Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden

Camper
Zitat:
co2schleuder hat am 18. Oktober 2009 um 21:58 Uhr folgendes geschrieben:
es war fremdes Eigentum das sie sich genommen hat

Was machst du, wenn du einen 50 € Schein auf den Boden zwischen den Regalen eines Baumarkt findest?
strubbel
nicht erwischen lassen

im ernst: habe sowas paarmal gehabt in verschiedenem maße (auch gegenstände) und lieber kein "zugewinn" aber ruhigen gewissens nach hause mit dem fuffi beim chef (abgegeben)

was denkst du , wenn man dich selbst beklaut, nur 1,30 Euro

oder du hast ein geschäft und es gehen immer "nur" 1,30 euro flöten (aber hast se nur einmal erwischt dabei)
Camper
Es ist halt Ansichtssache was man unter klauen versteht.
Wenn ich den Fuffi aufhebe finde ich das Geld und behlate es. Wer es abgibt hat sicher einen an der Mütze Die Tante hat das genau so gemacht.
Kann mir nicht vorstellen, das die 1,30 aus dem Geldbeutel eines Kunden geklaut hat und wenn war sie ne arme Sau die nen Hungerlohn bekommen hat oder aber unter Kleptomanie leidet.
RudiRatlos
@pfiffikus, wir waren bereits bei den geklauten Maultaschen, die Pfandbon-Geschichte und die des Müllmanns waren da bereits bis ins Detail durchgekaut und von allen möglichen Seiten beleuchtet und bewertet. Somit trifft mich deine Kritik nicht im geringsten.
strubbel
gut, dann hab ich einen an der mütze (ich stehe wenigstens dazu) aber ruhiges gewissen großes Grinsen

sie hats aus keiner börse genommen, aber das ding gehört dem markt (geschäft). und ob ne "arme sau" oder schlecht bezahlt oder was auch immer...es ist einfach wie es ist. geklaut oder unterschlagen, wie auch immer, es gehörte ihr nicht und von daher...

es gibt mir (egal wie sch...lecht bezahlt) nicht das recht, mich fremden eigentums zu bemächtigen, auch die einsdreißig nicht und dann noch andere mit reinzuziehen und mich in lügen verstricken und dann noch nen ausweichjob innerhalb des geschäfts auszuschlagen und mich auf entweder steuergeldern oder der supergewerkschaft noch durch die instanzen zu klagen.
Nachtschicht
Der Maultaschenfall.
Ich habe nicht verstanden, warum die Altenpflegerin nicht die Abfindung angenommen hat.

In ihren Beruf bekommt man an jeder Ecke eine neu Anstellung.

Ich wäre doch nicht so blöd wegen den geklauten Maultaschen (es ist bekannt, dass aus dem Heim nichts mitgenommen werden darf) mich durch zig Instanzen zu kämpfen.

Immerhin hat sie sogar ne hohe Abfindung ausgeschlagen. Selber schuld kann man da nur sagen.
mausi
Alle hier beschriebenen Urteile sind eher Beispiele einer Klassenjustiz als ausgewogene Rechtsprechung.
Alle hier beschriebenen Kündigungen sind Willkür gegenüber Arbeitnehmern, sind unverhältnismäßig.
Der Verdacht liegt nahe das Arbeitgeber hier die Justiz missbrauchen.
Pfiffikus
Zitat:
RudiRatlos hat am 18. Oktober 2009 um 23:21 Uhr folgendes geschrieben:
@pfiffikus, wir waren bereits bei den geklauten Maultaschen, die Pfandbon-Geschichte und die des Müllmanns waren da bereits bis ins Detail durchgekaut und von allen möglichen Seiten beleuchtet und bewertet.

Aber das Strubbelchen ist immernoch beim Pfandbon!


@Strubbel
Hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?
Zitat:
strubbel hat am 18. Oktober 2009 um 22:53 Uhr folgendes geschrieben:
was denkst du , wenn man dich selbst beklaut, nur 1,30 Euro

Sie hat nicht geklaut, auch nicht 1,30 Euro!

