elfi *
und sollte sie den diebstahl doch nicht begangen haben, ist es auch ok.
die denunzierte ist halt ohne arbeit. wen störts ?
allerdings lebt sie nun auf kosten derjenigen, die ihrer ehrlichen arbeit nachgehen. wie kann sie es bloß wagen ?
co2schleuder
da bin ich anderer Meinung, sollte sie den Dienstahl nicht begangen haben ist sie natürlich auch nicht zu bestrafen.
pfui elfi
Bernhard P.
Selbst wenn sie ihn begangen hätte wäre dies, bei der geringen Summe, auf keinen Fall ein Kündigungsgrund. Eine Abmahnung sollte reichen.
elfi *
doch, bernie. gerade beim umgang mit geld ist eine vertrauensbasis unumgänglich.
deshalb finde ich kündigung und schuldbegleichung bei einem nachgewiesenen diebstahl richtig.
allerdings sollte die gleiche strafe auch bei millionendieben angewendet werden !
Rotaktivist
Auf Kosten anderer?
A: lebt Emmely bestimmt nicht auf kosten der jenigen, sondern sie lebt von HatzIV und das ohne Verschulden! Merke: Sie hat jahrzente Arbeitlosenversicherung bezahlt, was sie jetzt bekommt ist dagegen was für'n hohlen Zahn
B: Es gibt viele Emmlys in diesem Staat die sich gegen ihren Unternehmer zur Wehr setzen und dann unter irgendwelchen Vorwand entlassen werden
C: Es gibt wirklich ein paar zehntausende die auf unsere Kosten bzw über unsere Verhältnissse Leben, ob sie nun Zumwinkels oder Ackermanns heißen.
D: Als die Richterin das Urteil verkündete. hätte sie nicht "Im Namen Des Volkes" sondern
"Im Namen von Kaiser-Tegelmann" ergibt folgendes Urteil erwidern soll'n. Ergo: in meinen Namen hat diese Richterin nicht gesprochen.
co2schleuder
Zitat: |
elfi hat am 11. März 2009 um 14:49 Uhr folgendes geschrieben:
allerdings sollte die gleiche strafe auch bei millionendieben angewendet werden ! |
Richtig und das ist denke ich das Problem an der Geschichte das hier leider immernoch mit zweirlei Maß gemessen wird.
elfi *
Zitat: |
Rotaktivist hat am 11. März 2009 um 14:51 Uhr folgendes geschrieben:
Auf Kosten anderer?
|
@rotaktivist. lies meinen beitrag nochmal ohne aufregung. dann weißt du, wie ich es gemeint habe.
co2schleuder
Zitat: |
Fuchs Bernie hat am 11. März 2009 um 13:55 Uhr folgendes geschrieben:
Selbst wenn sie ihn begangen hätte wäre dies, bei der geringen Summe, auf keinen Fall ein Kündigungsgrund. Eine Abmahnung sollte reichen. |
Und wo sollte da die Grenze liegen?
Pfiffikus
@co2schleuder
Dir ist eine Frage von Spidy entgangen. Für dich wiederhole ich sie nochmal:
Zitat: |
spidy hat am 11. März 2009 um 08:57 Uhr folgendes geschrieben:
wie geht man eigentlich mit Arbeitgebern um die das Unterschlagen oder stehlen von Pfandbons planen? |
Zitat: |
co2schleuder hat am 11. März 2009 um 12:10 Uhr folgendes geschrieben:
da bin ich anderer Meinung, sollte sie den Dienstahl nicht begangen haben ist sie natürlich auch nicht zu bestrafen. |
Wir hatten ja bereits festgestellt, dass sie den Arbeitgeber nicht bestohlen hat. Vielmehr wird ihr unterstellt, dass sie Kaiser-Tengelmann daran hinderte, sich den Gegenwert eines Pfandbons anzueignen. Mehr nicht.
