Bilder direkt in das Forum laden

Markus
Ich habe heute eine Nachricht erhalten:

Zitat:
Hallo Markus, könntest du mir bitte mit möglichst einfachen Worten erklären, wie ich Bilder im FT einstellen kann? Es funktioniert eben nicht so wie im Untermhäuser Forum.


Zum Einbinden von Bildern in einen Beitrag gibt es über der Beitragsmaske zwei Knöpfe
Siehe Bild.
1) Einbinden von Bildern von denen eine Adresse bekannt ist
2) Hochladen auf unseren Server und dann den angezeigten Code in den Beitrag kopieren



Außerdem gibt es noch diverse Seiten, auf denen Bilder kostenlos gespeichert werden können
Dort erhält man nach dem Speichern einen Code den man hier direkt im Beitrag einbinden kann.
Mir fallen auf die Schnelle folgende ein:

https://bilderupload.org
https://www.myimg.de
https://abload.de

Bitte denkt daran, dass die im Beitrag eingebundenen Bilder die Breite von 700 px nicht übersteigen, da es sonst zu Anzeigefehlern kommen kann.
Pfiffikus
Zitat:
Markus hat am 28. Februar 2021 um 20:52 Uhr folgendes geschrieben:
Außerdem gibt es noch diverse Seiten, auf denen Bilder kostenlos gespeichert werden können...
Das ist eher nicht zu empfehlen.

Üblicherweise hosten diese Seiten die Bilder nur eine begrenzte Zeit. Dann verschwinden sie kommentarlos. Bei uns gibt es eine Reihe von Teichbaudokus, die inzwischen wertlos geworden sind, weil keine Bilder mehr zu sehen sind.

Von ungefragt eingeblendeter Werbung, die beim Vergrößern eingeblendet wird, will ich noch gar nicht reden.



Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass Bilder, die im FT gehostet werden, so lange auf dem Server bleiben dürfen, wie das Forum selbst lebt
Markus
Zitat:
Pfiffikus hat am 28. Februar 2021 um 21:12 Uhr folgendes geschrieben:
Üblicherweise hosten diese Seiten die Bilder nur eine begrenzte Zeit. Dann verschwinden sie kommentarlos. Bei uns gibt es eine Reihe von Teichbaudokus, die inzwischen wertlos geworden sind, weil keine Bilder mehr zu sehen sind.

Da muss ich dir Recht geben. Wir haben hier auch einige Themen aus der Anfangszeit als alle noch auf imageshack Bilder gespeichert haben. Auch dort das Problem. Ich bin froh, dass wir bei Zeiten dazu übergegangen sind die wichtigen Sachen auf den eigenen Server zu speichern. Natürlich werbefrei.

Zitat:
Pfiffikus hat am 28. Februar 2021 um 21:12 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass Bilder, die im FT gehostet werden, so lange auf dem Server bleiben dürfen, wie das Forum selbst lebt

Davon gehe ich auch aus, wenn die Bilder in den Beiträgen des FT eingebunden sind. Augenzwinkern
Ostthüringer
Wenn man hier Bilder einstellt, wie wird es dann mit dem Bildrechten gehandhabt?
Archivar
Wenn du z.B. Ansichtskarten abbildest, gibt es quasi keine Bildrechte, denn diese Karten waren Handelsware.
Bei Auszügen aus Büchern ist das wohl anders geregelt, meist ist im Buch der Hinweis "Wiedergabe und Abdruck nur mit Genehmigung..." zu finden.
Ostthüringer
Und bei Bildern aus dem Netz, OHNE bekannten Fotografen?
Markus
Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber wenn die Bilder im Netz liegen ist mit Sicherheit eine Quellenangabe nötig.
Ostthüringer
Quelle/ Autor unbekannt dürfte da nicht reichen, oder? Also zumindest würde ich solche Foto so bei mir nicht reinmachen.
Pfiffikus
Zitat:
HaiMoon hat am 16. März 2021 um 15:59 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn man hier Bilder einstellt, wie wird es dann mit dem Bildrechten gehandhabt?
Wie immer. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Bilder hier hochgeladen werden oder woanders. Die Bildrechte werden dadurch nicht berührt.



Zitat:
Archivar hat am 16. März 2021 um 16:42 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn du z.B. Ansichtskarten abbildest, gibt es quasi keine Bildrechte, denn diese Karten waren Handelsware.
Vooooorsicht!

Die Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Gemeinfrei sind demnach alle Bilder, deren Fotograf vor dem 1.1.1951 verstorben ist. Bei zahlreichen Ansichtskarten aus Deinem Fundus, die zum Teil über hundert Jahre alt sind, dürfte das regelmäßig der Fall sein.
Bei Ansichtskarten aus DDR-Zeiten ist nicht damit zu rechnen, dass die Urheberrechte schon erloschen sind.

Ob ein Werk in irgendeiner Art und Weise verkauft oder veröffentlicht worden ist, hat auf die Urheberrechte keinen Einfluss. Wenn Du ein Bild verwenden möchtest, hast Du zuvor sicher zu stellen, dass Du die Rechte dazu auch besitzt. Dabei ist es egal, ob Du das Bild auf einer Ansichtskarte gekauft oder im Netz gefunden oder aus einer Zeitung ausgeschnippelt hast.
Für Nutzungen wie hier im Forum kann man sagen: Wo kein Kläger ist, da kommt auch kein Richter. Meist geht das gut. In zahlreichen Fällen wissen die Erben nicht, welche immateriellen Güter (Urheberrechte) sich in diesem oder jenen Nachlass befinden. Häufig wäre es für die Erben schwer, derartige Rechte nachzuweisen und vor Gericht durchzusetzen. Deshalb passiert da selten etwas.
Doch spätestens wenn irgendwer Geld mit solchen Fotos verdient, zum Beispiel Bücher davon heraus gibt,kann das teuer werden.



Zitat:
Archivar hat am 16. März 2021 um 16:42 Uhr folgendes geschrieben:
Bei Auszügen aus Büchern ist das wohl anders geregelt, meist ist im Buch der Hinweis "Wiedergabe und Abdruck nur mit Genehmigung..." zu finden.
Unabhängig von dieser Phrase, die gern gedruckt wird, gibt es ein Recht auf Zitat.

Jeder darf Teile aus einem fremden Werk, welches nicht irgendeiner Geheimhaltung unterliegt, in gebotenem Umfang verwenden und ohne Genehmigung oder Entgelt an den Urheber verwenden. "Gebotener Umfang" heißt, dass man Auszüge aus einem fremden Werk nutzen darf, um in einem eigenen Werk zu argumentieren. Zu beachten, dass das eigene Werk überwiegend Eigenanteil enthält und dass nur Teile des Ursprungswerkes zitiert werden (die zur Argumentation im Eigenanteil passen).

Mit der Öffnung des Urheberrechtes für Zitate ermöglicht der Gesetzgeber, dass von jedem frei über Positionen des politischen Gegners diskutiert werden kann. Wenn also irgendwer über ein Denkmal in Berlin oder über einen Vogelschiss redet oder schreibt, dann kann hinterher nicht mit Hilfe des Urheberrechtes verhindert werden, dass jemand die entscheidenden Sätze zitiert, um eine Diskussion darüber zu eröffnen.



Pfiffikus,
der an dieser Stelle keine Rechtsberatung durchführt, sondern nur seine unmaßgebliche Meinung gemäß Artikel 5 GG kund tut