Hartz IV ist offener Strafvollzug

Leona
In diesem Bericht steht nichts davon, daß der Betreffende einen Antrag auf Invalidenrente gestellt hätte, bzw. daß der abgelehnt worden wäre. Insofern bleibt meine Frage bestehen .... verwirrt
Adeodatus
Darum geht es doch auch nicht sondern das ihm zustehendes Geld nicht ausgezahlt wird, so verstehe ich diesen Text.
gastli
So ist es. Wenn der Mann auch nur annähernd die Chance auf Invalidenrente oder BU- Rente hätte, dann würde er sich nicht mit Hatz IV erniedrigen lassen sondern die Rente beziehen.

Eigentlich wollte ich gerade meinen Rechtschreibfehler "Hatz IV" korrigieren, aber ich merke gerade das trifft es eher. Hatz bis in den Tod.
Leona
Zitat:
Original von gastli
So ist es. Wenn der Mann auch nur annähernd die Chance auf Invalidenrente oder BU- Rente hätte, dann würde er sich nicht mit Hatz IV erniedrigen lassen sondern die Rente beziehen.


Wäre, würde, hätte ... was hatter denn nu, was erfährt man in diesem Artikel? Der Mann ist
1. Hartz IV-Empfänger
2. krank - 2 Herzinfarkte, Asthma, Diabetes
3. besitzt Immobilien(anteile)
4. Hartz IV soll ihm gestrichen werden, weil im Besitz von 3.

Lt. Hartz IV-Gesetzgebung muß erst alles "Verwertbare" (dazu gibt es Definitionen, Immobilien gehören u. U. auch dazu) zu Geld gemacht sein, ehe die Sozialhilfe greift.

Das sind die Fakten. Alles andere was mitleiderregend da drumherum gesülzt wird in dem Artikel, dient nur der Stimmungsmache.

Dieser Artikel ist ein Widerspruch in sich:
In Hartz IV sollen ARBEITSFÄHIGE Sozialhilfeempfänger sein, wieso ist dann dieser Kranke da drin?
Wenn er so krank ist, warum nicht Invalidenrentner?
Wenn er doch so krank ist und ihm _vielleicht_ die EU-Rente verweigert wurde, warum streitet er dann nicht besser um seine Anerkennung als EU-Rentner? Fragen über Fragen ....
sin ser visto
Ich versteh die ganze Debatte nicht, Kneift die Arschbacken zusammen und schert euch auf Arbeit. Unsereins zahlt Steuern damit ihr noch auf der Haut liegen könnt, Waldehuro nochmal.

Das ist doch kein Wohlfartsstaat, wenn euch das Geld nicht ausreicht geht arbeiten
bimboli
So krass hab ich das noch nicht gehört, ups geschockt
Michel
Zitat:
Original von bimboli
So krass hab ich das noch nicht gehört, ups geschockt

Aber vielleicht mußte das mal gesagt werden ....
holgersheim
Zitat:
Original von Leona

Lt. Hartz IV-Gesetzgebung muß erst alles "Verwertbare" (dazu gibt es Definitionen, Immobilien gehören u. U. auch dazu) zu Geld gemacht sein, ehe die Sozialhilfe greift.

Das sind die Fakten. Alles andere was mitleiderregend da drumherum gesülzt wird in dem Artikel, dient nur der Stimmungsmache.


Anfragen im Bochum haben ergeben:
Wegen der Dringlichkeit telefonierte der Anwalt von Jürgen Hoffmann, Anwalt Reucher, am 12. Juni mit der Arge und erfuhr, dass Arge-Chefin Schomburg "persönlich negativ entschieden" habe.
Schon Ende 2005 sei der Mann darauf hingewiesen worden, dass die Zahlungen eingestellt werden, erklärte Arge-Sprecher Stephan Kuckuck auf Anfrage. Der Arbeitslose sei nämlich Miteigentümer eines Hauses mit neun Mietwohnungen und einem Ladenlokal. Das Haus, das ihm zur Hälfte gehöre, habe einen Wert von 385 000 Euro. Ihm sei der Verkauf einer Wohnung zuzumuten: Im Gegensatz zur selbst genutzten Wohnung zählten Einkünfte aus Vermietung nicht zum "geschützten Vermögen".

Allerdings sei die Immobilie hoch beliehen. Ein weiterer Versuch des Diabetikers, darauf Geld aufzunehmen, sei 2005 gescheitert, war der Arge bekannt.
Kuckuck: Es hätte ausgereicht, wenn der Mann die Bemühungen zu einer Veräußerung nachgewiesen hätte.


