Hartz IV ist offener Strafvollzug

gastli
[Freie Presse]
Chemnitzer Hartz-IV-Empfängerin soll zum Putzen nach Dresden pendeln
Frau erhält Angebot vom Jobcenter - Bewerbung Pflicht
Chemnitz. Tanja Schmidt* ist keine, die auf Ärger mit Behörden aus ist. Derlei kann sie sich auch kaum leisten. Die eher zurückhaltende Chemnitzerin ist Anfang 30 und lebt von Hartz-IV. Mit Minijobs bessert sie ihr Einkommen ein wenig auf. Bemühungen um eine richtige Arbeit verliefen für die gelernte Hauswirtschafterin bislang wenig erfolgreich. Dabei bewirbt sie sich nach eigenem Bekunden regelmäßig. Auch, weil es das Jobcenter so von ihr verlangt.
Das einzige Stellenangebot, das ihr ihre Vermittlerin beim jüngsten Termin in der Hartz-IV-Behörde anbieten konnte, war eine Tätigkeit als Reinigungshelferin. "Teilzeit - flexibel, 20 Stunden pro Woche", heißt es auf dem "Freie Presse" vorliegenden Vermittlungsvorschlag. Die Arbeitszeiten: "Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 19.30 Uhr oder 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr, gelegentlich Samstag."
Eine Tätigkeit, mit der Tanja Schmidt an sich kein Problem hat. Schon jetzt ist sie als Reinigungskraft in einer Chemnitzer Schule eingesetzt, manchmal auch in Bürokomplexen - mal früh am Morgen, mal nach Feierabend. Dennoch regte sich bei ihr für einen Moment so etwas wie Widerspruch. Und das lag am Arbeitsort, der auf dem Angebot ausdrücklich benannt war: ein Supermarkt in Dresden.

* 80 Kilometer Entfernung für einen Hungerlohnjob.
Die Bewerbungsaufforderung kam selbstverständlich "einschließlich der Androhung von Sanktionen".
Ach ja: Die Frau hat weder Auto noch Führerschein, was dem Jobcenter auch bekannt ist. Auf ihre durchaus berechtigte Frage, wie sie das denn auf die Reihe bekommen soll, entgegnete das Jobcenter (Zitat): "Das sei ihre Sache."
kritiker


bis dann
gastli
Stillende Mütter erhalten keine höheren Hartz IV-Leistungen

Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen. Das entschied das Sozialgericht Wiesbaden in zwei veröffentlichten Urteilen.
Das Gericht sah hierfür keine gesetzliche Grundlage. Der Regelbedarf sei als Pauschale ausgestaltet, die über die in § 21 SGB II genannten Fälle hinaus keine Besonderheiten berücksichtige. Der individuelle Kalorienbedarf unterscheide sich erheblich, je nach körperlicher Anstrengung, Gewicht, Größe und Geschlecht. Das Gesetz sehe ausdrücklich nur einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft vor, der nicht auf stillende Mütter zu übertragen sei. Auch liege keine Krankheit vor, die eine kostenaufwändigere Ernährung notwendig mache. Schließlich sei ein unabweisbarer, besonderer Bedarf sei nicht zu berücksichtigen, weil die durch das Stillen verursachten Kosten durch Einsparungen bei der Ernährung des Kindes gedeckt werden könnten.

* Das entschied das Sozialgericht Wiesbaden, über unwertes Leben. Auch wenn es noch sehr klein ist. Egal. Und damit alles seine soziale Ordnung hat: Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig Elterngeld beziehen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 bedarfmindernd als Einkommen auf die Leistungen des ALG II angerechnet.
gastli
Lübecker Hartz IV-Bezieher seit sechs Tagen im Hungerstreik
Immer wieder sehen sich Bezieher von Hartz IV-Leistungen der Willkür von Jobcentern ausgesetzt. Manchen bleibt scheinbar kein anderes Mittel übrig, als in einen Hungerstreik zu treten. Dieses mal beklagt ein 58-Jähriger Mann aus Lübeck Schikanen des örtlichen Jobcenters. Seit dem 31. Mai nimmt Feliks Opolski-Sobczak keine Nahrung mehr zu sich und protestiert öffentlich mit einem Plakat vor dem Rathaus in Lübeck. Erst für den 7. Juni hat die Behörde ein „klärendes Gespräch“ angeboten. Bis dahin kann aber der Mann aufgrund des Hungerstreiks schwer erkrankt sein.
http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/...en-hungerstreik

