gastli
Zitat: |
gastli hat am 17. Oktober 2014 um 10:49 Uhr folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige von Hartz IV-Empfängern Mit einerEntscheidung des Sozialgerichts Köln wird der Druck auf Erwerbslose und ihre Angehörigen noch einmal erhöht Der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW fällte eine Entscheidung, die die Situation von Hartz IV-Empfängern noch einmal erheblich verschlechtertn kann. Es verpflichtet auch nahe Angehörige der Hartz IV-Bezieher, über deren Lebenssituation Angaben zu machen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht wurde abgelehnt. |
Zitat: |
gastli hat am 12. November 2014 um 10:48 Uhr folgendes geschrieben: So behandelt man in der BRD Menschen zweiter Klasse. Grundgesetz Artikel 1 Drauf geschissen. |
Zitat: |
gastli hat am 17. Oktober 2014 um 10:49 Uhr folgendes geschrieben: Hartz IV: Sanktionsandrohung gegen schulpflichtige Kinder Jobcenter und Kreisjugendamt gemeinsam gegen die Eltern Jobcenter Bochum: "Wir machen wohnungslos" Der sozialdemokratisch reformierte Sozialstaat zeigt sich mal wieder von seiner politisch gewollten menschenverachtenden Seite. |
Zitat: |
Bernhard P. hat am 25. November 2014 um 09:44 Uhr folgendes geschrieben: Eins verstehe ich hier nicht. Die Rechten geben doch immer vor gegen Hartz 4 zu sein. Da ist es doch sehr komisch das StaGe diese Sch..ßgesetze gut findet. |
Zitat: |
Existenz einkassiert Urteil: Jobcenter muss gepfändete Hartz-IV-Leistung nicht erneut zahlen Ein Grundrecht auf Existenzsicherung haben Erwerbslose nicht. Das macht ein jetzt veröffentlichtes Urteil vom 9. Januar des bayrischen Landessozialgerichts erneut deutlich. Erst kürzte das Jobcenter die Mietzahlungen an den Kläger, dann stellte es die Leistungen als Druckmittel ganz ein. Von der später erwirkten Nachzahlung hatte der Betroffene aber nichts: Die gesetzliche Krankenkasse pfändete den gesamten Betrag einfach weg – trotz Pfändungsschutzkonto. Das Amt muss das Geld nicht noch einmal auszahlen, um seine Existenz zu sichern, befanden die Richter. Hartz-IV-Bezieher hätten sich selbst um den Schutz ihres Geldes zu kümmern. In welchem Umfang Gläubiger auf ein P-Konto zugreifen könnten, hätten nicht Sozial-, sondern Vollstreckungsgerichte zu klären. |
Zitat: |
"Team Wallraff" Absurd und menschenverachtend - das System Jobcenter Günter Wallraff deckt mit seiner neuen Reportage auf, wie das deutsche System der Arbeitsvermittlung scheitert. Dazu gehören Geldverschwendung und sinnlose Maßnahmen - wie Spaziergänge mit Lamas |
Zitat: |
gastli hat am 17. März 2015 um 15:37 Uhr folgendes geschrieben: [Kritikpunkt von mir: Es ist nicht verständlich, dass Günter Wallraff mit dem Lumpensender RTL die Zusammenarbeit suchte.] |
Zitat: |
"Team Wallraff" bei RTL Unglaubliche Machenschaften in Jobcentern aufgedeckt In deutschen Jobcentern herrschen unglaubliche Zustände. Personalmangel, Frust bei überforderten Mitarbeitern oder geschönte Statistiken auf Befehl aus der Chefetage. Günter Wallraff und sein Team haben Arbeitsvermittlungen ins Visier genommen und erheben nach ihren verdeckten Recherchen schwere Vorwürfe: Etliche Jobcenter kämen ihrem Auftrag, Langzeitarbeitslose zu beraten und durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, nicht nach - und seien für die Existenznot vieler Menschen verantwortlich. |
Zitat: |
