videodok
Dann reden wir mal über ein Unternehmen, das ich nicht als klein bezeichnen würde.
Bei QUELLE beabsichtigt man die Löhne der Mitarbeiter um über 30% zu kürzen.
UMSCHAU diese Woche.
Und wieviel von den öffentlich bekannte Zahlen der Börsenunternehmen wirklich stimmt, habe wir in der Vergangenheit auch oft genug erfahren. Selbst wenn sie stimmen sollten. Welcher Arbeitnehmer kann daraus ableiten wie der Stand des Unternehmens ist.
Offenheit gegenüber Arbeitnehmern in Fragen der Finanzen der Unternehmen? Also ich habe das in den Jahren seit der Wende in keinem Unternehmen erlebt !!!
Simson
Ich wollte euch ja nur eindringlich darauf hinweisen, daß das Geld für höhere Löhne in die Kasse, aus der sie bezahlt werden, zusätzlich hereingeholt werden muß, falls es nicht schon drin sein sollte. Die Kassenlage kann man manchem Unternehmen auch ohne Kenntnis von Zahlen bereits ansehen. Dabei denke ich besonders an kleinere und mittlere Unternehmen im Osten Deutschlands.
Das Problem im Osten Deutschlands nach der Wende waren nicht zu geringe Löhne oder Einkommen. Das Problem war zu geringe Produktivität in Unternehmen, die ihre Ursachen hatte. Mit Lohnzahlungen oberhalb dessen, was der Produktivität angemessen ist, löst man aus meiner Sicht dieses Problem nicht, sondern man verschärft es.
Voraussetzung für Wachstum ist eine Angemessenheit der Löhne, die dann mitwachsen können. Löhne, die dem Wachstum vorauseilen, das funktioniert nicht - wie wir in der Vergangenheit mehrfach gesehen haben. Müssen die begangenen Fehler unbedingt nochmal und nochmal wiederholt werden?
Das ist eine der unbequemen Wahrheiten.
Die Grafik mit den Mindestlöhnen in Europa ist übrigens ganz interessant. Daran kann man ungefähr den Stand der Produktivität in den einzelnen Ländern erahnen. Durchschnittslöhne wären hierfür allerdings aussagekräftiger. In den osteuropäischen Ländern hat man eine deutlich geringere Produktivität, also auch deutlich geringere Löhne. Mit der Steigerung der Produktivität dort, werden auch die Löhne dort steigen.
Arbeitslosengeld II ist bereits Mindestlohn- und Kombilohn-Modell in einem. Der persönliche Mindestlohn ohne Arbeit läßt sich ausrechnen. Wer unterhalb dieses persönlichen Mindestlohnes arbeitet, kann sich - bei Bedürftigkeit - durch Arbeitslosengeld II auf dieses Niveau aufstocken lassen, wie bei einem Kombilohn.
Adeodatus
@ simson
Also ich war nach der Wende in einem Unternehmen das die Westdeutsche Produktivität auf jeden Fall erreicht hat bei damals am Anfang Gerade einmal 48 % des Lohnes den ein Westdeutscher Kollege bekam. Die Kosten für meine Arbeit waren die gleichen wie für den Westbürger. Das Unternehmen ist Trotzdem über die Wupper gegangen. Wer die Schuld trägt ist keine Frage nach Deiner Theorie sind es die zu Hohen Löhne gewesen, nach meiner Erfahrung ein Unternehmer den man als Bruder Leichtfuß bezeichnen kann.
Zitat: |
Arbeitslosengeld II ist bereits Mindestlohn- und Kombilohn-Modell in einem. Der persönliche Mindestlohn ohne Arbeit läßt sich ausrechnen. Wer unterhalb dieses persönlichen Mindestlohnes arbeitet, kann sich - bei Bedürftigkeit - durch Arbeitslosengeld II auf dieses Niveau aufstocken lassen, wie bei einem Kombilohn. |
Es freut einem das Du immer mal wieder zu einem Scherz aufgelegt bist.