Eisenacher
Ursula von der Leyen will Hartz-IV-Bezieher zu Kita-Betreuern ausbilden lassen. Geeignete Kandidaten würden laut Medienbericht eine Ausbildung an Fachschulen absolvieren. Familienministerin Schröder will dabei "streng auf die Qualität der Aus- und Weiterbildungsinitiativen achten"

Berlin –

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Hartz-IV-Bezieher zu Kita-Betreuern ausbilden lassen. Nach einem am Sonntag veröffentlichten Vorabbericht des Magazins „Focus“ bat die Ministerin den Chef der Bundesagentur für Arbeit, Hans-Jürgen Weise, zu prüfen, ob rund „5000 Personen aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III“, also größtenteils Hartz-IV-Bezieher, zu Erziehern weitergebildet werden könnten. Geeignete Kandidaten würden demnach eine Ausbildung an Fachschulen absolvieren.


Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte diese Unterstützung grundsätzlich, erklärte aber, sie werde „streng auf die Qualität der Aus- und Weiterbildungsinitiativen achten“. Es handele sich hier um einen sehr sensiblen Bereich.


Hintergrund der Initiative ist die Vereinbarung von Bund, Ländern und Kommunen, bis Mitte 2013 für 750.000 Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen - etwa ein Drittel davon in der Tagespflege. Dafür fehlen derzeit noch rund 14.000 Erzieherinnen und 16.000 Tagesmütter.


Wegen des ab August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sehen die Kommunen eine Klagewelle auf sich zurollen: Eltern könnten bei einem fehlenden Betreuungsplatz für ihre zwei- und dreijährigen Kinder dem Verdienstausfall geltend machen, wenn sie sich selbst um ihre Kinder kümmern müssen. Für solche Einkommensverluste, müssten die Kommunen „Schadenersatz aus Amtshaftung“ leisten, sagte Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. (afp)
http://www.fr-online.de/politik/kita-bet...6,16291896.html
gastli
Uschi von der ewigen Leyer und ihre Kumpeline Schröder haben mehr Furze im Kopf als der Durchschnittsmensch im darm.
Deshalb reißt die Uschi gleich den nächsten Gag,

Von der Leyen will Schlecker-Frauen als Erzieherinnen
Eisenacher
gastli,
einigen traue ich es zu bei entsprechender Schulung so eine verantwotrtungsvolle Arbeit auszuführen. Anbieten sollte man es auf jeden Fall.
Einfach abtun, sind nicht in der Lage ist bestimmt falsch.

Wenn ich manche Arbeitslose höre wie sie über Facharbeiter urteilen, sieht es ja so aus als wissen sie es besser. Besser noch wie die ,die diesen Jop sogar ausüben auf manchem Gebiet.
gastli
[NDR]
Die tollsten Tipps für Arbeitslose!
Politiker haben ja besonders im Wahlkampf immer wieder die tollsten Beschäftigungsideen für Arbeitslose und Hartz-IV Empfänger, zum Beispiel:
in Altenheimen vorlesen, in Sportvereinen helfen, Straßen säubern (Hannelore Kraft, stellv. SPD-Bundesvorsitzende, 2010)
Schnee schippen, Eis räumen (Guido Westerwelle (FDP) Außenminister, 2010)
Reinigungskräfte für Autobahnraststätten (CSU-Abgeordneter Ernst Hinsken, 2006)
Geländer streichen, Treppen kehren (Kurt Beck, damaliger SPD-Vorsitzender 2006)
Hausaufgaben-Betreuung, Einkaufshilfe, Essensausgabe an Bedürftige (Stefan Müller (CSU) Arbeitsmarktpolitischer Obmann der Unionsfraktion, 2006)
Kontrolleure in Bussen und Bahnen (Wolfgang Tiefensee (SPD) damaliger Bundesverkehrsminister, 2006)
Spargel stechen, Erdbeeren pflücken (CSU-Generalsekretär Markus Söder, 2005)
arbeitslose Köche als Ernährungsberater in Kindergärten (Renate Künast (Grüne) damalige Verbraucherschutzministerin, 2005)
Wiederaufbau in Katastrophengebieten (Reiner Brüderle, FDP-Vize, 2005)
Aushilfen in Schulbüchereien oder Mensaküchen, Pausenaufsichten (Bernd Busemann (CDU) Kultusminister Niedersachsen, 2005)
Essen verteilen in Altenheimen, Vorlesen, Fahrdienste (CSU-Stadträtin Gisela Oberloher, 2004)
Arbeiten im Umweltschutz, Wäschereien, Bibliotheken, Hilfsdienste im Krankenhaus (Hannelore Rönsch (CDU) Bundesfamilienminsterin, 1993)
Autobahnen bauen (Adolf Hitler (NSDAP), 1933)
RudiRatlos
Der Letzte in der Aufzählung passt nicht dazu. Hier nach zu lesen.
nameless
Mindestens 90 % der ehemaligen Mitarbeiterinnen der Schlecker Dynastie sollen innerhalb von 12 Monaten auf Hartz IV Empfänger umgeschult werden.

