Hartz IV ist offener Strafvollzug

gastli
[Sozialticker]
Zitat:
Grundgesetzwidrige Leyen Keule … monatlich 69.000 Sanktionen nach dem SGB II

Berlin: (hib/CHE) Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) betrug im vergangenen Jahr 125 Euro. Pro Monat wurden dabei etwa 69.000 Sanktionen ausgesprochen. Der wichtigste Sanktionsgrund war mit 41.500 Fällen das Meldeversäumnis, gefolgt von der Verletzung einer Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung (12.000) und der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder eine sonstig vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen (8.500). Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6193) hervor.

Und deren Handlanger … werden auch gleich dingfest gemacht, denn ohne sie geht es ja nicht.

Bundesagentur für Arbeit folgt einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Berlin: (hib/CHE) Rund 4.000 bisher befristet Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das ist nötig geworden, nachdem das Bundesarbeitsgericht im März 2011 in einem Urteil festgestellt hatte, dass die BA die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit begründen könne, dass ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vorsehe.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6524) weiter schreibt, ist das Verfahren zur endgültigen Unterbringung der betroffenen Beschäftigten noch nicht abgeschlossen. Für die überwiegende Zahl der Mitarbeiter sei aber bereits eine passgenaue Stelle gefunden worden, heißt es in dem Schreiben.


Quellen der einzelnen Meldungen: Deutscher Bundestag
holgersheim
Hartz IV ist offener Strafvollzug auch für die Kinder der Opfer.

Sozialticker:
Zitat:
Duckhome: Schulanfang - Große Freude - aber nicht für Hartz IV Kinder

Ich habe dieses Jahr auch einen Erstklässler und mir einmal die Mühe gemacht, aufzuführen, was für Geldmittel unbedingt notwendig sind, um den Schulanfang zu finanzieren. Alle genannten Beschaffungskosten liegen eher am unteren Rand als in der Mitte. Beim Schulranzen wurde allerdings darauf geachtet, dass er wenigstens zwei Jahre hält und neben Federtasche mit Buntstiften, Faulenzer, Turnbeutel, Geldbörse und einen Regenschutz enthält. Der Rest entspricht den Anforderungen der Lehrer. Ja natürlich könnte man ein Hartz IV Kind ohne Schultüte zur Schule schicken. Frau von der Leyen würde daran sicher ihren Spaß haben. Sie kostet das Leid der Anderen gerne aus.

Schulranzen 69,95
Wachsmalkreide 5,99
Tuschkasten 4,99
Pinsel 2,99
Tuschbecher 1,00
Filzstifte 2,49
2 Sporthosen 11,50

2 Sportshirts 9,00
Turnschuhe 14,95
Anspitzer 2,99
div. Hefter 1,00
Bleistifte 1,99
2 Trinkflaschen 11,98
Hausschuhe 5,00
Buskarte 8,00 (für gemeinsame Ausflüge)
Lehrmittel 44,00 (Übungshefte etc.)
Lehrmittelfond 40,00 (Bücher auch gebraucht)
Klassenkasse 30,00
Schultüte 11,99
Tüteninhalt 20,00
—————————

Gesamt 297,82
=================

Das bedeutet im Klartext, das eine Hartz IV Familie unbedingt 300 Euro ausgeben muss um ihr Kind in die Schule schicken zu können. Das bedeutet weiterhin, dass sich der Staat an dieser Einschulung mit 70 Euro beteiligt, also mit 23,5 Prozent beteiligt. In den Kosten ist nicht berücksichtigt, das natürlich auch noch zusätzliche Schuhe und Bekleidung erforderlich sind um dem Schulalltag gerecht zu werden.

Schon am Tag der Einschulung zeigt dieses System sein wahres Gesicht. Milliarden für die Bankster, die Abzocker und viel zu viel Geld für den politischen Abschaum, aber so gut wie nichts für die I-Männchen und I-Weibchen. Es ist eine Schande. Aber es kommt noch dicker. Die 70 Euro die Ursula von der Leyen den Hartz IV Kindern zubilligt, erhalten die Schulanfänger gar nicht. Die haben nämlich noch nicht mit der Schule angefangen und haben deshalb keine Schulbestätigung. Die können die Eltern erst nach der Einschulung im Sekretariat holten und dann einen Antrag stellen, der mit sehr viel Glück von den Gaunern in den Argen auch irgendwann genehmigt wird. Eltern die das nicht wissen, erfahren es vielleicht nie und bekommen gar kein Geld. Übrigens reichen die 70 Euro auch nicht bei Schülern, die die Einschulung bereits hinter sich haben. Auch da werden im Schnitt mehr als 160 Euro gebraucht.

