Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz

jadelady
hallo ich brauche einen guten Rat,

Ich habe vor ca 7 Jahren ein Gartengrundstück gepachtet. Der Garten besteht seit ca 40Jahren und es wurde ein Gartenhaus darauf gesetzt. So hab ich den Garten vom Vorpächter übernommen. Alles soweit ok. Vor 9 Jahren Kaufte ein neuer Nachbar das angrenzende Grundstück mit Haus etc. Seit letzten Jahres teilte er mir mit das das Gartenhaus teilweise auf seinen Grundstück steht und erwartet eine Rückbebauung oder Teilpachtvertrag von mir. Die angrenzenden Gärten sind auch auf seinen Grundstück anteilmäßig, aber da verlangt er es nicht. Da er sein Grundstück vor 9 Jahren so gekauft hat und bis vor kurzen keine ansprüche stellte, ist es da nicht so. Wie gesehen so gekauft und Ansprüche sollten mit den Kauf geklärt werden. Hat er nach so vielen Jahren noch das recht etwas zu verlangen? Da mein gepachteter Garten schon lange vor der Wiedervereinigung bestand und das Haus ja auch schon fast 40 Jahre steht habe ich da Bestandsschutz und muß keine Angst haben es abzureisen oder an ihn zusätzlich Pacht zu zahlen? Hoffe das mir hier jemand helfen kann.

jadelady
osslowsky
@jadelady,
ich nehm mal an, in diesem falle faßt das gewohnheitsrecht, da die situation für beide parteien schon mindestens 6 jahre besteht. ergo, alles bleibt beim alten. allerdings solltest du sicherheitshalber mal bei nem anwalt eine rechtsberatung in anspruch nehmen.
Olja
Recht hin, Recht her.

Auf jeden Fall, einigt Ihr Euch nicht im Guten,
wird das Leben schwerer.
Wie osslowsky schon schreibt, ne Rechtsberatung wäre angebracht.

Kostet aber auch wieder Geld.
Ich drücke Dir die Daumen, wie man so sagt.

Gruß
Olga.
osslowsky
Zitat:
Olja hat am 07. Februar 2009 um 13:48 Uhr folgendes geschrieben:
...Wie osslowsky schon schreibt, ne Rechtsberatung wäre angebracht.
Kostet aber auch wieder Geld.....


rechtsberatungen gibt es auch kostenlos bei gericht. einfach da mal anrufen und informieren.
OLF
@ jadelady:

Ja ohne RA wird es in diesen Fall NICHT gehen ... aber ich denke die Sache ist doch bestimmt schon verjährt.

VIEL GLÜCK! viel Glück
DrPeter
Zunächst hat der Nachbar durch Lageplan (Flurkarte) nachzuweisen, daß tatsächlich ein Überbau vorliegt.
Seine Ansprüche hat er an den Grundstückseigentümer -nicht den Pächter- zu richten. Der Pächter muß sich an seinen Verpächter wegen eines Rechtsmangels halten.
Sind Behauptungen des Nachbarn zutreffend, muß versucht werden, zu klären, ob seinerzeit der Überbau mit Zustimmung des damaligen Nachbarn erfolgte.
Gleichzeitig ist festzustellen, wem das Gartenhaus gehört, dem Grundstückseigentümer oder dem jeweiligen Pächter.
Die Rechtsfolgen sind dabei unterschiedlich.
Auch ich empfehle, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Seit 3. 10. 1990 darf kein Gericht bzw. Richter Rechtsauskünfte erteilen.

Peter