Wer es immer noch nicht begriffen hat dem sei dieser Beitrag empfohlen:
Berufe ohne Wert - Erzieherin und Altenpflegerin
Eisenacher
[QUOTE]nameless hat am 08. Juni 2012 um 16:30 Uhr folgendes geschrieben:
Mindestens 90 % der ehemaligen Mitarbeiterinnen der Schlecker Dynastie sollen innerhalb von 12 Monaten auf Hartz IV Empfänger umgeschult werden.

Ne, das ist schwer zu begreifen. Umschulung zu Harz4. Zu einer anderen Tätigkeit um von Harz 4 wegzukommen ist übliche Praxis. Aber Schulung um Harz4 zu bekommen Empfänger zu werden? Da sind 12 Monate zu wenig.
nameless wie hoch schätzt Du die Studienzeit ein?

Es gibt bessere Artikel. Erstens ist es eine Meinungsäußerung die nicht der Tatsache entsprechen muß. Zweitens steht extra noch da, das man für die Richtigkeit nicht haftet.

Selbst wenn es anders gemeint ist wie Du schreibst nameless und die Schulung ist zu einem Beruf (das man eben gerade nicht auf Harz4 angewiesen ist). Müßte man exakt wissen zu welcher Tätigkeit. Und auch in welchem Bundesland.
Beides hat mit der Ausbildungszeit zu tun. Das ist leider noch Ländersache. Ausnahme staatliche Fachkraft seit 2003. Aber da will ich nicht näher eingehen.
Da es auf das Einsatzgebiet ankommt. So von einem halben Jahr bis 3 Jahre vieles möglich ist.
Ein soll gibt es überhaupt nicht. Es steht jeden frei sich für eine andere Tätigkeit zu bewerben. Es ist als zusätzliche Maßnahme gedacht.

Das zu wenig Arbeitskräfte in der Altenpflege sind, dürfte unstrittig sein. Gespräche mit den Heimbewohnern kaum möglich sind. Auch Begleitpersonen zur Teilnahme am öffentlichen Leben fehlen.
Eigentlich eine Aufgabe aller Parteien hier eigene Vorschläge zu machen.
Und nicht alles abzulehnen was nicht von einem selber kommt.

Die Spielchen der Parteien ist hier wo es um Menschen geht nicht angebracht.
gastli
@Eisenacher
Ja was denkst du denn was mit den Frauen passieren wird, wenn die Kündigungen wirksam werden?
Was denkst du denn wie viele einer Anschlussverwertung a la Rösler zugeführt werden können?
Mit noch schlimmeren Formen der Ausbeutung als bei schlecker?
Zu noch geringeren Löhnen?

Es geht sogar noch viel makaberer:
Hartz will die Schlecker-Frauen vor Hartz IV retten.

