Adeodatus
Nun würde mich Deine Reaktion interessieren, wenn Dich Dein Chef auf Grund eines Verdachtes kündigt, denn um nichts anderes geht es hier im Thema also noch einmal auch für Dich die Kassiererin wurde auf Grund des Verdachtes zwei Pfandbons im Wert von 1,30 € unterschlagen zu haben gekündigt. Die Richterin hat mit dem Urteil übrigens den Grundstein dafür gelegt das auch Du wegen des Verdachtes eine Büroklammer eingesteckt zu haben gekündigt werden kannst. Beweise braucht Dein Chef nicht, na ja, wer einmal klaut, klaut auch wieder.
kritiker
Zitat: |
spidy hat am 10. März 2009 um 15:14 Uhr folgendes geschrieben:
... Die Richterin hat mit dem Urteil übrigens den Grundstein dafür gelegt das auch Du wegen des Verdachtes eine Büroklammer eingesteckt zu haben gekündigt werden kannst. Beweise braucht Dein Chef nicht, na ja, wer einmal klaut, klaut auch wieder. |
spidy, manch einer versteht das nicht! so kann auch der kündigungsschutz umgangen werden! wer kein williger sklave sein will, und für ein trinkgeld den ganzen tag schuften will, der wird auf diese weise entsorgt!
bis dann
co2schleuder
Zitat: |
Diebstahl gehöhrt bestraft, egal wie viel. Wer einmal klaut der klaut auch wieder. Es ist keinen AG zuzumuten so jemanden zu beschäftigen. |
Einfach nochmal durchlesen, da kommst sicher selber drauf. Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden.
Bernhard P.
Zitat: |
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 14:46 Uhr folgendes geschrieben:
Diebstahl gehöhrt bestraft, egal wie viel. Wer einmal klaut der klaut auch wieder. Es ist keinen AG zuzumuten so jemanden zu beschäftigen. |
Das eigentliche Problem wurde leider nicht erkannt. Die Frau war gewerkschaftlich sehr akziv. Die lächerliche Summe von 1,30 Euro, wo noch nicht mal erwiesen ist das sie tatsächlich geklaut hat, dienten dem Unternehmer(ich weigere mich den Begriff Arbeitgeber zu benutzen) lediglich als Vorwand die Frau zu feuern.
kritiker
Zitat: |
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 15:22 Uhr folgendes geschrieben:
... Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden. |
wer hat das bewiesen? wo steht schwarz auf weiß der beweis?
bis dann
co2schleuder
Zitat: |
kritiker hat am 10. März 2009 um 15:47 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat: |
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 15:22 Uhr folgendes geschrieben:
... Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden. |
wer hat das bewiesen? wo steht schwarz auf weiß der beweis?
bis dann |
Deswegen habe ich doch geschrieben: WENN sie geklaut hat. Wenn nicht dann nicht, so einfach ist das. Wo ist hier das Problem?
Thema ist "Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden" und das darf sie, wenn sie ..
Adeodatus
Zitat: |
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 15:22 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat: |
Diebstahl gehöhrt bestraft, egal wie viel. Wer einmal klaut der klaut auch wieder. Es ist keinen AG zuzumuten so jemanden zu beschäftigen. |
Einfach nochmal durchlesen, da kommst sicher selber drauf. Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden. |
Also noch einmal von vorn die Kassiererin wurde wegen des Verdachtes gekündigt mittels einer so genannten Verdachtskündigung! Zur Erläuterung hier eine Erklärung um was es sich bei einer Verdachtskündigung handelt.
Zitat: |
Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine im Betrieb begangene Verfehlung besteht. Meist geht es dabei um Diebstahl. Aber auch eine vom Arbeitgeber behauptete falsche Spesenabrechnung kann zu einer Verdachtskündigung führen.
Sie wird häufig als fristlose Kündigung ausgesprochen. Denn meistens berufen sich die Arbeitgeber darauf, dass ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wegen des entstandenen Vertrauensverlustes nicht zuzumuten ist.
