Digedag
Schön zu hören, dass sich beim Arbeitsamt offensichtlich auch freundliche Mitarbeiter befinden. Viel Spaß im Urlaub und denke daran auch im Forum muss sich innerhalb von 25 Stunden nach Ankunft zurück gemeldet werden.

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Die Peinlichkeiten des CSU-Generalsekretärs sind kaum zu überbieten Bonn. CSU-Generalsekretär Markus Söder hat sich dafür ausgesprochen, den Urlaubsanspruch von Hartz-IV-Empfängern abzuschaffen. Es sei zudem nicht zu tolerieren, wenn junge und gesunde Arbeitslose sich weigerten, Saisonjobs anzunehmen. Ähnliches würde auch für den Niedriglohnbereich und die Saisonarbeit gelten, wenn junge und gesunde Menschen sich zu schade für Saisonarbeit sein. Um mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erreichen, müsse das Betriebsverfassungsgesetz entsprechend ergänzt werden. Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die erneuten Ausfälle gegen Hartz IV-Empfänger als peinlich und gefährlich polarisierend. Söder würde Neid- und Feindbilder aufbauen, die in keinem Verhältnis zur Realität stünden und deren Effekt die Stigmatisierung von Menschen sein. Dazu Martin Behrsing; Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:“ Es scheint uns so, als ob Marcus Söder nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Seine Forderungen sind absurd und beinhalten nicht den kleinsten Ansatz von Lösungsmöglichkeiten für die Themen unserer Zeit. Damit beweist der Generalsekretär erneut, dass nicht Arbeitslose irgendwelche Sozialkompetenztrainings brauchen, sondern er. Wirkliche gesellschaftspolitische Aufgaben hat er bisher m.E. nicht geleistet. Wie auch; er scheint ja nicht die geringste Ahnung von Realitäten zu haben und Einfühlungsvermögen in andere Menschen ist auch nicht gerade seine Stärke. Bayrische Biertisch-Parolen heraus zu posaunen ist wahrlich keine Stärke.“ (Quelle) |
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Hartz IV: Schüler ohne Schulbücher Mit dem neuen Schulgesetz wurde auch die Lernmittelfreiheit neu geregelt. Empfänger von Hartz IV-Leistungen bekommen künftig keine Befreiung mehr bei den Schulbuchkosten. Im vergangenen Jahr gab es noch eine Übergangslösung, jetzt müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig den Elternanteil beim Schulbuchkauf selbst voll übernehmen. Viele Eltern werden die Schulbücher nicht kaufen können und zwingen kann man sie ja nicht. Deshalb fürchtet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW zu Recht, dass zum Schuljahresbeginn etliche Schülerinnen und Schüler ohne Schulbücher und Lernmittel zum Unterricht erscheinen. Wenn hier nicht sofort nachgebessert wird, gibt es eine pädagogisch fatale Situation in den Schulen. (Sozialticker) |
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Hungertod eines 20-jährigen Arbeitslosen wirft Fragen auf Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen, meinte Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) noch im Juni 2006, als es wieder einmal darum ging, Erwerbslosen neue Daumenschrauben anzulegen. Angesichts der Speyrer Tragödie, bei der ein 20-jähriger Arbeitsloser in seiner Wohnung vor den Augen seiner Mutter verhungert ist, stellt sich die Frage nach einem bedingungslosen Grundeinkommen zum wiederholten Mal. Längst ist erwiesen: Hartz IV macht krank, führt zu Depressionen bei den schikanierten Betroffenen. Der Willkür und der Arroganz des oftmals nicht qualifizierten Personals der "ARGEN" ausgesetzt, ziehen sich immer mehr Erwerbslose, die oft gar keine Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben, in die eigen vier Wände zurück, vegetieren ohne soziale Kontakte dahin. Auf staatliche Hilfe angewiesen, verweigert dieser Staat ihnen jedoch zynisch jegliche Hilfe. Ob es sich dabei um unterlassene Hilfeleistung per Gesetz handelt, ist wohl nur eine moralische Frage, für die kein Verantwortlicher oder gar Ausführender der Hartz-Gesetze jemals vor einem Gericht stehen