafe ein paar Millionen Abfindung. Und solche feststellungen sind eben kein Aufwiegen sondern das vergleichen wo man wieder einmal zum Schluss kommen muss das man die kleinen hängt und die großen laufen lässt.
strubbel
lass jetzt mal die doofen banken/bänker/manager weg Augenzwinkern

wenn du mich beklaust ob privat oder im job, bin ich der mensch,der dich vorerst zur rede stellt. je nach ergebnis des gespräches gibts ne abmahnung (job) oder halt das "dudu" (privat).

im wiederholungsfall (unabhängig der schwere des "vergehens") hätteste bei mir verloren, beruflich/ privat.

nun ist jeder anders.

und: der arbeitsmarkt erlaubt es, so zu handeln.

und ganz ehrlich, ich würde von fall zu fall verschieden handeln. nicht nach sympathie,nicht nach höhe des "diebesguts", sondern nach ausgang des gesprächs und je nach der "bewährung" (abmahnung).

da gucke ich jetzt auch nicht in irgendwelche gesetzbücher. vertrauen ist vertrauen und da muss ich die handlungsfreiheit haben.

und wenn sich die "kleinigkeiten"läppern...na dann kannste dein unternehmen bald zumachen. hab neulich gehört, dass die diebstahlshöhe der mitarbeiter höher sein soll als die diebstähle von kunden. heftig oder? und warum soll ich nicht den MA rausschmeißen? lieber DAS als wenn ich irgendwann meine mitarbeiter (unschuldige) entlassen muss, weil meine verluste sich mitgeläppert haben? (kleine und mittlere betriebe)

stell dir vor, ich müsste dir melden, tut mir leid, ich muss hier und da entlassen,weil cih ständig bestohlen werde. du würdest sicher lieber sehen,dass ich die ursache "beseitige" (kündigung) und nicht die leute, die unschuldig die folgen tragen müssen.

Ja
RudiRatlos
Zitat:
...und ein Bänker der zig Millionen in den Wind geschossen hat bekommt zur Strafe ein paar Millionen Abfindung...


Es ist schon ein Unterschied festzustellen da ja der Bänker nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, er hat sich verspekuliert. Und das ist kein Diebstahl, bestenfalls, unter Einrechnung der Unwägbarkeiten des Finanzmarktes Dummheit. Ob er bis zum Versaubeuteln der ...zig Millionen der Bank eventuell Milliarden erwirtschaftet hat wird ebenso wenig beleuchtet wie die Vorfälle die es vielleicht mit der maultaschenklauenden Ex-mitarbeiterin im Vorfeld bereits gegeben hatte. Insofern ist deine Argumentation @spidy nicht frei von Vorurteilen und deswegen auch nicht wirklich relevant.
Adeodatus
Also wenn bei einer Angestellten das Vertrauen wegen 3 € weg ist sollte es bei Millionen eigentlich auch kein Vertrauen mehr geben, oder sehe ich das falsch @ Rudi in beiden Fällen ist doch ein Schaden entstanden bei dem einen etwas größer und bei dem anderen Mangels Gelegenheit eben etwas kleiner.

Zitat:
und ganz ehrlich, ich würde von fall zu fall verschieden handeln. nicht nach sympathie,nicht nach höhe des "diebesguts", sondern nach ausgang des gesprächs und je nach der "bewährung" (abmahnung).


@ strubbel und genauso meinte ich das es neben der Möglichkeit der Kündigung auch noch andere Rechtsmittel gibt mit dem man von beiden Seiten her zufrieden sein kann. (Wenn man nur will).
RudiRatlos
Zitat:
(Wenn man nur will)


Das beleuchtet aber nur die menschliche Seite, rechtlich gesehen befindest du dich mit dieser Ansicht auf einem sehr schmalen Brett um mal deine Lieblingsversion zu benutzen.
Adeodatus
Wir leben in einer Gesellschaft in der z. B. ein Bankräuber eine härtere Strafe erhält als ein Mörder oder ein marodierender Jugendlicher. Bewegt sich denn der Richter der solche Urteile fällt auch auf einem schmalen Brett?

Denn Menschlich gesehen verdient der Mörder eine höhere Strafe als der Dieb, nur rein rechtlich gesehen ist das meist nicht so.
RudiRatlos
Du menschelst eben heute entschieden zu viel. Gegen geltendes und im Namen des Volkes verkündetes Recht hilft diese Herangehensweise jedoch keinesfalls. Das hast du mit deiner Antwort mal wieder eindeutig unter Beweis gestellt.