Ein schwarzer Tag .....

gastli
..... kann es werden wenn man in einem widerlichen System, an widerliche Menschen mit widerlichen Motiven gerät.

Was eine junge Frau erlebt, die ohne Fahrschein in eine Regionalbahn einsteigt
klick
Tom
Einfach nur pervers, mehr kann man dazu nicht sagen Nee Ne Nee Ne Nee Ne

Der Schaffner gehört denn da begann ja das "schöne WE"
OLF
Wie heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Wenn es wirklich dort so ein Schild gab ... hat se Pech.
Adeodatus
Das hat nichts mit Schild an der Tür zu tun, mach Dir einmal die Mühe und versuche einmal in letzter Sekunde ein Ticket für die Bahn zu lösen, die Bahn hat alles getan um an Gelder für das angebliche „Erschleichen von Dienstleistungen“ zu kommen, nicht umsonst hat man die Beförderungsrichtlinien so verändert das das Lösen eines gültigen Fahrausweises im Zug nicht mehr möglich ist. Es ist doch eine Frage wie ich als Dienstleister mit meinen Kunden gedenke umzugehen. Hier hat die Bahn sowie die Polizei Meilenweit über das Ziel hinausgeschossen. Da zum einen die junge Frau gar nicht die Absicht hatte eine Straftat zu begehen sie ist von den Angestellten der Bahn und der so genannten Staatsmacht kriminalisiert worden. Ich hoffe für die Frau das sie einen Richter bekommt der ihre Rechte wieder herstellt und das der Zugbegleiter nebst den Beamten der Polizei das bekommen was sie verdienen ein Ticket zur Arbeitsagentur. diese Leute sind einfach nicht tragbar weder als Vertreter eines Dienstleistungsbetriebes noch als Vertreter der Staatsmacht. Auf solche Polizisten kann der Staat und das Land getrost verzichten.
OLF
Doch leider hat es was mit dem Schild zutun.

Da haste schon recht, die hätten schon etwas gemäßigter in der ganzen Sache reagieren können ... Ja Keine Anzeige und so ... aber das erhöhte Beförderungsentgeld muß sie schon bezahlen. Sie hat zum Zeitpunkt der Kontrolle KEINEN gültigen Fahrausweis gehabt.
Ich weis von was du redest und verstehe auch was du meinst, denn ich hab ja lang genug für diesen Verein gearbeitet ....
FelixKaiser
Sowas kann auch hier in der Straßenbahn passieren. Hat sich denn überhaupt mal jemand die Mühe gemacht die Allgemeinen Beförderungsbedingungen genau durchzulesen? Ich hatte das vor einiger Zeit an einem grauen Sonntagnachmittag gemacht.

Diese Schilder befinden sich übrigens ausschließlich an den Triebwagen der Regional Expresszüge. Diese halten ausschließlich an RE-Haltepunkten, die IMMER über Fahrkartenautomaten verfügen. Was ist wenn der Automat defekt ist weiß ich nicht, in meinem Bekanntenkreis hatte man die Erfahrung gemacht, dass Zugbegleiter das prüfen können und auch anerkennen. Das gleiche bei Regional Bahnen, in denen man Tickets lösen kann (Automat im Triebwagen), wenn der Automat Probleme bereitet. Allerdings befindet sich an diesen Triebwagen auch nicht besagtes Schild.
Pfiffikus
Zitat:
OLF hat am 14. Februar 2009 um 14:36 Uhr folgendes geschrieben:

Sie hat zum Zeitpunkt der Kontrolle KEINEN gültigen Fahrausweis gehabt.

Das Kuriose ist ja, dass keine Kontrolle stattfand, wie sonst gehabt. Vielmehr entstand der ganze Schlamassel nur, weil die jungen Leute so blöd waren, den Schaffner um den Verkauf einer Fahrkarte zu bitten.


Pfiffikus,
der lieber weiter mit dem Rad fährt und größere Strecken mit dem Auto zurück legt
OLF
Bahn fahren hat auf jeden Fall was für sich. Vor allen auf weiten Strecken. Da kommt kein Fahrrad Augenzwinkern und kein Auto mit. Ja

Und das sage ich nicht nur weil ich ein ehemaliger DR/DB ler und bestimmt schon einmal um die Erde gefahren bin ... sondern weil ich alles Drei's kenne, lange Rad, Auto und Bahnfahrten und mit der Bahn war es auf jeden Fall am erholsamsten.

