Mercedes
Der Begriff „Hartz“ sollte nach Ansicht von SPD-Bundestagsfraktionschef Peter Struck nicht mehr für die Arbeitsmarktreform verwendet werden.
„Der Begriff ist diskriminierend“, sagte Struck der in Uelzen erscheinenden „Allgemeinen Zeitung“ mit Blick auf die Verurteilung des früheren VW-Arbeitsdirektors Peter Hartz.
Der Namensgeber für die Reform hatte wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung erhalten und muss eine Geldstrafe von 576.000 Euro zahlen.
Eine Gefängnisstrafe blieb Hartz aufgrund einer Absprache mit dem Gericht erspart.
Hartz hatte gestanden, den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe und Vergünstigungen wie teuren Reisen „gekauft“ zu haben.
„Das passt gar nicht zusammen“, sagte Struck in Hinblick auf die Regulierung des Arbeitsmarktes durch Hartz IV.
„Wer Wasser predigt, darf nicht Wein saufen.“
Zuvor hatte bereits der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) gefordert, Hartz dürfe „nicht mehr Namensgeber von Berliner Reformgesetzen sein“.
„Es ist gut, dass vorgefundene und aufgedeckte Missstände ohne Ansehen der Person sachlich behandelt und abgestellt werden, notwendigerweise auch gegen Widerstand“, sagte Wulff.
Peter Hartz macht unterdessen Pläne, um seinen Namen wieder in einem positiven Kontext ins Gespräch zu bringen.
„Wer so wie ich seit Jahren und Jahrzehnten für den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpft und sich für die Reduzierung der Arbeitslosigkeit engagiert, der kann sich wohl nie von dieser Aufgabe trennen“, sagte er der „Saarbrücker Zeitung“.
Er werde sich „auch weiterhin dieser Thematik widmen“.
Im März veröffentlicht er ein Buch über sein Leben, in dem die Hartz-Reformen im Mittelpunkt stehen werden.
Quelle: WELT.de/dpa
„Der Begriff ist diskriminierend“, sagte Struck der in Uelzen erscheinenden „Allgemeinen Zeitung“ mit Blick auf die Verurteilung des früheren VW-Arbeitsdirektors Peter Hartz.
Der Namensgeber für die Reform hatte wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung erhalten und muss eine Geldstrafe von 576.000 Euro zahlen.
Eine Gefängnisstrafe blieb Hartz aufgrund einer Absprache mit dem Gericht erspart.
Hartz hatte gestanden, den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe und Vergünstigungen wie teuren Reisen „gekauft“ zu haben.
„Das passt gar nicht zusammen“, sagte Struck in Hinblick auf die Regulierung des Arbeitsmarktes durch Hartz IV.
„Wer Wasser predigt, darf nicht Wein saufen.“
Zuvor hatte bereits der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) gefordert, Hartz dürfe „nicht mehr Namensgeber von Berliner Reformgesetzen sein“.
„Es ist gut, dass vorgefundene und aufgedeckte Missstände ohne Ansehen der Person sachlich behandelt und abgestellt werden, notwendigerweise auch gegen Widerstand“, sagte Wulff.
Peter Hartz macht unterdessen Pläne, um seinen Namen wieder in einem positiven Kontext ins Gespräch zu bringen.
„Wer so wie ich seit Jahren und Jahrzehnten für den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpft und sich für die Reduzierung der Arbeitslosigkeit engagiert, der kann sich wohl nie von dieser Aufgabe trennen“, sagte er der „Saarbrücker Zeitung“.
Er werde sich „auch weiterhin dieser Thematik widmen“.
Im März veröffentlicht er ein Buch über sein Leben, in dem die Hartz-Reformen im Mittelpunkt stehen werden.
Quelle: WELT.de/dpa