Stadtsanierung auf Kosten der Kleinen in Tambach-Dietharz???

Michel_1976
Hallo!!

Ich habe mich in diesen Forum angemeldet um auf den unerträglichen Zwang der Stadtsanierung und die verbundene Unzumutbarkeit der Hauseigentümer aufmerksam zu machen.

Ich selber bin Hausbesitzer in der Kleinstadt Tambach - Dietharz und musste selber erfahren was mir der Zwang im Sanierungsgebiet gekostet hat.
Ich wollte im September 2006 meine Fassade erneuern lassen und habe die zuständigen Ämter im März darüber informiert. Es war bis dato alles schön und gut und ich wurde im Sanierungsbüro eingeladen. Ich habe noch einmal mündlich erläutert wie ich meine Fassade inklusive Fenster gestalten möchte. Es hat aber absolut nicht den Vorstellungen mit diesen Herrschaften übereingestimmt und wurde prompt abgelehnt. Ich hatte versucht zu erklären, dass es sonst mir zu viel Geld kosten würde um es auf den ihren Vorstellungen zu Gestalten. Sie haben mir dann natürlich eine Förderung von 30 % angeboten, die ich aber abgelehnt habe. Jetzt werden sich einige Fragen, warum hat er das Geld in den Wind geschossen? Es ist einfach zu erklären, wenn ich das Geld angenommen hätte würde ich mich einen absoluten Zwang der Stadt unterwerfen und hätte somit einige Freiheiten verloren mein Gebäude so zu gestalten wie ich es wollte. Naja, zumindesten im hinteren nicht sichtbaren Teil. Ich frage mich was der ganze *********** soll und Gelder für so einen Blödsinn rausgeschmissen werden? In Erfurt b.z.w. auch Gotha müssen Kinder in die Kirchlichen Küchen gehen um etwas warmes zu Essen zu bekommen und für so etwas hat man Geld. EINFACH NUR UNVERSTÄNDLICH.
[
RosiABG
Einen ähnlichen Fall hat ein Bekannter von mir in Altenburg durch. Sein Haus ist so halb denkmalgeschützt und er wollte einfach nur einen neuen Putz aufbringen. Pustekuchen nichts da, hätte er zwar machen dürfen, aber nur wenn er die Fenster versetzt. Man muss dazu sagen, dass irgendwann mal zu tiefsten DDR-Zeiten Fenster Mangelware waren und dann die Aussparungen dafür nach dem Fenster gemacht wurden. Also nicht wie heute umgedreht.

Nun sollte er den „Frevel“ bezahlen und mit dem neuen Putz alles rückgängig machen. (Zwischenzeitlich sind schon neue Fenster in die alten Öffnungen eingebaut wurden)

Fazit: er hat den Putz nur ausgebessert und neu gestrichen, super Aktion wie ich meine.
Hurra Deutschland!!!!
Michel_1976
Zitat:
Original von RosiABG
Einen ähnlichen Fall hat ein Bekannter von mir in Altenburg durch. Sein Haus ist so halb denkmalgeschützt und er wollte einfach nur einen neuen Putz aufbringen. Pustekuchen nichts da, hätte er zwar machen dürfen, aber nur wenn er die Fenster versetzt. Man muss dazu sagen, dass irgendwann mal zu tiefsten DDR-Zeiten Fenster Mangelware waren und dann die Aussparungen dafür nach dem Fenster gemacht wurden. Also nicht wie heute umgedreht.

Nun sollte er den „Frevel“ bezahlen und mit dem neuen Putz alles rückgängig machen. (Zwischenzeitlich sind schon neue Fenster in die alten Öffnungen eingebaut wurden)

Fazit: er hat den Putz nur ausgebessert und neu gestrichen, super Aktion wie ich meine.
Hurra Deutschland!!!!


Hallo!!