Hugo
Zitat: |
Original von spidy
Zitat: |
Arbeitslosengeld II ist bereits Mindestlohn- und Kombilohn-Modell in einem. Der persönliche Mindestlohn ohne Arbeit läßt sich ausrechnen. Wer unterhalb dieses persönlichen Mindestlohnes arbeitet, kann sich - bei Bedürftigkeit - durch Arbeitslosengeld II auf dieses Niveau aufstocken lassen, wie bei einem Kombilohn. |
Es freut einem das Du immer mal wieder zu einem Scherz aufgelegt bist. |
Wo erkennst du hier einen Scherz?
jandark
So! Heut hab ich's mal mit einem Kombi-Zahl-Modell versucht:
Ich zahle für die gewünschte Ware einen Teil (der mir wirtschaftlich vertretbar erscheint; ich will ja schließlich keine Privatinsolvenz anmelden; wer hätte denn auch was davon?), den Rest soll sich der Händler über Verlustabschreibung wieder rein holen. Wollte der sich partout nicht drauf einlassen. Hinterwäldler!
Jetzt ist er wahrscheinlich auf seiner Ware sitzen geblieben.
Vielleicht hol ich mir das Teil morgen aber doch noch ab (mit meinem geschickten Greifarm

, ehrenamtlich sozusagen) . Man kann ja nicht so sein.
gruß
jandark
Simson
Zitat: |
Original von spidy
@ simson
Zitat: |
Arbeitslosengeld II ist bereits Mindestlohn- und Kombilohn-Modell in einem. Der persönliche Mindestlohn ohne Arbeit läßt sich ausrechnen. Wer unterhalb dieses persönlichen Mindestlohnes arbeitet, kann sich - bei Bedürftigkeit - durch Arbeitslosengeld II auf dieses Niveau aufstocken lassen, wie bei einem Kombilohn. |
Es freut einem das Du immer mal wieder zu einem Scherz aufgelegt bist. |
@ spidy:
Wenn ich Zeit und Muse dafür finde, stelle ich eine allgemeine Berechnungsformel für den persönlichen Mindestlohn hier rein. Könntest Du aber auch selbst mal versuchen (ist nämlich nicht schwer) und uns hier mitteilen.

- Wir reden dann drüber, versprochen!
Simson
@ jandark:
Ob Du eine Ware kaufst oder nicht, daß interessiert die Öffentlichkeit vermutlich nicht so stark, daß deswegen über ein Kombi-Zahl-Modell für Dich laut nachgedacht werden wird.
Es ist allein Sache des Käufers und des Verkäufers, ob sie die Chance zur gütlichen Einigung über unterschiedliche Preisvorstellungen auf beiden Seiten suchen und vielleicht auch nutzen. Wenn beide Seiten nicht übereinkommen, dann wird die Ware vom Käufer nicht gekauft, der Händler verkauft die Ware nicht, und damit ist die Angelegenheit erledigt.
Auf dem Arbeitsmarkt geht es aber um Menschen und nicht um Waren, die man einfach im Regal liegenlassen kann.
Simson
So, hier ist mein erster Lösungsansatz zur Ermittlung des durch Arbeitslosengeld II praktisch gewährten Mindestlohns, der auch Kombilohnfunktion hat:
* Regelleistung für den Lebensunterhalt
+ eventuelle Mehrbedarfsleistungen (z.B. wegen Kindern, Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit, Erstausstattungen, Klassenfahrt)
+ Kosten der Unterkunft und Heizung
+ Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegversicherung
+ GEZ-Gebührenbefreiung
+ eventuelle weitere Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug
+ eventuell gesparte Lohn- bzw. Einkommensteuer
+ gesparte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer Beschäftigung (z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kinderbetreungsaufwendungen, weitere Aufwendungen aufgrund fehlender Zeit)
= Summe aller Leistungen und Vergünstigungen aus Arbeitslosengeld II
geteilt durch 173 (durchschnittliche monatliche Regelarbeitszeit bei 40-Stunden-Woche)
= gewährter fiktiver Stundenlohn aus Arbeitslosengeld II ohne Erbringung einer Arbeitsleistung (bei Verwendung des Arbeitslosengeldes II für einen Kombilohn mit Erbringung einer Arbeitsleistung)
Sowohl Kritik an dieser Berechnungsmethode als auch einzelne Rechenergebnisse anhand dieser Methode sind ausdrücklich erwünscht!