Natürlich verdanken wir dieses System nicht der Ursula von der Leyen die sich aber gerne an den Tränen ihrer Opfer labt, sondern auch Typen wie dieser Großschnauze Schröder die den Kriminellen Peter Hartz damit beauftragt hat ein solches unmenschliches Unterdrückungssystem zu schaffen. Und natürlich auch dem Müntefering, der ja schon sagte, dass die die nicht arbeiten auch nicht essen, also sterben sollen. Er selbst hat nie gearbeitet aber immer gerne gefressen.

Ich bin persönlich ein Gegner der Todesstrafe, aber bei Leyen, Schröder, Müntefering, Hartz und all dem anderen politischen Abschaum, bin ich mir gar nicht so sicher ob meine Wut nicht doch dahin gehen könnte, für diese Leute die Todesstrafe einzufordern. Denn das was man einem Kind am Tage der Einschulung und in den ersten Schuljahren antut, kann nie wieder gut gemacht werden. Und wer sich wie unsere Politiker auch noch an dem Leiden dieser Kinder weidet, der verdient es eigentlich nicht zu leben. Auf jeden Fall muss nach dem absehbaren Ende des Systems sofort dafür gesorgt werden, dass diese Typen eingesperrt und angeklagt werden.
strubbel
mal eine frage: wo kaufen die denn ein? geschockt

filz- und buntstifte sind oftmals preiswerter, wozu extra sportshirts? dass man jeweils ein wechselset braucht, leuchtet ein, aber extra shirts kaufen? pinsel sind auch im set preiswerter und nicht schlechter als ihre teuren "kameraden", bleistifte ebenfalls, wozu brauchts 2 trinkflaschen (überhaupt)? eine leere kleine brause-oder saftflasche mit z.B. trinkzapfen tut es genauso und die trinkflaschen sind nicht dichter als die "normalen" flaschen auch, mit "wachsmalkreide" sind sicher wachsstifte gemeint, die gibt es auch preiswerter (sogar im großen set mit bunt-und filzstiften), meines wissens nach sind federtaschen (mit fächern) auch meistens mit stiften und kleinzubehör bereits ausgestattet, auch knete (da ist eine marke mit s. beginnend sehr empfehlsam, meiner erfahrung nach) ist preiswerter

selbst arbeitnehmer, unabhängig des einkommens kaufen oft anders (bewusst!) ein, da viele sachen halt verbrauchssachen sind und nicht schlechter als die teuren marken und vieles auch einfach wie z.b. buntstiften sinnlos ist <-teure marken sind genauso brüchig

es ist nicht abzustreiten, dass schul- und schreibmaterial insgesamt nicht gerade "billig" sind, aber selbst die mittelpreisklasse ist zu bewältigen. und wie sieht es mit der weiternutzung von einigen bereits vorhandenen materialien aus? (z.B. von älteren geschwistern), die noch völlig in ordnung sind? (für den schulalltag) ging zu zonenzeiten doch auch (wenn man der schon so nachweint, oder?), beim "tüteninhalt" komme ich mit kleinigkeiten, die den schulanfang ausmachen, auch auf weniger

ich kenne so einige preise (natürlich nicht alle und auf den cent genau), da ich viele materialien auch für den privaten gebrauch kaufe (und einige zeit lang auch nicht nur für privat)

dass kindelein nicht mit einer zerledderten mappe oder turnbeutel o.ä. zur schule laufen sollte, ist klar, aber es gibt eben auch dinge, die gebraucht noch top aussehen und auch im neu-zustand preiswerter zu erhalten sind (hiermit meine ich nicht "billig" und gesundheitsschädigend)

so, weiterhauen cool
RudiRatlos
Ganz unterschlagen wurde hier auch dass (zumindest hier in EF) das Sozialamt 100€ pro Kind für Schulkram ausgibt, nach entsprechendem Antrag und dem Anspruch auf eine Sozialkarte.

Bücher gibt es kostenlos von den Schulen, für Schulanfänger (meine Tochter ist es ab Montag) gibt es sog. Starterpakete (Kosten 30€). Ihren Ranzen kaufte ich bereits vor ca. zwei Jahren über den Online-Versand, zu einem sehr günstigen Preis (rd. 40€, komplett befüllt) und für das Schulmaterial für meine nun 4 schulpflichtigen Kinder (neue Arbeitshefte, Stifte usw.) gab ich insgesamt ca. 200€ aus.

Meine älteste Tochter welche noch die Beine unter meinen Tisch steckt benötigt für ihre Ausbildung natürlich auch so einiges, kann dies aber größtenteils mit Bafög finanzieren, incl. dem monatlichen Betrag für die Berufsschule. Für Extras und ihren Lebensunterhalt hat sie ja noch uns.

Glücklicherweise bin ich nicht abhängig von Hartz IV, bin mir aber sicher dass es ohne weiteres zu stemmen ist den Kindern einen guten Start in die Schule zu ermöglichen.

Apropo Schultüte, die kostete mich rein garnichts, ist aber auch so nicht wirklich teuer. Lediglich der Inhalt entzog meinem Geldbeutel etwa 30€. meine Tochter wird daran heftig zu schleppen haben.

