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[Freie Presse]
Chemnitzer Hartz-IV-Empfängerin soll zum Putzen nach Dresden pendeln
Frau erhält Angebot vom Jobcenter - Bewerbung Pflicht
Chemnitz. Tanja Schmidt* ist keine, die auf Ärger mit Behörden aus ist. Derlei kann sie sich auch kaum leisten. Die eher zurückhaltende Chemnitzerin ist Anfang 30 und lebt von Hartz-IV. Mit Minijobs bessert sie ihr Einkommen ein wenig auf. Bemühungen um eine richtige Arbeit verliefen für die gelernte Hauswirtschafterin bislang wenig erfolgreich. Dabei bewirbt sie sich nach eigenem Bekunden regelmäßig. Auch, weil es das Jobcenter so von ihr verlangt.
Das einzige Stellenangebot, das ihr ihre Vermittlerin beim jüngsten Termin in der Hartz-IV-Behörde anbieten konnte, war eine Tätigkeit als Reinigungshelferin. "Teilzeit - flexibel, 20 Stunden pro Woche", heißt es auf dem "Freie Presse" vorliegenden Vermittlungsvorschlag. Die Arbeitszeiten: "Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 19.30 Uhr oder 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr, gelegentlich Samstag."
Eine Tätigkeit, mit der Tanja Schmidt an sich kein Problem hat. Schon jetzt ist sie als Reinigungskraft in einer Chemnitzer Schule eingesetzt, manchmal auch in Bürokomplexen - mal früh am Morgen, mal nach Feierabend. Dennoch regte sich bei ihr für einen Moment so etwas wie Widerspruch. Und das lag am Arbeitsort, der auf dem Angebot ausdrücklich benannt war: ein Supermarkt in Dresden.
* 80 Kilometer Entfernung für einen Hungerlohnjob.
Die Bewerbungsaufforderung kam selbstverständlich "einschließlich der Androhung von Sanktionen".
Ach ja: Die Frau hat weder Auto noch Führerschein, was dem Jobcenter auch bekannt ist. Auf ihre durchaus berechtigte Frage, wie sie das denn auf die Reihe bekommen soll, entgegnete das Jobcenter (Zitat): "Das sei ihre Sache."
Chemnitzer Hartz-IV-Empfängerin soll zum Putzen nach Dresden pendeln
Frau erhält Angebot vom Jobcenter - Bewerbung Pflicht
Chemnitz. Tanja Schmidt* ist keine, die auf Ärger mit Behörden aus ist. Derlei kann sie sich auch kaum leisten. Die eher zurückhaltende Chemnitzerin ist Anfang 30 und lebt von Hartz-IV. Mit Minijobs bessert sie ihr Einkommen ein wenig auf. Bemühungen um eine richtige Arbeit verliefen für die gelernte Hauswirtschafterin bislang wenig erfolgreich. Dabei bewirbt sie sich nach eigenem Bekunden regelmäßig. Auch, weil es das Jobcenter so von ihr verlangt.
Das einzige Stellenangebot, das ihr ihre Vermittlerin beim jüngsten Termin in der Hartz-IV-Behörde anbieten konnte, war eine Tätigkeit als Reinigungshelferin. "Teilzeit - flexibel, 20 Stunden pro Woche", heißt es auf dem "Freie Presse" vorliegenden Vermittlungsvorschlag. Die Arbeitszeiten: "Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 19.30 Uhr oder 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr, gelegentlich Samstag."
Eine Tätigkeit, mit der Tanja Schmidt an sich kein Problem hat. Schon jetzt ist sie als Reinigungskraft in einer Chemnitzer Schule eingesetzt, manchmal auch in Bürokomplexen - mal früh am Morgen, mal nach Feierabend. Dennoch regte sich bei ihr für einen Moment so etwas wie Widerspruch. Und das lag am Arbeitsort, der auf dem Angebot ausdrücklich benannt war: ein Supermarkt in Dresden.
* 80 Kilometer Entfernung für einen Hungerlohnjob.
Die Bewerbungsaufforderung kam selbstverständlich "einschließlich der Androhung von Sanktionen".
Ach ja: Die Frau hat weder Auto noch Führerschein, was dem Jobcenter auch bekannt ist. Auf ihre durchaus berechtigte Frage, wie sie das denn auf die Reihe bekommen soll, entgegnete das Jobcenter (Zitat): "Das sei ihre Sache."