Ideele Werte (wie z.B. Zeit für persönliche oder gesellschaftliche Dinge) bleiben bei einer solchen Rechnung naturgemäß unberücksichtigt.
mausi
Zitat: |
Original von Simson
So, hier ist mein erster Lösungsansatz zur Ermittlung des durch Arbeitslosengeld II praktisch gewährten Mindestlohns, der auch Kombilohnfunktion hat:
* Regelleistung für den Lebensunterhalt
+ eventuelle Mehrbedarfsleistungen (z.B. wegen Kindern, Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit, Erstausstattungen, Klassenfahrt)
+ Kosten der Unterkunft und Heizung
+ Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegversicherung
+ GEZ-Gebührenbefreiung
+ eventuelle weitere Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug
+ eventuell gesparte Lohn- bzw. Einkommensteuer
+ gesparte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer Beschäftigung (z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kinderbetreungsaufwendungen, weitere Aufwendungen aufgrund fehlender Zeit)
= Summe aller Leistungen und Vergünstigungen aus Arbeitslosengeld II
geteilt durch 173 (durchschnittliche monatliche Regelarbeitszeit bei 40-Stunden-Woche)
= gewährter fiktiver Stundenlohn aus Arbeitslosengeld II ohne Erbringung einer Arbeitsleistung (bei Verwendung des Arbeitslosengeldes II für einen Kombilohn mit Erbringung einer Arbeitsleistung)
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* Regelleistung für den Lebensunterhalt
+ Kosten der Unterkunft und Heizung
Diese beiden Leistungen erhält jeder ALG II Empfänger und die kannst du zu einer fiktiven Berechnung heranziehen. Alles anders, das du anführst ist nicht auf alle gleichermaßen oder überhaupt nicht anwendbar.
Daraus einen Mindestlohn abzuleiten ist lustig aber nicht reell. Zum Thema Mindestlohn bringe ich auch mal eine einfache Formel ein.
Er muss nicht errechnet sondern endlich gezahlt werden.
Zitat: |
Original von Simson
+ eventuelle weitere Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug
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?????
Zitat: |
Original von Simson
+ eventuell gesparte Lohn- bzw. Einkommensteuer
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Bei einem angenommenen Gehalt von 5000,- Euro brutto treibt das deinen fiktiven Lohn in eine Wahnsinnshöhe.
Zitat: |
Original von Simson
+ gesparte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer Beschäftigung (z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kinderbetreungsaufwendungen, weitere Aufwendungen aufgrund fehlender Zeit)
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Pendler täglich nach Paris im Learjet, Essen im Nobelrestaurant, Supernanny fürs Kind ... da kommt schon was zusammen und treibt deien fiktiven Stundenlohn gewaltig in die Höhe.
Ich rechne das jetzt nicht aus, weil ich es für puren Blödsinn halte derartig an die Sache heran zu gehen.
Übrigens die Fahrkosten spare ich mir wirklich, weil ich unser Auto verkauft habe, da wir es nicht mehr halten können.
Adeodatus
Ich denke einmal das dieses Gedicht Prima hier in die Diskusion passt!
Ans deutsche Volk, von Ulm bis Kiel:
Ihr esst zu oft! Ihr esst zu viel!
Ans deutsche Volk, von Thorn bis Trier:
Ihr seid zu faul! Zu faul seid ihr!
Und wenn sie auch den Lohn entzögen!
Und wenn der Schlaf verboten wär!
Und wenn sie euch so sehr belögen,
dass sich des Reiches Balken bögen!
Seid höflich und sagt Dankesehr.
Die Hände an die Hosennaht!
Stellt Kinder her! Die Nacht dem Staat!
Euch liegt der Rohrstock tief im Blut.
Die Augen rechts! Euch geht’s zu gut.
Ihr sollt nicht denken, wenn ihr sprecht!
Gehirn ist nichts für kleine Leute.
Den Millionären geht es schlecht.
Ein neuer Krieg käm ihnen recht,
So macht den Ärmsten doch die Freude!
Ihr seid zu frech und zu begabt!
Seid taktvoll, wenn ihr Hunger habt!
Rasiert euch besser! Werdet zart!
Ihr seid kein Volk von Lebensart.
Und wenn sie euch noch tiefer stießen
und würfen Steine hinterher!
Und wenn Sie euch verhaften ließen
und würden nach euch Scheiben schießen!