Quelle: Verdi
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Also noch einmal es liegt nicht der Beweis vor sondern nur der Verdacht! Und egal wie oft ich Dein Posting noch durchlese ich finde keine Stelle an der ich Dir zustimmen könnte.
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co2schleuder
du sollst mir nicht zustimmen sondern nur richtig lesen. ich lese nicht das ich geschrieben habe das sie schuldig ist. ich habe geschrieben wenn sie den Diebstahl begangen hat muss sie bestraft werden. Wenn es das rechtsmittel der Verdachtskündigung gibt dann hat der AG auch das recht dies anzuwenden. Das scheint es aber auch schon vor diesem Fall gegeben zu haben, also muss da jetzt nicht so ein Theater gemacht werden.
Bernhard P.
Zitat: |
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 16:28 Uhr folgendes geschrieben:
du sollst mir nicht zustimmen sondern nur richtig lesen. ich lese nicht das ich geschrieben habe das sie schuldig ist. ich habe geschrieben wenn sie den Diebstahl begangen hat muss sie bestraft werden. Wenn es das rechtsmittel der Verdachtskündigung gibt dann hat der AG auch das recht dies anzuwenden. Das scheint es aber auch schon vor diesem Fall gegeben zu haben, also muss da jetzt nicht so ein Theater gemacht werden. |
Sag doch das du es rechtens findest. Es gibt eben, zum Glück, zahlreiche Menschen die das eben anders sehen. Wo kommmen wir da hin wenn jemand auf Verdacht einfach gekündigt werden kann? Zählen denn echte Beweise gar nichts mehr? Die muss man erst mal haben gegen die Kassiererin.
Adeodatus
Zitat: |
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 16:28 Uhr folgendes geschrieben:
du sollst mir nicht zustimmen sondern nur richtig lesen. ich lese nicht das ich geschrieben habe das sie schuldig ist. ich habe geschrieben wenn sie den Diebstahl begangen hat muss sie bestraft werden. Wenn es das rechtsmittel der Verdachtskündigung gibt dann hat der AG auch das recht dies anzuwenden. Das scheint es aber auch schon vor diesem Fall gegeben zu haben, also muss da jetzt nicht so ein Theater gemacht werden. |
Das Problem der Verdachtskündigung liegt darin das nicht der AG beweisen muss das es diesen Vorfall gegeben hat sondern der AN muss beweisen das er eben nicht im Sinne der Kündigung schuldig ist. Das ist aber recht schwer oder wie in diesem Fall belegt unmöglich. Um mal auf Dein Wenn zu kommen, Du schreibst immer wieder "Wenn sie diesen Diebstahl begangen hat, muss sie bestraft werden", Richtig? Ich versuche Dir aber schon die ganze Zeit zu erklären dass sie ohne einen Beweis, für ihre Schuld bestraft, wurde. Ergo hat die Richterin mit ihrem Urteil einen Rahmen geschaffen der es Arbeitgebern ermöglicht, schnell und ohne große Mühe (man kann es fast Unbürokratisch nennen) Mitarbeiter zu entsorgen, ob es nun darum geht das sich der AN gewerkschaftlich betätigt oder einfach nur darum das den Arbeitgebern eine Kündigungsfrist zu lang, oder eine Abfindung zu hoch ist, die Verdachtskündigung macht’s möglich denn in der Richterin haben sie eine Verbündete gefunden die aus Unrecht mit einem Handstreich Recht gemacht hat. Auch wenn es vorher schon Verdachtskündigungen gegeben hat, so war es in Kündigungsschutzverfahren üblich Kündigungen zurückzuweisen, wenn keine Beweise für das Vergehen des Arbeitnehmers vorlagen, oder gar der Verdacht bestand das es sich hier um eine Extremform des so genannten Mobbing handelt. Ja es stimmt extreme Zeiten erfordern extreme Einschränkungen für die Arbeitnehmer
co2schleuder
Dann sollte man also besser versuchen als AN einen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen.
gastli
Ob ein Verdacht aufkommt darauf hat der später von einer Verdachtskündigung Betroffene so wenig Einfluss wie der Bauer auf das Wetter.