.... allerdings sollte man doch schon vorher einen Fahrschein haben und das müßte mindestens ab diesen Fall klar sein.
R300
Also OTZ....
Es ist Journalistenpflicht,alles in Erfahrung bringen zu wollen und darüber zu berichten. Glaubwürdigkeit ist da ganz nebensächlich; Effekterhaschung steht über allem.
Nahezu jeder Junge hat eine Modelleisenbahn bessessen und ist daher ein Bahnexperte.
Von der Polizei hat sowieso jeder Mann Ahnung und im ehelichen Schlafzimmer sind ja die Handschellen, wegen der Kinder, sorgsam versteckt.
Was da in dieser Angelegenheit berichtet wurde ist in meinen Augen ein Schmarren, von dem lediglich die Hälfte wahr ist: Die Frage nach eine Fahrkarte.
Weil diese Frage aber nun nicht positiv beantwortet werden konnte, haben sich die beteiligten Personen diese Geschichte ausgedacht.
Betroffen davon fühlen sich aber nur passionierte Autofahrer, die ohnehin nie mit der Bahn fahren würden.
Krokodilstränen nennt man soetwas.
OLF
Es hat ALLES seine Vor und Nachteile! Bahnverspätung, Verkehrsstau auf der Autobahn und ein "platter" beim Rad ... Augenzwinkern
Pfiffikus
Zitat:
R300 hat am 15. Februar 2009 um 01:01 Uhr folgendes geschrieben:

Also OTZ....
Es ist Journalistenpflicht,alles in Erfahrung bringen zu wollen und darüber zu berichten. Glaubwürdigkeit ist da ganz nebensächlich;

Nun ja, im Text ist zu lesen:
Zitat:
Die Fakten bestätigt Tim Hochfeld, Sprecher der Bundespolizei in Erfurt.
...
Man habe keinen Ermessensspielraum gehabt, sei eingesetzt "zum Schutz privater Rechte der Deutschen Bahn AG".

Wenn auch die Gegenseite die Fakten bestätigt, dann machts das schon ein büssl glaubwürdig.
Sensationsjournalismus sieht anders aus.



Zitat:
R300 hat am 15. Februar 2009 um 01:01 Uhr folgendes geschrieben:

Nahezu jeder Junge hat eine Modelleisenbahn bessessen und ist daher ein Bahnexperte.

Wir wollen uns hier nicht als Bahnexperten aufspielen. Aber jeder von uns hat tagtäglich mit diesem oder jenen Unternehmen zu tun. Und selbstverständlich nehmen wir uns heraus, zu vergleichen, wie Unternehmen einschließlich der DB mit zahlungswilliger Kundschaft umgeht.
Dabei will ich mich weniger auf das junge Paar beziehen, dessen tatsächlichen Zahlungswillen ich nicht beurteilen kann.
Vielmehr ziele ich darauf ab, dass die Bahn es immer unkomfortabler macht, Bargeld für einen Fahrschein los zu werden. Auch in meiner Bekanntschaft hat es einen Vorfall gegeben, bei dem der Zugführer zwecks Kauf einer Fahrkarte angesprochen wurde. Und in diesem Fall wurde ebenso zuzüglich zum Fahrpreis eine "Nachlösegebühr" von 40 Euro kassiert.


Pfiffikus,
der sich einbildet, wenigstens für diesen Vergleich des Umgangs mit Kundschaft ausreichend Sachverstand zu besitzen
OLF
Ja ich hatte auch eine Modeleisenbahnanlage ... und das eine ganz schön große" großes Grinsen

Ich verstehe nicht warum in der Presse um diese Sache so'n Aufriss gemacht wird!!!

Ich möchte mich aber auch nicht unbedingt als Experte bezeichnen! Ich denke aber schon, daß ich nach den vielen Jahren bei der Bahn und das ich dadurch auch verschiedene Bereiche kennen gelernt habe, ein "kleinwenig" mit reden kann.

Das Zugbegleitpersonal, oder billig gesagt Schaffner, haben ihre Dienstvorschriften. Die müßen sie einhalten und bei nachgewiesenen Verstößen, gegen diese DV's haben sie auch mit mehr oder weniger harten Saktionen zu rechnen.