Sterbt höflich und sagt Dankesehr.
Simson
Zitat: |
Original von mausi
Diese beiden Leistungen erhält jeder ALG II Empfänger und die kannst du zu einer fiktiven Berechnung heranziehen. Alles anders, das du anführst ist nicht auf alle gleichermaßen oder überhaupt nicht anwendbar.
Daraus einen Mindestlohn abzuleiten ist lustig aber nicht reell.
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Das finde ich nicht lustig, sondern das ist eine allgemeine Berechnungsformel. Wo etwas nicht vorhanden ist, kann man Null einsetzen. Aber man sollte meines Erachtens erstmal nachdenken, bevor man eine Null einsetzt.
Zitat: |
Original von mausi
Zum Thema Mindestlohn bringe ich auch mal eine einfache Formel ein.
Er muss nicht errechnet sondern endlich gezahlt werden.
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Und von wem? Darüber habe ich bereits etwas geschrieben. Der über Arbeitslosengeld II praktisch gewährte Mindestlohn wird aus dem Steueraufkommen (bzw. im Falle von Vergünstigungen aus anderen Quellen) gezahlt.
jandark
Zitat: |
Original von Simson
@ jandark:
Ob Du eine Ware kaufst oder nicht, daß interessiert die Öffentlichkeit vermutlich nicht so stark, daß deswegen über ein Kombi-Zahl-Modell für Dich laut nachgedacht werden wird.
Es ist allein Sache des Käufers und des Verkäufers, ob sie die Chance zur gütlichen Einigung über unterschiedliche Preisvorstellungen auf beiden Seiten suchen und vielleicht auch nutzen. Wenn beide Seiten nicht übereinkommen, dann wird die Ware vom Käufer nicht gekauft, der Händler verkauft die Ware nicht, und damit ist die Angelegenheit erledigt.
Auf dem Arbeitsmarkt geht es aber um Menschen und nicht um Waren, die man einfach im Regal liegenlassen kann. |
Natürlich geht es um Menschen. Aber wenn die Ware egal ist, und wenn man sie einfach liegen lassen kann, dann ersetz mal "Ware" durch "Arbeit". Und schon brauchst Du niemanden mehr zur gütlichen Einigung zu drängen, wenn der Preis eben nicht stimmt.
gruß
jandark
Pfiffikus
Zitat: |
Original von Simson
+ eventuell gesparte Lohn- bzw. Einkommensteuer |
Nicht einmal das vorangestellte "eventuell" rettet dich.
Unser Steuersystem ist nicht ohne Grund mit Progression aufgebaut, so dass die Leistungsfähigsten auch die grösste Last zu tragen haben. Und wer plötzlich unerwartet arbeitslos wird, gehört nun mal nicht zu dieser Gruppe der Leistungsfähigen. In diesem Zusammenhang von einer Steuerersparnis zu reden, das halte ich nicht für passend.
Zitat: |
Original von Simson
+ eventuelle weitere Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug |
Du meinst wahrscheinlich vergünstigte Preise in Museen, BUGA u.ä.
Die Betroffenen müssen sich erstmal den Eigenanteil leisten können, bevor sie am Ticket etwas sparen können. Aus diesem Grunde würd ich diesen Betrag eher sehr niedrig ansetzen.
Zitat: |
Original von mausi
Alles anders, das du anführst ist nicht auf alle gleichermaßen oder überhaupt nicht anwendbar. |
Aha.
Das bedeutet also, dass ALGII-Bezieher GEZ-Beiträge zu zahlen haben?
Das bedeutet also, dass ALGII-Bezieher nicht Renten-, Kranken- oder Pflegeversichert sind?
Zitat: |
Original von Simson
+ gesparte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer Beschäftigung (z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kinderbetreungsaufwendungen, weitere Aufwendungen aufgrund fehlender Zeit) |
@mausi
Dann frag mal einen Pendler, welche Ausgaben er zu tätigen hat, nur um täglich zur Arbeit zu kommen.
Ich bin da wohl eher eine Ausnahme, da ich etwas für meine Feinkostmurmel tue und täglich mit dem Radl zur Arbeit fahre.