Weiter führende Informationen zu dieser gequirlten S c h e i ß e findet man hier.
Eisenacher
gastli,

Kann ich Dir nicht beantworten gastli. Einen Festlohn für jedes Bundesland gibt es nicht. So steht für mich fest das es da auch unterschiedlich sein wird.
Das die einzelnen Tätigkeiten auch unterschiedlich sind schwankt auch da der Lohn.
Ein Mitglied der Oppositionspartei wird mir sagen man wird ausgebeutet.
Jemand der Regierungspartei wird mich erinnern das man früher ein viertel Verdienst hatte.
Selbst wenn man den Arbeitsplatz verlorn hatte irgend eine Tätigkeit ausführen mußte.
Es ist so wie in der Politik. Die Linke erinnert gerne an die Nazizeit und ist gegen jeden Ansatz. Die Rechten an die DDR Zeit und gegen jeden Ansatz.

Wer Argumente sucht der wird sie auch finden. Bin ich auch in Zukunft sicher.
Geb doch einfach mal den Arbeitern selber die Chance selbst zu entscheiden.
Ich habe die Erfahrung das viele sich aufspielen gutes zu wollen. Willst Du aber direkt was von denen sind gerade die nicht bereit.

Wenn ich Dich richtig verstehe empfiehlst Du sich dann Selbstständig zu machen. Das ist doch möglich. Das man nicht ausgenommen wird deutest Du an.
gastli
Jobcenter sanktionierte Schwerbehinderte
Eine Hartz-IV-Bezieherin aus dem Kreis Karlsruhe konnte aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben. Der Betroffenen wurde aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der linke Unterarm amputiert. Auch der zweite verbliebene Arm erkrankte und machte somit das Schreiben von Bewerbungen unmöglich. Dennoch beharrte das zuständige Jobcenter auf eine getroffene Eingliederungsvereinbarung und kürzte trotz ärztlichen Gutachten die gesamten Hartz IV-Leistungen erst um 30, dann um 60 und zum Schluss um 100 Prozent. Lediglich Lebensmittelgutscheine verblieben am Ende der nachgewiesenermaßen schwerbehinderten Arbeitslosengeld II-Empfängerin.
RudiRatlos
Der vorliegende Fall zeigt dass du @gastli ungeprüft die Inhalte externer Seiten übernimmst. So wäre dir nämlich aufgefallen dass der Frau seit Geburt der linke Unterarm und die Hand fehlen. Somit fällt auch auf die anderen von dir hier angeführten Fälle ein schlechtes Licht.

Schade finde ich vielmehr dass der Frau nicht schon eher oder überhaupt Hilfe zur Seite stand. Bereits in 1975 bestand ein Behinderungsgrad von 50% (warum so spät? ), seit 1991 gar 60%.

EU-Rente wird nicht gewährt wegen dem Fehlen sozialversicherter Zeiten, darin liegt zuerst der Mangel. Die Frau ist schlichtweg arbeitsunfähig und das spätestens seit 2010.

Warum die Klage erst eingereicht wurde als zu 100% gekürzt wurde und nicht bereits bei der ersten Kürzung a 30% geht nirgends hervor (siehe auch zweiter Absatz, erster Satz), auch ob die Sachbearbeitung die dann bei Gericht vorgebrachten Gutachten kannte oder der Frau "Schutzbehauptung" beim Vorstelligwerden unterstellte.

Abschließend der Link zum Urteil der im verlinkten Artikel auch fehlt. Es wird lediglich das AZ angegeben.
nameless
Zitat:
Der vorliegende Fall zeigt dass du @gastli ungeprüft die Inhalte externer Seiten übernimmst. So wäre dir nämlich aufgefallen dass der Frau seit Geburt der linke Unterarm und die Hand fehlen. Somit fällt auch auf die anderen von dir hier angeführten Fälle ein schlechtes Licht.


Was laberst denn du hier für einen Müll.
Es geht darum das sich ein Jobcenter erdreistet die Leistung um 100% zu kürzen.
Und darum das es unglaublich ist das daraufhin geklagt werden muss.
Ob schwerbehindert oder nicht. Das Jobcenter hat hier Gott gespielt.

Zitat:
Warum die Klage erst eingereicht wurde als zu 100% gekürzt wurde und nicht bereits bei der ersten Kürzung a 30% geht nirgends hervor (siehe auch zweiter Absatz, erster Satz), auch ob die Sachbearbeitung die dann bei Gericht vorgebrachten Gutachten kannte oder der Frau "Schutzbehauptung" beim Vorstelligwerden unterstellte.


Die Frau hatte bestimmt andere Probleme als anzunehmen das man tatsächlich so grausam ist und die Leistung um 100% kürzt.