Zitat:
Original von Leona
Dieser Artikel ist ein Widerspruch in sich:
In Hartz IV sollen ARBEITSFÄHIGE Sozialhilfeempfänger sein, wieso ist dann dieser Kranke da drin?
Wenn er so krank ist, warum nicht Invalidenrentner?
Wenn er doch so krank ist und ihm _vielleicht_ die EU-Rente verweigert wurde, warum streitet er dann nicht besser um seine Anerkennung als EU-Rentner? Fragen über Fragen ....


Er ist kein Rentner und so eingestuft das er mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Er ist ARBEITSFÄHIG. Sozialhifeempfänger sind dementsrechend nicht in Hartz IV, da als nicht arbeitfähig eingestuft. Sie beziehen Sozialgeld in der gleichen Höhe, zu den gleichen Bedingungen.

Weitere Fragen @Leona kläre bitte hier:
Arge (Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender)
Universitätsstr. 66a
44789 Bochum
Telefon: 0234/5 88 79-0
E-Mail: Arge-Bochum@arge-sgb2.de

Eventuell kannst du ja Rente oder Krankenversicherung für den Mann durchsetzen. Er ist dir bestimmt dankbar.
gastli
Zitat:
Original von sin ser visto
Ich versteh die ganze Debatte nicht, Kneift die Arschbacken zusammen und schert euch auf Arbeit. Unsereins zahlt Steuern damit ihr noch auf der Haut liegen könnt, Waldehuro nochmal.

Das ist doch kein Wohlfartsstaat, wenn euch das Geld nicht ausreicht geht arbeiten


Ruuuuhig Brauner.
Leona
Zitat:
Weitere Fragen @Leona kläre bitte hier:

Keine Lust ....
gerassimov
Leonas Fragen sind schon verständlich.
Warum kommt der Mann denn nicht aus der Immobilien-Nr. raus? Ich kann schon verstehen, dass eine Arge stutzig wird, wenn jemand über einen solchen Immobilienbesitz verfügt. Und wenn die Immobilie hoch beliehen ist, gibt's ja vielleicht noch eine Möglichkeit, mit der Bank zu verhandeln.

Ansonsten kann das nun auch einer der tragischen Einzelfälle sein, die es mit Sicherheit gibt. Aber zu Pauschalurteilen eignet sich solch ein Beispiel auch nicht.
Genauso wenig wie eine Pauschalverurteilung sämticher Arbeitslosen nützt @sin ser visto.
gastli
Ich verstehe die Fragen auch.
Ich kenne hier in Gera Leute die haben "wertloses Ackerland" geerbt. Sind auf Grund von Arbeitslosigkeit in Arbeitslosenhilfe gerutscht. Das "wertloses Ackerland" wurde mit 30.000 DM eingestuft wurde und aus diesem Grund haben sie keine Arbeitslosenhilfe erhalten bis ein Wert von 30.000 DM abgegolten war. Den Acker konnten sie nicht verkaufen, da kein Käufer zu finden war.
Als es dann um Hartz IV ging war der Acker wieder ca. 14.000 Euro wert und das Spielbegann von vorn. Es wurde wieder auf Monate aufgeschlüsselt in denen keine Bedürftigkeit vorliegt. Allerdings mit den gleichen Folgen wie oben im Fall. So lange keine Bedürftigkeit keine Krankenversicherung.
Das der Acker praktisch unverkäuflich ist weil ihn keiner haben will interessiert kein Schwein. Nicht einmal geschenkt hätte ihn die Agentur für Arbeit genommen.
Und dann sage mir noch die Bank die mit ALG II Beziehern über Darlehen spricht, da gehe ich sofort hin. Ich bekomme in dem Status nicht mal ein läppisches Fahrrad im Baumarkt für 15 Euro Rate.
gerassimov
Zitat:
Original von gastli
Und dann sage mir noch die Bank die mit ALG II Beziehern über Darlehen spricht, da gehe ich sofort hin. Ich bekomme in dem Status nicht mal ein läppisches Fahrrad im Baumarkt für 15 Euro Rate.


Ich meinte nicht ein Darlehen, eher die Übernahme der Immobilie durch die Bank. Wenn Belastungen drauf sind, springt natürlich nicht mehr viel dabei raus. Aber die Sache, die ihm ohnehin nichts bringt, wäre er zumindest los und der Weg zu Hartz IV wieder frei.