Wenn du die hier möglichen Summen kennst, wirst du sie wohl nicht mal einfach so in den Skat drücken wollen.
mausi
Zitat: |
Original von Pfiffikus
Zitat: |
Original von mausi
Alles anders, das du anführst ist nicht auf alle gleichermaßen oder überhaupt nicht anwendbar. |
Aha.
Das bedeutet also, dass ALGII-Bezieher GEZ-Beiträge zu zahlen haben?
Das bedeutet also, dass ALGII-Bezieher nicht Renten-, Kranken- oder Pflegeversichert sind?
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ALG II Bezieher, die den Armutgewöhnungszuschlag (§24 SGB II) erhalten sind großzügig von einer GEZ-Befreiung befreit. Nicht jeder ALG II Bezieher lässt sich (meist aus Unwissenheit) befreien.
ALG II Bezieher die auf Grund von Partnereinkommesanrechnung keine Leistungen erhalten, aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sind, sind weder kranken- noch renten- oder pflegeversichert.
Zitat: |
Original von Pfiffikus
@mausi
Dann frag mal einen Pendler, welche Ausgaben er zu tätigen hat, nur um täglich zur Arbeit zu kommen. Ich bin da wohl eher eine Ausnahme, da ich etwas für meine Feinkostmurmel tue und täglich mit dem Radl zur Arbeit fahre.
Wenn du die hier möglichen Summen kennst, wirst du sie wohl nicht mal einfach so in den Skat drücken wollen. |
Ich will die nicht in den Skat drücken. Aber sie als fiktives Einkommen eínzustufen ist doch irgenwie gaga oder ? Ich habe mal im selben Haus gearbeitet in dem ich auch wohnte. Pendlerkosten = 0.
Da sich die Pendler nicht spürbar gegen die Kürzung der Pendlerpauschale wehren, gehe ich davon aus, dass diese Kosten für sie unerheblich sind. (böse grins).
Simson
Zitat: |
Original von Pfiffikus
Zitat: |
Original von Simson
+ eventuell gesparte Lohn- bzw. Einkommensteuer |
Nicht einmal das vorangestellte "eventuell" rettet dich.
Unser Steuersystem ist nicht ohne Grund mit Progression aufgebaut, so dass die Leistungsfähigsten auch die grösste Last zu tragen haben. Und wer plötzlich unerwartet arbeitslos wird, gehört nun mal nicht zu dieser Gruppe der Leistungsfähigen. In diesem Zusammenhang von einer Steuerersparnis zu reden, das halte ich nicht für passend.
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Inwieweit Ersparnisse und Vergünstigungen in eine Formel zu einer Berechnung des persönlichen Mindestlohns einfließen sollten, das ist eine berechtigte Frage. Bei einer persönlichen Entscheidung lieber zu arbeiten oder lieber nicht zu arbeiten, spielen solche Dinge aber eine Rolle.
In manchen persönlichen oder familiären Konstellationen, auch im unteren Einkommensbereich, spielt dabei auch die Wirkung der Lohn- bzw. Einkommensteuer eine Rolle, die einen am Arbeitsmarkt erzielten Bruttolohn auf den tatsächlichen Nettolohn drückt, von dem man leben kann und muß.
Für die Bezahlung der monatlichen GEZ-Gebühr von 17,03 Euro für Radio und Fernsehen muß ein alleinstehender Arbeitnehmer auf jeden Fall über 20 Euro Bruttolohn erzielen. Das bedeutet für viele Menschen jeden Monat 2 bis 4 Stunden Arbeit nur für die Bezahlung dieser GEZ-Gebühr, von der man im Falle von Arbeitslosengeld II-Bezug befreit ist.
Simson
Mit Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug meine ich neben der GEZ-Gebührenbefreiung zum Beispiel auch den Sozialtarif der Telekom oder niedrige Benutzungsgebühren durch Bibliotheken (wie in Gera 7 Euro jährlich statt sonst 15 Euro). Der Bezug von Lebensmitteln von der Geraer Tafel oder ähnlichen Einrichtungen könnte auch dazugehören. In Gera wurde über eine Sozialcard diskutiert. Ich weiß jetzt nicht aus dem Stand, was es da so alles an Vergünstigungen gibt.
Geld- und Sachleistungen der Arbeitsagentur für Bewerbungen gibt es ja auch. Die sollten meines Erachtens nach unberücksichtigt bleiben, weil sie ja gezielt der Behebung einer Arbeitslosigkeit dienen sollen.