Unterm Strich bleibt fest zu halten das der von @holgersheim verlinkte Artikel wohl eher in die Kategorie Dauernölerei und Neid (gegenüber denen welche an die 1000€ ausgeben um schon beim Schulstart zu glänzen) gehört.

Ungeachtet dessen weiß ich aber aus Erfahrung, hatte bereits 8 Einschulungen zu bewältigen, dass es durchaus Eltern gibt welche selbst an ihren Kindern sparen und dann eben die Schultüten zur Hälfte mit alten Zeitungen befüllt sind. Aber dass kann man dem System nun wirklich nicht anlasten.
fangerle
Die Unsitte mit den Schultüten gibt es in Österreich glücklicherweise noch nicht sehr lange – ich schätze, es werden so ca. 15 Jahre sein.

Dafür gibt es bei uns zum Krampus oder Nikolo ein Geschenksackerl, welches traditionellerweise Mandarinen, diverse Nuss-Sorten, Äpfel, Datteln, Feigen, Schokolade und je einen Nikolo und einen Krampuss gebacken oder aus Schokolade beinhaltet.

Im Laufe der Jahre sind diese Sackerln immer größer geworden und auch der Inhalt hat sich drastisch geändert. Was als Präsent für die Kinder – und als Vorfreude für Weihnachten - gedacht war, wurde von den Geschäftemachern durch wertlosen Kitsch ersetzt, der nach einer Woche für die Kinder schon uninteressant war und irgendwo im Kinderzimmer achtlos herumlag. So ähnlich wie der Spielzeug-Beipack bei den Mc-Menüs.

Nachdem aber auch Kinder vernünftigen Argumenten zugänglich sind, waren sie relativ rasch davon überzeugt, dass der überfüllte Nikolosack nicht so viel Freude bereitete, wie es auf den ersten Blick aussah.
Also haben wir uns dahingehend geeinigt: entweder ein traditionelles Nikolosackerl (ohne blöden Schnickschnack) und dafür ein größeres Geschenk vom Christkind oder ein sogenanntes Angeber-Nikolo-Sackerl - aber dann kann man dem Christkind weniger Geld für Weihnachtsgeschenke überweisen.

Die Kinder haben das gut verstanden. Und selbst jetzt, wo sie wissen, wo der Krampus, der Nikolo und das Christkind das Geld für Geschenke hernehmen, fragen wir sie immer augenzwinkernd „soll der Nikolo heuer ein Angebersackerl oder ein traditionelles Nikolosackerl bringen?“ Bis jetzt wollten sie immer das traditionelle Geschenk.

Warum kann man den Kleinen bei der Schultüte nicht auch klar machen, dass sie zwischendurch einmal einen kleineren Wunsch erfüllt bekommen, wenn sie sich mit einer weniger protzigen Schultüte begnügen.

Und ich halte es auch für keinen Fehler den Kindern früh genug beizubringen: „….. da gibt es Leute, die nur eines im Sinn haben, nämlich uns das Geld für irgendwelche Blödheiten abzuknöpfen ….“
strubbel
Zitat:
Und ich halte es auch für keinen Fehler den Kindern früh genug beizubringen: „….. da gibt es Leute, die nur eines im Sinn haben, nämlich uns das Geld für irgendwelche Blödheiten abzuknöpfen ….“
jipp großes Grinsen und ich kann mich dem rest auch anschließen Ja

es ist sicherlich gerade zur bzw. besonders vor der einschulungszeit ein riesen hammer, der erstmal auf eltern zukommt...

vermeintlich... denn:

wann bitte wissen eltern,dass kindelein dann und wann zur schule kommt? erst "gestern"? und ist uns nicht klar,dass selbst bei aktionen die preise vorerst erhöht sind und dann vermeintlich gesenkt? Augenzwinkern und kann man nicht weit vorher, wie rudi schon in seinem post beschrieb, ein paar besorgungen machen? dann kann man tatsächlich ein paar schnäppchen erwischen und über das geschäft, in welchem man einkauft, man auch streiten könnte, um nicht unbedingt teuer oder anderes extrem ->"billig" (was eben teilweise nicht das empfehlsame ist). dass sich manch eine "marke" nicht besser als preiswerte produkte herausstellt, wissen wir alle, oder?