dürfte. Sicher ist, es war eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung, die das Gesetz der sozialen Kälte durchgesetzt hat. Die große Koalition hat es "fortentwickelt" unter der Federführung eines Bundesarbeitsministers Franz Müntefering. Wer seine Haut nicht für jeden Hungerlohn zu Markte tragen will, nicht bereit ist, sich als Sklave der Profitgier zur Verfügung zustellen, hat sein Recht, menschenwürdig in diesem Staat zu existieren, verwirkt, so das neue sozialdemokratische Verständnis von Sozialpolitik. Lieber verhungern als betteln oder stehlen - viele werden darin einen falschen Stolz sehen. Davon kann im Falle der Speyrer Tragödie jedoch keine Rede sein. Zukunftsangst, Depressionen und letztendlich der Wunsch, zu sterben, sind das Ergebnis der von der Politik zu verantwortenden sozialen Kälte. Beharrt Franz Müntefering noch immer auf seiner These, wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen, muss sich die SPD wohl gefallen lassen, dass der Tod künftig auch als Meister der Sozialdemokratie bezeichnet werden muss. (Linkszeitung) |
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Abzüge, wenn’s Haus zu groß ist SCHMALKALDEN / MEININGEN – In der Zwischenmitteilung der ARGE liest sich das so: „Ist die Größe einer selbst genutzten Immobilie nicht angemessen, ist bei Übersteigung des Vermögensfreibetrages nach Paragraf 12 SGB II die Verwertung (Vorrangig Verkauf oder Beleihung) zu verlangen.“ Grundlage für die Überprüfung ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 7. November des vergangenen Jahres. Ungefähr ein Drittel der Hartz IV-Empfänger des Landkreises – etwa 2000 – wohnen in einer eigenen Immobilie oder einer Eigentumswohnung, erklärt Eckhard Lochner, Geschäftsführer der ARGE des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Das Bundessozialgericht benennt Richtwerte, an denen sich die ARGE orientieren soll. Angemessen sind demnach bei einem Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 80 Quadratmetern, bei drei Personen 100 Quadratmeter und bei einer vierköpfigen Familie 120 Quadratmeter. Falls die Wohnung nach Prüfung der Behörden unangemessen zu groß ist, kann der über der Norm liegende Teil dem Vermögen angerechnet werden. Das bedeutet, dass die Bezüge entsprechend gekürzt werden müssten oder gar eine Beleihung oder ein Verkauf zur Debatte stehen könnten. Für das vorhandene Vermögen gibt es Freibeträge, die sich nach dem Alter richten, erläutert der ARGE-Geschäftsführer. Bislang waren meist 120 Quadratmeter Wohnfläche pauschal als angemessen betrachtet worden, ohne dass die eigenen vier Wände als Vermögen angerechnet wurden. Die Prüfungen der Wohnungsgrößen nimmt die ARGE verstärkt seit April 2007 vor. Wie der ARGE-Geschäftsführer bestätigte, seien die Bestimmungen seitens der Bundesagentur inzwischen wieder etwas gelockert worden. Um Härtefälle zu vermeiden, sollen die Lebensumstände der Betroffenen bei der Prüfung der Angemessenheit der Größe der Immobilie sehr individuell und umfassend beachtet werden. Das ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass die Hartz IV-Empfänger angeschrieben werden, sobald sie sich neu anmelden oder ihre Beantragung wiederholen müssen, wenn das Wohneigentum unangemessen groß erscheint. Betrachtet werde bei der Analyse auch, ob die Immobilie neu oder schon älter ist und nicht modernem Standard entspricht. Grundlage für die Bewertung sei ein aktuelles Verkehrsgutachten, das nicht älter als drei Jahre sein dürfe. Liege ein solches nicht vor, übernehme die ARGE die Kosten für die Erstellung eines solchen. Solange die Sache schwebt, erhalte der Hartz IV-Empfänger das Arbeitslosengeld II nur als Darlehen. Der Aufwand für die Prüfungen ist nicht nur für die Behörde recht erheblich. Auch die betroffenen ALG II-Empfänger haben binnen einer Frist eine Menge Unterlagen auszufüllen und wieder vorzulegen. Die Prüfung eines Teils der selbstgenutzten unangemessen großen Immobilie als Vermögen sei keine