Zitat: |
co2schleuder hat am 11. März 2009 um 15:57 Uhr folgendes geschrieben:
Und wo sollte da die Grenze liegen? |
Es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn die Grenze dort gezogen wird, wenn auch im Arbeitsrecht wenigstens ein Nachweis für den Vertrauensbruch durch den Arbeitgeber erbracht werden müsste.
Vorwand für die Kündigung war der Fund eines Pfandbons durch die Kassiererin. Lesen wir doch einmal nach:
Zitat: |
§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht. |
Der Pfandbon lautete auf einen Wert von 1,30 Euro.
Hätte der Bon den zehnfachen Wert gehabt, wäre der Anlass als Straftat relevant gewesen.
Zitat: |
§ 246 StGB Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar. |
Glücklicherweise ist allerdings im Strafrecht anders als im Arbeitsrecht der Nachweis der Straftat notwendige Voraussetzung für eine Verurteilung.
Im vorliegenden Fall ist der Nachweis offensichtlich nicht gelungen, denn es handelt sich ja um eine Verdachtskündigung.
Pfiffikus,
der ebenfalls außerordentlich bedauert, dass mit diesem Urteil der Entledigung von unliebsamen Mitarbeitern Tür und Tor geöffnet worden ist
co2schleuder
von einem guten Mitarbeiter will sich doch niemand trennen
elfi *
was ist denn ein guter mitarbeiter ?
einer, der sich gewerkschaftlich organisieren will scheint keiner zu sein.
es könnte ja sein, dass er irgendwann für gute mitarbeit auch noch gutes geld verlangt.
Adeodatus
Ein guter Mitarbeiter ist vielleicht jemand der am Monatsende seinem Chef einen Betrag X, als Dank das er bei ihm Arbeiten darf, aufs Konto überweist!!!!
co2schleuder
da seht ihr schon wie da die Meinungen auseinander gehen. Zumindest klauen sollte er denke ich nicht.
Blixus
Aber sie hat doch nicht geklaut. Sie kann es nur nicht beweisen.
co2schleuder
sie wurde rechtskräftig verurteilt die Bons unterschlagen zu haben. Ob sie es nicht war weiss ich nicht. Aber die Frage war jetzt was ein guter Mitarbeiter ist und der sollte einfach mal nicht klauen.
Rotaktivist
Ein guter Mitarbeiter, ist einer der mit Arbeitet und nicht herumsteht und kommandiert. Ansonstens kenne ich nur Lohnarbeiter
herrenlos
Zitat: |
co2schleuder hat am 12. März 2009 um 15:04 Uhr folgendes geschrieben:
sie wurde rechtskräftig verurteilt die Bons unterschlagen zu haben. |
kannst du dafür bitte mal einen link oder eine sonstige quelle nennen?
Pfiffikus
Zitat: |
co2schleuder hat am 12. März 2009 um 15:04 Uhr folgendes geschrieben:
sie wurde rechtskräftig verurteilt die Bons unterschlagen zu haben. |
Nö. Zu diesem Thema gab es (aus gutem Grunde) gar keinen Prozess.
Es gab nur eine Kündigungsschutzklage. Hier wurde festgestellt, dass die Kündigung rechtens sei, weil der Arbeitgeber
einen Verdacht über eine solche Handlung hatte.