ich glaube, dass diese oder vergleichbare unterstützung
Zitat:
das Sozialamt 100€ pro Kind für Schulkram ausgibt, nach entsprechendem Antrag und dem Anspruch auf eine Sozialkarte. Bücher gibt es kostenlos von den Schulen, für Schulanfänger (meine Tochter ist es ab Montag) gibt es sog. Starterpakete (Kosten 30€).
überall gibt

ich bin nicht mehr auf dem neuesten stand,was schulbücher betrifft. ich kenne es vor wenigen jahren noch (etwa 2006-2007 etwa), dass einige schulbücher noch länger als 1 jahr genutzt werden,sodass es möglich war, sie an jüngere geschwister weiterzugeben oder von der schule leihgaben zu bekommen. sollte dem nicht mehr so sein, können diese bücher noch durchaus für lernzwecke weitergenutzt werden,da sich einige inhalte wohl kaum ändern werden (z.B.mathe,deutsch...). aber was neu ist, muss ich halt passen und lasse mich gern aufklären Ja

und es zieht sich durch alle anlässe: ansprüche nehmen immer mehr zu. aber wodurch? (rein rhet. frage)

und warum kommen die ansprüche ausgerechnet meistens von denen, die den "guten" alten zeiten noch so nachweinen? da war es gang und gäbe, so gut es ging, "weiterzureichen" und die ansprüche auf ein gesundes maß zu halten. da verträgt sich etwas nicht miteinander verwirrt
gastli
Die geltende Regelung:
Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (ALG II Bezieher über 25)
Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld können Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Man erhält diese Leistungen, wenn man den Bewilligungsbescheid vorlegt. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 100 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro (i.d.R. zum 1. August) und im Februar 30 Euro ( i.d.R. zum 1. Februar). Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus dem monatlichen Regelbedarf zu bestreiten.

Zu beachten
Es entfällt die bisherige Regelung, wonach einmalig zu Beginn des Schuljahres 100 Euro gezahlt wurden. Die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf werden bei der Arge beantragt. Für Kinder von sieben bis 15 Jahren ist ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich, wenn sie Leistungen nach dem SGB II erhalten. In diesen Fällen wird das Geld automatisch überwiesen. Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren ist ein Antrag mit Schulbescheinigung zu stellen. Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzeigen.

Erforderliche Unterlagen
Bewilligungsbescheid, ggf. Schulbescheinigung


* Es geht hier nicht darum irgendwelches Ramschdenken und Geizmentalitäten von Erwachsenen auf einzuschulende Kinder zu übertragen. Es geht darum Kinder zum Beginn ihrer Schullaufbahn so auszustatten, dass sie NICHT von ersten Tag an gebrandmarkt sind.
RudiRatlos
Warum sollten sie gebranntmarkt sein? Alle Voraussetzungen für einen gelungenen Schulstart können auch von Beziehern von Sozialleistungen bewältigt werden. Den notwendigen Willen und den Grips müssen sie schon selbst mitbringen. Und natürlich den Willen der Eltern ihre Kinder zu fördern wo es nur geht.

Es mag sein dass so mancher auf Unterstützung verzichtet, aus falscher Scham, Unwissenheit oder einfach aus Faulheit. Und wenn eben diese elterliche Faulheit an die Kinder weiter gegeben wird.., tja was soll dann wohl aus den Kindern werden.

Da ist es schon in Ordnung wenn man auch einmal den einen oder anderen Hilfeempfänger mit der Nase auf Dinge stößt welche seinen Kindern förderlich wären.
fangerle
Zitat:
gastli hat am 19. August 2011 um 19:21 Uhr folgendes geschrieben:

* Es geht hier nicht darum irgendwelches Ramschdenken und Geizmentalitäten von Erwachsenen auf einzuschulende Kinder zu übertragen. Es geht darum Kinder zum Beginn ihrer Schullaufbahn so auszustatten, dass sie NICHT von ersten Tag an gebrandmarkt sind.



Na prima, wenn man sich nicht wie das (Stimm)vieh den Geschäftemachern in die Arme treiben lässt und versucht, sein weniges Geld möglichst vernünftig auszugeben wird man als Geizkragen mit Ramschmentalität hingestellt.

Klar, die Leute, die immer vor den Wahlen versprechen, sie werden die Interessen des „kleinen“ Mannes vertreten, tragen das Wasser auf beiden Schultern.
Der Industrie/Konzernen sind sie verpflichtet, weil ja schließlich auch ihre Parteifreunde in den Manager- und Vorstandsetagen sitzen. Und deren exorbitantes Gehalt muss ja schließlich gesichert werden. Und wenn es auch nur auf Kosten der H4-Bezieher geht. Denen kann man offensichtlich ohne weiteres einreden, dass sie gebrandmarkt sind, wenn sie nicht mit irgendwelchen Markenklamotten durch die Gegend rennen. Als ob nicht eh alle Nachbarn über ihre Mitbewohner Bescheid wüssten.

Man könnte dieses Problem - wenn man wollte – ganz leicht lösen. In UK und in Japan, gibt es für alle Schüler verpflichtend Schuluniformen. Dies könnte man doch auch in Deutschland und Österreich bundesweit einführen. In den Ländern, in denen die Schuluniform Pflicht ist, hat die Praxis gezeigt, dass die Schüler sogar in ihrer Freizeit noch mit der Schulkleidung herumrennen, weil die extrem tragefreundlich und bequem ist.

