Leona
In diesem Bericht steht nichts davon, daß der Betreffende einen Antrag auf Invalidenrente gestellt hätte, bzw. daß der abgelehnt worden wäre. Insofern bleibt meine Frage bestehen ....

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Original von gastli So ist es. Wenn der Mann auch nur annähernd die Chance auf Invalidenrente oder BU- Rente hätte, dann würde er sich nicht mit Hatz IV erniedrigen lassen sondern die Rente beziehen. |
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Original von bimboli So krass hab ich das noch nicht gehört, ups ![]() |
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Original von Leona Lt. Hartz IV-Gesetzgebung muß erst alles "Verwertbare" (dazu gibt es Definitionen, Immobilien gehören u. U. auch dazu) zu Geld gemacht sein, ehe die Sozialhilfe greift. Das sind die Fakten. Alles andere was mitleiderregend da drumherum gesülzt wird in dem Artikel, dient nur der Stimmungsmache. |
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Original von Leona Dieser Artikel ist ein Widerspruch in sich: In Hartz IV sollen ARBEITSFÄHIGE Sozialhilfeempfänger sein, wieso ist dann dieser Kranke da drin? Wenn er so krank ist, warum nicht Invalidenrentner? Wenn er doch so krank ist und ihm _vielleicht_ die EU-Rente verweigert wurde, warum streitet er dann nicht besser um seine Anerkennung als EU-Rentner? Fragen über Fragen .... |
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Original von sin ser visto Ich versteh die ganze Debatte nicht, Kneift die Arschbacken zusammen und schert euch auf Arbeit. Unsereins zahlt Steuern damit ihr noch auf der Haut liegen könnt, Waldehuro nochmal. Das ist doch kein Wohlfartsstaat, wenn euch das Geld nicht ausreicht geht arbeiten ![]() ![]() |
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Weitere Fragen @Leona kläre bitte hier: |
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Original von gastli Und dann sage mir noch die Bank die mit ALG II Beziehern über Darlehen spricht, da gehe ich sofort hin. Ich bekomme in dem Status nicht mal ein läppisches Fahrrad im Baumarkt für 15 Euro Rate. |
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Sozialgericht Dortmund setzt kurzfristig für Freitag einen Termin an Mit viel Glück könnte sich für Jürgen H. aus Bochum am Freitag das Blatt wenden und er wäre wieder krankenversichert. Das Sozialgericht Dortmund hat heute kurzfristig für Freitag einen Termin angesetzt, wo die Angelegenheit erörtert werden soll. |
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Original von gastli Ich kenne hier in Gera Leute die haben "wertloses Ackerland" geerbt. ... Den Acker konnten sie nicht verkaufen, da kein Käufer zu finden war. Als es dann um Hartz IV ging war der Acker wieder ca. 14.000 Euro wert und das Spielbegann von vorn. |
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weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird |
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Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen. |
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Original von holgersheim Der Arbeitslose sei nämlich Miteigentümer eines Hauses mit neun Mietwohnungen und einem Ladenlokal. Das Haus, das ihm zur Hälfte gehöre, habe einen Wert von 385 000 Euro. |
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Original von spidy Darum geht es doch auch nicht sondern das ihm zustehendes Geld nicht ausgezahlt wird, so verstehe ich diesen Text. |
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Zu Nummer 42 (§ 51) Die Ergänzung stellt klar, dass die Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nichtöffentliche Stellen auch mit Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in Arbeit und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch beauftragen dürfen. Dies kann zum Beispiel die Einrichtung von Call-Centern für telefonische Abfragen sein, ob bei Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Frage kommen. Die Durchführung dieser Abfragen kann in schriftlicher und telefonischer Form oder über andere übliche Kommunikationsmittel erfolgen. Die insoweit erforderlichen Sozialdaten dürfen auch zu diesem Zweck an nichtöffentliche Stellen übermittelt werden. ( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 29 – Drucksache 16/1410) * die Schaffung einer datenschutzrechtlichen Grundlage für regelmäßige telefonische Befragungen von Leistungsbeziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch nichtöffentliche Stellen (z. B. von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Contact-Center) (diese Maßnahme ist ebenfalls Teil der umfassenden Strategie zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch; es kann davon ausgegangen werden, dass auch hier Einsparungen von bis zu 100 Mio. Euro zu erwarten sind); ( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 37 – Drucksache 16/1410) |