Geraer Verkehrsbetrieb verliert vor Gericht

dk7as
OTZ Artikel von heute 27.08.2008
Zitat:

Richterin: Straßensperrung war zumutbar
Gera (bas). Der Geraer Verkehrsbetrieb (GVB) haben im Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland in erster Instanz eine Niederlage hinnehmen müssen.

Der GVB wollte die Kosten, die ihm wegen der Baumaßnahmen der Bahn an der Mittel-Deutschland-Verbindung im Jahre 2006 entstanden waren, ersetzt haben. Genauer gesagt, ging es um eine Vollsperrung der Straße der Völkerfreundschaft wegen eines Brückenersatzneubaus zwischen Mitte April und Anfang Juni, die beim Verkehrsbetrieb zu Mehraufwendungen von mehr als 56 000 Euro geführt haben. "Höhere Personalkosten durch die längeren Fahrtzeiten, Benzinkosten und vor allem logistischer Aufwand", führte Rechtsanwalt Thomas Markpert vor dem Verwaltungsgericht in Gera an.

Auf der Bahnstrecke, die auch die Straßenbahnlinie 1 quert, hatte eine der schmalen Brücken ersetzt werden müssen. "An der Vollsperrung führte kein Weg vorbei", meinte dazu Bertram Walter, der in der Außenstelle Erfurt des Eisenbahn-Bundesamtes fürs Rechtliche zuständig ist. Das wollte auch der GVB nicht bestreiten, sah sich bloß in den entsprechenden Planungsrunden nicht berücksichtigt und anschließend mit einer Vollsperrung konfrontiert.

Für das Gericht nichts Ungewöhnliches. Die Richterin verwies auf Autofahrer, denen es täglich wegen irgendwelcher Baustellen so erginge. Deswegen stand auch für die Vorsitzende Richterin nur die Frage der Zumutbarkeit im Vordergrund. Da es bisher in Deutschland keinen vergleichbaren, lediglich einen ähnlichen öffentlich bekannten Prozess gegeben hatte, verglich das Gericht den GVB mit einem Unternehmer, dessen Grundstück durch einen auf Dauer geschlossenen Bahnübergang auch von der Kundschaft nicht mehr erreichen werden konnte. Da sei die Existenz bedroht gewesen, im Geraer Fall sah das die Richterin nicht so und kündigte die Abweisung der Klage an.

Die schriftliche Urteilsbegründung wolle man abwarten, bis man über eine Revision entscheide, so Markpert.
Ossi
Das Gericht hatte sicher Angst vor einem Präzedenzfall.
Es hätte dann ja jeder die Möglichkeit gegen die Baustelle anzukämpfen. Nur wem wäre damit gedient?
Die Ansicht des GVB ist in meinen Augen aber verständlich.
do4rd
das ist aber auch typisch dbag. erst so tuen ob nix wäre und dann mit pauken und trompeten zuschlagen. das war doch das größte ärgernis vor der buga. noch dazu, es geht um die brücke bei schrottens, ist die so wie die bahn es braucht und nicht wie vorher wie die straße ist gebaut.

eisenbahnbrücken zählen aber zu den kunstbauten der bahn. und das ist im wahrsten sinne sogar gelungen hihi
Adeodatus
Mal eine Frage, was denkt ihr wer gewonnen hätte wenn einer der Gewerbetreibenden auf der Reichsstraße, Berliner Straße oder Leipziger Straße gegen die Baustellen des GVB geklagt hätte. Bestimmt nicht der kleine Gewerbetreibende. Der GVB sollte es eigentlich wissen das meist der gewinnt der mehr Geld hat, hier wars nun mal die Bahn und nicht der GVB übrigens dürfte ja nach dem Prozess der Verlusst für den GVB noch um ein paar tausender größer geworden sein. Was solls zahlen werden doch sowieso am Ende die Bürger mit ihren Fahrpreisen und ihren Steuern.