Die (angeblich) gebrandmarkten Schulanfänger könnten dann alle einen gleichberechtigten Schulstart haben.

Außerdem sollte das Tragen der Schuluniformen zur kostenlosen Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel berechtigen.

Aber trotzdem finde ich, ist es die Diskussion gar nicht wert. Hier wird uns wieder einmal ein Thema aufgeworfen, das uns von den wirklichen Schmarotzern, die auf unser aller (H4 genauso wie Mittelstand) Kosten leben, ablenken soll – nämlich von denen, die unser Geld verspekulieren und von den Parteien in höchstdotierte Posten in der öffentlichen Verwaltung, den Konzernen, Banken usw. gehievt werden. Über dieses Thema verliert der User „gastli“ eigenartigerweise kein einziges Wort!!!!!
Meister
Zitat:
fangerle hat am 20. August 2011 um 18:37 Uhr folgendes geschrieben:
Außerdem sollte das Tragen der Schuluniformen zur kostenlosen Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel berechtigen.


Ja
Oder so?
der hat das auch schon nicht geschafft ,
Aber irgendwas wird schon passen.

Frettchen.
strubbel
nein,fangerle,von den spekulierern wird nicht abgelenkt, da wird in anderen themen seitenweise fast das gleiche gebracht cool

so nun zum thema zurück: schuluniform klingt tatsächlich wie damals der zwang mit der pionierkleidung *hust* (nein, gastli jetzt keine tropfen bitte Augenzwinkern )

allerdings hat es sich bewährt, schüler und eltern zur diskussion darum zu bewegen und sogar die schüler zu "design"-wettbewerben zu bewegen. sprich: die lütten durften malen, was sie gern einheitlich angezogen hätten, die "großen" haben vielleicht auch gezeichnet aber auch eher in worten beschrieben, was sie "schick" und "praktisch" finden würden. "drüben" (anderes forum) und sicherlich auch hier hatten wir das thema bestimmt schon, aber es schadet ja nicht,die idee und solche projekte nochmals zu beschreiben. entschieden wurde, wenn ich es damals richtig verfolgt habe, unter mitbestimmung der schüler und eltern. heraus kam, dass es dann einheitliche shirts in 2-3 farben gab, auch sweatshirts, regenjacken und fleece-jacken mit der aufschrift des schulnamens und ort. das praktische war hierbei, dass sich die sachen ja gut kombinieren ließen (fleecejacken unter regenjacken etc.). weiterer nutzen: ein kurzer verläuft sich und kann einer schule zugeordnet werden und vor allem sind oftmals auch mehrere klassen anderer schulen in einem bus/ einer bahn und somit konnten die sich die "schäfchen einer herde" sehr schnell anhand der der bekleidung fix orientieren, wo sie geschlossen aussteigen (bei touren zb.). kurzum: es sah sportlich aus, das entsprach dem geschmack der schüler und gleichzeitig war es praktisch zu kombinieren, dazu konnten verlorene schäfchen auch schnell wiedergefunden werden,da jeder sah, aus welcher schule das krümelchen kam und man telefonisch (handy und direxbüro) absprachen treffen konnte

was die kurzen in der freizeit anziehen, ist natürlich deren sache und da gesellen sich eh die jenigen zueinander, die unabhängig der einkommen (ob gegensätzlich oder ähnlich hohe einkommen der eltern) miteinander verstanden. und ein bisschen selbstbewusstsein (ooopsala...das hatten wir doch schon mal, als es um markenschnulli ging) kann man dem kindelein schon beibringen,dass marke halt nicht das ist, was einen menschen ausmacht. man kann das problem markenwahn nicht aus der welt schaffen, mit der konfrontation müssen wir alle umgehen und möglichst früh den kurzen beibringen, dass marke keine persönlichkeit macht

wie das mit der schulkleidung (ich vermeide hier schon vom stil her das wort "schuluniform") finanziert wurde, weiß ich leider nicht, aber da kann man sich mit schulen, die es bereits erfolgreich praktizierten, sicher kurzschließen...wenn denn ernsthaftes interesse da wäre.
da es hier bei nur wenigen besteht, überhaupt bewährtes anzubringen,da es eh nur um polemik geht, erspart sich die arbeit wohl großes Grinsen

und selbst die mühe, mal günstige preise zusammenzurechnen, was man sparen könnte, wäre leider auch perlen vor die säue (sorry,dass ich jetzt noch den schweinchen unrecht tue) . wer bewusst kauft und lebt, weiß selbst, wie es geht und ein beispiel haben wir ja hier lesen können. rudi hat ja schon kleine rechenbeispiele gebracht, dass es ohne ohnmachtsgestöhn funtionieren kann. (das kleine *ächtz*,was sicher allen entfleucht, hat er uns allerdings bestimmt verschwiegen Augenzwinkern )

aber ob wir nun aufzeigen, wie man dem problem ohne "geld auf gewissen wunsch nachdrucken" beikommen könnte oder nicht, es ist hier wenig sinnig, da es hier nur um eines geht...

