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Original von spidy
Eventuell kann man ja simson mit diesem Artikel zum Nachdenken anregen wenn er bergreift das die Gewinnquote höher als die Lohnquote ist macht er sich eventuell nicht mehr so viele Sorgen um die Unternehmer, die sich bei höheren Löhnen sonst den nächsten Porsche vom Munde absparen müssen.
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@ spidy:
Beim nochmaligen Lesen Deines Beitrags und des Artikels ist mir folgendes aufgefallen:
Du behauptest in Deinem Satz, daß die Gewinnquote höher als die Lohnquote ist.
Das trifft auf das Unternehmen, in dem ich tätig bin, nicht zu.
In dem Artikel, den Du zitiert hast, werden für Deutschland 2005 ausgewiesen:
41,5 % Netto-Lohnquote
32,6 % Anteil der Einkommen aus Unternehmensgewinnen und Vermögen am Gesamteinkommen
Auch für Deutschland ist die Gewinnquote nicht höher als die Lohnquote, im Gegenteil.
Deine Behauptung, die ich begreifen sollte, ist also falsch.
Von den genannten 32,6 % muß man noch einen nicht unwesentlichen Teil für Einkünfte aus Vermögen abziehen, um auf die tatsächliche Quote für Unternehmensgewinne zu kommen.
Tatsache ist, daß die (Netto-)Lohnquote in Deutschland mit 41,5 % höher ist als die (Unternehmens-)Gewinnquote, die deutlich unter 30 %, mutmaßlich unter 20 % liegen dürfte.
Mit dem Begriff Gewinn sollte man sich meines Erachtens nach auch einmal auseinandersetzen.
Er ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Aufwand und Ertrag eines Unternehmens. Gewinn stellt ein positives Betriebsergebnis dar, welches wünschenswert ist. Andernfalls läge Verlust vor. An steigenden Betriebsergebnissen sollten Mitarbeiter selbstverständlich angemessen beteiligt werden, z.B. in Form von Lohnerhöhungen. Der Gewinn unterliegt der Unternehmensbesteuerung. Für Aktiengesellschaften und GmbHs werden 25 Prozent Körperschaftssteuer auf die erzielten Gewinne fällig. Jeder vernünftige Unternehmer wird verbleibenden Gewinn nicht in der gesamten Höhe für seine privaten Zwecke verprassen, sondern wenigstens zu einem Teil für den Fortbestand seines Unternehmen verwenden, z.B. für Investitionen, die wiederum Voraussetzungen für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind. Beteiligungen der Belegschaft oder ausgewählter Mitarbeiter (in der Regel Führungskräfte) am Gewinn sind möglich, ebenso Spenden oder andere Unterstützungsleistungen außerhalb der eigentlichen Geschäftstätigkeit.
Wenn man bei seinen Gedanken von falschen Voraussetzungen ausgeht, kann man nicht zu richtigen Schlußfolgerungen kommen.
Vielleicht konnte ich Dich ja mal zum Nachdenken anregen.