Wenn er/sie dann auch noch auf solche Gegner trifft wie den Sprecher des Einzelhandelverbands (HDE), Pellengahr schwinden die Chancen auf Gerechtigkeit gen 0.
Zitat: |
Kündigungen wegen solch geringer Summen seien arbeitsrechtliches „Tagesgeschäft“, so Pellengahr. Es gehe auch gar nicht um den geringen Streitwert, sondern darum, eine klare Linie zu ziehen: „Du darfst nicht stehlen. Das gilt. Wo soll man denn sonst die Grenze ziehen?“ Der Vergleich zu Managern, die für Milliarden-Verluste verantwortlich seien, sei falsch. „Im einen Fall ist es Unfähigkeit, im anderen Diebstahl. Unfähigkeit ist nicht strafbar.“
[Ruhr Nachrichten]
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Typen wie der würden am liebsten Mitarbeiter fristlos entlassen, die zu lange die Klospülung drücken und sich beim Telefonieren nicht kurz genug fassen, weil sie ihm Zeit stehlen in der er seine Opfer ausbeuten kann.
Kurzum, ein widerlicher Typ, in einem widerlichen System der von widerlichen Motiven getrieben wird.
Bernhard P.
Zitat: |
gastli hat am 10. März 2009 um 18:47 Uhr folgendes geschrieben:
Typen wie der würden am liebsten Mitarbeiter fristlos entlassen, die zu lange die Klospülung drücken und sich beim Telefonieren nicht kurz genug fassen, weil sie ihm Zeit stehlen in der er seine Opfer ausbeuten kann.
Kurzum, ein widerlicher Typ, in einem widerlichen System der von widerlichen Motiven getrieben wird. |
Volle Zustimmung. Was erwartest du denn von einem widerlichen, historisch längst überholten, Gesellschaftssystem?
co2schleuder
es lässt sich immer leicht meckern wenn es nicht ums eigene Eigentum geht
Pfiffikus
Zitat: |
co2schleuder hat am 11. März 2009 um 08:15 Uhr folgendes geschrieben:
ums eigene Eigentum geht |
So ist es ja nicht. Hier ging es nicht um das Eigentum des Supermaktes, dessen Eigentum war nicht betroffen. Es handelt sich um das Eigentum von Unbekannten, welches sich der Supermarkt unter den Nagel reißen wollte.
Pfiffikus,
der darauf hinweist, dass das Corpus Delicti eine Fundsache ist, welche normalerweise (gegen Finderlohn) an den Verlierer auszuhändigen ist
co2schleuder
Das Eigentum der Kassiererin wars zumindest nicht
Adeodatus
Ja aber auch nicht Eigentum des Arbeitgebers. Der ja selbst gern Besitzer der Bons geworden wäre, denn das Eigentum kann auch er nicht erlangen, denn wenn man der Logik des Arbeitgebers und der Richterin folgt, läge, wenn die Kassiererin die Bons tatsächlich unterschlagen hätte, ein Diebstahl vor, also wollte der Arbeitgeber sich folgerichtig die Bons offensichtlich auch aneignen, er wollte stehlen, hier wäre ja dann sogar Vorsatz im Spiel, wie geht man eigentlich mit Arbeitgebern um die das Unterschlagen oder stehlen von Pfandbons planen?
Fragen über Fragen!!
Rotaktivist
Mit einen Freispruch würde es enden.
co2schleuder
das wollen wir doch nicht hoffen, sollte sie den Diebstahl begangen haben. naja, egal hier gibt es eben unterschiedliche Meinungen zum Thema ist ja auch ok so.