Wahrscheinlich hat sie auch keinen solchen Klugscheißer wie dich in ihrer Nähe.
RudiRatlos
Zitat:
nameless hat am 18. Juni 2012 um 07:11 Uhr folgendes geschrieben:
Die Frau hatte bestimmt andere Probleme als anzunehmen das man tatsächlich so grausam ist und die Leistung um 100% kürzt.

Wahrscheinlich hat sie auch keinen solchen Klugscheißer wie dich in ihrer Nähe.


Jetzt artet es aber in Rätselraten aus. Oder du kennst diese Frau persönlich und hälst hier Informationen zurück?

Ansonsten kann man sich eben nur an das Urteil halten und versuchen eine Erklärung für derartiges Felverhalten der Sachbearbeitung beim dortigen Arbeitsamt zu finden.

Nein, es geht euch nicht um die Menschen welche hinter solchen Fällen stecken, sonst wäre @gastli der Fehler in der Meldung aufgefallen und du @nameless hättest nicht mit Schaum vor dem Mund reagiert.

Wäre mir "Klugscheißer" diese Frau persönlich bekannt gewesen hätte ich ihr helfend beigestanden, schon allein weil ich selbst "100% G" im Behindertenausweis zu stehen habe.
Eisenacher
nameless hat am 18. Juni 2012 um 07:11 Uhr folgendes geschrieben:
Es geht darum das sich ein Jobcenter erdreistet die Leistung um 100% zu kürzen.
Und darum das es unglaublich ist das daraufhin geklagt werden muss.

nameless,
es ist Aufgabe des Jopcenter Leistungen zu bewilligen oder eben nicht.
Das das Gericht nicht einfach nach Aktenlage entschied, sondern Gutachter (sogar mehrere) heranziehen mußte sagt etwas darüber das der Fall nicht so einfach war. Bestimmt noch ist, nach meiner Meinung.
Nicht hervorgeht ob mit der Erkrankung ein dauernder Leistungsbezug notwendig ist.
Hierüber hatte das Gericht auch nicht zu befinden. Von erdreistet kann da gar keine Rede sein.

Die Tatsache das ein Gericht ganz andere Möglichkeiten hat, Akten anzufordern und vereidigte Gutachter zu laden, wird immer im Einzelfall dazu führen das Sachverhalte besser und umpfangreicher geklärt werden können. Das ist ja auch Aufgabe eines Gerichts. Ausdruck auch eines Rechtsstaates das man das Gericht anrufen kann, wenn man sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht.

Es ist so wie Du schreibst. Hier gebe ich Dir sogar recht. Oft muß man eine Klage einreichen. Aber nicht nur da. Wir erleben es ständig, das Beleidigungen und üble Nachreden bei welchen schnell geschrieben sind. Ruft man das Gericht an und Beantragt man Gutachten, hat sich mancher schon beim Ergebnis und Kosten gewundert. Auch das sich da eine für ihn ganz andere Sachlage ergibt. Wenn man die Person gar nicht kannte.

Ich denke sogar das der Jopcenter mit dem nun Erkenntnissen des Gerichts auch so wie das Gericht entschieden hätte. Leicht veststellbar wenn sie das Urteil anerkennt.
gastli
Zitat:
Uschi von der ewigen Leyer und ihre Kumpeline Schröder haben mehr Furze im Kopf als der Durchschnittsmensch im darm.
Deshalb reißt die Uschi gleich den nächsten Gag,

Von der Leyen will Schlecker-Frauen als Erzieherinnen



UPDATE: Gert Flegelskamp hat seine Gedanken zur Ursel und ihren "Ideen" niedergeschrieben.

von der Leyen und Schlecker-Frauen
Eisenacher
gastli,

Verstehe ich wieder nicht. Kein Auslandseinsartz und sollen an die Front?
Soll das heißen das dann die Front in Deutschland ist?
Oder ist der Schreiber einer dem Hitlers Worte so gefallen, das er die Zeit zurück will?

Will man das nur Eltern werden darf der 3 Jahre studiert hat. Sonst kein Kind erziehen darf und kann. Bestenfalls es ein aufbewahren ist.

Eine Meinung über Schlecker Frauen, taurig.