p_o_a_a_d_ Ja
gastli
[gegen-hartz.de]
Jobcenter nimmt Omas Geldgeschenke an Kinder weg
Kinder in sogenannten Hartz IV Familien haben nach Ansicht der Richter des Landessozialgerichts Chemnitz keinen Anspruch auf Geldgeschenke zum Geburtstag oder Weihnachtsfest. Am kommenden Dienstag wird das Bundessozialgericht in einem Revisionsverfahren darüber entscheiden, ob Kinder auch außerhalb der Regelleistungen „nicht zweckbestimmte Geldgeschenke“ von ihren Tanten, Omas und Verwandten erhalten dürfen, ohne dass der Hartz IV Satz gekürzt wird.

* Noch mal für alle zu Info was hier wem zur Verfügung steht noch ohne Repressalien und Sanktionen durch die Jobcenter.
holgersheim
Hier der Fall beim Bundessozialgericht:

Zitat:
B 14 AS 74/10 R

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Geldgeschenken zu Weihnachten sowie zu Geburtstagen als Einkommen iR des SGB II.

Die 1967 geborene Klägerin zu 1 ist die Mutter der 1991, 1993 und 2000 geborenen Kläger zu 2 bis 4. Im streitigen Zeitraum von September 2006 bis Februar 2007 bezogen die Kläger vom beklagten Jobcenter Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von monatlich insgesamt ca 1.100 Euro. Die Großmutter der Kläger zu 2 bis 4 überwies am 21.11.2006 einen Betrag in Höhe von 135 Euro als Geburtstagsgeschenk für den Kläger zu 2, am 6.12.2006 einen Betrag in Höhe von 300 Euro, der in Höhe von jeweils 100 Euro als Weihnachtsgeschenk für die Kläger zu 2 bis 4 bestimmt war und am 5.1.2007 einen Betrag in Höhe von 135 Euro als Geburtstagsgeschenk für den Kläger zu 3. In einem nachfolgenden Brief gab sie an, das Geld sei dafür gedacht, dass die Kinder sich selbst einen Wunsch erfüllen könnten. Der Beklagte hob daraufhin im März 2007 den maßgebenden Bewilligungsbescheid für die Zeit ab dem 1.12.2006 teilweise auf und verlangte die Erstattung von Leistungen in Höhe von 510 Euro.

Auf die hiergegen gerichtete Klage hat das SG die Leistungskürzung teilweise aufgehoben; von den Geldgeschenken dürften je Anlass 50 Euro (insgesamt 250 Euro) nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Auf die Berufung des Beklagten hat das LSG die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen sowie die Berufung der Kläger zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Bescheide über die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen seien nach § 48 Abs 1 Satz 2 Nr 3 SGB X aufzuheben gewesen, da die Kläger nach Erlass des Bewilligungsbescheides Einkommen erzielt hätten. Die Kläger zu 2 bis 4 hätten das Geld nach dem Willen ihrer Großmutter zur freien Verfügung erhalten und deshalb zu demselben Zweck einsetzen können wie die Grundsicherung. Dies treffe etwa auch auf den Wunsch zu, mit dem Geld Spielzeug und Kleidung zu kaufen; beides zähle zu den Grundbedürfnissen, die aus der Regelleistung zu bestreiten seien. Die Berücksichtigung der Geldgeschenke als Einkommen entspreche auch der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld. Danach komme auch eine Reduzierung der Anrechnung um 50 Euro pro Zuwendung nicht in Betracht.

Mit der Revision machen die Kläger geltend, die Großmutter habe mit ihren Zuwendungen eine andere Zweckrichtung verfolgt als die Leistungen des SGB II. Sie habe gewollt, dass sich die Kinder damit Dinge kaufen sollten, die vom Grundbedarf des SGB II nicht abgedeckt würden.

SG Leipzig - S 25 AS 2897/07 -
Sächsisches LSG - L 2 AS 248/09 -
holgersheim
Noch einmal zu: Hartz IV ist offener Strafvollzug auch für die Kinder der Opfer.

Es geht hier um die Öffentlichmachung und Anprangerung der Folgen eines Gesetzes, dass nur dazu dient Menschen die Würde zu nehmen. Und ich will die Bedrohung aufzeigen die durch diese gesetzgebung für jeden Bürger unterschwellig aufgebaut wird. Die Angst vor dem sozialen Abstieg.

Was ich mit meinen Beiträgen auf keinen Fall bewirken möchte ist das wehrlose sich fügen in die Gegebenheiten. Und erst recht nicht das sich Menschen erniedrigen und bei sich selbst als Opfer dieses Gesetzes die Schuld für ihre Misere suchen.

