gastli
Sanktionen gegen herzkranken Hartz IV Empfänger
Eine MDR-Reportage aus dem grausamen Alltag des menschenverachtenden Hartz4-Systems.
Eine MDR-Reportage aus dem grausamen Alltag des menschenverachtenden Hartz4-Systems.
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Das Bundessozialgericht spricht: kein Hund bei Hartz IV Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2017, Az. 14 AS 10/16 R, lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen: ALG II Bezieher haben kein Recht auf einen Hund als Haustier. Geklagt hatte eine Erwerbstätige, deren geringes Einkommen mit ALG II aufgestockt werden muss und welche die Beiträge zur landesgesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II von ihrem Einkommen absetzen wollte. ... Was bedeutet diese Entscheidung nun für ALG II Empfänger? Ganz einfach: Dass es einem ALG II Empfänger generell zuzumuten ist, die Kosten für gesetzliche Pflichtversicherungen zu vermeiden, auch wenn er dafür seinen geliebten Hund, des Menschen besten Freund, ins Tierheim geben muss. Damit verabschiedet sich das BSG endgültig von seiner bis dahin vertretenen Rechtsauffassung, dass Bezieher von Grundsicherung nach SGB II rechtlich nicht wie, die bereits auf der untersten sozialen Stufe angekommenen, Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII zu behandeln sind, weil sich beide Systeme grundlegend in ihren Zielen unterscheiden. Vielmehr stellt das BSG damit nunmehr rechtstheoretisch SGB II und SGB XII auf dieselbe Stufe, denn für das SGB XII hat das BSG schon länger entschieden, das Aufwendungen für vermeidbare Pflichtversicherungen nicht absetzbar sind (u.a. B 8/9b SO 11/06 R). Dies gilt nun auch im SGB II. |
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Es geht um junge Hartz-IV-Bezieher zwischen 15 und 24 Jahren. Seit einer Gesetzesverschärfung 2007 werden sie noch härter drangsaliert als ältere. Brechen sie eine Ausbildung ab, ignorieren sie ein Stellenangebot oder weisen sie zu wenige Bewerbungen nach, kann ihnen vom Jobcenter für drei Monate der komplette Regelsatz gestrichen werden. Verstoßen sie ein zweites Mal innerhalb eines Jahres gegen eine Auflage, fällt womöglich die gesamte Leistung weg, also auch Mietzuschuss und Krankenversicherung. ... Das Ergebnis: Nicht nur, dass die so unter Druck Gesetzten im Schnitt fünf Prozent weniger Lohn in Kauf nehmen als die übrigen Vermittelten, wobei Hartz-IV-Beziehern im ersten halben Jahr kein Mindestlohn zusteht. Viele der Bestraften zögen sich auch ganz aus dem Arbeitsmarkt zurück. Was das heißt, ist vor allem in größeren Städten zu beobachten: Die Zahl junger Erwachsener ohne Wohnung, die betteln und oft nicht einmal krankenversichert sind, wächst. |
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gastli hat am 14. Februar 2017 um 08:35 Uhr folgendes geschrieben: Hartz IV: Sanktionen treiben Jugendliche in die Obdachlosigkeit. |
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gastli hat am 14. Februar 2017 um 08:35 Uhr folgendes geschrieben: Wohlgemerkt: Das sagt nicht Irgendwer, sondern das IAB der Bundesanstalt für Arbeit. |
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Der nicht ganz neutral schreibende Redakteur und unser gastli haben am 14. Februar 2017 um 08:35 Uhr folgendes geschrieben: und oft nicht einmal krankenversichert sind, ... |
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Pfiffikus hat am 16. Februar 2017 um 23:28 Uhr folgendes geschrieben: Mal ganz naiv gefragt: Was hindert denn die Herrschaften daran, die Stellenangebote anzunehmen, sich zu bewerben und dadurch einer drohenden Obdachlosigkeit zu entgehen? |
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben: Kein Unfug, |
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Money hat am 17. Februar 2017 um 16:42 Uhr folgendes geschrieben: Null Bock-Jugendliche |
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Money hat am 17. Februar 2017 um 16:42 Uhr folgendes geschrieben:
