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Pfiffikus hat am 04. Juni 2010 um 09:10 Uhr folgendes geschrieben:
Das Bombardement richtete sich auch und vor allem gegen unbeteiligte Dritte (Zivilbevölkerung) |
Gegen wen richten sich denn die Angriffe von Hamas & Co, wenn die ihre Rakten auf Israel abfeuern, oder die Selbstmordattentate in Bussen des Öffentlichen Nahverkehrs? Oder ist das auch wieder durch ein "Recht auf Notwehr" gedeckt?
Die Angriffe der IDF richten sich gegen militärische Ziele. Wenn die Hamas ihre Stellungen Wohnsiedlungen errichtet und von dort aus agiert, dann werden auch Menschen, die mit den Angriffen auf Israel nur mittelbar was zu tun haben oder auch gar nichts, bei den Gegenschlägen getroffen.
Wenn du so auf dem "Völkerrecht" und den "Menschenrechten" rumreitest, dann solltest du diese Maßstäbe dann auch auf alle Parteien anwenden.
Und dann wäre vielleicht zu bedenken, was man hier zu lesen findet...
http://www.icrc.org/IHL.nsf/52d68d14de61...125641f002d49ce!OpenDocument
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67. Merchant vessels flying the flag of neutral States may not be attacked unless they: (a) are believed on reasonable grounds to be carrying contraband or breaching a blockade, and after prior warning they intentionally and clearly refuse to stop, or intentionally and clearly resist visit, search or capture; (b) engage in belligerent acts on behalf of the enemy; (c) act as auxiliaries to the enemy s armed forces; (d) are incorporated into or assist the enemy s intelligence system; (e) sail under convoy of enemy warships or military aircraft; or (f) otherwise make an effective contribution to the enemy s military action, e.g., by carrying military materials, and it is not feasible for the attacking forces to first place passengers and crew in a place of safety. Unless circumstances do not permit, they are to be given a warning, so that they can re-route, off-load, or take other precautions. |
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Du gehst in allen deinen Beiträgen hier immer noch davon aus, dass die Blockade, die Israel hier über die palästinensischen Gebiete verhängt hat, um eine rechtmäßige Aktion handelt. Das ist sie aber nicht. |
Wieso? Es besteht außerdem keine Vollständige Blockade, denn offensichlich gelangen ja regelmäßig Hilfsgüter dorthin. Die Güter der "Flotte für Gaza" wäre auch dahingelangt, nur eben auf einem Weg, auf den man sich einigen hätte können.
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Frage an dich zurück: Durch welche völkerrechtlich verbindlichen Beschlüsse ist eine Blockade des Gaza-Streifens gedeckt und damit rechtmäßig? |
Die Frage stellt sich nicht. Es geht um die Frage richtig oder falsch. Ob etwas gegen ein Gesetz verstößt, oder nicht, hat nicht viel zu sagen.
Die Blockade hat den Zweck, die Lieferung von Waffen und anderen Materialien zur militärischen Aufrüstung zu verhindern. Das "Recht" dazu ergibt sich aus dem Selbstverteidigungsrecht Israels, denn
1. erkennt die Hamas das Existenzrecht Israels nicht an und ruft immer wieder zur Vernichtung auf
2. finden immer wieder Angriffe auf Israel statt
Offensichtlich schützt dein "Völkerrecht" Israel nicht ausreichend und die Uno unternimmt offensichtlich nicht die nötigen schritte, um den Schutz Israels zu gewährleisten.
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Die Frage ist ganz einfach. Das würde bedeuten, man würde die hoheitlichen Rechte Israels in dieser Frage anerkennen. Man würde ein Weisungsrecht Israels über Schiffe anderer Nationen anerkennen. |
Na also. Auch du sagst also (wenn auch etwas verklausuliert), dass es nicht um "Frieden" ging oder friedliche Konfliktlösung, und auch nicht um die Lieferung von Hilfsgütern, sondern um die Blockade zu brechen, notfalls mit Gewalt.
Die "Friedensaktivisten" waren also auch aus deiner Sicht keine "Friedensaktivisten".