Was macht ein "Schaffner" im Zug? Richtig, er kontrolliert die Fahrausweise. Und nun nehmen wir mal an er trifft auf einen Fahrgast der KEINEN gültigen Fahrausweis hat. Und jetzt kommen wieder die DV's ins Spiel. In denen ist ganz klar geregelt was dann zu machen ist.

Die Frau hatte KEINEN gültigen Fahrschein, konnte sich NICHT gegenüber dem Zugbegleitpersonal zur Datenaufnahme ausweisen! Logisch das da die Bahnpolizei gerufen wird. Und was dann noch verbal "abging", daß es dann zu der Anzeige kam, können nur die Personen sagen die mit dabei waren.
gastli
Zitat:
Die Frau hatte KEINEN gültigen Fahrschein, konnte sich NICHT gegenüber dem Zugbegleitpersonal zur Datenaufnahme ausweisen! Logisch das da die Bahnpolizei gerufen wird. Und was dann noch verbal "abging", daß es dann zu der Anzeige kam, können nur die Personen sagen die mit dabei waren.


Die Frau begab sich in ehrlicher Absicht zum Zugbegleitpersonal und wollte problemlos einen Fahrausweis erwerben.
Warum wird dem Wunsch nicht entsprochen?
Wozu müssen hier Daten über die Identität der Fahrgäste erhoben werden?
FelixKaiser
Wenn du die 40 Euro direkt bezahlst ersparst du dir das. Die Erhebung ist nur erforderlich wenn du nicht sofort bezahlen willst oder kannst. Irgendwie müssen die 40 Euro schließlich eingefordert werden können.

Selbst wenn die Frau in ehrlicher Absicht beim Schaffner einen Fahrschein erwerben wollte, sie hat mit dem Einsteigen ohne gültigen Fahrausweis gegen die Beförderungsbedingungen der Bahn verstoßen. Und das wollte sie nicht wahrhaben. Selber Schuld. Sie hätte einfach zahlen können, hat sie aber nicht. Sie sah es nicht ein, dass ihre Unkenntnis über die Nutzungsbedingungen der von der Bahn angebotenen Dienstleistung, die sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Anspruch genommen hat, sie nicht vor dem erhöhten Beförderungsentgeld bewahrte. Sie hätte es aber wissen können, die Schilder an den Türen sind für jeden gut sichtbar und auch nicht aus purem Spaß an der Freude angebracht.

Wenn mir die Geschäftsbedingungen eines Dienstleisters nicht passen kann ich auch nicht einfach die Dienstleistung in Anspruch nehmen und hinterher darauf pochen, "So passt mir das nicht, ich hätte es gern so und so, so ist es doch auch gut?" So funktioniert das nicht.
gastli
Da habe ich wohl letzte Woche als ich unter gleichen Umständen nach Jena fuhr Glück gehabt. Ich hatte auf Grund Zeitmangel und der tatsache, dass der Automat im Bahnhof Gera keinen Geldschein schluckte keinen Fahrausweis als ich den Zug betrat.
Meldung beim Personal, normalen Fahrpreis gezahlt, alles ok.
Ich bin wohl auf einen normalen Mensch im Dienst der Bahn gestoßen und nicht auf einen Vorschriften gesteuerten Roboter.
FelixKaiser
Ein defekter Automat ist etwas anderes als eben schnell in den Zug huschen, Fahrschein brauch ich nicht, wird mir der Zugbegleiter schon verkaufen. Es hängt auch sehr viel vom Auftreten gegenüber dem Zugbegleiter und dem Kontext, den man vermittelt, ab. Ändert trotzdem nichts daran, dass du die Beförderungsbedingungen dir zurecht basteln kannst, wie es dir am besten passt. Die Frau hats versucht und ist gescheitert. Hinterher rumheulen kann jeder.
Pfiffikus
Zitat:
FelixKaiser hat am 15. Februar 2009 um 11:49 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn mir die Geschäftsbedingungen eines Dienstleisters nicht passen kann ich auch nicht einfach die Dienstleistung in Anspruch nehmen und hinterher darauf pochen, "So passt mir das nicht, ich hätte es gern so und so, so ist es doch auch gut?" So funktioniert das nicht.