Ebenso will ich mit diesem Thema keine Plattform für selbstauferlegtes Sparen zur Abwendung der per Gesetz verordneten Massenarmut in Deutschland schaffen.
Wenn dafür Bedarf besteht dann macht bitte ein Thema: "Schnäppchenjäger" oder "Selbstverarschung durch Ramschkauf " auf.
holgersheim
Und nun zurück zum Thema:
Eine Verschärfung des offenen Strafvollzug gegen die Opfer der Hartzgesetzgebung entsteht zum Beispiel so.

Zitat:
Hartz IV Klungeltreffen … was die einen nie begreifen und die anderen nie abändern wollen

Solche Treffen gehören doch eigentlich verboten, wo “grundgesetzwidrige und zum großen Teil fachunkundige Handlanger” sich mit “rechtsstaatlich vorgetäuschten Abnickern” zu angeblich bildenden Klungelrunden verabreden und Strategien erarbeiten, wie sie die betroffenen Menschen noch perfekter quälen können, ohne selbst mal vor Gericht gestellt zu werden. Artikel 100 GG - würde dem Treiben zwar ein schnelles Ende bereiten, aber dazu scheint keiner der “Mittäter”, den entsprechenden “Arsch in der Hose” zu haben, denn immerhin labt man ja so kräftig am söldischen Steuertopf, dass man ungern an dem Ast sägen möchte, der diesen Verwaltungs- und Verwertungsapparat von Menschen am Leben erhält.

Dazu entsprechende Meldung:

Erfolgreicher Erfahrungsaustausch zwischen Sozialrichtern und Jobcentern zu Hartz IV

Am vergangenen Freitag, den 19.08.2011, fand in den Räumen der Agentur für Arbeit in Mainz zum dritten Mal nach 2006 und 2009 eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit und des Landesozialgerichts Rheinland-Pfalz zum Themenbereich Hartz IV (SGB II) statt.

… weiter:

Ziel des Erfahrungsaustausches war, die Umsetzung der komplexen Materie des SGB II zu verbessern und dadurch die Fehleranfälligkeit der Entscheidungen weiter zu reduzieren. Erörtert wurden die zahlreichen Gesetzesänderungen, wie die neuen Regelleistungen und die neue Organisationsstruktur der Leistungsträger, die nach den Beanstandungen durch das Bundesverfassungsgericht zum Jahresbeginn eingeführt wurde. Aber auch langjährig bekannte Konfliktfelder wie etwa die Kosten der Unterkunft, die Darlehensgewährung oder die Verhängung von Sanktionen wurden behandelt.

Quelle: Presse Landessozialgericht Rheinland-Pfalz


Und wenn man sich die Liste so anschaut und dazu etwas Google nervt, fällt einem doch glatt neben der tollen Umsetzung der Hartz IV Menschenrechtsverletzung noch so mancher Fall wieder ein, wo das Ergebnis “TOT” lautete. Und von der Umsetzung des Urteils, ist dieses Gesetz gleich weit weg, wie das Ellenbogengelenk zur Nase, oder der Arsch zu den Ohren.

Schon allein die Tatsache, dass Widersprüche zum Hartz IV Verbrechen an die ausstellende Behörde gerichtet werden müssen, ist von Perversität kaum zu überbieten. Wäre gleichzusetzen mit einem Stubenarrest von Muttchen ausgesprochen, bei Muttchen beklagt wird. Affiger kann man Menschen nicht mehr vor - und am Nasenring ins sozialen AUS führen.

Man liest hochgeschwafelt immer von Fehleranfälligkeit, Beanstandungen, Organisationsstruktur … Konfliktfelder ect., aber sich mal neben diesen 100000000 erfundenen Schwachsinnsbetitelungen den wahren Ursachen und dessen unmenschlichen Folgen (das GG wird schon mal ausgeklammert) zu widmen, wäre eine sofortige Abkehr das Maß aller Dinge, jedoch eine Rolle rückwärts und politisch definitiv nicht gewollt, daher macht man aus harzisstischem Mist und etwas leyischem Wasser - die stinkigste Kloakengülle, die die Menschheit je gesehen und gerochen hat … und dies bald Europaweit.

“Liebe Richter … wann wird es denn mal einen ersten Erfahrungsaustausch zwischen ihnen und den tatsächlich Betroffenen geben und ab wann handeln sie endlich mal nach dem noch vorhandenen - jedoch stetig abbauenden - Grundgesetz ?”- fragt sich der Sozialticker.

Fangen sie doch … hmmm mal überlegen … einfach mit Artikel 100 an (ist doch eine so schöne runde Zahl), denn dann bedarf es keiner weiteren Klungelrunden mehr mit den “Vollstreckern” und sie kämen auf das Faktum, dass die Ursachen bei ihren Dienstherren und dessen Befehlsgebern zu suchen wären. Leider beginnt sich an dieser Stelle dann die Katze und auch der Hund in seinen Schwanz zu beißen … oder war es etwa umgekehrt ???