Zitat:
strubbel hat am 18. Oktober 2009 um 22:53 Uhr folgendes geschrieben:
oder du hast ein geschäft und es gehen immer "nur" 1,30 euro flöten (aber hast se nur einmal erwischt dabei)

Dem Supermarkt ist nichts verloren gegangen, auch nicht die 1,30 Euro!



Zitat:
co2schleuder hat am 18. Oktober 2009 um 21:58 Uhr folgendes geschrieben:
Egal es war fremdes Eigentum das sie sich genommen hat, also kein Vertrauen in solche Leute!

Die Supermärkte zum Beispiel. Die haben sich daran gewöhnt, das fremdes Eigentum - hier in Form des Gegenwertes eines verlorenen Pfandbons - an sich zu nehmen. Und dieses "Gewohnheitsrecht" hat man hier in diesem Falle durchgesetzt.



Pfiffikus,
der grübelt, welches nun der Supermarkt deines Vertrauens sein kann, wo du deinen Krempel holst
co2schleuder
Nicht so viel grübeln Pfiffikus großes Grinsen
Pfiffikus
Zitat:
co2schleuder hat am 19. Oktober 2009 um 09:13 Uhr folgendes geschrieben:
Nicht so viel grübeln Pfiffikus großes Grinsen

Warum?


Pfiffikus,
der es gerade jetzt erst richtig spannend findet, wenn klar wird, wer sich hier mit fremden Eigentum bereichrt
co2schleuder
Ist doch klar die Kassiererin, wenn du das anders siehst kein Problem.
Pfiffikus
Zitat:
co2schleuder hat am 19. Oktober 2009 um 09:28 Uhr folgendes geschrieben:
Ist doch klar die Kassiererin, wenn du das anders siehst kein Problem.

Richtig!
(Aber nicht in Form von Diebstahl beim Arbeitgeber, wie es ihr hier mehrfach unterstellt worden ist.)


Und wer eignet sich in dieser Beziehung noch fremdes Eigentum an?


Pfiffikus,
der hofft, dass du auf diesem Auge kein Wahrnehmungsproblem hast
co2schleuder
Dafür haben wir Gerichte die dies entscheiden und wenn es dir nicht passt mach ne Demo. Sie hat sich fremdes Eigentum angeeignet ob dem Supermarkt oder jemanden anders ist scheiss egal. Ich würde jeden rausschmeissen wenn ich wüsste der klaut irgendwo. Deswegen haben wir von jedem MA die polizeilichen Führungszeugnisse.
strubbel
wir könnens noch so wissenschaftlich (wie gewünscht) drehen und wenden, ,das kind nennen wie man es will.

sie war unehrlich! großes Grinsen so nu ist gut
co2schleuder
Thread closed großes Grinsen
strubbel
Lachen schleuderchen

sicher, wir drehen uns im kreise, aber interessante auffassungen hier oder (das machts ja aus).

warten wir auf den nächsten aufreiber (böser arbeitgeber entledigt sich einem MA, der ...mal gucken, was der dann wieder angestellt hat).

so, ich geh jetzt auch einholen
co2schleuder
Aber nicht stehlen bitte großes Grinsen
gastli
Wieder ein Fall von Kündigung nach einem Bagatelldelikt.
Ein 50-Jähriger hatte leere Warenkartons für den Umzug seiner Tochter mitgenommen. Dabei war er von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Für die Firma ein klarer Fall von Diebstahl. Nach 27 Jahren im Betrieb folgte die Kündigung.
Aber:
Er hat geklagt und man einigte sich auf 6000 EUR Abfindung.
Hätte die Firma den Mann gewähren lassen und somit die Entsorgungskosten für Altpappe gespart ....
... na wem sag ich das wenn die neoliberalen Irren von der Leine gelassen werden.
RudiRatlos
Cleverer Ex-Mitarbeiter würde ich sagen. Somit ist auch der Umzug allemal finanziert und es bleibt obendrein noch Geld übrig um bei Quelle zu shoppen. großes Grinsen
strubbel
manchmal sinds auch pfandverpackungen Ja (halt wie mit pfandflaschen)

paar sekunden der nachfrage, ob man sie nach feierabend mitnehmen könnte hätte die kündigung wohl erspart