Das sagst du so einfach daher, wenn du von den AGB eines Monopolanbieters redest.

Nur weil die DB ein Quasi-Monopol hat, kann sie sich solche kundenunfreundlichen AGBs überhaupt leisten. Die hatten ja sogar schon die Idee, "Bedienzuschläge" an Fahrkartenschaltern zu erheben.

Ich erinnere mich an Zeiten, da wurde Gera noch von Connex angefahren. In deren Zügen hat man sich über jeden zahlungswilligen Fahrgast gefreut und selbstverständlich gerne eine Barzahlung ohne erhöhtes Beförderungsentgelt im Zug entgegen genommen.
Auch die Vogtlandbahn kann ich ohne gültigen Fahrschein betreten und diesen zum Normalpreis im Zug lösen.

Wenn du ehrlich bist - diesen Vorwurf muss sich die DB gefallen lassen. Welches privatwirtschaftliche Unternehmen (mit Konkurrenz) kann sich sowas herausnehmen?


Zitat:
FelixKaiser hat am 15. Februar 2009 um 11:49 Uhr folgendes geschrieben:

Irgendwie müssen die 40 Euro schließlich eingefordert werden können.

Wieso müssen? Wer entscheidet hier, ob diese überhaupt fällig sind? Aber mal der Reihe nach:

Zitat:
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Nach dem Zeitungsartikel (dessen Fakten vom Polizeisprecher bestätigt worden sind) lag keine Absicht vor, sich eine unentgeltliche Beförderung zu erschleichen. Es wurde nicht einmal versucht, sondern im Gegenteil der Zugbegleiter zwecks Lösen einer Fahrkarte angesprochen.


Weiter: Die Dame und der Zugbegleiter haben verschiedene Meinungen, ob hier eine Straftat gemäß §265a vorliegt oder nicht. Wer entscheidet sowas? Natürlich nicht die Dame (hier handelte sie unrecht) und auch nicht der Zugbegleiter (der selbstverständlich trotz DV kein Übermensch ist).
Der Lauf der Dinge wäre also, dass dieser Sachverhalt zur Anzeige gebracht wird. Und hier kriegt das ein Staatsanwalt vorgelegt, der ermittelt, ein Verfahren einleitet, pi, pa, po... Letztendlich hätte ein Richter nach erfolgter Verhandlung entscheiden müssen, ob schuldig oder unschuldig und ob eine in §265a vorgesehene Strafe zu verhängen ist.
Auf den Weg durch die Instanzen gehe ich hier lieber nicht ein.

An dieser Stelle springt die DB - vertreten durch das Zugpersonal - mit einem Angebot ein.
Salopp gesagt: "Zahle 40 Euro und wir verzichten auf eine Anzeige mit den daraus möglichen bürokratischen und strafrechtlichen Folgen" Du formulierst das anders:
Zitat:
FelixKaiser hat am 15. Februar 2009 um 11:49 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn du die 40 Euro direkt bezahlst ersparst du dir das. Die Erhebung ist nur erforderlich wenn du nicht sofort bezahlen willst oder kannst.



Fazit: Die 40 Euro müssen nicht eingefordert werden. Vielmehr hat die DB nicht die Absicht, eine Anzeige gegen Unbekannt wegen §265a zu stellen.


Spätestens beim Kontakt mit der Polizei hört mein Verständnis für diese Dame auf. Die Polizei ist berechtigt, jederzeit von Personen die Identität festzustellen. Sich gegenüber der Polizei auszuweisen, ist nicht freiwillig, sondern eine Pflicht. Wo kämen wir sonst hin? Dass hier Maßnahmen ergriffen wurden, die nich angenehm für sie waren, ist völlig in Ordnung. Den Widerstand gegen die Staatsgewalt muss sie sich wohl oder übel ankreiden lassen.
Im daraus folgenden Strafverfahren wird der Verteidiger höchstwahrscheinlich auf eine Affekthandlung aufmerksam machen.


Das richtige Vorgehen ihrerseits wäre dann wohl gewesen, sich beim ersten Verlangen der Polizei den Polizisten gegenüber auszuweisen. Dann wäre das oben beschriebene Verfahren in Gang gekommen und ich kann mir gut vorstellen, dass der Staatsanwalt dieses Verfahren relativ schnell wegen Geringfügigkeit und mangelnder Erfolgsaussicht eingestellt hätte.