Inwieweit so etwas in eine Berechnungsformel für den persönlichen Mindestlohn einfließen sollte, das ist - wie gesagt - eine berechtigte Frage.
Bei der Frage bzw. einem Vergleich Arbeit - Nichtarbeit spielen solche Dinge auf jeden Fall eine Rolle.
Herasun
Zitat: |
Original von Simson
Mit Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug meine ich neben der GEZ-Gebührenbefreiung zum Beispiel auch den Sozialtarif der Telekom oder niedrige Benutzungsgebühren durch Bibliotheken (wie in Gera 7 Euro jährlich statt sonst 15 Euro). Der Bezug von Lebensmitteln von der Geraer Tafel oder ähnlichen Einrichtungen könnte auch dazugehören. In Gera wurde über eine Sozialcard diskutiert. Ich weiß jetzt nicht aus dem Stand, was es da so alles an Vergünstigungen gibt.
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Das weiß ich auch nicht, deshalb halte ich mich diesbezüglich zurück.
Was ich allerdings absonderlich finde, ist, daß du z.B. den Bezug von Lebensmitteln bei caritativen Hilfsverbänden der Städte zu den "Vergünstigungen" für Arme zählst!!!!
Daß es solche Einrichtungen geben muß, mein lieber Simson, das schreit zum Himmel und sollte eigentlich auch dir zu denken geben!
Ein Leben in Würde ist eben nichts für Jeden!!!!
Simson
@ Herasun:
In dem Moment, wo ein Arbeitslosengeld II beziehender Mensch Lebensmittel von einer Tafel beziehen kann, hat er gegenüber einem Menschen, der sich sein Geld für Lebensmittel selbst erarbeiten muß, eine Vergünstigung bzw. einen geldwerten Vorteil.
Warum manche Menschen trotz einer am Monatsanfang eingehenden Regelleistung für den Lebensunterhalt beispielsweise schon am Fünften des Monats auf einen solchen Lebensmittelbezug angewiesen sein sollen, das frage ich mich manchmal auch.
Ich habe überhaupt nichts gegen Tafeln oder gegen Menschen, die sie nutzen.
Wenn wir über eine Formel für die Errechnung des persönlichen Mindestlohnes diskutieren wollen, der praktisch durch das Arbeitslosengeld II gewährt wird, müssen wir über solche Vergünstigungen, die zum Leben der betroffenen Menschen beitragen, wenigstens einmal nachdenken.
Über Dinge, die zum Himmel schreien oder den Mißbrauch des Begriffs der Menschenwürde müssen wir uns anderer Stelle weiterunterhalten. Wenn Du dafür Gesprächsbedarf hast, eröffne doch mal entsprechende Themen neu.
Herasun
Zitat: |
Original von Simson
Ich habe überhaupt nichts gegen Tafeln ..... |
Aber ich!!!!!!!
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Ich habe auch etwas gegen Kleiderkammern, gegen Spendenaktionen für die sogenannte 3. Welt..., gegen Almosen jeglicher Art!
Nicht, weil ich das jenen Menschen nicht gönnen würde, sondern weil es skandalös ist, daß so etwas notwendig zu sein scheint, obwohl es das nicht sein müßte.
Ein neues Thema ist dafür nicht vonnöten, denn auch dort würdest du und manch Anderer mit kühlem Kopf auf wirtschaftliche Erfordernisse verweisen!
Insbesondere deshalb besteht da keinerlei Bedarf meinerseits!
In diesem Sinne:

Simson
Es tut mir leid, daß ich für die sensiblen Naturen hier zu solchen Formulierungen gegriffen habe. Aber gegen Lösungsmöglichkeiten, die zu einer Verringerung oder dem Überflüssigwerden solcher Einrichtungen führen, wehren sich diese Naturen ja auch. Sei es mit dem Begriff Ausbeutung, mit dem Begriff sozialer Gerechtigkeit, mit dem Begriff Menschenwürde oder wegen ihrer eigenen politischen oder weltanschaulichen Interessen.
Mein Wunsch für ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest für Dich und Deine Familie war übrigens ernstgemeint, falls Du das anders aufgefaßt haben solltest.