Inwieweit es durchführbar und wünschenswert wäre, wenn man solche Dinge an die Agentur gegen Geld abtreten könnte, weiß ich auch nicht.
Adeodatus
@ gerassimov

Zum Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes musst Du ersteinmal ein Wertgutachten erstellen, das kostet einige Euronen also Geld was du ja sowieso nicht hast. Wenn Du das Geld aufbrings hast Du zwar ein Gutachten aber das sagt ja nichts weiter als einen Wert den Du bei einem Verkauf erzielen könntest, das Amt setzt diesen Wert erstmal ein als Gegenwert für Hatz IV. Aber es ist durchaus möglich das Du nicht einmal die Hälfte als Erlös erzielst und im Dümmsten Fall zahlst Du noch Makler und Notar. Und die Bank wird einen Teufel tun Dir ein Grundstück abzukaufen da der Grundstückshandel faktisch Inflationär ist, hier im Osten sowieso aber auch in weiten Teilen der Altbundesländer sind Immobilien in großen Mengen vorhanden das die Städte schrumpfen.
holgersheim
Eine weitere Pressemeldung zum Fall. Gegenwehr und öffentlich machen ist auf jeden Fall angesagt.

Zitat:

Sozialgericht Dortmund setzt kurzfristig für Freitag einen Termin an

Mit viel Glück könnte sich für Jürgen H. aus Bochum am Freitag das Blatt wenden und er wäre wieder krankenversichert. Das Sozialgericht Dortmund hat heute kurzfristig für Freitag einen Termin angesetzt, wo die Angelegenheit erörtert werden soll.
Pfiffikus
Zitat:
Original von gastli
Ich kenne hier in Gera Leute die haben "wertloses Ackerland" geerbt. ... Den Acker konnten sie nicht verkaufen, da kein Käufer zu finden war.
Als es dann um Hartz IV ging war der Acker wieder ca. 14.000 Euro wert und das Spielbegann von vorn.

Hier kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es nicht möglich gewesen sein sollte, dieses "wertlose Ackerland" zu veräussern. Der Begriff "Wertlos" sollte wohl eher heissen, dass man davon nicht reich werden kann?

In Person der Nachbarn, die die eigene Fläche um dieses neue Land erweitern und damit effektiver bewirtschaften können, sollte sich schon ein Abnehmer für einen symbolischn Euro bzw. für ein Geschenk finden lassen. Auch die dort ansässigen Agrargenossenschaften wären wahrscheinlich dankbar für ein Geschenk gewesen. Die zweite Bewertung am Beginn von Hartz IV hätte also sicherlich nicht sein müssen.


Der Artikel im Erwerbslosenforum enthält eine falsche Formulierung, die aber ganz wesentlich ist:
Zitat:
weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird

Es handelt sich nicht um eine selbst genutzte Immobilie, sondern um eine teilweise selbst genutzte Immobilie.
Es gibt wohl eine Regelung, nach der eine selbst genutzte Immobilie nicht verwertet werden muss, um für Hartz IV berechtigt zu sein. Diese ist für Leute gedacht, die ein Einfamilienhaus bzw. eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung besitzen, die sie selbst bewohnen. Und es ist auch gut und richtig so, dass diese Leute vor einem Verwertungszwang geschützt werden.
Der Autor im Erwerbslosenforum ist da mit mir einer Meinung:
Zitat:
Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen.

Dieser Demagoge verschweigt aber:
Zitat:
Original von holgersheim
Der Arbeitslose sei nämlich Miteigentümer eines Hauses mit neun Mietwohnungen und einem Ladenlokal. Das Haus, das ihm zur Hälfte gehöre, habe einen Wert von 385 000 Euro.


Der Jürgen Hoffmann hätte inzwischen genügend Zeit gehabt, seinen Besitz zu ordnen. An eine Wertlosigkeit der Immobilie kann ich ba nicht so recht glauben, auch wenn der ausgewiesene Wert bei einem aus Not veranlassten Verkauf wahrscheinlich nicht indieser Höhe zu erzielen wäre. Ein Eigentumsanteil lässt sich in der Tat kaum veräussern, ausser an den Miteigentümer, dem die andere Hälfte gehört. Herr Hoffmann hätte ihm seine Hälfte verkaufen können. Gastli wies bereits auf die nicht mehr gegebene Kreditwürdigkeit von Herrn Hoffmann hin. Der Miteigentümer könnte aber sehr wohl einen Kredit aufnehmen. Ausserdem bietet sich in dem hier geschilderten Fall geradezu an, die von Herrn Hoffmann genutzte Wohnung als Eigentumswohnung herauszulösen und ihm als Teil des Kaufpreises zuteil werden zu lassen. Für den Miteigentümer wäre der Deal in jedem Falle lukrativ, denn Herr Hoffmann muss in seiner Not wahrscheinlich unter Wert verkaufen. Aber selbst, wenn er ausser der Eigentumswohnung den Rest verschenkt hätte, wäre es auch für ihn lukratv gewesen. Denn dann stünde ihm ja Hartz IV und damit die Krankenversicherung und eine Medikaente zu.

