Zitat: |
spidy hat am 13. September 2007 um 19:48 Uhr folgendes geschrieben:
Und wie soll das Finanziert werden? Also das Althaus-Modell sieht vor, jedem Erwachsenen ein staatlich garantiertes, gegenleistungsfreies monatliches Mindesteinkommen von 800 Euro zu gewähren, sofern dessen sonstiges Einkommen 1.600 Euro im Monat nicht übersteigt. |
also wenn ich der König von Deutschland wär, könnte das fast durchgehen. Nur über die Beträge sollte man sich genauer unterhalten.
Insgesamt steht der Etat zur Verfügung, der gegenwärtig zur Finanzierung von solchen Sozialleistungen wie ALGII aufgewandt wird. Zuzüglich der Einsparungen in der Behörde. Wenn das, was zu verteilen ist, dividiert nur 700 pro Kopf ergibt - auch erträglich. Denn jegliche Zuverdienstobergrenzen fallen ja wech.
Zitat: |
spidy hat am 13. September 2007 um 19:48 Uhr folgendes geschrieben:
Werden höhere Einkommen bezogen, soll das Bürgergeld auf 400 Euro verringert werden. |
OK, denn dann entfällt ja auch eine gewisse Bedürftigkeit. Aber zwingend für erforderlich halte ich einen gleitenden Übergang von 800 Euro auf 0 Euro. Denn sonst bloß wird zu viel getrixt, falls jemandem zum Beispiel 1610 Euro Einkommen zustehen würde.
Zitat: |
spidy hat am 13. September 2007 um 19:48 Uhr folgendes geschrieben:
Pro Kopf wird zugleich eine Gesundheitsprämie von 200 Euro fällig, die vom Bürgergeld abzuführen ist. |
An dieser Stelle sollte man den Herrn Althaus nochmal an das Leistungsprinzip erinnern. Die Kassen verlangen so in etwa 12 bis 16% der Bruttoeinkünfte. Es ist eigentlich nicht einzusehen, weshalb Empfänger von solchem Bürgergeld 25% entrichten sollen.
Sinnvoller wär es, das Bürgergeld und sonstige Einkünfte zu einem Bruttoeinkommen zu addieren und den jeweiligen Satz an die Krankenkasse abzuführen. Wie viel Beitrag bekommen denn die Kassen derzeit für einen versicherten ALGII-Empfänger?
Alles andere funktioniert nicht. Und zur Sanierung der Krankenkassen soll ein solches Bürgergeld ganz gewiss nicht dienen!
Zitat: |
spidy hat am 13. September 2007 um 19:48 Uhr folgendes geschrieben:
Ebenso würden den Unternehmen eine große Anzahl billiger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, was letztendlich für steigende Unternehmergewinne sorgen würde. |
Das sehe ich noch nicht so.
So wie ich einen Teil der Menschheit kennen gelernt habe, würden eine ganze Reihe von Leuten sich mit diesem (geringen) Einkommen begnügen und die Beine hoch legen.
Kommt einer daher und bietet eine Arbeit für 4 Euro je Stunde an, hat jeder die Möglichkeit,
frei zu entscheiden, ob man für dieses Geld täglich früh aussteht und sich auf den Weg zur Arbeit macht oder mit der minimalen Absicherung des Bürgergeldes zufrieden ist. Derzeit haben wir die Situation, dass zahlreiche Arbeitnehmer durch drohende Sanktionen der ARGE zu Niedriglöhnen gezwungen werden.
Es wird sich zeigen, ob sich freiwillig diese billigen Arbeitskräfte finden, die sich für Niedrigstlöhne zu verdingen bereit sind.
Ein wie auch immer gearteter Mindestlohn auf Stundenbasis kann durch geschickte Gestaltung seitens des Arbeitgebers immer unterlaufen werden. Da werden Leerlauf-, Warte- und Fahrzeiten aus der Arbeitszeit herausgerechnet, da wird mit Leistungslöhnen und Provisionen abgerechnet, da entstehen Werbungskosten, die der AG für selbstverständlich hält, ...
Gäbe es ein Bürgergeld, könnte der AN dem unverschämten Arbeitgeber, der ein nicht mehr attraktives Arbeitsverhältnis anbietet, sanktionslos einen Vogel zeigen und sich mit der Minimalabsicherung begnügen oder einem AG zuwenden, der weniger unverschämt ist. Und die unverschämtesten Arbeitgeber müssen sehen, wer ihre "Stellen" besetzt. Das regelt dann der Markt von alleine.
Pfiffikus,
der eher auf die Kräfte des Marktes als die Gestaltng von Paragrafen setzt