Schön das es jemanden auf diesem Forum gibt, der einen ähnlichen Fall wie meiner ist auch kennt smile . Bei denkmalgeschützten Gebäuten ist es sogar noch gravierender als es "nur" in einem Stadtsanierungsgebiet der Fall ist. Es gibt bei uns die Firma Geiger-technik und die haben ein Industriedenkmal in der Stadt Tambach - Dietharz gekauft, natürlich wurde es auch von dieser Firma in Schutt und Asche gelegt und keiner wollte mir sagen, warum es bei denen möglich war. Naja, zumindesten hab ich es im Sanierungsbüro angeschprochen und ich habe nur eine freches Grinsen geerntet. Für mich ist der Fall klar, Geld regiert dieses Land und ich äußere den Verdacht der Korruption. Hoffe doch, dass auch mal die Bürgerinitiative auf diesen Missstand aufmerksam wird. Es kann nicht sein, dass in einem demokratischen Land wie es Deutschland sein möchte, so etwas gibt.
RosiABG
Ich möchte dir nicht die Hoffnung nehmen, ich glaube allerdings nicht an eine Bürgerinitiative, die auch Erfolg haben wird. Sehe ich mir an, wie schwer sich die Initiative "für soziale Gerechtigkeit" oder auch die Initiative "Familienoffensive" tut wird man die Vermutung nicht los, dass die Politik derzeit alle Volksbegehren am liebsten Ignorieren will und ja auch tut. Das Negative ist, dass selbst nach einer Wahl sich nicht viel ändern wird.
Irgendwo wurde es im Forum schon geschrieben. Die Politiker regieren am Volk vorbei.
Adeodatus
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden durchgeführt, wenn ein Stadtgebiet den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen nicht mehr entspricht oder wenn seine Funktionen (etwas im Hinblick auf den Verkehr) erheblich beeinträchtigt sind (siehe § 136 BauGB). Beurteilungskriterien dabei sind u.a. Belichtung, Besonnung und Belüftung der Gebäude, deren bauliche Beschaffenheit, die Zugänglichkeit zu den Grundstücken, Art, Maß und Zustand der baulichen Nutzung, die vorhandene Erschließung usw. Mit den Betroffenen (Eigentümern, Mietern, Pächtern) soll die Sanierungsmaßnahme erörtert werden. Ebenso sind öffentliche Aufgabenträger einzubeziehen.

Für dieses Gebiet wird eine Sanierungssatzung erlassen in der die Sanierungsziele festgelegt werden. Damit einher geht eine Veränderungssperre, die alle das Gebiet verändernden Vorhaben und Rechtsvorgänge genehmigungsabhängig machen. Die Sanierung umfasst nicht nur eine Einzelobjektsanierung, sondern kann auch in einer Flächensanierung bestehen, die meist Maßnahmen der Bodenordnung voraussetzen. Die Sanierung kann auch einem privaten Sanierungsträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übertragen werden.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus der Abschöpfung der sanierungsbedingten Werterhöhung der Grundstücke finanziert. Andererseits wird im Rahmen eines Sozialplanes dafür gesorgt, dass nachteilige Auswirkungen der Sanierung gemildert werden. Über Härteausgleichsregelungen wird den betroffenen Mietern und Pächtern geholfen.

Finanziert wird die Sanierungsmaßnahme durch Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen. Dabei werden vom Gutachterausschuss einerseits die sanierungsunbeeinflussten Anfangswerte ermittelt andererseits die Endwerte nach Abschluss der Sanierung. Die Eigentümer zahlen den Differenzbetrag als Ausgleich für die erfolgte Sanierung. Der Betrag kann auch in ein Tilgungsdarlehen umgewandelt werden.

Miet- und Pachtverhältnisse können im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen durch die Gemeinde auf Antrag des Gebäudeeigentümers aufgehoben werden. Bei Mietverträgen ist dies nur zulässig, wenn angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird (§ 182 BauGB). Der Ersatz von Umzugskosten für Mieter kann im Sozialplan vorgesehen werden.

In Härtefällen sieht das Gesetz einen finanziellen Ausgleich für beide Vertragspartner und damit auch für den Vermieter vor, wenn die Kündigung zur Durchführung städtebaulicher Maßnahmen erforderlich war oder wenn ohne Kündigung des Mietvertrages das Miet- bzw. Pachtobjekt aufgrund städtebaulicher Maßnahmen vorübergehend unbenutzbar ist (vgl. § 181 BauGB).