Und was für einer. Null Bock-Jugendliche...... haben harte Sanktionen verdient! |
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben: Die Zahl junger Erwachsener ohne Wohnung, die betteln und oft nicht einmal krankenversichert sind, wächst. |
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben: Kein Unfug, sondern eine Tatsache die dir jeder Sozialverband bestätigen kann. |
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben: Und selbstverständlich treiben Sanktionen zu 100% Jugendliche in die Obdachlosigkeit. Es werden für mindestens 3 Monate keine KdU gezahlt. |
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben:
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Dieser JW-Redakteur hat folgendes geschrieben: Nicht nur, dass die so unter Druck Gesetzten im Schnitt fünf Prozent weniger Lohn in Kauf nehmen als die übrigen Vermittelten, wobei Hartz-IV-Beziehern im ersten halben Jahr kein Mindestlohn zusteht. |
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben: Die nächste Folge ist, dass eine erneute Anmietung einer Wohnung, wegen negativer "Unbedenklichkeitsbescheinigung Mietrückstände" und negativer "Mieterselbstauskunft", welche von Vermietern gefordert, wird nicht mehr möglich ist.Folge: Obdachlosigkeit. |
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Pfiffikus hat am 18. Februar 2017 um 15:27 Uhr folgendes geschrieben: Nach meiner Meinung haben sich die von den Sanktionen betroffenen Jugendlichen mehr oder weniger vorsätzlich selbst in diese Lage gebracht, indem sie eine Integration ins Arbeitsleben verweigern und noch nicht einmal bereit sind, sich auf nachgewiesene freie Stellen zu bewerben. |
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orca hat am 18. Februar 2017 um 17:12 Uhr folgendes geschrieben:
Schon mal was von Massenarbeitslosigkeit gehört, Pfiffi? |
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eine Bewerbung auf die bezeichneten Stellen |
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Aber auch schon diese Bewerbungen waren diesen Leuten zu viel Arbeit. |
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orca hat am 18. Februar 2017 um 18:11 Uhr folgendes geschrieben:
Welche denn, Pfiffi? |
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gastli hat am 14. Februar 2017 um 08:35 Uhr folgendes zitiert: ignorieren sie ein Stellenangebot oder weisen sie zu wenige Bewerbungen nach, kann ihnen vom Jobcenter für drei Monate der komplette Regelsatz gestrichen werden. |
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Pfiffikus hat am 18. Februar 2017 um 18:34 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus, der die Stellen hier auch nicht genauer bezeichnen kann |
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Kolumne German Angst Hartz IV, die namenlose Hölle SPD-Kandidat Schulz will ALG I ein bisschen reformieren. Der wahre Skandal ist aber weiterhin das ALG II, auch „Hartz IV“ genannt. ... Um ALG II drückt sich Schulz. Er spricht nur implizit von jener namenlosen Hölle, in die jene ALG-I-ler nicht abrutschen dürfen. Aber die heiligen drei Säulen der Agenda 2010 treffen vor allem die ALG-II-Bezieher: 1. die Gängelung von Arbeitslosen durch Kürzungen und Strafmaßnahmen, 2. die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Senkung der Löhne und 3. die durch das Schröder’sche Paradigma der Eigenverantwortung vorangetriebene Entsolidarisierung. Wer arm ist, ist seither selbst schuld. ALG II ist eine kafkaesk durchbürokratisierte Armutsmaschine. Alleinstehenden stehen 409 Euro im Monat zu. Das Existenzminimum. Wegen kleinster Fristverstöße wird es zusammengestrichen. Um 10 oder 30 Prozent, um 60, dann auf null. |
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gastli hat am 02. März 2017 um 08:58 Uhr folgendes geschrieben: Update zu Sanktionen treiben Jugendliche in die Obdachlosigkeit. |