Pfiffikus,
der hier am Schreibtisch mehr Zeit zu Recherche und zu Überlegungen hatte, als diese Dame
gastli
Da sind wir wieder am Anfang als ich feststellte. Ein schwarzer Tag .....
..... kann es werden wenn man an widerliche Menschen mit widerlichen Motiven gerät.
Die braucht man damit so ein System im Großen (BRD), wie im Kleinen (Zug) funktioniert.
Zwötzner
Fakt ist doch das sie sich das selbst eingebrockt hat,bei der DBAG stehen die Fahrkartenautomaten nun mal auf dem Bahnsteig,und ich bin verpflichtet mir einen Fahrschein zu holen oder die Konsequenzen in diesen Falle 40 € zu bezahlen.
Bei der Vogtlandbahn ist das anders da sind die Automaten in der Zügen aufgestellt und einige Punktuell an wichtigen Orten.ich bin auch hier gezwungen mir ne Fahrkarte zu holen.Tu ich das nicht dann muß ich die Kosequenzen tragen,also 40 € löhnen.
Der Kontrolleur war berechtigt die 40 € zu fordern denn sie hatten keine gültige Fahrkarte.Er hätte sie auch von der Beförderung ausschließen können,also sprich an die Luft setzen.(Zeitmangel ist nun mal nicht der Renner als Ausrede)Was eigentlich noch Wissenswert wäre warum ihr keine Fahrkarte mit Nachlösegebühr verkauft wurde.
Wenn sie etwas Nachgedacht hätte wäre sie zu ihrem Mittagessen gekommen.Sie hätte nur ihre Personalien dem Kontrolleur geben müssen und sie hätte einen Zahlschein erhalten und hätte das Geld später überweisen können,wenn sie versichert hätte nicht so viel Geld bei sich zu haben.Damit sind die noch immer nicht Überwiesen.
Bevor man das Geld überweist hat man die Möglichkeit sich zu Beschweren über die Praxis des Kontrolleurs,bei der DBAG.
Was ihr dann bei der Polizei passierte ist einfach eigene ....... hier greift wieder mal das Sprichwort vom Wade mit Echo und so
Tut mit leid mit solchen Zeitgenossen kann ich kein Mitleid haben,denn sie hat sich selbst in diese Lage hinein manöveriert.
Fazitgroßes Grinsen a sieht man doch mal wieder wie es um das Unrechtbewußtsein einiger Zeitgenossen bestellt ist.

Mfg

Zwötzner
Blixus
Wir sind letztens mit der Bahn nach Leipzig gefahren.
Zwei von drei Automaten waren außer Betrieb. Der dritte war von einem älteren Herrn belegt, der froh war, dass wir ihm geholfen haben, ihn durch das nicht wirklich kundenfreundliche Benutzermenü zu führen. Ich muss noch dazu sagen, die beiden defekten Automaten waren wesentlich einfacher zu bedienen. Bevor Fragen kommen: Außer dass sie kein Geld nahmen und somit auch keine Tickets ausspuckten waren sie intakt.

Wir sind zum Glück ein paar Minuten eher erschienen. Es wäre aber auch so nicht knapp geworden, weil uns die Online-Auskunft über zehn Minuten zu früh hingelockt hatte. Wenn auch besser als zu spät, sowas sollte eigentlich nicht passieren. Wenigstens der ausgehängte Fahrplan hat mit der Abfahrtzeit übereingestimmt.
Im Zug sind dann noch zwei Leute, nicht zusammengehörend, aufgeregt beim Zugführer aufgekreuzt, da sie offensichtlich den Automaten auch nicht bezwingen konnten. Der hat sie beruhigt und es kam noch nicht mal die Polizei.
Da kein Schaffner während der Fahrt erschien, gehe ich mal davon aus, dass die Beiden eine Freifahrt hatten.

Durch diesen sinnlos langen Roman wollte ich eigentlich nur sagen:

1. hat in beiden "Fällen" die Bahn durch ihren "Service" Geld eingebüßt.
2. ist es bei der Bahn wie überall, es gibt Menschen und Idioten.