[Neues Bild] Verbot!

Pfiffikus
Bitte unbedingt beachten!


Pfiffikus,
der erwas gegen Plünderer hat
Zum Bild:


Verbot!
Frank
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) gibt es heute noch, allerdings in der neueren Form von 1967.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ebo/gesamt.pdf
Frank
Zitat EBO
Zitat:
§ 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge
(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu
befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen
Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.

Vor der nächsten Bahnfahrt bitte §62 (1) beachten!
Pfiffikus
Du sag mal, die hier geknipsten Paragrafen sind wohl gar nicht mehr gültig?


Pfiffikus,
der §77 bis §82 mal im Gesetzeskontext nachlesen wollte
Frank
Die EBO von 1904 wird sogar im Internet schwer zu finden sein, da sie 1967 durch eine Neuauflge ersetzt ersetzt wurde.
Frank
Zitat:
Pfiffikus hat am 16. September 2008 um 11:10 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der §77 bis §82 mal im Gesetzeskontext nachlesen wollte


Du willst doch wohl nicht etwa eigenmächtig Eisenbahnwagen verschieben? Das Aufheben von Rüben oder Kartoffeln, wenn sie beim Be- oder Entladen außerhalb des Geländes fallen, für das die Bahn zuständig ist, dürfte keine Rechtswidrigkeit sein. Dann kommt es nur drauf an wer schneller ist, Pfiffikus oder der Bahnbeamte.
Pfiffikus
Zitat:
Frank-GTH hat am 21. September 2008 um 00:40 Uhr folgendes geschrieben:

Das Aufheben von Rüben oder Kartoffeln, wenn sie beim Be- oder Entladen außerhalb des Geländes fallen, für das die Bahn zuständig ist, dürfte keine Rechtswidrigkeit sein. Dann kommt es nur drauf an wer schneller ist, Pfiffikus oder der Bahnbeamte.

Wenn diese Feldfrüchte in hohem Bogen über den Zaun aus dem Bahnhofsgelände heraus fallen, dann bekommen sie Druckstellen, die eine längere Lagerung fast unmöglich machen.


Pfiffikus,
der sich da lieber durch §62 (1b) legitimieren lässt