Entscheidung der Bundesagentur. „Der Bund und in seinem Auftrag die Bundesagentur und damit die ARGEN müssen die Kriterien zur Angemessenheit, die das BSG in seinem Urteil vom 7. November entwickelt hat, anwenden. Das Urteil wurde von einem Betroffenen erstritten, nicht von der BA oder einer ARGE und es hat auch etwas mit Gleichbehandlung zu tun“, erläuterte Eckard Lochner. Das gilt übrigens auch für die optierenden Kommunen wie der Landkreis Eichsfeld oder die Stadt Jena, die vollständig und alleine Hartz IV erledigen. Ob diese Rechnung tatsächlich aufgeht, ist schwer zu sagen. Nach ersten Erfahrungen der ARGE im Landkreis Schmalkalden-Meiningen führte die Überprüfung bisher jedoch zu keinen gravierenden beziehungsweise tragischen Einschränkungen bei den Bezügen der hier betreuten Hartz IV-Empfänger, sagte Eckhard Lochner auf Nachfrage der Redaktion. Die Wohnhäuser und Wohnungen in dieser eher ländlich geprägten Region sind freilich auch so riesig nicht. (geb) |
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gastli hat am 28. August 2007 um 08:33 Uhr folgendes geschrieben: Jetzt kommt raus, dass sie sogar zu unbezahlter Arbeit, sozusagen "Null-Euro-Jobs", gezwungen wurden. Denn wann immer man Menschen die Möglichkeit gibt, ohne Furcht vor Strafe andere Menschen auszubeuten und zu erniedrigen, dann werden es einige tun. Dafür ist dieses Land der ideale Platz geworden. |
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mcbernie hat am 29. August 2007 um 23:54 Uhr folgendes geschrieben: Die Forderung Hartz IV abzuschaffen und einen Mindestlohn in Deutschland einzuführen hängen sehr eng zusammen. Immer wieder argumentiert, besonders die CDU das wer arbeitet mehr haben müsse als derjenige der nicht arbeitet. Es gibt aber genügend Beispiele wo dies nicht mehr so ist. So kenne ich persönlich einige Beispiele wo Menschen in Arbeit oft kaum mehr wie Hartz IV Empfänger haben, da einige unter dem Strich die volle Miete selbst bezahlen müssen so das der Rest des Geldes etwa dem Hartz IV Satz entspricht. Mindestlöhne müssen her und Hartz IV muss durch ein bedingungsloses Bürggergeld (wenigstens 800 Euro) ersetzt werden. Damit könnte eine Person, wenn auch bescheiden, einigermaßen über die Runden kommen. Das Bürgergeld sollte jedem Bürger, ob Arbeit oder nicht, gewährt werden, ohne Anrechnung der Ersparnisse. Es sollte als Ersatzleistung des Staates betrachte werden der trotz vieler getürkter Erfolgsmeldungen nicht in der Lage und Willens ist eine Vollbeschäftigung anzustreben. |
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mcbernie hat am 29. August 2007 um 23:54 Uhr folgendes geschrieben: Mindestlöhne müssen her und Hartz IV muss durch ein bedingungsloses Bürggergeld (wenigstens 800 Euro) ersetzt werden. Damit könnte eine Person, wenn auch bescheiden, einigermaßen über die Runden kommen. Das Bürgergeld sollte jedem Bürger, ob Arbeit oder nicht, gewährt werden, ohne Anrechnung der Ersparnisse. |
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Paule hat am 05. September 2007 um 13:47 Uhr folgendes geschrieben: In Deutschland erhalten mittlerweile über 50% der Menschen Transferleistungen und diese werden größtenteils von der arbeitenden Bevölkerung bezahlt. |
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Erfurter hat am 05. September 2007 um 23:01 Uhr folgendes geschrieben: Du hast vollkommen Recht Paule, aber scheinbar begreifen das die so genannten "Harz IV Opfer " nicht. Meinen das ist alles selbst verständlich. Irgendeiner wird’s ja zahlen. Und die Welchen sind wir. Ich will nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt sicher auch welche, die unverschuldet in solch eine Situation gekommen sind. Aber die Mehrzahl ruht sich aus geniest das Leben und lacht die Dummen, die für 900 Euro arbeiten gehen aus. |
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Aber die Mehrzahl ruht sich aus geniest das Leben und lacht die Dummen, die für 900 Euro arbeiten gehen aus. |