Pfiffikus,
der heute abend immer noch nicht weiß, wie du über diesen unrechtmäßig Funde unterschlagenden Arbeitgeber denkst
faultier
Zitat: |
spidy hat am 12. März 2009 um 14:53 Uhr folgendes geschrieben:
Ein guter Mitarbeiter ist vielleicht jemand der am Monatsende seinem Chef einen Betrag X, als Dank das er bei ihm Arbeiten darf, aufs Konto überweist! |
Genau, und für diesen Beitrag dürfen wir uns jetzt auf Spidys Konto die Mittel holen
Adeodatus
Das hier gehört zwar eigentlich ins Bahnthema aber auch hier her denn es wird deutlich wie groß Unterschiede sind, hier im Eigentlichen Thema wird eine Frau wegen angeblich unterschlagenen 1,30 € mit Hilfe einer Verdachtskündigung aus dem Unternehmen entfernt und bei einem Mann wie Mehdorn wo eine Verdachtskündigung wegen Unternehmensschädigenden Verhaltens auszusprechen wäre die man zu 100 Prozent mit dem eingetretenen Vertrauensverlust der eine Weiterbeschäftigung unmöglich mache rechtfertigen kann, erfolgt das große Schweigen der Verantwortlichen und man überlegt offensichtlich wie man Mehdorn noch ein paar Millionen zukommen lassen könnte. Wie schon an anderer Stelle erwähnt ist es wichtig wo Du im Unternehmen stehst, ganz oben kann man so viel Mist bauen wie man will man ist immer der Gewinner.!
Zitat: |
Mehdorn verlangt Millionen
Der Manager besteht auf Erfüllung seines Vertrags
Düsseldorf - Der scheidende Bahn-Chef Hartmut Mehdorn droht dem Unternehmen juristische Schritte an, sollte sein bis Mai 2011 laufender Vertrag finanziell nicht voll erfüllt werden. „Herr Mehdorn pocht auf die Einhaltung seines Vertrages“, sagte eine mit den Verhandlungen vertraute Person dem „Handelsblatt“. Andernfalls wolle Mehdorn die Sache seinem Anwalt übergeben.
Der scheidende Bahn-Chef schlägt damit einen Appell der Regierung in den Wind. Sie hatte erklärt, für eine Einigung gelte das „Gebot des Maßhaltens“. Mehdorn ist derzeit im Urlaub. Ein Bahn-Sprecher sagte, weder Mehdorn noch der Konzern würden sich zu den Gesprächen über eine Trennung äußern, bevor diese beendet seien. Mehdorn verdiente in den vergangenen drei Jahren insgesamt 8,1 Millionen Euro, wie aus den Geschäftsberichten hervorgeht.
Der Bahn-Chef war im Zuge der Datenaffäre des Konzerns unter Druck geraten. Als bekannt wurde, dass die Bahn nicht nur Daten von Hunderttausenden von Mitarbeitern durchleuchtete, sondern auch den E-Mail-Verkehr ausforschte, verlor er das Vertrauen der Politik. Für sein Rücktrittsangebot hat Mehdorn eine Formulierung gewählt, mit der er seine Ansprüche sichert: „Ich habe dem Aufsichtsratsvorsitzenden die Auflösung meines Vertrages angeboten.“ Damit räumt er zwar faktisch selbst den Posten, juristisch lässt er sich aber beiseiteschieben. „Rechtlich gesprochen befindet sich die Bahn im Annahmeverzug“, erklärt Jobst Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler der Kanzlei Gleiss Lutz. „Herr Mehdorn bietet seine Dienste weiter an, die Bahn ruft sie aber nicht ab. In so einem Fall wird ein Vorstand so behandelt, als wenn er bis zum vereinbarten Ende seines Vertrags tätig wäre.“
Ob die Bahn Mehdorn sein Gehalt Monat für Monat bis Mai 2011 weiterbezahlt oder in einer Summe überweist, ist Verhandlungssache. Unabhängig davon hat Mehdorn Anspruch darauf, nicht nur das Fixgehalt (2008: 750 000 Euro), sondern auch die variablen Bezüge zu erhalten. In den letzten Jahren war sein Bonus teils drei Mal so hoch wie das Festgehalt.
Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Aufsichtsratschef Werner Müller wollten dazu nichts sagen. Arbeitsrechtler sehen Müller aber in einem Dilemma: Sollte das Kontrollgremium die Ansprüche Mehdorns ablehnen, könne der eine noch höhere Abfindung beanspruchen. Im Streitfall zählten die durchschnittlichen Boni der letzten drei Jahre als Grundlage.cha/iw/pt (HB)
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.04.2009)
Quelle: .tagesspiegel.de
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