gastli hat am 18. März 2015 um 08:31 Uhr folgendes geschrieben: Milliardenteure Sinnlosmassnahmen zur Demütigung der Betroffenen. Frisieren der Arbeitslosenstatistik. Das sind doch alles Themen, die einem Journalisten längst bekannt sein MÜSSEN, wenn er Journalist genannt werden will. "Dieses System ist menschenverachtend und unmenschlich!" Oder um es mit den Worten der SPD zu sagen: "Auf diese mutige Reform sind wir stolz!" |
Zitat: |
StaGe hat am 08. April 2015 um 19:05 Uhr folgendes geschrieben: Bevor Hartz verdoppelt wird sollte das Geld was irgendwo eingespart wird verbrannt werden. Faulheit darf sich nicht lohnen. ![]() ![]() ![]() ![]() |
Zitat: |
Kaum eine Chance Dass die meisten Arbeitslosen nicht arbeiten wollen, ist jedoch eine durch nichts bewiesene Behauptung. Und es gibt auch keinerlei Belege dafür, dass es hauptsächlich eine Frage des Willens und der eigenen Anstrengung ist, ob jemand aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Job findet oder nicht. Im Gegenteil: Die Zahlen vom Arbeitsmarkt zeigen, dass tatsächlich nur ein Bruchteil der Erwerbslosen überhaupt die Chance hat, eine Stelle zu finden. Nach der vergangenen Mittwoch veröffentlichten Arbeitslosenstatistik stehen 542 000 offenen Stellen rund 2,9 Millionen offiziell Arbeitslose gegenüber. Zu den rund 2,9 Millionen Arbeitslosen kommen noch einmal rund 886 000 „Unterbeschäftigte“ dazu – das sind zum Beispiel Erwerbslose, die länger krank sind oder solche, die mindestens 58 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr keinen sozialversicherungspflichtigen Job mehr angeboten bekamen. Viele Menschen arbeiten darüber hinaus unfreiwillig in Teilzeit, viele haben sich – da sie keine Anstellung finden – mehr oder weniger freiwillig selbstständig gemacht, andere haben es ganz aufgegeben, Arbeit zu finden und tauchen deswegen auch in keiner Statistik auf. Der Mythos „Wer sich um Arbeit bemüht, der findet auch was“ ist dennoch in der Welt und entfaltet als weitgehend nicht hinterfragte Wahrheit seine Wirkung. Wurde Erwerbslosigkeit Mitte der 70er und Anfang der 80er Jahre, als die Arbeitslosenzahlen in der Bundesrepublik in zuvor unvorstellbare Höhen von zuerst einer, dann zwei Millionen stiegen, noch hauptsächlich als konjunkturbedingt betrachtet, wird sie heute vornehmlich als selbstverschuldet angesehen. Entsprechend hat sich auch die Sozialpolitik gewandelt: Wer arbeitslos wurde, erhielt bis 1983 Arbeitslosengeld in Höhe von 68 Prozent des letzten Nettolohns und nach einem Jahr Arbeitslosigkeit dauerhaft Arbeitslosenhilfe in Höhe von 58 Prozent. Nach vielen kleineren und größeren Reformen liegt das Arbeitslosengeld inzwischen für Kinderlose bei rund 60 Prozent des letzten Nettolohns, für Erwerbslose mit Kindern bei ungefähr 67 Prozent. Die Arbeitslosenhilfe wurde bereits 1997 für länger Erwerbslose stark gekürzt und 2005 schließlich ganz abgeschafft und durch Hartz IV ersetzt. Das kontinuierlich sinkende Ansehen, das Arbeitslose in unserer Gesellschaft erleben müssen, lässt sich auch an der Rentenpolitik ablesen. Für Langzeitarbeitslose, die in der zweiten Hälfte der 90er Jahre die damalige Arbeitslosenhilfe erhielten, wurden Beiträge auf der Basis von rund 80 Prozent des letzten Gehaltes in die Rentenversicherung einbezahlt – mit der Folge, dass sie im Rentenalter für diese Zeit eine annähernd gleichwertige Rente bekommen, als wenn sie weiter gearbeitet hätten. Seit 2000 wurden für sie nur noch Rentenbeiträge auf Basis der tatsächlich gezahlten Arbeitslosenhilfe bezahlt. Quelle: FR |
Zitat: |
StaGe hat am 08. April 2015 um 19:05 Uhr folgendes geschrieben: Bevor Hartz verdoppelt wird sollte das Geld was irgendwo eingespart wird verbrannt werden. Faulheit darf sich nicht lohnen. ![]() ![]() ![]() ![]() |