Es handelt sich nach den hier im Forum veröffentlichten Informationen wohl eher um einen Missbrauchsfall, der mit Hilfe der Öffentlichkeit durchgesetzt werden soll. Und diese Fälle schaden dem Ansehen derjenigen, denen Hartz IV echt zusteht.

Zitat:
Original von spidy
Darum geht es doch auch nicht sondern das ihm zustehendes Geld nicht ausgezahlt wird, so verstehe ich diesen Text.

Irrtum. Bei jemandem, der eine Immobilie besitzt, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwirft, würde ich nicht so schnell von Geld sprechen, das ihm zusteht.

OK, das hast du geschrieben, bevor Holgersheim die Ergänzung gepostet hat.
holgersheim
Bundestagsabgeordneter Axel Schäfer, SPD sagt Hilfe im Fall Jürgen H. aus Bochum zu

Medikamentenversorgung im Notfall sicher gestellt

Bochum/Bonn. Der Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer (SPD) aus Bochum hat gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland seine Hilfe im Fall Jürgen H. (das EFD berichtete darüber)zugesagt. Demnach ist im Notfall eine Medikamentenversorgung sicher gestellt. Schäfer verbürgte sich persönlich gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass dies gewährleistet sei. Das Netzwerk hatte die Bochumer Bundestagsabgeordneten Axel Schäfer (SPD) und Dr. Norbert Lammert (CDU, Bundestagspräsident) um persönliche Hilfe gebeten. „Wir freuen uns, auch im Interesse von Jürgen H., dass ein gewählter Abgeordneter sich schnell einsetzt und für unmittelbare Hilfe sorgt. Selbstverständlich ist dies nicht immer. Deshalb unsere Hochachtung und Dank dafür“, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
holgersheim
ARGE Bochum - beim Sozialgericht mit eine vernünftige Lösung gesucht
Jürgen H. ist ab sofort wieder krankenversichert und erhält ALG II-Leistungen

Bochum/Bonn. In dem für heute anberaumten Sozialgerichtstermin des Falles Jürgen H. ist es den beteiligten Parteien gelungen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Damit ist der Krankenversicherungsschutz von Jürgen H. wieder hergestellt und er erhält auch ab sofort wieder seine Leistungen.

Die ARGE Bochum hatte Anfang April seine Leistungen eingestellt und ihm gleichzeitig mitgeteilt, dass er nicht mehr krankenversichert ist. Er sei Miteigentümer eines Wohnheimes und hätte Wohnungen verkaufen können. Dies war ihm jedoch nicht möglich, da sein Miteigentumsanteil nicht weiter beleihbar war und ein kurzfristiger Verkauf am mangelnden Einverständnis des Miteigentümers scheiterte, so dass Jürgen H. sein Vermögen nicht liquide machen konnte.

Mit der heutigen Lösung sind alle beteiligten Parteien zufrieden. Rechtsanwalt M. Reucher, Bochum bedankte sich nochmals bei den vielen Unterstützern und auch bei der ARGE Bochum, dass diese heute sehr um eine vernünftige Lösung mit gerungen hatte . Auch das Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich sehr zufrieden, dass der Fall jetzt endlich schnell gelöst wurde.
gastli
Achtung !! ab 1.August 2006 sollen ALG II Empfänger telefonisch erreichbar sein.

Dazu aus dem Fortentwicklungsgesetz:
(bitte nicht erst den Versuch unternehmen und verstehen wollen was das Gesetz mit Entwicklung zu zun hat)
Zitat:


Zu Nummer 42 (§ 51)

Die Ergänzung stellt klar, dass die Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nichtöffentliche Stellen auch mit Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in Arbeit und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch beauftragen dürfen. Dies kann zum Beispiel die Einrichtung von Call-Centern für telefonische Abfragen sein, ob bei Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Frage kommen. Die Durchführung dieser Abfragen kann in schriftlicher und telefonischer Form oder über andere übliche Kommunikationsmittel erfolgen. Die insoweit erforderlichen Sozialdaten dürfen auch zu diesem Zweck an nichtöffentliche Stellen übermittelt werden.

( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 29 – Drucksache 16/1410)

* die Schaffung einer datenschutzrechtlichen Grundlage für regelmäßige telefonische Befragungen von Leistungsbeziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch nichtöffentliche Stellen (z. B. von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Contact-Center) (diese Maßnahme ist ebenfalls Teil der umfassenden Strategie zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch; es kann davon ausgegangen werden, dass auch hier Einsparungen von bis zu 100 Mio. Euro zu erwarten sind);

( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 37 – Drucksache 16/1410)


Da ich aus eigener Erfahrung das Wissen habe, dass die beauftragten Callcenter fast nur anonym anrufen habe ich dem Ganzen einen technischen Riegel vorgeschoben. Anonymen Anrufern gebe ich mit Sicherheit keine Auskunft über meine persönlichen Verhältnisse.

Tipp (Beispiel für die Telekom, geht aber bei jedem anderen Anbieter auch):

1 : Telefonnummer niemals bekannt geben und die Veröffentlichung beim Telefonbuch, bei Ämtern und der Online-Reverssuche unterbinden

2 : Telefonieren nur noch mit denen, deren Rufnummer man erkennen kann.

Wie das geht?

TDSV* § 11 Abs. 1 ( *Telekommunikations-Datenschutzverordnung )

(1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Nummer des Anrufers an, so müssen der Anrufende und der Angerufene die Möglichkeit haben, die Nummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Der Angerufene muss die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Nummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen. Der Diensteanbieter hat die Dienste nach Satz 1 und 2 nur insoweit anzubieten, als dies technisch möglich ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter für geschlossene Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten.

Diese Verordnung verpflichtet jeden Diensteanbieter, ob Telecom, Arcor oder wer auch immer, Ihnen eine Möglichkeit zu bieten, eingehende Anrufe ohne Rufnummernübermittlung schon im Vorfeld, also ehe es bei Ihnen klingelt, abzuwehren. Sie genießen die Ruhe, während der Anrufende sich ärgert und evtl. entsprechende Hinweise eingespielt bekommt.

Dazu aus dem Leistungskatalog der Telekom:

Abweisen unbekannter Anrufer - ACR ( anonymus call rejection )

Mit aktiviertem Dienstmerkmal Anonymous Call Rejection (ACR) wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummerübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchgestellt. Der Anrufer erhält dann von der Vermittlungsstelle eine Ansage; im Telekom-Netz beispielsweise “Dieser Anschluss ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später wieder”.

* Für Nutzer mit ISDN - Telefonanlagen ist dies die Leistungs- Nr.61149
* Für Nutzer mit NET - Analogtelefone ist dies die Leistungs- Nr.61148

Die Einrichtung und die Entfernung dieses Leistungsmerkmales sind kostenlos und können innerhalb weniger Tage eingerichtet werden.

Immer nach der Devise: “Zeig mir deine Rufnummer und ich weiß wer du bist”, damit sollte endlich das Versteckspiel von anonymen Anrufern beendet werden, denn ich will mich als ALG II Empfänger nicht gegen eine Mitwirkung sperren, aber alle sollen mit offenen Karten spielen.
gastli
Gestern hatte ich mal wieder richtig Spass auf der ARGE. Will nämlich Urlaub machen und ab 01.08.2006 gilt ja für mich mit all den vielen Anderen Vollzugsverschärfung.
Ich habe gestern ordnungsgemäß nachgefragt ob ich für einige Tage "den ortsnahen Bereich verlassen darf". Ich habe extra die selben Worte verwendet, wie sie im Gesetzestext stehen und damit große Heiterkeit hinter dem Infoschalter in der Reichsstraße ausgelöst. Die Dame konnte auch über den Scheiß lachen, obwohl es nicht zum lachen ist.
Dann kam vorschriftsmäßig die Frage zurück ob noch Vermittlungsvorschläge offen sind.
Und da konnte ich auch über den Scheiß lachen, obwohl es nicht uzm lachen ist.
Ich habe das wahrheitsgemäß verneint, obwohl es hier um eine Sache ging die ich nicht kannte.
Ergebnis:
Ich darf den ortsnahen Bereich verlassen und muss mich innerhalb von 24 Stunden nach wieder eintreffen im ortsnahen Bereich persönlich (hoffentlich bei der netten fröhlichen Dame) zurück melden.