Quelle: Sozialticker
holgersheim
Zitat:
Anerkenntnis im Verfahren B 14 AS 74/10 R

Nachdem der Senat unter anderem darauf hingewiesen hat, dass die maßgebende Rechts­lage sich zum 1. April 2011 geändert hat, ist der Rechtsstreit durch Anerkenntnis des be­klagten Jobcenters erledigt worden.

Das Jobcenter hat die Bescheide über die Anrechnung der Geldgeschenke und deren Er­stattung aufgehoben.

Az.: B 14 AS 74/10 R A.P. u.a. ./. Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig

Hinweis zur Rechtslage ab 1.4.2011 -§ 11a SGB II - Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

Quelle: Bundessozialgericht
holgersheim
Zitat:
ARD-exklusiv zeigt auf: Harzt IV-Perspektive 50plus ist Demütigung, Verblödung und Zwang

Bonn – „Demütigung, Verblödung und Zwang“ so die Reaktion vieler Erwerbsloser auf die Dokumentation „ARD-exklusiv: Alt, arm, arbeitslos“, die sich gestern mit der Beschäftigungsinitiative 50plus von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen auseinandersetzte. Eindruckvoll zeigte der Film auf, wie zweifelhafte Maßnahmen aus dem Boden gestampft werden.

Trotz jährlich 350 Millionen Euro Fördergelder werden keine älteren Menschen in den Arbeitsmarkt gebracht, aber das letzte Stück Selbstachtung wird ihnen so genommen. Auch der Weltkonzern VW, einer der größten Bildungsträger in Deutschland, durfte in dieser Runde nicht fehlen, diente er doch der Arbeitsministerin als Vorzeigeprojekt für ältere Hartz IV-Bezieher. Dazu kassierte er pro Erwerbslosen ca. 2.700 Euro Lehrgangsgebühren, aber einstellen mochte der Konzern keinen.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:

„Man könnte ja schon fast unseriöse Verflechtungen zwischen der aus Niedersachen stammenden Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und dem Wolfsburger Weltkonzern vermuten, angesichts der Summen, die VW als einer der größten Profiteure der Arbeitslosenindustrie zugeschanzt bekommen hat. Peter Hartz fällt nicht weit vom Stamm, könnte die Abwandlung des bekannten Sprichwortes – ein Apfel fällt nicht weit vom Stamm – lauten, wenn es nicht so traurig für ältere Erwerbslose wäre. Und genau hier zeigen sich die wahren Abzocker von Hartz IV. Es sind gerade Weltkonzerne, die Gelder abkassieren und damit den Menschen das letzte Stück Hoffnung zu nehmen. Dabei könnte VW den Bluff auch selbst aus der Portokasse finanzieren. Aber auch den windigen Bildungsträgern mit ihren fragwürdigen Konzepten sollte der Scham im Gesicht stehen angesichts solcher demütigenden Maßnahmen, die vom pädagogischen her Sondermüll sind. Solchen Trägern gehört das Handwerk gelegt.”

Eines hat ARD-exklusiv jedoch deutlich gemacht. Entgegen den Beteuerungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sind gerade die Älteren die Verlierer am Arbeitsmarkt. Immer mehr ältere Arbeitnehmer sind nicht in Beschäftigung.

Quelle: Presse Erwerbslosen Forum Deutschland


http://mediathek.daserste.de/sendungen_a...tslos?type=null
gastli
gastli
Hartz IV absurd: "Kinder brauchen doch nicht so viel Badewasser"
Auch der Süddeutschen Zeitung fällt auf, dass die Hartz4-Regelsätzen übel nach unten getrickst wurden - und somit verfassungswidrig sein müssen, wenn ein 17-jähriger nur vier Euro im Monat zum Duschen zugewiesen bekommt, ab dem 18. Geburtstag dann aber plötzlich doppelt so viel (acht Euro) unter der Duschen verbrauchen darf. "Das Bemessungsverfahren für den Energie- und den Warmwasseranteil des Kinderregelsatzes entbehrt jeglicher empirischen Grundlage."
Unnötig zu erwähnen, dass die SPD im Bundesrat diesem Gesetz, welches vorsätzlich gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstösst, lachend zustimmte - obwohl sie auch in den Medien das nötige Gehör für ihre Gegenargumente hätte.
Und auch kaum weiter erwähnenswert, dass die LINKE vom "Verfassungsschutz" beobachtet wird, weil die ja so viele verfassungswidrige Gesetze macht.
RudiRatlos
Zitat:
gastli hat am 23. September 2011 um 18:32 Uhr folgendes geschrieben:
...dass die LINKE vom "Verfassungsschutz" beobachtet wird, weil die ja so viele verfassungswidrige Gesetze macht.


Nun, deswegen gewiss nicht. Aber diese sollten auch niemals die Gelegenheit bekommen es zu dürfen.